Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten.
Mainz, 23. November 2001
PK "Vogelschutz und Windenergie"
CDU mausert sich zu Vogelschützern - Gutachten längst öffentlich
Als "scheinheilig" weist der Sprecher des Umweltministeriums die Kritik der Christdemokraten in Sachen Vogelschutz und Windenergie zurück.
"Heute kämpfen sie unter dem Banner des Vogelschutzes wie Don Quichotte gegen Windmühlen, gestern noch kritisierten sie landesweit die mögliche Ausweisung von Vogelschutzgebieten", so der Ministeriumssprecher. Nach dem Motto: Gerade so, wie es uns passt!
Fakt ist, dass das Gutachten längst öffentlich ist und allen Kreisen und kreisfreien Städten vorliegt. "Von geheimer Kommandosache daher keine Spur", macht der Sprecher klar.  
Auch handelt es sich bei dem Gutachten um eine unverbindliche Sammlung von Daten aus der Sicht des Vogelschutzes. "Sie dient damit lediglich als eine Diskussionsgrundlage, nicht mehr und nicht weniger", so der Sprecher weiter.
So steht bereits im Vorwort des Gutachtens: "Das vorliegende Gutachten arbeitet die Thematik naturschutzfachlich auf und ist eine wichtige Orientierungshilfe für die grundsätzliche Beurteilung, ohne freilich die Einzelfallprüfung im Rahmen konkreter Bauvorhaben zu ersetzen." 
Das überraschende Bekenntnis der CDU zum Vogelschutz wird aber Folgen haben müssen. "Wir nehmen die CDU-Vogelschützer jetzt beim Wort und freuen uns künftig über ihre konstruktive Mitarbeit bei der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie", so der Sprecher abschließend.
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Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten.
Terminhinweis: Mittelrheintal
Mainz, 30. November 2001
Nach mehr als vier Jahren Vorarbeit beginnt in den nächsten Tagen das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittelrhein. Mit einem Kostenaufwand von rund drei Millionen Mark soll untersucht werden, wie durch neue Offenhaltungsmaßnahmen der Lebensraum wärmeliebender Tiere und Pflanzen in den Steil- und Steilsthängen sowie auf den Hangschultern des Mittelrheintals erhalten bzw. geschaffen und dauerhaft gesichert werden kann. Darüber hinaus sollen Ansätze für die Erhaltung bzw. die Wiederaufnahme des traditionellen Weinbaus in den Hängen gesucht werden. Zentrales Anliegen ist es, Pflege und Erhalt der Landschaft durch Nutzung zu erreichen.
Träger des Projekts ist die GNOR Rheinland-Pfalz (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie). Die Landkreise Neuwied, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn und die Stadt Boppard beteiligen sich. Das Bundesamt für Naturschutz und das Land Rheinland-Pfalz tragen mit 1,3 Millionen bzw.
1,2 Millionen Mark die finanzielle Hauptlast.
In Anwesenheit von Prof. Dr. Vogtmann (Präsident des Bundesamtes für Naturschutz), Landräten, Bürgermeistern und der Träger wird Umweltministerin Margit Conrad den Startschuss für dieses Projekt geben
am Donnerstag, 6. Dezember 2001, 10 Uhr,
im Alten Rathaus am Marktplatz
in 56154 Boppard am Rhein.
Die Damen und Herren der Medien sind dazu herzlich eingeladen.
Verantwortlich für den Inhalt: Torsten Kram, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/164645 oder 06131/164651
e-mail: presse@muf.rlp.de


Schadet ein Naturpark oder nutzt er vielen?
Information für jeden gibt\'s heute im Kaisersaal
Vom 14.12.2001
mp. BAD SOBERNHEIM – Der „Naturpark Soonwald“ und ein Vogelschutzgebiet soll vom Hunsrück her bis an die Nahe ausgedehnt werden. Deshalb sind heute alle Bürger in den Kaisersaal eingeladen. Ab 17 Uhr wird über die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans und die Ausweisung dieser FFH-Gebiete informiert. Das Kürzel FFH steht für Flora, Fauna und Habitat – also für Pflanzen- und Tierwelt und ihr Milieu.
Bringt das Vorteile oder gar Nachteile für die Region? Beim CDU-Bürgergespräch im Ratshof wurde zu Vorsicht gemahnt. „Was sind das für Folgen, was bringt das mit sich? Wir müssen genau hinschauen“, forderte Willi Scheer. Mit Augenmaß wolle die Union das prüfen, denn seien die Schutzgebiete ausgewiesen, sei das kaum rückgängig zu machen.
Auch in der Kreisverwaltung, federführend in Sachen Naturpark, hat man gemerkt, dass die anfängliche Euphorie über den Naturpark Soonwald verflog. Gegenargumente bringen vornehmlich Bauern und Winzer vor, die eingeschränkte Landnutzung befürchten. Gerade deshalb biete die Kreisverwaltung entsprechende Info-Veranstaltungen, wie jetzt im Kaisersaal. Dr. Fritz-Werner Kniepert vom Umweltministerium, in Mainz für die Landespflege zuständig, zerstreut diese Bedenken. Rheinland-Pfalz sei ein klassisches Naturschutzland sagte der Experte der AZ. 23 Prozent der Landesfläche seien bereits als Naturparks ausgewiesen und weitere 25 Prozent sind Landschaftsschutzgebiete. Damit ist etwa die Hälfte der Landesfläche erfasst. Kniepert stellt klar, dass dort überall Land- und Forstwirte aktiv sind. Bislang habe aber noch kein einziger behauptet, dass er in irgend einer Weise infolge der Schutzausweisung eingeschränkt sei. Im Gegenteil, so Kniepert, sei man dringend auf die Landwirte angewiesen bei der Pflege der Kulturlandschaft.
Die Initiatoren beim „Naturpark Soonwald“ setzen auf die Kooperation aller Beteiligten, denn man wolle der Region „nichts überstülpen“. Das Land setze auf breite örtliche Zustimmung aller Beteiligten. Gilt also Entwarnung für Landwirte und Winzer? (AZ)

Allgemeine Zeitung, 21.11.2001
Wo die Vögel ihr Ei hinlegen
Landwirte wehren sich gegen das Ausweisen neuer Schutzgebiete
Mainz. Die Ausweisung neuer Vogelschutzgebiete sorgt in Rheinland-Pfalz für Ärger. Landwirte befürchten Bewirtschaftungsauflagen und Nutzungsbeschränkungen.
Von Kurier-Korrespondentin Marion Diehl
Um die Ausweisung der Vogelschutzgebiete bis zum Sommer kommenden Jahres an die EU-Kommission zu übermitteln, muss sie bis spätestens März abgeschlossen sein, wozu auch das Land Hessen verpflichtet ist, in der Zeitplanung aus Mainzer Sicht aber hinterher zu hinken scheint. Seit 1979 haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Schutzmaßnahmen zugunsten wild lebender Vogelarten zu verwirklichen; in Rheinland-Pfalz wurden sechs Gebiete als Vogelschutzgebiete ausgewiesen.
Bis Oktober nächsten Jahres soll nun die Bildung von „Natura 2000“, ein europaweites Netz aus allen Vogelschutz- und so genannten FFH-Gebieten, abgeschlossen sein (FFH steht für Flora-Fauna-Habitat). Bestandteil ist die Ausweisung zusätzlicher Vogelschutzgebiete – in Deutschland Sache der Bundesländer. Ausgehend von der Datenerhebung zu Brutvögeln und Überwinterungsvogelarten, die in Rheinland-Pfalz vorkommen, wurde eine „unverbindliche Materialsammlung“ erarbeitet, in der 20 Prozent der Landesfläche als mögliche neue Vogelschutzgebiete in Betracht gezogen werden.
Auf heftige Kritik stieß diese Materialsammlung bei den entsprechenden Anhörungen in den Landkreisen; der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) beispielsweise spricht in einer Stellungnahme von unzureichender Beteiligung der Landwirtschaftsverbände, befürchtet ökonomische Nachteile für seine Mitglieder und lehnt die Ausweisung weiterer Schutzgebiete ab. Aufgrund bisheriger Erfahrungen mit Schutzgebieten sei zu erwarten, dass die Flächen Bewirtschaftungsauflagen und Nutzungbeschränkungen unterliegen würden, mit Wertminderungen der Grundstücke müsse gerechnet werden. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog sehe beispielsweise Einschränkungen bei der Jagd- und Grünlandnutzung vor, beim Acker- und Weinbergsbereich solle die Anlage größerer Vertikalstrukturen verhindert werden.
Diesen Bedenken tritt der Leiter der Landespflege im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Wolf von Osten, entgegen: Die Land- Forst- und Fischereiwirtschaft werde nicht beeinträchtigt – und wo doch, gelte es, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, die Entschädigungsfrage zu klären. Auch seien die Schutzmaßnahmen keineswegs bereits festgelegt, das könne erst nach der Benennung der Gebiete erfolgen. Gegenwärtig ermittele eine Arbeitsgruppe „die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“. Zu klären gelte es, welche bekannten Lebensräume der Vögel tatsächlich auch „geeignete Gebiete“ darstellten.
Siedlungs- und Gewerbegebiete sind laut von Wolfs Einschätzung eigentlich nicht geeignet. Auch die Frage, wie der spätere Schutz der Vogelarten sichergestellt werden könne, spiele für die Ausweisung eine Rolle. Aus praktischen Gründen werde von den bereits vorhandenen Biosphärenreservaten, Naturschutz- und FFH-Gebieten ausgegangen, allerdings kämen neue Flächen - unter anderem Brutgebiete für den Schwarzstorch hinzu. Im Prinzip stelle, so von Osten, die Unterschutzstellung weiterer Gebiete nichts anderes dar, als die Anwendung der Eingriffsregelung, die im Baurecht dafür sorge, dass für naturschädigende Vorhaben Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind.
Selbst wenn eine Gemeinde flächendeckend dem besonderen Vogelschutz unterworfen wäre, könne sie sich auch im Hinblick auf die Ansiedlung neuer Gewerbe ganz normal weiterentwickeln - die Pläne seien allerdings einer Verträglichkeitsprüfung zu unterwerfen, versichert der Sprecher. Von Osten ist überzeugt, dass dadurch keine zusätzlichen Zeitverzögerungen für solche Vorhaben entstehen.

AAR-Bote, 23.11.2001
In einem Bericht vom 19. November wurde darauf hingewiesen, dass Zugvögel durch starke Lichtquellen die Orientierung verlieren können, was für sie oft tödlich endet.
Wo bleibt der Vogelschutz?
Im Artikel des Aarboten vom 19. November wird vom derzeitigen Zug der Kraniche in ihre Winterquartiere hingewiesen und dabei festgestellt, dass viele Zugvögel unter anderem wegen der starken Lichtstrahler (Sky-Beamer) von ihrer Flugbahn abgelenkt werden, irritiert im Kreis fliegen und somit –vorzeitig erschöpft – ihr Winterquartier nicht erreichen können und sogar teilweise verenden.
Nun der Skandal: Das Regierungspräsidium bittet darum, „diese Sky-Beamer bis zum Ende der Zugvogelzeiten Mitte Dezember ausgeschaltet zu lassen“. Was heißt hier „bittet darum?“ Diese überflüssigen Energieverschwender und den Zugvögeln Schaden zufügenden Lichtstrahler gehören sofort abgeschaltet und der weitere Gebrauch verboten und unter Strafe gestellt.
Reicht es nicht schon, wenn der ständig zunehmende Luftverkehr und die ständig fortschreitende Versiegelung der Landschaft der Vogelwelt immer mehr zusetzen? Wo bleibt hier der Vogelschutz? Für den Menschen gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz und entsprechende Ländergesetze, die uns vor unreiner Luft, vor vermeidbaren Lärm und vor Elektrosmog schützen sollen.
Wer kann mir den Zweck dieser unsinnigen Sky-Beamer erklären? Sie dienen doch nur der Werbung und sollen Diskothekenbetreibern die Kassen füllen, in dem noch mehr künftig gehörgeschädigte Jugendliche in diese Lärmhöllen gelockt werden sollen. Also, meine Damen und Herren im Regierungspräsidium, machen Sie endlich Nägel mit Köpfen und verbieten Sie diesen Unsinn! Andernfalls könnte es Ihnen in abgewandter Form so ergehen wie Timotheus in Korinth in Schillers Ballade „Die Kraniche des Ibykus!“ - Adolf Uecker, Adolf-Herbster-Straße 4, Bad Schwalbach

Vogelschutz: Stadt widerspricht
Mehrheit des Bau- und Planungsausschusses gegen Pläne des Landes
Vom 17.11.2001
wie. INGELHEIM - Nicht einheitlich stimmte der Bau- und Planungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung über die vom Land beabsichtigte Ausweisung von Vogelschutzgebieten in der Gemarkung Ingelheim ab. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, der Ausweisung in der vorgesehenen Form und in seinem Umfang zu widersprechen.
Zum Hintergrund: Die Stadt Ingelheim war Ende Juni 2001 aufgefordert worden, zu den vom Ministerium für Umwelt und Forsten geplanten Ausweisungen von Vogelschutzgebieten in Ingelheim Stellung zu nehmen. Die Ausweisung umfasst nach den Plänen rund 1600 Hektar; dies entspricht rund einem Drittel der gesamten Gemarkung Ingelheims. Die Flächen liegen auf dem Westerberg, am Nordhang des Westerberges, im Dünen- und Sandgebiet, am Heidesheimer Hang und in den Rheinauen (siehe Karte). Die Stadt hatte ihrerseits für den Bereich der „Ingelheimer Dünen und Sande“ zwischen Sporkenheim und Heidesheim (hier rot gekennzeichnet) ein Gutachten beim Kölner Büro für Faunistik in Auftrag gegeben.
In der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wurde nun über die Ergebnisse des Gutachtens diskutiert. Die Fraktionen kamen dabei zu unterschiedlichen Aussagen.
Die CDU nahm das Gutachten zum Anlass, die Vorlage des Landes abzulehnen. Das Land stütze sich nicht auf Fakten, vielmehr seien die Voraschläge aus naturschutzfachlicher Sicht nicht tragfähig. Wer ein Verfahren in Gang bringe, der müsse auch sagen, warum er den Eingrff vornehmen wollen und auf welcher Basis das geschehe. Beides sei nicht erfolgt, so Fraktionschef Palmen gegenüber der AZ.
Die SPD sprach sich dafür aus, das Gutachten dem Land zu übergeben mit der Maßgabe, dazu Stellung zu beziehen. Den Widerspruch gegen die Vorlage des Landes unterstützte die SPD im Bau- und Planungsausschuss nicht. Dazu lägen noch zu wenig Informationen vor, so Erich Dahlheimer. Vogelschutzgebiete akzeptiert die SPD allerdings auch nur im Umfang der auszuweisenden Naturschutzgebiete.
Bündnis 90/Die Grünen lehnen das Gutachten ab; es sei nicht überzeugend. Die Aussagen darin sei zu unklar, manche sogar unzutreffend, so Ratsmitglied Haas gegenüber der AZ. Die Grünen plädierten im Ausschuss dafür, das Gutachten der Kreisverwaltung und der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd zur Stellungnahme vorzulegen. Dies wurde mit Mehrheit abgelehnt.
Die Freie Wählergruppe stimmte im Ausschuss für den Widerspruch. Im wesentlichen habe man sich dabei auf das Gutachten gestützt, so Karl-Georg Proksch. Die Erhebungsgrundlagen für die Auswweisung von Vogelschutzgebieten seien überholt; sie stammten zum Teil von 1982. „Deswegen lehnen wir das ab“, so Proksch.
Die FDP stimmte im Bau- und Planungsausschuss für einen Widerspruch gegen die Ausweisung der Vogelschutzgebiete in Ingelheim. Man sei zwar nicht im Grundsatz dagegen, so Helmut Immerheiser, aber es werde hier von der Landesregierung ein Bedarf an Schutzgebieten formuliert, der nicht nachweisbar sei. Deshalb sei der Widerspruch formell erforderlich.

„Kommunen sind beim Vogelschutz beteiligt“
Abgeordnete widerspricht Oberbürgermeister
Vom 15.11.2001
INGELHEIM (red) – Als „polemisch“ und „inhaltlich unbegründet“ hat die SPD-Landtagsabgeordnete Marianne Grosse die Vorwürfe von Ingelheims Oberbürgermeister Dr.Joachim Gerhard gegen die Landesregierung bezüglich der Vogelschutzrichtlinie (die AZ berichtete) bezeichnet. „Es macht wenig Sinn, wenn durch die Aussagen des OB Irritationen und Ängste heraufbeschworen werden“, sagte die Abgeordnete.
Tatsache sei, dass die EU-Mitgliedsstaaten sich mit der Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie bereits 1979 verpflichtet hätten, ein Bündel von Schutzmaßnahmen zu Gunsten wild lebender Vogelarten zu verwirklichen. Bereits 1983 seien in Rheinland-Pfalz sechs Schutzgebiete ausgewiesen worden. Aufgrund der Rechtslage seien alle Mitgliedsstaaten aufgefordert weitere Gebiete auszuweisen und der EU zu melden. „Diese Meldung muss noch in diesem Jahr erfolgen.“
Das Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht habe daher mit Experten eine Stellungnahme erarbeitet. „Dies ist eine rein vogelkundliche Sicht. Deshalb hatten die Kommunen die Möglichkeit, fachlich begründete Änderungsvorschläge zu machen.“ In wichtige Planungsvorhaben der Kommunen solle eben nicht eingegriffen werden.
Bereits im August, so Grosse, habe sie dem OB eine solche Antwort schriftlich gegeben und mit ihm im Kreistag die Thematik mündlich erläutert. „Ich frage mich, wozu wir Gespräche führen, wenn er weiterhin so tut, als kümmere sich niemand um sein Anliegen.“

Längster Heimflug 682 Kilometer
SCHÖNENBERG-KÜBELBERG: Taubenzüchter ziehen Bilanz
Zum Abschluss der Saison trafen sich die Reisetaubenzüchter der Reisevereinigung Homburg zur Jahreshauptversammlung im Sportheim des SV Kübelberg. Dabei gab es einen Führungswechsel. Nach 18 Jahren trat der Homburger Rolf Müller ins zweite Glied zurück. Jürgen Jung aus Bexbach-Wellesweiler wurde sein Nachfolger. Zweiter Mann wurde Günter Lauer aus Brücken. Unter den Beisitzern ist Ludwig Jankowiak aus Schönenberg-Kübelberg.
In der Saison flogen die Tauben der Reisevereinigung auf der Süd-Westroute mit allen Startorten in Frankreich. Der erste Preisflug für Alttauben war am 13.Mai und führte über 266 Kilometer ab Troyes. 70 Züchter ließen 3.480 Tauben mitfliegen. Der längste Flug war auch der letzte mit Start in Angoulième am 29. Juli. 53 Züchter machten mit 936 Tauben mit. Die Flugstrecke war 682 Kilometer. Über 600 Kilometer waren auch am 14. Juli mit 650 Kilometer ab Ruffec und am 30. Juni mit 605 Kilometer ab Limoges zu fliegen.
Die Reisevereinigung hat einen eigenen modernen Transporter, der meist samstags die Einsatzstellen der RV Homburg nach einem bestimmten Zeitplan anfährt. Dort können die Züchter aus der Region ihre Reisetauben einsetzen. Der Transporter fährt dann in der Nacht von Samstag auf Sonntag nach Frankreich und setzt dort die Tauben aus. Die Taube, die als schnellste ihren Schlag erreicht ist Sieger und kann dem Züchter einen ordentlichen Batzen Geld bringen.
Zwei Südkreiszüchter holten sich die Reisevereinigungsmeisterschaft 2001. Erster wurde die Schlaggemeinschaft Grzeschik von Heimatliebe Schönenberg vor der Schlaggemeinschaft Jung, Guten Flug Ohmbach. Edmund Simon, Schönenberg, wurde Siebter und Günter Fehrenz von Gut Flug Waldmohr kam mit dem neunten Platz ebenfalls unter die Top Ten. Bei der "Altreise" starteten bei den 12 Preisflügen für die Reisevereinigung Homburg 27.143 Tauben von 724 Züchtern. Die Reisetauben legten 5.182 Kilometer zurück.
Südkreis-Züchter stellten die Siegertaube beim Flug ab Auxerre, 330 Kilometer, mit der Schlaggemeinschaft Jung, Guten Flug Ohmbach. Die Schlaggemeinschaft Grzeschik, Schönenberg, gewann den 2. Auxerre-Flug, und die Ohmbacher Schlaggemeinschaft Jung hatte die Siegertaube beim 9. Flug, nochmals Auxerre und beim 10. Flug ab Limoges, 605 Kilometer. Den vierten Sieg holte eine SG-Jung-Taube beim Flug ab Troyes, 266 Kilometer.
Jährlich wird immer auch eine "Jungtier-Reise" ausgeschrieben. Fünf mal wurde geflogen. Die Jungtier-Siegertaube hatte der Schönenberger Züchter Gerd John beim Flug ab Langres, 223 Kilometer, am 19. August und Gerhard Ruffing, Ohmbach, stellte die Jungtier-Siegertaube beim Flug ab Troyes über 266 Kilometer.
Für die Züchter gibt es noch ein Dutzend anderer Wettbewerbe von der "Jährigen Meisterschaft" bis zum "Weibchenmeister" und dem "Bestgereisten Altweibchen" und so weiter. Größte Leistung der RV-Homburg: Man schaffte für 100.000 Mark einen neuen "Reisewagen" an, der in seiner Käfig-Konstruktion höchsten Tierschutz-Anforderungen entspricht.
Der Reisevereinigung Homburg gehören zurzeit 17 Brieftaubenvereine an, darunter aus dem Landkreis Kusel Heimatliebe Schönenberg, Gut Flug Waldmohr, Guten Flug Ohmbach, Paloma Brücken und Heimatliebe Kübelberg. (fec) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 14. Nov , 03:45 Uhr

Glosse: "Entsprechende Pflanzaktion"
Ex-Ministerin Rose Götte hat gestern in Rodenbach eine Eiche gepflanzt
Die ehemalige rheinland-pfälzische Kultusministerin Rose Götte hat in Rodenbach einen Baum gepflanzt. Eine dürre Nachricht, bestehend aus 13 schlichten Worten - keinesfalls angemessen der Dauerhaftigkeit einer deutschen Eiche, wie sie von der SPD-Politikerin gestern Nachmittag in den geschichtsträchtigen Boden ihrer Heimatgemeinde gesetzt ward. Ein Ereignis von dieser Tragweite bedarf adäquater Formulierungskünste, werden doch noch in Jahrzehnten die Chroniken künden vom ersten Tage, an dem der Eichenbaum sein Wurzelwerk in die mythische Erde am Rodenbacher Fürstengrab trieb.
Nach der Landtagswahl im diesjährigen Wonnemonat Mai hat Rose Götte ihrem Abschied von der großen Politik genommen. Die damalige Umweltministerin Klaudia Martini verschönte ihr Lebewohl an die retirierende Kollegin mit einer zehn Jahre alten Eiche. Die Symbolik dieses Geschenks steht dem Effektbewusstsein etwa der Nibelungen-Königinnen in nichts nach: Zehn Jahre hatten Martini und Götte zusammengearbeitet, zehn Jahre alt ist die Eiche.
"Da man", so verlautbarte das Forstamt Kaiserslautern in erlesen gedrechseltem Beamtendeutsch, "Laubbäume nicht im späten Frühjahr pflanzt, findet die entsprechende Pflanzaktion am 13. November um 14 Uhr im Heimatort von Rose Götte statt."
Am tausend Jahre alten Grab des Rodenbacher Keltenfürsten nahm das derart verwaltungsmäßig angekündigte Ereignis gestern seinen Lauf. Ein strahlender Herbsttag unter blauem Himmel, aufgewertet durch die Anwesenheit eines Ministerialdirigenten, zahlreicher Forstmänner und einer Jagdhorngruppe aus Waldmohr. Sogar ein Dackel hat es sich nicht nehmen lassen, der Zeremonie beizuwohnen.
Auch der Ministeriale - Joachim Leonhardt heißt er, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium ist er - trägt Jägerhut und Loden. Er ergreift das Wort und spricht vom vielfältigen Nutzen der Eiche, von ihrer mythologischen Bedeutung, die hier am Rodenbacher Heidegericht exorbitant zur Geltung komme.
Sodann richtet Rose Götte das Wort an die herzu geeilte Schar der Beiwohnenden. "Ich übergebe die Eiche an euch", sagt sie - und dann: "Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich sicher, dass sie so eine schöne Eiche geschenkt bekommen." Dank sagt sie denen, die das Loch für den Baum gegraben haben.
Und dort versinkt auch schon der Wurzelballen des etwa 3,50 Meter hohen, knapp zehn Zentimeter dicken Stammes. Ortsbürgermeisterin Else Blauth bedankt sich "ganz, ganz herzlich", zumal das Bäumchen "ganz wunderbar" zum Fürstengrab passe. Noch einmal ertönt Hörnerklang, Forstmann Dieter Haun trägt "ein paar Gedanken" vor. Hernach kredenzt man Glühwein.
Rose Götte hat einen Baum gepflanzt - und alle, alle kamen. Möge er wachsen, blühen und gedeihen. Von unserem Redakteur: Rainer Dick - RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 14. Nov , 03:45

Gerhard greift Landesregierung an
OB: Ausweisung von Vogelschutzgebieten trug obrigkeitsstaatliche Züge
Vom 10.11.2001
wie. INGELHEIM - Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard hat zu den kürzlichen Äußerungen des Vorsitzenden der Naturschutzgruppe Ingelheim und Umgebung, Bartmann, in dieser Zeitung Stellung genommen und dabei die Landesregierung angegriffen.
Die Schlagzeile „Entwicklung um jeden Preis“ sei so falsch wie die Absicht, die ihm Bartmann damit unterstelle, so Gerhard. Der OB: „Ich teile die Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, vertreten durch den saarländischen Umweltminister Mörsdorf, dass es Sinn macht, bei der Ausweisung von Naturschutz- und Vogelschutzgebieten alle Anstrengungen zu unternehmen, um Konflikte im Konsens zu lösen. Dass es solche Konflikte gibt, sollte Herrn Bartmann nicht nur aus Ingelheim bekannt sein“.
Dem von der Landesregierung gewählten Verfahren zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten habe allein schon aufgrund seiner zeitlichen Dimension zur Beteiligung der betroffenen Kommunen jegliche Voraussetzung für eine konsensuale Lösung gefehlt. Die Beteiligungszeiträume für die betroffenen Städte und Gemeinden hätten zunächst bei drei, dann bei acht und später bei zwölf Wochen gelegen.
„Wie in solch kurzen Zeiträumen eine Prüfung der Unterlagen, eine Beteiligung der Ratsgremien und gegebenenfalls die Einholung gutachterlicher Stellungnahmen durchgeführt werden sollen, wird den Betroffenen rätselhaft bleiben. Das Beteiligungsverfahren für die Kommunen trug eher obrigkeitsstaatliche Züge und zeigte in einer für die Gemeinden so wichtigen Frage keine Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung“, so Gerhard.
Neben der Kritik am Verfahren lägen mittlerweile aber auch ausreichend Anhaltspunkte für eine inhaltliche Kritik vor. So müsse in Zweifel gezogen werden, ob in dem Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz die Kriterien der europäischen Vogelschutzrichtlinie zutreffend angewandt würden. Für einen großen Teil der vom Land vorgesehenen Vogelschutzgebiete habe die Stadt Ingelheim eine fachliche Stellungnahme eines faunistischen Büros in Auftrag gegeben. Das Büro komme zu dem Ergebnis, dass „aufgrund der derzeitigen Datenlage der Vogelschutzgebietsvorschlag des Landes aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollzogen werden kann". Darüber hinaus werde keine ausreichende Begründung bezüglich der Abgrenzung der vorgesehenen Gebiete gemacht, so Gerhard weiter. Sowohl bei den Naturschutzgebieten als auch bei den Vogelschutzgebieten gehe es nicht um Maximalpositionen, sondern um Kompromisse zwischen Naturschutz einerseits und städtebaulicher Entwicklung andererseits.

Prächtige Finken - Exotische Vogelschau in Hechtsheim
Vom 30.10.2001
bcs. HECHTSHEIM – Während beim Herbstspaziergang nur manchmal ein Sperling oder ein paar Amseln ihre Köpfchen durch die Hecke strecken, freute sich Hechtsheim über besondere Vogelpracht. Bunt wie die Blätter der Bäume waren die Gefieder bei der traditionellen Vogelschau des Vogelzucht- und Vogelschutzvereins im Bürgerhaus.
Diesmal hatten die 13 aktiven Züchter des Vereins 173 Exemplare zusammengetragen. Während der Laie in den Käfigen manchen Wellensittich oder gelben Kanarienvogel erkannte, unterschied der Experte 64 Vogelarten. Von Großsittichen, Papageien über verschiedene Arten von Kanarienvögeln bis hin zu außereuropäischen Waldvögeln und exotischen Prachtfinken aus Asien und Australien war für den Vogelfreund alles dabei. Die Züchter profitieren alljährlich von Mutationen im Zuchtvorgang So kommen unterschiedliche Gefiederfarben bei einer Vogelart zu Stande wie beim Ziegensittich, der in der Naturfarbe grün und in der Zuchtfarbe gelb existiert.
Insgesamt 58 Flugkünstler wurden diesmal nach Schönheit bewertet und ausgezeichnet. Roland Mühlbauer konnte den Sieger der Kanarienvögel sein eigen nennen, während Josef Jungbecks Zuchterfolg die Rangliste der exotischen Prachtfinken anführte. Doch die Stars der Schau waren neben den Gelbhauben-Kakadus und der farbenfrohen Goldsamadine die sprechende Blaustirn-Amazone und der beste Großsittich der Austellung: ein Gelbmantellori aus Indonesien.

Kein Vogelschutzgebiet in der Gemarkung von Reiffelbach
Rat sagte wegen der Bauern Nein / Forstetat mal wieder mit Defizit
Vom 09.11.2001
lm. REIFFELBACh. – Der Forsthaushalt 2002 für den rund 25 Hektar großen Gemeindewald wird wohl erstmals seit Jahren wieder mit einem Minus abschließen. Das im Entwurf ausgewiesene Manko von 1200 Euro ist rein auf einen neu anzulegenden 400 Meter langen Waldweg zurückzuführen, der rund 1600 Euro kosten wird.
Bei den übrigen Einnahmen und Ausgaben ändert sich kaum etwas, es sind meist fixe Kosten. Revierförster Stefan Gesse erläuterte das Werk, das auch im Rat Zustimmung fand. Im laufenden Forstjahr wird mit Geldern von Land und EU ein Plus von rund 2600 Mark über bleiben, rechnet Gesse.
Die Ortsgemeinde Reiffelbach hat zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe Stellung zu nehmen. Den darin ausgewiesenen Vorranggebieten für Arten- und Biotopschutz stimmt sie zu unter der Maßgabe, dass dadurch eine bauliche Ausdehnung der Ortslage nicht beeinträchtigt werde.
Auch sollte Reiffelbach eine Stellung zur beabsichtigten Ausweisung von Vogelschutzgebieten abgeben. Das vorgesehene Gebiet liegt zum Nachbardorf Schmittweiler hin und es entspricht in seiner Ausdehnung fast einem Drittel der Reiffelbacher Flur, betonte Ortschef Manfred Stibitz. Da in diesem Bereich die Flächen meist noch sehr intensiv von der örtlichen Landwirtschaftlich genutzt werden und die Bauern darin nicht beeinträchtigt werden sollten, untersagte der Rat das Ausweisen eines Vogelschutzgebiets.
Nachdem seit der letzten Sitzung noch technische Fragen zur Erweiterung und Verbesserung der Gasheizung im Gemeinschaftshaus abgeklärt werden konnten, wurde nunmehr die Auftragsvergabe beschlossen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2000 ergab keine Beanstandungen, so Ratsherr Hartmut Henn. Der einstimmigen Entlastung der Verwaltung stand somit nichts im Wege. Ausgeglichen schloss der Verwaltungshaushalt mit 282000 Mark, ebenso der Vermögensetat mit satten 40 Tausendern. Erfreut zeigte sich Ortschef Stibitz über die Rücklagen von rund 88500 Mark und weiteren 29 Tausendern für den Wegebau. Und es steht zudem noch eine Sonderrücklage für das Dorfgemeinschaftshaus mit rund 5400 Mark in den gemeindlichen Sparbüchern.

Nabu mit neuem Programm
Vom 09.11.2001
red. – Sein Winterprogramm legte jetzt der Naturschutzbund Nabu vor. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehen, wie es seiner Tradition und auch seinem alten Namen „Deutscher Bund für Vogelschutz“ entspricht, Exkursionen, die sich mit der heimischen Vogelwelt befassen.
Das vielseitige und erlebnisreiche Winterprogramm liegt in der Stadt- und der Landesbibliothek, der Volkshochschule, im Umweltladen, im Rathaus und Roncalli-Haus und in der Tourist-Information an der Marktstraße zu bekommen. Interessierte können sich das Nabu-Programm aber auch gegen einen frankierten Rückumschlag direkt beim Kreisverband, Helmholtzstraße 55, 65199 Wiesbaden (Telefon 464209).

25 Obstbäume verpflanzen
Vom 08.11.2001
msp. – Der Bauschheimer Natur- und Vogelschutzverein lädt für Samstag (10.) um 13 Uhr zu einer Pflanzaktion auf den Streuobstwiesen ein. 25 einheimische Obstbäume gilt es in die Erde zu bringen. Treffpunkt ist die Schutzhütte „Im Schacht“. Streuobstwiesen sind wichtige Biotope, der Naturschutzverein möchte mit dieser Pflanzung dazu beitragen, ein intaktes Stück Natur zu schaffen. - Main-Spitze

Keine Bundesstraße
FDP versichert: Nur regionale Rheinbrücke
Vom 07.11.2001
Rheingau-Taunus. (jw) Eine Rheinbrücke im Rang einer Bundesstraße wird es mit der FDP im Rheingau-Taunus nicht geben. Das sichert zumindest der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, der Landtagsabgeordnete und Brücken-Befürworter Michael Denzin zu. Dies ändere aber nichts am „unbedingten Willen“ der FDP, zwischen Rüdesheim und Bingen eine regionale Brücke zu bauen, stellt er klar.
Die Diskussion über eine zweite Rheinbrücke als Bundesstraße, die zwischen Bingen und Geisenheim verlaufen könnte, war (wie berichtet) von Rheinland-Pfalz angestoßen worden. Als Motor dieser Idee gilt der dortige Verkehrsminister Bauckhage, der ebenfalls der FDP angehört.
Eine solche autobahnähnliche Verkehrsverbindung komme schon wegen des „schweren Eingriffs in die charakteristische Landschaft“, wie Denzin es formuliert, nicht in Betracht. Auch die Auswirkungen auf den Tourismus seien nicht abzusehen. Deshalb sei eine Brücke mit der Bedeutung einer Bundesstraße „für den Rheingau nicht zu verkraften“.
Der Bau einer Brücke für regionalen Verkehr sei dagegen immens wichtig für die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung im Rheingau. Im letzten Jahrzehnt seien alleine im unteren Rheingau über 5000 Arbeitsplätze abgebaut worden. Davor dürfe man die Augen nicht verschließen
Nach Angaben des Hessischen Verkehrsministeriums seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Privatfinanzierung von Straßen weitgehend mit Rheinland-Pfalz abgestimmt. Von ihrer Verabschiedung hängt der Bau einer privat mit Maut finanzierten Brücke ab. Denzin berichtet, dass Hessen mit Rheinland-Pfalz derzeit die Umsetzung prüfe.

„Entwicklung um jeden Preis“
Naturschützer fordert mehr Kompromissbereitschaft von Landnutzern
Vom 06.11.2001
rose. INGELHEIM – Kürzlich tagte der Umweltausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) in Ingelheim (die AZ berichtete). Dabei hatte Oberbürgermeister Dr.Joachim Gerhard eine „angemessene Beteiligung“ der Kommunen bei Naturschutzvorhaben eingefordert, um Konflikte zwischen den Interessengruppen abzubauen. Werner Bartmann, Vorsitzender der Naturschutzgruppe Ingelheim und Umgebung, nimmt jetzt zu den Aussagen Stellung.
Viele Konflikte zwischen Landnutzern und Umweltschützern bestehen Bartmann zufolge nur, weil die Naturnutzer – Kommunen, Gewerbetreibende und Landwirte – dem Naturschutz selten freiwillig entgegen kommen. Am Beispiel eines Vogelschutzgebietes, dessen Ausweisung OB Dr.Gerhard wegen der kurzen Frist, Einwände vorzubringen, kritisiert hatte, erläutert Bartmann seine Sichtweise: „Herrn Dr.Gerhard fällt offenbar überhaupt nicht mehr auf, dass es durchaus nicht die Pflicht der Kommune ist, Einwände vorzubringen, sondern Vorschläge zur Umsetzung zu machen.“ Statt einer Verweigerungshaltung fordert Bartmann die Mitarbeit der Stadt. „Hätte man von Anfang an in der Ausweisung von Schutzgebieten etwas Positives gesehen und sich konstruktiv an der Umsetzung beteiligt, statt den Untergang des abendländischen Kulturkreises zu vermuten, wäre ein Kompromiss dabei heraus gekommen. So aber ist ein Konflikt daraus entstanden.“ Eine „unmoralische Umkehrung der Tatsachen“ sei es, nun die Schuld den Naturschützern zuzuschieben.
Prinzipiell, so Bartmann, gebe es keine Konfrontation zwischen Naturschützern und Landnutzern. Diese bestünde lediglich zwischen den beteiligten Verbänden – Naturschutzverbände „mitunter“ eingeschlossen. „Die Konflikte und Ängste sind meist undifferenziert und basieren auf Fehl- und Desinformation.“ Das Beispiel der geplanten Flurbereinigung zeige, dass eine solche Bereinigung „nur von einigen wenigen Bauern gefordert“ werde, die „in aller Regel“ Repräsentanten der Berufsverbände seien und die ihre Forderungen „fatalerweise“ auch durchsetzen könnten.
Auf Bartmanns Zustimmung trifft die Forderung des DStGB, die ländlichen Kommunen dürften nicht Ausgleichsflächen der Städte sein. „Doch viele Kommunen wollen es nicht anders“, gibt er zu bedenken. Beispielsweise strebe die Ingelheimer Verwaltungsspitze „urbane Entwicklung um jeden Preis“ an. „Wenn dann die gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen eingefordert werden, ist man empört.“

GEGEN DEN WIDERSTAND DER WARCHAUER BEGINNT DER BAU ZWEIER WINDRÄDER
Eklat auf dem Acker
MARION VON IMHOFF
WARCHAU - Trotz des anhängigen Klageverfahrens gegen zwei bei Warchau geplante Windkraftanlagen hat der Investor am Wochenende mit dem Bau der Zuwegung begonnen. Bürgermeister Rolf Gelhaar und Vertreter der Bürgerinitiative, die bei der ersten Kunde davon zum Grundstück geeilt waren, konnten den Baustart nicht verhindern. Gestern legte der Anwalt der klagenden Gemeinde Warchau, Dirk Stieger, einen Eilantrag beim Potsdamer Verwaltungsgericht ein. Er will einen Baustopp erwirken. Bis Redaktionsschluss war der Ausgang dieses Antrags ungewiss. Warchau kämpft seit vorigem Jahr gegen die Windkraftanlagen, deren Bau sie ausdrücklich die Zustimmung verweigert hatte. Die vom Kreis erteilte Baugenehmigung versucht sie im Wege des Klageverfahrens aufzuheben. Rechtsanwalt Stieger argumentiert, das "Nein" der Gemeinde hätte nicht übergangen werden dürfen.
Er beruft sich auf einen Runderlass des Landes, wonach ab zwei Windrädern ein umfangreiches Genehmigungsverfahren anzuwenden sei. Diesen Erlass hätte der Kreis "trickhaft", so Stieger, umgangen, in dem er beiden Anlagen einzeln grünes Licht gab. Unterdessen fürchtet die Bürgerinitiative (BI), dass der Investor, die Future-Energie-GmbH, vollendete Tatsachen schafft. "Wir sind völlig hilflos", sagte gestern BI-Mitbegründer Eckhardt Hahmann. "Wir gehören schließlich nicht zu den Leuten, die sich an der Straße festketten."
Schon nächste Woche sollen die Fundamente der ersten Windanlage gegossen werden. Das sagte der zuständige Bauleiter der Bauunion Wismar, Martin Uhle. Für die Projektierung federführend ist eigenen Angaben nach die Windkraft Engineering Gmbh. Das Unternehmen fürchtet jetzt, "dass Trecker anrollen", um die Bauarbeiten zu blockieren, so ein Sprecher. "Wir machen nur das, was nach Recht und Gesetz erlaubt ist." Die Wusterwitzer Amtsdirektorin Gudrun Liebener sieht das nicht so. Sie erstattete gestern gegen die Betreiberfirma Anzeige. Die Zuwegung sei nicht genehmigt und daher illegal. Zudem sei ein Alleebaum stark beschädigt worden.
Die beiden geplanten Windkraftanlagen sollen eine Nabenhöhe von 65 Metern haben und vom Warchauer Ortsteil Gollwitz nur 500 Meter entfernt sein. Der Gemeinde sind sie in der noch unberührten Landschaft mit brütenden Kranichen ein Dorn im Auge. Rheinpfalz, 06.11.01

Knochenarbeit, die sich lohnt
Kleines Eldorado im Kronensaal
Vom 06.11.2001
HERRNSHEIM – Viele Menschen haben einen Vogelƒ Selten aber sieht man so viele auf einmal, wie bei der Herrnsheimer Vogelschau. Zwei Tage lang stand der altehrwürdige Kronensaal im Zeichen der „Lehr- und Informations-Ausstellung“ des Vereins für Vogelschutz- und Pflege.
Von unserem Mitarbeiter Helmut Weick
Es ist immer wieder beeindruckend, was die Vogelschützer auf die Reihe bringen. Fasziniert schlenderten unzählige Besucher durch den Saal. In tagelanger Arbeit entstand hier ein kleines Paradies. Ein Eldorado für Tier- und Naturfreunde. Rund 20 Helfer und Idealisten brachten ihre Ideen und Erfahrung ein. „Uns macht das noch Freude, auch wenn die Ausstellung teilweise Knochenarbeit ist“, konstatierte Vorstandsmitglied Manfred Werner.
Der profunde Vogelkenner gab Tipps und Informationen aus erster Hand. Im übrigen auch über Sinn und Zweck einer Präsentation, die nicht ohne Grund „Lehr- und Informationsschau“ heißt. Im Mittelpunkt stand natürlich die bunte Vogelwelt. Prachtvolle Sittiche von der südlichen Halbkugel der Erde, sangesfreudige Waldvögel aus Europa und stolze Fasane.
Einen Hauch von Erntedank strahlte die geschmackvoll gestaltete Kronensaalbühne aus. Mit viel Akribie wurde hier eine Herbstlandschaft gezaubert: Bunte Äpfel, bemalte Zwiebeln, Zierkürbisse und Früchte aller Art, dazwischen plätschernde Wasserläufe und eine große Greifvogelvoliere. Auf Info-Tafeln wurden Tierarten vorgestellt, die so manches Kind heute nur aus Bilderbüchern kennt.
Vogelschützer sind also auch Landschaftspfleger und Naturschützer. Seit Jahrzehnten betreuen die Vereinsmitglieder zahlreiche Nisthöhlen und Futterstätten. Die abwechslungsreiche Landschaft rund um den Vorort gibt dabei auch seltenen Vogelarten Lebensraum. Hierzu zählt auch der seltene Schwarzspecht, der größte Vertreter seiner Art. Dieser Vogel profitiert vom Baumsterben im grundwassergeschädigten Herrnsheimer Auwald „Klauern“ und hat sich hier gut etabliert, während er schon vor Jahren wegen seiner europaweiten Bestandsgefährdung zum „Vogel des Jahres“ gekürt wurde. Zu den zahlreichen Besuchern der Herrnsheimer Vogelschau zählten auch junge Familien mit Kindern. Manfred Werner: „Dies freut uns natürlich ganz besonders ...

Die Nachbar der Eimsheimer Windräder sind sicher:
Darauf fliegen Vögel ganz bestimmt
Vogelschutzverein schafft neue Heimat für seine gefiederten Freunde
Vom 05.11.2001
DORN-DÜRKHEIM – Öffentlichkeitsarbeit im besten Sinne hat der über 150 Mitglieder zählende Vogelschutzverein bei seinem Pflanzeinsatz betrieben. Oberhalb des Friedhofs hatte der Verein ein 1500 Quadratmeter großes Grundstück angekauft, um dort eine Streuobstwiese anzulegen.
Von unserem Mitarbeiter Jockel Kohlmann
Bevor gepflanzt werden konnte, musste aber erst der frühere Weinberg ausgehauen werden. Diese freiwillige Arbeit übernahm Robert Mahlerwein, während Theo Brückbauer für das Häckseln der Reben verantwortlich zeichnete. Rund 20 ehrenamtliche Helfer fanden sich ein, um dann bei der Pflanzaktion das Gelände mit Hecken und Bäumen zu bestücken. Einen ganzen Vormittag lang wurden 220 Hecken und 20 Obstbäume gepflanzt. Das gesamte Pflanzgut wurde aus der Vereinskasse finanziert. Mit Glühwein, warmer Fleischwurst und Brötchen wurden die fleißigen Helfer belohnt. Vorsitzender Karlfried Sauder hofft, dass nun ein weiteres Vogelparadies in der Gemarkung entstehen wird. Im Frühjahr wird auf dem Grundstück noch eine Schutzhütte errichtet, die auch den Wanderern als Rastmöglichkeit dienen soll.
Die neue Streuobstwiese befindet sich direkt am Rundwanderweg, der nach Wintersheim führt. Um an Geld für weitere Pflanzaktionen zu kommen, geht der Verein auch ungewöhnliche Wege. So findet am 16. November in Dorn-Dürkheim die Werbeveranstaltung eines Unternehmens statt. Wenn daran aus den Reihen des Vogelzuchtvereins 40 Personen teilnehmen, gibt es 1000 Mark als „Prämie“ für die Vereinskasse. Vereinschef Sauder rechnet damit, dass alleine schon aus Solidarität zum Verein die Mitglieder diesem Aufruf folgen werden.

Grüne versprechen massiven Widerstand
Kritik an Ideen für eine überregionale Brücke
Vom 02.11.2001
KREIS (red) „ „Größtmöglichen Widerstand“ gegen Pläne aus Rheinland-Pfalz, eine Rheinbrücke bei Geisenheim im Bundesfernwegeprogramm zu verankern, meldet die Kreistagsfraktion der Grünen an. Sei schon eine – wie bislang – vorgesehene regionale Brücke mit erheblichen Mehrbelastungen verbunden, wäre aus Sicht der Grünen bei einer bundesstraßenartigen Brücke endgültig der Verkehrskollaps im Rheingau vorprogrammiert. „Die einzigartige Kulturlandschaft des Rheingaus wäre mit Brücken und Straßenneubauprojekten aufs höchste gefährdet“, so Fraktionschef Andreas Kowol.
Da von Seiten des Ministeriums diese Planung jetzt erneut ins Spiel gebracht werde, sei deutlich, welche Interessen Rheinland-Pfalz bei der Brückendiskussion tatsächlich verfolge. In der Vergangenheit hätten rheinland-pfälzische Verkehrsminister immer wieder von entlastender Wirkung einer dritten Rheinbrücke für Weisenauer und Schiersteiner Brücke gesprochen. Dies zeige, dass alle „schönfärberischen Reden“ von der nur lokalen Bedeutung einer Rüdesheimer Rheinbrücke Makulatur seien.
Dass man auf der anderen Rheinseite zudem ganz unverhohlen von einer Anschubfinanzierung für ein privat finanziertes Brückenbauprojekt rede, zeigt, wohin die Reise gehen werde, wenn nicht „massiver Widerstand“ aus dem Rheingau folge.
Es stehe zu befürchten, dass eine Rheinbrücke bei Rüdesheim für den Durchgangsverkehr aus dem Rhein-Main-Gebiet zur A60/A61 und zum Flughafen Hahn genutzt wird. Infolge eines solchen Projektes sieht Kowol schon den Albtraum eines vierspurigen Ausbaus der B42 am Horizont heraufziehen.

„Oberlehrergesetz verschärft Konflikt“
Kommunen für Beteiligung in Umweltfragen
Vom 01.11.2001
Von unserem Redaktionsmitglied Angelika Dorweiler
INGELHEIM – Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Umweltausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), der 14000 Städte und Gemeinden vorwiegend im ländlichen Raum vertritt, kritisiert. „Das ist ein Oberlehrergesetz, das Interessenkonflikte nicht ausgleicht, sondern verschärft“, erklärte der saarländische Umweltminister Stefan Mörsdorf.
„Kooperationsmodell“
Bei der Umweltausschuss-Sitzung in Ingelheim (Kreis Mainz-Bingen) sprach er sich statt der Konfrontation für ein „Kooperationsmodell“ aus, bei dem Interessengruppen aus Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wirtschaft und Kommunen beteiligt werden. Die ländlichen Kommunen dürften nicht den Eindruck haben, sie seien die Ausgleichsflächen der Städte, erklärte der Umweltbeigeordnete des DStGB, Norbert Portz. Die Interessen der Kommunen müssten stärker wahrgenommen werden.
Die Kooperationsmodelle zeigten, dass die gemeinsamen Ziele größer seien als das Trennende, sagte Mörsdorf. In der Debatte um die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie habe es so im Saarland über die Gebiete einen Konsens gegeben. „Rheinland-Pfalz ist das Negativbeispiel“, sagte Portz. „Dort wurden die Flächen weitgehend ohne kommunale Beteiligung bestimmt, aber die Kommunen sind für die Ausweisung von Baugebieten zuständig.“ Dadurch sei großes Konfliktpotential geschaffen worden.
Kritik an Rheinland-Pfalz
„Die Kommunen müssen angemessen beteiligt werden“, betonte der Ingelheimer Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard. Bei der geplanten Ausweisung von 1600 Hektar als Vogelschutzgebiet beispielsweise habe die Stadt nur 14 Tage Zeit gehabt, Einwände vorzubringen. „Das ist unerträglich“, so Gerhard. Im Saarland habe man durch das Forum Kulturlandschaft, in dem Landnutzer und Naturschützer gemeinsam Probleme des ländlichen Raums diskutierten, erfolgreich das Kooperationskonzept umgesetzt. „Mit großen Einheiten wird es zunehmend schwieriger“, erläuterte der saarländische Umweltminister, „aber das ist ein Prozess, der von den Kommunen geleistet werden kann und werden muss.“
Sinnvoll sei das Vorgehen beispielsweise auch in der Diskussion um den Standort von Mobilfunkantennen, meinte Portz. Der DStGB hat als Diskussionsgrundlage deshalb zum Thema Mobilfunk eine Broschüre erstellt, die allen Mitgliedskommunen zugesendet wird oder beim DStGB angefordert werden kann. dstgb.de

Brücke bleibt Zankapfel Nummer eins
Gegner und Befürworter am AZ-Lesertelefon / Ärger mit Post in Bingen und Büdesheim
Vom 31.10.2001
gg/hol. BINGEN – Das Thema Rheinbrücke in wieder einmal in aller Munde. Heribert Weber aus Gaulsheim erklärt am AZ-Lesertelefon, dass er das Neubauprojekt kategorisch ablehnt. Er hält die Kostenschätzung von 70 Millionen nicht für seriös, zumal für ein vergleichbares Brückenprojekt in Oppenheim-Nierstein mit einem Betrag von 140 Millionen Mark gerechnet wird.
„Das mit den 70 Millionen ist für mich nur dann glaubhaft, wenn sich die Verantwortlichen dazu bereit erklären, für alle Mehrkosten persönlich zu haften“, betont Weber. Der Gaulsheimer verweist auf die ökologischen Beeinträchtigungen. Lärm und Abgase würden das Vogelschutzgebiet zerstören. Zudem widerspreche ein Brückenbau der geplanten Ausweisung des Mittelrheins zum Unesco-Welterbe. Letztlich sieht der Gaulsheimer mit einer Brücke auch das Aus für die Fähren gekommen. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen würde vernichtet.
Brückenbefürworter melden sich dagegen aus Bacharach zu Wort. Erhofft wird in erster Linie eine Zunahme des Fremdenverkehrs. Einige Leser fragen die CDU, warum sie ihre Unterschriftenaktion nicht auf die Mittelrhein-Gemeinden ausdehnt. Gerhard Ulrich senior verweist auf die stattliche Zahl von Brücken an der Mosel: „Und bei uns gibt es zwischen Mainz und Koblenz keine Brücke. Das kann ich nicht nachvollziehen.“ Der Bacharacher spricht sich allerdings gegen Maut aus: „Dann muss man eben auf Prestigeprojekte, etwas den Ausbau des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern, verzichten.“ .....

Das Thema Rheinbrück....
Vom 26.10.2001
Das Thema Rheinbrücke bei Bingen bewegt die Leser. In dieser Zuschrift kommt der Einsender zum Schluss: „Rheinbrücke – ein Trauerspiel ohne Ende“.
Wie im Mittelalter
Hitchcock wäre glücklich gewesen, solch ein Thema zu verfilmen. Fakt ist, dass zwischen Mainz und Koblenz keine Brücke vorhanden ist. Wie im Mittelalter muss man Geld und zeitliches Abenteuer auf sich nehmen, um mit der Fähre überzusetzen. Der Rhein hat an dieser Stelle nichts Verbindendes. Wenn ich zu Verwandten fahre, muss ich über eine Stunde einplanen – bei Luftlinie von sieben Kilometern. Vogelschützer hin, Naturschützer her. Sie haben gute Absichten. Aber eine Brücke würde die Vogelwelt nicht stören. Eine Brücke stand schon dort. Als ich den Artikel im März „Politiker wollen sich ein Denkmal setzen“ las , war ich irritiert. Dort stand: Was ist, wenn die Mautbrücke nicht angenommen wird. Oder der Investor Pleite geht. Was hat das mit Vogelschutz zu tun? Schlimm fand ich den Satz: „Eine zeitaufwändige Klage vor deutschen und internationalen Gerichten wird unausbleiblich sein“. Da lob ich mir die Aussage eines Westerwälders: Was sollte einem Wiederaufbau entgegenstehen, selbst wenn Brückenreste nicht mehr vorhanden wären. Er nannte Adenauer mit dem schnellen Wiederaufbau der Kölner Brücken. Auch die Besonderheiten des Mittelrheins täten der Verbindung keinen Abbruch. Die Unkenrufe der Naturschützer gehen fehl. Was ist, wenn die Vögel keine Lust mehr auf die Auen haben? Ich weiß, dies ist fiktiv. Seit 50 Jahren wünsche ich mir eine problemloses Überfahrt in den Rheingau. - Werner Besant, Oberstraße 42, Rümmelsheim

Brückengegner geben der CDU contra
Keine inhaltliche Annäherung bei Podiumsdiskussion zum geplanten Neubauprojekt
Vom 26.10.2001
BINGEN/RÜDESHEIM – Zwischen Gegnern und Befürwortern einer neuen Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim gibt es keine inhaltliche Annäherung. Hätte es noch eines letzten Beweises für diese Feststellung bedurft, wurde dieser am Mittwochabend bei einer Podiumsdiskussion in Bingen auf Burg Klopp erbracht. Anlässlich der „Woche der CDU“ hatten die Christdemokraten unter dem Motto „Pro Rheinbrücke“ zur Aussprache eingeladen. Schnell zeigte sich, dass unter den rund 100 Besuchern der Veranstaltung aber nicht nur Anhänger des kontrovers diskutierten Bauwerks vertreten waren.
Von Gerhard Grunwald
„Wir als Christdemokraten sind geschlossen für den Bau der neuen Brücke“, bekräftigte eingangs Friedrich Mönch die bekannte Position. Der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Bingen-Innenstadt unterstrich, dass nach einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema ein Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie gefunden werden müsse.
„Der Rhein darf künftig keine Grenze mehr sein, die Region beiderseits des Stroms gehört zusammen“, erklärte Parteifreund Franz Josef Bischel, der sich persönlich seit mehr als 20 Jahren für den Bau der Brücke stark macht. Aspekten des Umwelt- und Vogelschutzes müsse Rechnung getragen werden, sie dürften jedoch nicht absolut gesetzt werden, ergänzte der Landtagsabgeordnete. Wenn sich beim planungsrechtlichen Verfahren herausstelle, dass der Naturschutz einer Brücke entgegenstehe, müsse eben über eine Tunnellösung nachgedacht werden, sagte Bischel.
Rheingauer Zwischentöne
Eindeutig als Brückenbefürworter („nötig für die wirtschaftliche Entwicklung“) bekannten sich auch der hessische Landtagsabgeordnete Dr. Franz-Josef Jung (Eltville) und der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Bernd Röttger. Die beiden CDU-Politiker von der rechten Rheinseite machten jedoch wiederholt und mit Nachdruck deutlich, dass das Projekt ausschließlich regionalen Charakter haben dürfe. „Der Rheingau kann keinen zusätzlichen Durchgangsverkehr mehr vertragen“, meinte Jung, der sich für eine Maut als notwendige Steuerungsfunktion aussprach.
Keiner der Politiker ließ im Übrigen einen Zweifel daran, dass das Projekt nur privat und nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden könne. „Aus finanzieller Not entsteht so eine Tugend. Durch die Maut bleibt der Durchgangsverkehr draußen“, formulierte Röttger, der eine Anschubfinanzierung seitens des Rheingau-Taunus-Kreises kategorisch ablehnte.
Kritik aus dem Publikum
Dass lange nicht alle Bürger das Brückenvorhaben positiv bewerten, wurde gleich zu Beginn der Aussprache deutlich. Eine Frau aus Kempten fürchtet erheblich mehr Autoverkehr direkt vor ihrer Haustür, sollte das Projekt in Höhe der alten Hindenburgbrücke errichtet werden.
Vogel- und Naturschützer klagten über die zu erwartenden ökologischen Eingriffe. „Eine Brücke macht gar keinen Sinn, die Verkehrsströme auf beiden Seiten des Rheins haben sich ohnehin in ganz andere Richtungen entwickelt“, sagte Andreas Kowol, der für B90/Die Grünen im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises sitzt. „Nur wirtschaftliche Interessen zu vertreten, ist nicht alles“, rief Bardo Petry aus Dromersheim den Christdemokraten voller Erregung zu.
Michael Maul verwies – stellvertretend für alle Fährbetreiber – auf die Leistungsfähigkeit der schwimmenden Autotransporter, die sehr wohl den Kontakt auf die jeweils andere Rheinseite – auch für den Einkauf – sicherstellen könnten.
„Ich hatte gehofft, dass fachlich etwas mehr herüberkommt. Heute Abend gab es aber nur Polemik“, zeigte sich die Bingerin Brigitte Elbert vom Verlauf der Veranstaltung enttäuscht. Andere wiederum bewerteten den zuweilen mit Schärfe geführten Meinungsaustausch durchaus positiver, wenngleich – wen wundert's? – die Positionen starr blieben. - Wiesbadener Tagblatt

Keine Chancen auf finanziellen Ausgleich
Staatssekretär Hendrik Hering auf Visite / Kiefer: Altrhein als Ausgleichsfläche anerkennen
Vom 26.10.2001
jk. VG EICH – Das 314 Hektar große Naturschutzgebiet Eich-Gimbsheimer Altrhein solle beiden Gemeinden als Ausgleichsfläche anerkannt werden. Sollte dies nicht zu verwirklichen sein, erwarte die VG Eich, dass keine weiteren Schutzgebiete mehr in diesem Raum – also auch keine Vogelschutzgebiete – ausgewiesen werden. Mit dieser klaren Forderung konfrontierte der Eicher Verbandsbürgermeister Gerhard Kiefer (SPD) den rheinland-pfälzischen Umwelt-Staatssekretär Hendrik Hering (SPD) bei einem VG-Umeltforum in Eich.
Auf Einladung von Staatsminister Florian Gerster (SPD) war Hering an den Altrhein gekommen, um die Probleme der Region zu erfahren. Allerdings sah Hering kaum Chancen zur Umsetzung einer weiteren Forderung Kiefers, für die zahlreichen Nutzungsansprüche an die VG Eich einen finanziellen Ausgleich des Landes zu gewähren. Für „Opfergemeinden“ wie Eich oder Gimbsheim, die Vorhaltefunktionen für eine ganze Region wahrnehmen, gebe es keine Möglichkeiten einer Entschädigung, weil die Rechtsgrundlage fehle. Auch was die an Wohnhäusern entstandenen Schäden durch die Grundwasserstände angehe, sah Hering keine Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. Jedoch müsse erinnert werden, dass das Land das momentan zu erstellende Grundwassergutachten zu 80 Prozent fördere.
Gute Nachrichten brachte Hering zum Hochwasserschutz mit. Danach werden in der VG Eich bis zum Jahr 2004 30 Millionen Mark in die Deichertüchtigung investiert. Dies seien zehn Prozent dieses Gesamtpaketes in Rheinland-Pfalz. Bei der geplanten Deichrückverlegung in Gimbsheim sei das Planfeststellungsverfahren gestoppt worden, um zunächst die „Konfliktstudie“ abzuwarten. Hering sicherte zu, dass die Maßnahme „nicht so massiv kommen wird, wie zunächst geplant“.
Sozusagen als „Trostpflästerchen“ für den vorgesehenen Abriss des Bundeswehr-Brückenkopfes in Hamm bot Hering die Schaffung eines „Erlebnisraumes“ an dieser Stelle an, was mit finanzieller Unterstützung des Landes geschehen könne. Hering sicherte in Anwesenheit von Landrat Hansjochem Schrader und SPD-Kreistagsfraktionschef Ernst Walter Görisch (beide SPD) zu, er werde sich mit der Prüfung der Fläche eines Vogelschutzgebietes in Eich und Gimbsheim befassen. Auf jeden Fall würden die „Vorschlagsflächen“ reduziert. Auch werde geprüft, ob eine Deckungsgleichheit mit dem Naturschutzgebiet Altrhein erfolgen könne.
Nicht konkret wollte sich Hering zum Bau eines Hotels am Eicher Elisabethensee äußern. Hierzu hatte jedoch der VG-Chef positive Nachrichten mitgebracht. Zwar hätten die Umweltverbände den Standort entgegen der Aussage der Umweltverträglichkeitsstudie als problematisch angesehen, doch inzwischen sähen Planungsgemeinschaft, SGD Süd und Kreisverwaltung kein unüberwindbaren Hindernisse für dieses Projekt.

Ein Lichtblick
Jockel Kohlmann zum Besuch des Umwelt-Staatssekretärs
Vom 26.10.2001
Wenn auch kaum mit finanziellen Zuwendungen aus Mainz für die VG Eich zu rechnen ist, stehen die Chancen dennoch gut, dass es auf anderen Wegen zu Arrangements kommen wird, die wenigstens eine Art Lastenausgleich darstellen. Zu Recht verwies VG-Chef Kiefer darauf, dass keine andere VG in Rheinland-Pfalz derart mit Nutzungsansprüchen überlagert ist wie die VG Eich. Von den 6800 Hektar Fläche sind alleine 5140 Hektar dem Grund- und Trinkwasserschutz vorbehalten, und für die Kiesgewinnung sind bereits 600 Hektar entweder ausgekiest oder als Vorrangfläche verplant. So ist es verständlich, dass Herings Aussage mit laustarkem Beifall begleitet wurde, als er zumindest bei der Ausweisung neuer Vogelschutzgebiete eine Deckungsgleichheit dieser Fläche mit dem 314 Hektar großen Schutzegbiet Altrhein in Aussicht stellte. Ebenso könnte ein Erlebnisraum am Rheinufer bei Hamm an der Stelle des jetzigen Bundeswehr-Brückenkopfes eine Bereicherung für die touristischen Bemühungen der VG darstellen, und gleichzeitig wäre den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes Rechnung getragen. So gesehen stehen die Karten für die künftige Entwicklung der Region am Altrhein gar nicht so schlecht und lassen wieder optimistischer in die Zukunft blicken.

Mainz, 23. Oktober 2001
Vogelschutzrichtlinie
Umweltministerium weist CDU-Kritik als sachlich unbegründet zurück
Als „sachlich unbegründet“ weist der Sprecher des Umweltministeriums die CDU-Kritik an der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zurück. „Der gebetsmühlenartig wiederholte Vorwurf, die Öffentlichkeit unzureichend informiert und Betroffene mangelhaft beteiligt zu haben, entbehrt jeder Grundlage“, sagte der Sprecher.
Um der Verpflichtung der EU nachzukommen, besondere Vogelschutzgebiete auszuweisen, habe das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht mit Vertretern der staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Experten aus ornithologischen Fachverbänden und fachkundigen Vertretern der Universitäten mögliche Gebietsempfehlungen erarbeitet. Auf dieser Grundlage habe im April dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer Umfrage bei den Unteren Landespflegebehörden begonnen. Dabei seien Änderungsvorschläge erbeten worden. Diese ergänzten Gebietsinformationen seien danach den Landkreisen und kreisfreien Städte zugeleitet worden mit der Aufforderung, die Öffentlichkeit und Vertreter des öffentlichen Interesses zu beteiligen, Änderungsvorschläge zu sammeln und weiterzuleiten. „Angesichts dieser zeitlichen Abläufe von Überfalltaktik zu sprechen, ist einfach Unsinn“, so der Sprecher. Im übrigen hätten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sich intensiv mit den Vorschlägen befasst und regen Gebrauch gemacht von der Möglichkeit, Änderungsvorschläge und -wünsche einzubringen. „Diese Stellungnahmen sind ausdrücklich erwünscht und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt“, so der Sprecher.
Nicht minder unsinnig sei der Vorwurf der CDU, die Landesregierung distanziere sich von der vorliegenden Vorschlagsliste. „Fakt ist“, so der Sprecher des Umweltministeriums, „dass es derzeit lediglich eine unverbindliche Entwurfsliste gibt, die weder ein Vorschlag des Ministeriums für Umwelt und Forsten, geschweige denn der Landesregierung ist. Im Ministerium für Umwelt und Forsten wird ein Auswahlvorschlag erarbeitet, der anschließend auf Ebene der Landesministerien beraten wird, ehe die Landesregierung über die endgültige Liste der auszuweisenden Vogelschutzgebiete entscheidet.“
Falsch sei auch die Behauptung der CDU bezüglich der Beeinträchtigung der Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Betätigung nach der guten fachlichen Praxis bleibe gewährleistet.
Sichergestellt sei auch die kommunale und wirtschaftliche Entwicklung. Bei Plänen und Projekten, die ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nachteilig beeinträchtigen könnten, seien zwar vorher Verträglichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Aber solche Verträglichkeitsuntersuchungen seien heute in vielen Fällen auch schon notwendig. „Wir werden all das so unbürokratisch wie möglich handhaben“, sagte der Sprecher. - Pressemitteilung des MUF

Im Dienste der Kröten
Umweltpreis für Lothar Heitz und Jugendfußballer
Vom 20.10.2001
kis. – Nach vierjähriger Pause hat der Landkreis Alzey-Worms wieder einen mit 3000 Mark dotierten Umweltschutzpreis verliehen. Preisträger sind der Alzeyer
Lothar Heitz und die Jugendfußballabteilung des Turnvereins Albig.
Lothar Heitz haben es vor allem Amphibien angetan. Unzählige Kröten hat er davor bewahrt, von Autoreifen zerquetscht zu werden. Außerdem baut er Krötenzäune und -tunnel. Er ist also alles andere als ein „Schreibtischtäter“: „Was die Aktivitäten von Lothar Heitz besonders anerkennenswert macht, ist sein jahrzehntelanger persönlicher Einsatz im Naturschutz“, betonte Landrat Hansjochem Schrader.
Heitz scheut weder Zeit noch Mühe, wenn es gilt, frühmorgens oder spätabends die Kröten auf ihrem Weg zum oder vom Laichplatz einzusammeln und sicher über die Straße zu bringen. Der langjährige Vorsitzende der NABU-Ortsgruppe Alzey und Umgebung engagiert sich auch im Vogelschutz. Heitz beobachtet nicht nur den „Luftraum“, er errichtet und betreut auch Nisthilfen, vor allem für Steinkäuze. Als Ansprechpartner für die Versorgung verletzter Vögel hat er sich auch einen Namen gemacht. Ein weiteres Steckenpferd ist die Orchideenkunde.
Mit der Vergabe des Preises an die Albiger Jugendfußballer honoriert der Umweltausschuss umweltpädagogische Aktivitäten. „Ich freue mich darüber, dass der Landkreis auf verantwortungsbewusste junge Menschen zählen kann“, betonte Schrader.Auf eigene Initiative hin haben die Jugendfußballer eine Gewässerpatenschaft für den Heimersheimer Bach im Bereich des Freizeitgeländes übernommen und das Gewässer renaturiert. Seit 1997 sorgen die jungen Sportler dafür, dass es der Umwelt dort gut geht. An den Säuberungsaktionen beteiligen sich schon die jüngsten Kicker.

Der Hintergrund: Stutzt Vogelschutz den Kommunen heftig die Flügel?
KIRCHHEIMBOLANDEN: Gemeinden und Städte befürchten Eingriffe bei Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten
Zwingen die Weihen, selten gewordene Greifvögel, viele Kommunen im Donnersbergkreis in den Entwicklungsstillstand? Die Sorge wird zumindest von den Verbandsbürgermeistern im westlichen Kreisteil sowie von der SPD-Kreistagsfraktion artikuliert, die von der angebahnten Ausweisung von Vogelschutzgebieten im Donnersbergkreis mit den Worten von Fraktions-Chef Erhard Luxem eine Kassierung der "durch die Autobahn eingeleiteten Aufwärtsentwicklung" durch "einseitige Interessen" befürchten. Das Umweltministerium und Vertreter der Landespflege halten dagegen solche Besorgnisse für überzogen.
Neben befürchteten Einschränkungen etwa der landwirtschaftlichen Nutzung greift in den Kommunen vor allem die Sorge um sich, dass der künftigen Baugebietsplanung schwere Steine in den Weg gelegt werden könnten in Gestalt zusätzlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen mit ungewissem Ausgang oder erweiterteter Ausgleichs-Forderungen. Für die Verbandsgemeinde Rockenhausen etwa, deren Gebiet Bürgermeister Karl-Heinz Seebald nach bisherigen Entwürfen zu 70 Prozent betroffen sieht, befürchtet der Verwaltungs-Chef "unzumutbare Einschränkungen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Landstrichen". Die betroffenen Kommunen fühlen sich von der vorgesehenen Unterschutzstellung, die ganze Ortslagen mit einbezieht und vor allem im Westkreis auffallend großflächig ausfällt (siehe Grafik), zugleich auch überfahren. An den Kommunen vorbei seien die Entwürfe für Vogelschutzgebiete mit Vertretern der staatlichen Vogelschutzwarte, Experten aus ornithologischen Fachverbänden und fachkundigen Vertretern der Universitäten ausgetüftelt worden, und jetzt "sollten die Kommunen hierzu, ohne ausreichend Zeit für eigene Erhebungen zu haben, kurzfristig Stellung nehmen", rügt Luxem schon das Procedere.
Der Sorgen der Kommunen hat sich nach der öffentlichen Informations- und Anhörungsveranstaltung am 5. September in Rockenhausen auch Landrat Winfried Werner angenommen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Umweltministerium fordert er die Aussparung von Ortslagen und baulichen Entwicklungsflächen sowie finanziellen Ausgleich im Falle von Einschränkungen für die Landwirtschaft. Auch sei zu vermeiden, dass bei Vorhaben innerhalb der Schutzflächen "die volle Palette der Umweltverträglichkeitsprüfung angewandt" oder Maßnahmen des Hochwasserschutzes beeinträchtigt würden.
Auslöser ist "Natura 2000"
Adressat von Kritik und Besorgnis ist zunächst das Umweltministerium, das jedoch mit seinem Vorgehen lediglich die Umsetzung von EU-Vorgaben ins Werk setzt. Es geht konkret um das EU-Programm "Natura 2000", mit dem bis 2004 ein europaweites ökologisches Netzwerk von Schutzgebieten aufgebaut werden soll. Bis Ende 2001 muss auch Rheinland-Pfalz Gebiete, die in Frage kommen, nach Brüssel melden. Bemerkenswert ist dabei, dass die Vogelschutz-Richtlinie eigentlich schon ein "alter Hut" ist. Sie ist seit 1979 in Kraft, und das ist rechtlich auch schon vor der Ausweisung von Schutzgebieten von Belang. Denn Flächen, die die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie erfüllen, seien auch vor ihrer Ausweisung schon faktisch Vogelschutzgebiete, insofern werde deren Ausweisung erst Rechtssicherheit herstellen, streicht Torsten Kram, Pressesprecher des Umweltministeriums, einen deutlichen Vorteil für die Kommunen heraus. Umgekehrt könne die Herausnahme oder "Unterschlagung" von Flächen, die die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie erfüllten, in Brüssel zur Streichung von EU-Fördermitteln führen, gibt Kram zu bedenken.
Auf die Sorgen in den Rathäuser hin hält der Sprecher des Ministeriums indes fest: "Keine Kommune wird in ihrer Entwicklung eingeschränkt." Die Vorstellung, dass nach Ausweisung der Schutzgebiete in den betroffenen Gemeinden planerisch nichts mehr passieren könnte, sei "absurd". Auch sei nicht zu befürchten, dass bereits genehmigte Baugebiete oder Bauwerke - etwa die Windkraftanlagen in der ebenfalls betroffenen Ilbesheimer Gemarkung - nun im Nachhinein in Frage gestellt werden könnten. "Was genehmigt ist, ist genehmigt", betont Kram den Bestandsschutz.
"Im Prinzip ist nichts zu befürchten", meint auch Rüdiger Viessmann vom Landespflegebeirat. Wenn jetzt eine Sicherung der vorgesehenen Gebiete erfolge, so sei das lediglich als eine Festschreibung des Status quo anzusehen. Insbesondere die Landwirtschaft habe nichts zu befürchten, wo sie ordnungsgemäß betrieben werde. Mitunter habe man ja der Landwirtschaft die Artenvielfalt, die noch besteht, zu verdanken, vermerkt Viessmann anerkennend und verweist etwa darauf, dass die Weihen bevorzugt in landwirtschaftlich genutzten Feldern brüten. Sollte sich eine Fläche als wertvoll erweisen, so dass eine Bewirtschaftung nicht möglich sei, so gebe es dafür Entschädigungen. Von Enteignungen könne dabei keine Rede sein.
Viel Unklarheit in Kardinalfrage
Was freilich kommt konkret etwa auf die Kommunen zu mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auflagen und ähnlichem? Was konkret hat man sich vorzustellen unter dem "Schutzstatus", der mit der Ausweisung eines Vogelschutzgebietes verbunden sein soll? Hier sind die Auskünfte auffallend vielfältig. Auf der einen Seite ist die Rede davon, dass der Begriff "Schutzgebiet" eigentlich irreführend sei, da es nicht um das Installieren von Verbotstatbeständen gehe, sondern, positiv gefasst, um "Fördergebiete" für bestimmte Vogelarten. Von anderer Seite wird erwartet, dass die Vogelschutzgebiete einen ähnlichen Status haben werden wie Landschaftsschutzgebiete.
Die Rede ist auch davon, dass im Falle der Schutzgebietsausweisung der Weg des Vertragsnaturschutzes beschritten werde, unter dem sich die Landwirte zu bestimmter Bewirtschaftungsweise verpflichten sollen. Zu solcher Vielfalt passt die in einer Handreichung des Umweltministeriums der Frage "Welchen Schutzstatus werden die Gebiete erhalten?" erteilte Antwort, die eingangs ebenso viel- wie am Ende nichtssagend wirkt: "In Betracht kommen u.a. Festschreibungen im Gesetz, z.B. Anbindung an den gesetzlichen Schutz des § 24 Abs. 2 LPflG, oder Verordnungen. Eine Entscheidung dazu ist aber noch nicht gefallen." Viel Unklarheit in einer doch entscheidenden Frage!
Absehbar ist indes durchaus ein strukturiertes Procedere, in dem nicht jeder Planungsvorgang schlechthin mit Konsequenzen bedroht sein wird, sondern lediglich der in Belange des Vogelschutzes tatsächlich erheblich hineinwirkende Eingriff. "Alle erheblichen Beeinträchtigungen sind zu unterlassen", erklärte etwa auf RHEINPFALZ-Nachfrage Theo Jochum, juristischer Referent für Vogelschutz im Umweltministerium. Die Erheblichkeit leite sich dabei ab aus dem guten Erhaltungszustand des Gebietes und den Ansprüchen des Lebensraumes der betroffenen Vögel, erläutert Jochum weiter, dabei die mangelnde Präzision solcher Begriffe durchaus einräumend. Dem scheint immerhin zu entnehmen zu sein, dass nicht jede kommunale Planung automatisch eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen dürfte.
Mit dem gutachterlichen Votum der Landespflege, dass eine Erheblichkeit des Eingriffes nicht erkennbar sei, könnte das im jeweiligen Rathaus umgehende Gespenst schon gebannt sein. Und sollten Eingriffe bei der Fachbehörde größere Bedenklichkeiten auslösen, so sind diese auch über das Instrument des landespflegerischen Ausgleichs auszuräumen, so dass Baugebiete wohl in der Tat nicht von vornherein scheitern müssen. Allerdings lässt die Vagheit der Auskünfte doch viel Spielraum für Spekulation.
Wie geht es nun weiter? Die Vorschläge und die eingegangenen Anregungen werden zusammengestellt, gesichtet und gegebenenfalls revidiert, um bei einer EU-Konferenz für Kontinental-Europa im kommenden Jahr bewertet zu werden. Am Ende wird es dann erforderlich sein, das Resultat in nationales und Landesrecht umzusetzen. Da mag für die selten gewordenen Weihen - von der Kornweihe soll es nur noch ein oder zwei, von der Wiesenweihe nur noch zehn Brutpaare in Rheinland-Pfalz geben - noch die eine oder andere Brutsaison ins Land ziehen. Von unserem Redakteur: Thomas Behnke - RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 10. Okt , 03:45 Uhr

„Die Flächen müssen reduziert werden“
Landwirte wehren sich gegen großflächige Ausweisung von neuen Vogelschutzgebieten
Vom 11.10.2001

RHEINHESSEN – Die Landwirte in Rheinhessen wehren sich gegen die großflächige Ausweisung von Vogelschutzgebieten im Land. Bei einem Krisengespräch mit Bauernverbänden sagte Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) seine Unterstützung im Kampf gegen befürchtete Bewirtschaftungsauflagen und Nutzungsbeschränkungen zu: „Die vorgesehenen Flächen müssen drastisch reduziert werden.“
Von unserem Redaktionsmitglied Thomas Dix

Bei der geplanten Ausweisung legt das Umweltministerium eine EG-Richtlinie aus dem Jahr 1979 zugrunde. Es sei mehr als verwunderlich, dass 20 Jahre nichts geschehen sei und nun in einem Hauruckverfahren „quasi über Nacht“ neue Gebiete in großem Stil festgelegt werden sollen, kritisiert der Bauern- und Winzerverband (BWV) Rheinland-Pfalz Süd in einer Stellungnahme.
Der Verband lehne Vogelschutzgebiete nicht kategorisch ab, „aber wir wollen wissen, was hinterher passiert“, sagte BWV-Vizepräsident Ingo Steitz. Noch völlig unklar sei, welche Rechtsfolge eine solche Ausweisung auf die landwirtschaftliche Nutzung habe. „Es kann nicht sein, dass in einem Weinberg in Hanglage kein Starenschutz mehr möglich ist, dass keine Betonwege und keine landwirtschaftlichen Maschinenhallen mehr gebaut werden dürfen“, machte Wolfgang Janson, Vorsitzender des Kreisbauernvereins Alzey-Worms, seinem Ärger Luft.
Kritik üben die Landwirte auch an der Form des Verfahrens. Die Landwirtschaftskammer werde als einer unter vielen angehört, bemängelte Steitz: „Wir fühlen uns degradiert, wenn wir auf einer Liste irgendwo zwischen Telekom und EWR auftauchen.“ Reinhard Kappesser, Chef der Bauern im Landkreis Mainz-Bingen, forderte ein Mitspracherecht: „Die Landwirte als Eigentümer der Flächen wollen einen Vorsprung gegenüber denen, die nichts einbringen als Ideologie.“
Alfons Schnabel, Direktor der Landwirtschaftskammer, forderte eine Entschädigung für Eingriffe, die über die gute fachliche Praxis hinaus gehen. Auch der technische und biologische Fortschritt müsse dabei Berücksichtigung finden, fügte Gerhard Kneib, Vizepräsident der Kammer, hinzu: „Wir wissen schließlich nicht, was übermorgen auf dem globalen Markt von uns verlangt wird.“
Auch Minister Bauckhage sprach sich für eine finanzielle Entschädigung aus, wenn die Auflagen eine vernünftige Bewirtschaftung der Flächen unmöglich machen. Die Landwirte als Naturnutzer und Eigentümer müssten jetzt beteiligt werden. „Ich will einen Kabinettsbeschluss zu dem Thema“, sagte Bauckhage. Es müsse geprüft werden, ob Flächen für „Flora-Fauna-Habitat“ (FFH) mit Vogelschutzflächen übereinandergelegt werden könnten  –  und zwar ohne zeitliche Zwänge, denn, so der Minister, „ich lasse mich da nicht unter Druck setzen.“

„Schönheitstänze“ erheitern VG-Rat
Regionaler Raumordnungsplan Thema
Vom 08.10.2001
Von unserem Mitarbeiter Jockel Kohlmann
VG MONSHEIM – Im Zuge der Umstellung auf den Euro wurde die entsprechende Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats neu gefasst. Für Heiterkeit sorgte dabei jener auch weiterhin gültige Paragraf, wonach auch Veranstaltungen von „Schönheitstänzen“ und „Schaustellungen von Personen“ weiterhin der Vergnügungssteuer unterliegen werden.
Keinerlei Diskussionen entfachte die Stellungnahme der VG Monsheim zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes (ROP) . Der alte ROP weist ein über die Gemarkungsgrenzen von Monsheim hinausgehendes „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ aus.
Besondere Funktion
Hier erstreckt sich eine Fläche von 200 bis 250 Metern nach Norden auf die Gemarkung von Flörsheim-Dalsheim. Auf Anweisungen des geologischen Landesamtes, so Verbandsbürgermeister Michael Kissel (SPD), sei diese größere Fläche auch in den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der VG übernommen worden. Es gelte deshalb zu klären, ob eine Verkleinerung der Vorrangfläche wirklich beabsichtigt sei. Angesichts der Gegebenheit, dass die Gemeinde Flörsheim-Dalsheim sowohl die besondere Funktion Gewerbe als auch Wohnen im ROP zuerkannt worden sei, sollte nach Ansicht von Kissel über die Ausweisung der Doppelgemeinde als „Grundzentrum“ nachgedacht werden. Diese Ausweisungsabsicht werde durch die Tatsache unterstützt, dass eine vergleichbare Konstellation im Landkreis nur noch die Gemeinde Saulheim aufweisen könne, was die Sonderstellung der gemeinde unterstreiche.
In der Gemeinde Mölsheim steht nach Aussage von Kissel die Vorbehaltsfläche „Windenergie“ der Ausweisung eines Gebietes für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung zuwider. Die Möglichkeit zur Errichtung von Windrädern bedeute einen Verlust der Kulturlandschaft sowie die Beeinträchtigung des Tourismus.
Windrad oder Tourismus
Darüber hinaus liege die besagte Fläche in einem „faktischen“ Vogelschutzgebiet, das die Windräder nicht zulasse. Zuletzt dürfe auch nicht die Tatsache vernachlässigt werden, dass das Gebiet seit Jahrzehnten als militärisches Fallschirmabsprunggebiet genutzt werde. Kissel: „Diese Nutzung schließt die Errichtung von Windrädern ebenfalls aus.“
Der Verbandsgemeinderat erteilte einem Bauunternehmen aus Wörrstadt den Zuschlag, zum Angebotspreis von 133 000 Mark den Ausbau eines Schulweges am Schulzugang der Hauptschule in Flörsheim-Dalsheim vorzunehmen. Nach Mitteilung von Verbandsbürgermeister Michael Kissel halbieren sich diese Kosten für die VG, da es aus Mitteln des Investitionsstocks des Landes einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gebe.
Geld für Geräteraum
Für die Errichtung eines Geräteraumes erhält die Turngemeinde Kriegsheim einen Zuschuss der VG in Höhe von 1 500 Mark. Der Anbau ist aufgrund der Auslastung der Halle notwendig, um die Sportgeräte ordnungsgemäß aufbewahren zu können. Zu den Baukosten in Höhe von 31 000 Mark beteiligen sich der Landessportbund mit 6 000 Mark, die Gemeinde Monsheim mit 4 500 Mark und der Landkreis Alzey-Worms ebenfalls mit 4 500 Mark Zuschuss. Kissel sagte, dass bei der Gewährung des Zuschusses die Entlastungswirkung für die Belegung der verbandsgemeindeeigenen Schulsporthalle berücksichtigt werden müsse.

Wachtelkönig gegen Wirtschaftswachstum
Das Land plant die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes: Das Mörlheimer Gewerbegebiet liegt mittendrin Vogelschutz im Industriegebiet Landau-Ost? Die geplante Ausweisung eines Gebiets unter anderem zum Schutz seltener Zugvögel, das nach vorläufigen Überlegungen auch den Standort Mörlheim mit einbezieht, ist der Anlass für eine heftige Diskussion zwischen Wirtschaftsförderung und Industrie- und Handelskammer einerseits und den dafür zuständigen Landesbehörden andererseits. Die Befürchtungen der IHK umfassen auch mögliche Betriebsbeschränkungen, beispielsweise in der Brutzeit.
"Unsere Philosophie sieht so aus, dass wir angehalten sind, wirtschaftliche und planerische Einwände zunächst hintanzustellen", meint Theo Jochum, juristischer Referent für Vogelschutz im rheinland-pfälzischen Umweltministerium. Und wahrscheinlich ist es diese Ausschließlichkeit, die in und um Landau derzeit die Gemüter in Wirtschaft und Politik nachhaltig erhitzt. Der Hintergrund: Auf Basis des europaweiten Natur- und Vogelschutzprogrammes "Natura 2000" plant die Mainzer Landesregierung die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes.
Nun ist dieser Umstand allein noch nicht verwerflich. Für das kollektive Stirnrunzeln bei Industrie- und Handelskammer (IHK), städtischer Wirtschaftsförderung und den betroffenen Unternehmen selbst sorgt vielmehr, dass innerhalb der Grenzen des angedachten Areals das 86 Hektar große Industriegebiet Ost (Mörlheim) liegt. Das wiederum beherbergt mit den Firmen Pechiney, Ronal oder Michelin einige der größten Arbeitgeber für Stadt und Umland.
Beschränkungen für Betriebe?
Sollte sich zwischen Lkw-Verkehr, Produktionslärm und Fertigungshallen tatsächlich der seltene Wachtelkönig ungestört und - vor allen Dingen seit knapp 20 Jahren unbemerkt - vermehrt haben? "Das bezweifeln wir doch ausdrücklich", sagt Karen Lill, die von der Ludwigshafener Zentrale der IHK Pfalz aus den Widerstand der Wirtschaft mitorganisiert. Außerdem: Wenn sich die fraglichen Vogelarten schon bisher nicht am Betrieb im Gewerbegebiet gestört haben, warum sollten sie es in Zukunft tun, fragt sie. Und: Warum hat man den westlichen Zipfel des mutmaßlichen Vogelparadieses nicht einfach von vornherein ausgespart?
Der Wirtschaftsförderer bei der Stadt Landau, Martin Messemer, befürchtet für den Fall, dass das Schutzreservat in seiner geplanten Ausdehnung kommen sollte, schmerzhafte Einschnitte für die ortsansässigen Betriebe: "Immerhin bieten die Firmen nicht nur den Großteil industrieller Arbeitsplätze, sondern bestreiten auch einen nicht geringen Anteil des Gewerbesteuer-Aufkommens." Nach RHEINPFALZ-Informationen handelt es sich dabei um rund ein Drittel der Gesamteinnahmen. Messemer sieht derlei administrative Hürden als echte Gefahr für den Standort Deutschland und ganz konkret in Landau als Gefahr, dass geplante Firmenerweiterungen nicht verwirklicht werden können. Er weist außerdem auf den Umstand hin, dass Landau am Ebenberg auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bereits 220 Hektar für den Naturschutz abgetreten habe. Sein Chef, Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff, hat vor einigen Tagen in einem Schreiben an Ministerpräsidenten Kurt Beck die jetzt geplante Schutzzone als inakzeptabel und inhaltlich nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Mahnung zur Besonnenheit
Doch die Mainzer Ministerialen mahnen bei aller Aufgeregtheit seitens der Betroffenen zur Besonnenheit und verweisen auf den Verfahrensweg. Der sieht nämlich nach Darstellung des Juristen Jochum folgende Schritte vor: Aufgrund eines Auftrages an die Staatliche Vogelschutzwarte wurde eine Expertengruppe zusammengestellt, der neben den Landesspezialisten für seltenes Federvieh auch Vertreter der fach- und ortskundigen Verbände Gnor und Nabu sowie der Universitäten angehören. Aufgabe der Gruppe ist die Erfassung der Vogelbestände vor Ort.
Die Erkenntnisse der Experten wiederum werden gebietsbezogen aufbereitet und den unteren Landespflegebehörden zur Ergänzung und Korrektur anheim gestellt. Dieser Schritt sei bereits erledigt, so Jochum zur RHEINPFALZ. Die aus dieser Runde hervorgegangenen, denkbaren Vogelschutzgebiete werden dann einer "lokalen Öffentlichkeitsbefragung" zugeführt - von der Stadt über Wirtschaftsunternehmen bis hin zu Interessenverbänden und Grundstücksbesitzern konnten alle Stellung zu den Plänen nehmen. An diesem Punkt hängt das Landauer Verfahren.
Anschließend soll im Normalfall die sorgfältige Abwägung der gesammelten Standpunkte und Gutachten folgen und in einer amtlichen Entscheidung münden, die ihrerseits Grundlage der Abstimmung im Landeskabinett ist. Hier könne man, und diese Aussage aus dem Umweltministerium wirkt wie der buchstäbliche Wink mit dem Zaunpfahl, nochmals über die Ressorts seinen Einfluss geltend machen.
Das im Verlauf dieses bürokratischen Prozesses ausgewiesene Gebiet wird schließlich nach Brüssel gemeldet. "Eventuelle Nutzungskonflikte planerischer oder wirtschaftlicher Natur können jedoch auch nachträglich noch angezeigt werden", versucht Jochum die Wogen zu glätten. Die Botschaft lautet demnach: Keine Panik, noch ist im Grunde genommen nichts passiert.
"Naturschutz ist notwendig"
Auch aus Richtung IHK dringen moderatere Töne: Man wolle die Notwendigkeit von Natur- und Vogelschutz in der Südpfalz nicht kategorisch abstreiten, aber eigentlich sei der Rest der geplanten Fläche auch ohne das Industriegebiet groß genug, argumentiert Karen Lill. Das freilich sieht man in Mainz etwas anders. "Eine Insellösung ist nicht möglich. So etwas hat sich als nicht sinnvoll erwiesen", unterstreicht Theo Jochum mit Nachdruck. (örg) Kommentar, Stichwort, Südwest RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 17. Sep , 03:45 Uhr

Kommentar: Grosse Herausforderung
Von Jörg Schmihing - Der Zielkonflikt zwischen Ökologie und Ökonomie und damit die Versuche seiner Lösung zählen gleichermaßen lokal und landesweit zu den größten Herausforderungen, denen sich moderne, nachhaltige Politik zu stellen hat.
Dass in diesem Konflikt mitunter unterschiedlicher Standpunkte hart aufeinander prallen, dürfte niemanden ernsthaft überraschen.
Warum aber mit tätiger Mithilfe der Brüsseler Bürokratie am Ende eines wichtigen Prozesses die Perversion steht, dass ein für Landau wichtiges, zudem lange etabliertes Industriegebiet Bestandteil eines eilig geplanten Vogelschutzgebiet sein soll, sorgt bei den Betroffenen für Fassungslosigkeit. Schnell werden Horrorszenarien entworfen, die Betriebsbeschränkungen während der Brutzeit bestimmter Vogelarten kolportieren. Die Idee als solche wirkt schon so absurd, dass die Landesbehörden gut daran getan hätten, eine offene Informationspolitik zu betreiben.
Denn: Möglichkeiten, wirtschaftliche Interessen in das Verfahren einzubinden, gab und gibt es. Bei aller Liebe für Natur- und Artenschutz: Lebenswichtige Arbeitsplätze sollten nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, noch nicht einmal auf dem Papier. Das macht das Ringen um verträgliche Lösungen jetzt und in Zukunft nicht leichter. RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 17. Sep , 03:45 Uhr

Für Stare bleibt's weiter unruhig
Schreckschussapparate sind wieder zugelassen
Vom 17.09.2001
Von Thomas Dix
RHEINHESSEN – In den Weinbergen wird es auch in diesem Herbst „knallen“: Winzer dürfen die Starenabwehrgeräte einer Flomborner Firma weiter einsetzen. Die Gewerbeaufsicht hatte den Betrieb der Apparate „wegen Brand- und Explosionsgefahr“ verboten, den Sofortvollzug dann aber ausgesetzt.
In ihrer Anordnung hatte die Neustädter „Struktur und Genehmigungsdirektion“ (SGD) der Firma „Hauff-Steffan GmbH – Internationale Vogelvergrämung“ untersagt, druckgas- oder acetylengasbetriebene Starenschreckschussapparate in Verkehr zu bringen; zudem sollten alle bereits ausgelieferten Geräte bis Ende August zurückgerufen werden. Der Grund: Im Herbst vergangenen Jahres war eine Schussanlage des Unternehmens in einem Weinberg bei Dirmstein explodiert.
„Wenn wir die Anordnung befolgt hätten, dann wäre nicht nur die Firma pleite gegangen, sondern auch so mancher Winzer“, ist sich der Mainzer Rechtsanwalt Peter Willisch sicher. Schließlich hat das Unternehmen seit 1977 rund 3000 solcher Geräte gebaut – rund 1000 davon stehen in den Weinbergen in Rheinhessen und in der Pfalz und vertreiben mit ihrer Knallerei die Starenschwärme. Der Verwaltungsjurist legte Widerspruch ein – und erhielt Unterstützung von höchster Stelle: Das Weinbauministerium vermittelte, nachdem Winzer dort Sturm gelaufen waren.
Einen Tag vor Ablauf ihres Ultimatums an die Flomborner Firma setzte dann die Gewerbeaufsicht von sich aus den Sofortvollzug der Anordnung aus. „Wir haben abgewogen zwischen der Gefahr und der Auswirkung auf die Betroffenen“, begründete der Leiter der Regionalstelle Mainz, Manfred Boff, auf WZ-Anfrage den Schritt. Die Schreckschuss-Apparate dürfen nun weiter eingesetzt werden, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Rechtsanwalt Willisch macht dagegen Verfahrensfehler für den Rückzieher der Behörde verantwortlich: „Die Verfügung war eindeutig rechtswidrig.“ Was die Explosion in der Vorderpfalz verursacht habe, sei bis heute ungeklärt. Einen bauartbedingten Mangel hält der Jurist für ausgeschlossen – die bereits ausgelieferten Geräte seien schließlich Millionen von Betriebsstunden ohne Zwischenfälle gelaufen. Die Gewerbeaufsicht habe dann fast ein Jahr untätig ins Land gehen lassen und anschließend die Verfügung geschickt – eine Anhörung der Betroffenen sei dabei unterlassen worden, moniert Willisch.
In den nächsten Tagen wollen sich die Parteien nun an einen Tisch setzen und nach Lösungen suchen. Die VG Grünstadt-Land, in deren „Beritt“ die Schussanlage explodiert war, ist inzwischen noch einen Schritt weitergegangen: Sie legt den Winzern, die die Apparate der Flomborner Firma einsetzen, gewisse Sicherheitsvorkehrungen ans Herz. Unter anderem soll der Weg zu den Geräten im Weinberg mit Draht gesperrt und mit Schildern „Explosionsgefahr“ versehen werden.

Landespflegebeirat kriegt Gegenwind
KIRCHHEIMBOLANDEN. Mit seiner Behauptung, die Windparks im und um den Donnersbergkreis bedeuteten eine "industrielle Überformung der Region", habe der Landespflegebeirat "sich selbst und dem Umweltschutz keinen Gefallen getan", erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Rudolf Franzmann in seiner Funktion als Mitglied im Umweltausschuss des Landestages sowie im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie.
Franzmann reagiert damit auf eine Pressemitteilung, in der der Landespflegebeirat des Kreises sich gegen weitere Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgesprochen hatte (wir berichteten). Diese Haltung kritisiert Franzmann als "sektorale Betrachtung eines wichtigen Umweltschutzthemas". Sie lasse jeden Hinweis vermissen, "wie wir unseren eigenen Bedarf an Energie umweltverträglich sichern wollen". Nach Auffassung der Landespolitik sei die Windenergie Bestandteil eines integrierten Konzeptes zur Energienutzung, das das Energiesparen, die optimierte Nutzung vorhandener und den Einsatz erneuerbarer Energien einschließe.
Die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen habe das Innenministerium "eindeutig formuliert", auch dies lasse der Beirat unberücksichtigt, kritisiert Franzmann. Den Aussagen des Gremiums sei auch deshalb zu widersprechen, so seine Auffassung, weil sie in Anbetracht der derzeitigen Überarbeitung der Raumordnungspläne "als ein öffentliches Druckmittel" anzusehen sei. (red) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 17. Sep , 03:45 Uhr

„Die Aue nicht opfern“
Geplantes Baugebiet in der EU-Schutzliste
Vom 15.09.2001
hi. HEIDESHEIM – Das geplante Baugebiet „Sommeraue“ zwischen Heidesheim und Wackernheim ist im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtline als Vogelschutzgebiet vorgeschlagen worden. Das bestätigte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf entsprechende Anfrage hin. „Es ist in der Diskussion, aber es ist noch nichts entschieden“, betonte eine Sprecherin der Behörde.
Dieser Vorschlag sei zu Recht gemacht worden, meint die Bürgerinitiative „Rettet die Sommeraue“, der zufolge in der Sommeraue Vögel wie Lerche Pirol und Wiedehopf leben. „Tägliche Erfahrung wird hier als schützenswert anerkannt – zum Wohle aller“, begrüßt die Initiative den Vorschlag, der ein „Grund mehr sei, die Sommeraue nicht der kurzsichtigen ‰Bauwut• unserer schnelllebigen Zeit zu opfern“.
Auch der FDP-VG-Verband Heidesheim-Wackernheim stellt fest, dass die „Widerstände gegen die vorgesehene Bebauung immer heftiger“ werden. Die Partei will das Thema im Ortsgemeinderat deshalb erneut diskutiert wissen: „Wir fordern den Ortsgemeinderat auf, die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst zu nehmen und gewissenhaft abzuwägen.“

„Vieles klarer, Probleme ungelöst“
Anhörung zu Vogelschutzgebieten / Experten: Auf Kreise und Kommunen kommt einiges zu
Vom 12.09.2001
hwh. INGELHEIM – „Es ist vieles klarer geworden, aber die Probleme sind nicht gelöst“. So formulierte Ingelheims Oberbürgermeister Joachim Gerhard seinen persönlichen Eindruck. Umstehenden, die gerade die gemeinsame öffentliche Sitzung der Kreisausschüsse für Verkehr und Umwelt sowie Wirtschaft und Landwirtschaft erlebt hatten, pflichteten ihm bei. Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion war diese Anhörung zur Thematik „Ausweisung von Vogelschutzgebieten“ im Landkreis Mainz-Bingen zustande gekommen. Die Kommunenen waren zu dieser Veranstaltung eingeladen. Der Zuspruch war jedoch mäßig.
Theo Jochum vom Ministerium für Umwelt und Forsten informierte grundlegend über den laufenden Prozess, um den Teilnehmern Gelegenheit zur Diskussion und Fragestellung zu bieten. Das Land Rheinland-Pfalz ist in der dringenden Verlegenheit, der europäischen Kommission gegenüber kurzfristig Vogelschutzgebiete weit über den bisher bekannten Umfang hinaus zu qualifizieren. Daher rühre auch die Eile, mit der die Stellungnahmen der betroffenen Gebiete und Kreise eingefordet wurden. In diese Abläufe ist mitterweile etwas Entspannung eingekehrt, weil für die Stellungnahmen nunmehr bis Mitte des nächsten Jahres Zeit ist. Als Damoklesschwert schwebt jedoch nach wie vor die Feststellung im Raum, wonach in faktischen Vogelschutzgebieten jegliche erhebliche Beeinträchtigung des Lebensraumes zu unterbleiben hat.
Jochum wünscht sich, der Prozess möge über Verträglichkeitsprüfungen in die unumgängliche Ausweisung hineinwachsen. Dieses Vorgehen mache vielerorts notwendige Abwägungsverfahren sowie die Anerkennung von Fördermaßnahmen möglich.
Erhebliche Unsicherheiten bezüglich der anzuwendenden Kriterien sehen die Kommunen. Jochum rät diesen, weil sie die Vogelschutzrichtlinie zum Teil nicht kennen, „Fachwisssen“ hinzuzuziehen. Derzeit muss ordnungsgemäße Landwirtschaft noch nicht in Vertäglichkeitprüfungen.
Für die Planungshoheit der Kommunen sei die Ausweisung ein schwerer Schlag. „Wir werden uns beim Bewertungsprocedere fachlich auseinander setzen und Ansätze zum Tun und Lassen finden“, sagt Jochum, denn inhaltlich passiere nichts wesentlich Neues. Außerdem verweist er auf Konstellationen, bei denen nachgewiesenes öffentliches Interesse zu Alternativlösungen inklusive Ausgleichsmaßnahmen führen kann. Sich dem Verfahren nicht entziehen, Positionen aber vor dem ordnungsgemäßen Verfahren dokumentieren, dazu rät Jochum; sonst werde man von der EU-Kommission gepiesakt.

„Nichts dazugelernt“
CDA kritisiert Planung der Vogelschutzgebiete
Vom 08.09.2001
red. INGELHEIM – Als reine Heuchelei wertet der Vorsitzende der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Ingelheim, Hajo Schneider, die Vorgehensweise der Landesregierung einschließlich der SPD-Aufforderung, hinsichtlich der Vogelschutzrichtlinie zu einer „ehrlichen und sachlichen Diskussion“ zu kommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die SPD Betroffene und Fachverbände beschimpft. Tatsächlich hat die Landesregierung wieder einmal versagt. Sie ist für die missliche Situation ganz alleine verantwortlich, so Schneider weiter. Die Landesregierung habe aus ihren Fehlern bei der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) nichts gelernt. „Auch diesmal werden die Betroffenen nicht eingebunden“, klagt Schneider. Wieder werde über die Köpfe der Eigentümer, Kommunen und Verbände hinweggegangen. Unsicherheit, Beteiligungsmängel und Informationsdefizite prägten die Diskussion.
Die geplante Ausweisung habe Konsequenzen für die betroffenen Landwirte und für die Stadt. Arbeitsplätze und Existenzen würden zerstört, „nur weil irgendwo jemand einen vermeintlich seltenen Vogel gesehen hat, und zwar in mehreren Kilometern Entfernung.“ Die Kreisverwaltung und die Landesregierung zerstörten den Handlungsspielraum in Ingelheim, wenn westlich der B41 ein weiteres Gewerbegebiet – übrigens im Flächennutzungsplan eindeutig festgelegt – verhindert oder Landwirten und Weinbauern im Bereich Westerberg die Existenz zerstört werde. Die CDA, so Hajo Schneider, stehe hinter den Bemühungen des OB, „die unsinnige Ausweitung von Vogelschutzgebieten zu kippen“. Er fordert die Fraktionen im Stadtrat auf, dies zu unterstützen.

40 Prozent geschützt – ein „Unding“
„Ingelheim aktiv“ stützt Position der Stadt / Vorbereitungen für Rotweinfest und Weihnachtsmarkt
Vom 08.09.2001
hwh. INGELHEIM – Auch in die Tagespolitik warf „Ingelheim aktiv“ ein Auge: Die Planung in Sachen Vogelschutzgebiet stimmt bedenklich. Mit Rücksicht auf die notwendige Entwicklung von Gewerbeflächen im Mittelzentrum Ingelheim sei es ein Unding, vierzig Prozent der Gemarkung als Schutzgebiet auszuweisen, formulierte Birger Schwaab. Seine Forderung, man müsse die Stadtverwaltung und OB Dr. Joachim Gerhard, der schon die richtige Stellungnahme abgegeben habe, unterstützen, erhielt allgemeine Zustimmung.
Aus den Reihen der Mitglieder stammt die Anregung, sich einmal näher mit den Möglichkeiten des Direktmarketings zu befassen. Zwei Fachleute aus dem Direkt-Marketing-Center der Deutschen Post AG haben in der Mitgliederversammlung von „Ingelheim aktiv“ die Möglichkeiten dieser Art der Kundenbindung dargestellt.
Neue Wege haben weite Teile der Ingelheimer Geschäftsleute im Laufe des Jahres schon beschritten: Geschäftsführer Thomas Somplatzki erinnerte an den großen Erfolg des ersten verkaufsoffenen Sonntags im Mai. Er holte zum Generaldank an alle aus, die sich durch das Gestrüpp von Verordnungen und Gesetzen gekämpft haben. Das soll bleibende Einrichtung werden. Mit Nachdruck will man alle Möglichkeiten ausschöpfen und letztendlich bis zu vier solcher Veranstaltungen pro Jahr durchziehen, wie das in anderen Städten zur Zufriedenheit von Handel und Verbrauchern schon geschieht. Somplatzki warb an dieser Stelle um Bereitschaft zum Mittun der ortsansässigen Betriebe und vor allem um Beteiligung an den Organisationskosten.
Dieser doppelte Loyalitätsmangel wird vom Verein auch bei anderen Projekten beklagt, sei es Rotweinfestsonntag, Weihnachtsbeleuchtung oder Weihnachtsmarkt. „Da hilft nur, mit dem Kollegen nebenan persönlich zu sprechen“, forderte der Vorsitzende Birger Schwaab auf, der mit gutem Beispiel voran gehen will. Zu den Optimierungsanstrengungen soll künftig auch eine Nachlese zu den Ereignissen gehören: Arbeitskreise sollen analysieren und Konzeptänderungen bedenken.
Ansonsten „steht“ der Rotweinfestsonntag, vermelden die zuständigen Organisatoren und bedauern, dass sehr wahrscheinlich keine Bähnchen zum Herstel und zum Zentrum am Kreisel pendeln werden.
Die Diskussion um einen Weihnachtsmarkt unter freiem Himmel führte zu keinem konkreten Ergebnis. Beklagt wurde die mangelnde Beteiligung Ingelheimer Geschäftsleute. Man sei auf die Auswärtigen angewiesen. Die Weihnachtsbeleuchtung, (Dauerbrenner in der jährlichen Diskussion) wird es wieder geben. Zusätzliche individuelle Herstellung von weihnachtlichem Flair in den Geschäften erscheint sehr wünschenswert.
Einzelheiten zu einer Weihnachtsaktion müssen noch geplant werden. Fest steht allerdings, dass Mitglieder wieder die Parkgebühren ihrer Kunden bezuschussen werden. Ein vorausschauendes Mitglied hat bereits ein Säcken Münzen gekauft und die Kollegen klimpernd animiert, diese Zugabe wieder vorzusehen.

Drei Anhörungen
Regionalpark, Ganztagsschule und Vogelschutz
Vom 08.09.2001
hat. MAINZ-BINGEN – Drei Anhörungen wird es auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion in nächster Zeit geben: zur linksrheinischen Fortführung eines Regionalparks Rhein-Main, zur Ganztagsschule und zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten. Kritisch setzte sich Frank Nauheimer (SPD) damit auseinander, ob nicht andere Instrumente genutzt werden sollten, um sich sachkundig zu machen Egon Fels (CDU) regte an, dies im Ältestenrat zu besprechen.
In der Diskussion im Kreistag wurde schon viel Fachliches vorweggenommen, das vertieft werden soll. So zielt die CDU, wie Ursula Schnell erläuterte, darauf ab, rheinhessische Landschaften zu sichern.
Während Heribert Fleischmann noch viele offene Fragen in der Gestaltung der Ganztagsschule aufzeigte, wies Anne Kleinschnieder darauf hin, dass Eltern freiwillig ihren Willen artikulieren sollten. Nicht der Kreis habe zu entscheiden.
Dr. Joachim Gerhard bemängelte die kurze Frist, die den Kommunen zur Stellungnahme bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten blieb und erinnerte an die zu befürchtenden Auswirkungen für Landwirtschaft und Bauleitplanung.
Schützenhilfe erhielt er von Walter Strutz (FDP), der eine Reduzierung der vorgesehenen Flächen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse statt der „Beobachtungen eines Amateur-Ornithologen“ forderte.
Marianne Grosse (SPD) beschwichtigte indes, bisher handle es sich lediglich um eine Materialsammlung. Die Anregungen der Kommunen kämen vor der endgültigen Planung in die Auswertung.
Die Anhörung zu diesem Thema ist am Dienstag, 11. September, um 13 Uhr im Ratssaal der Stadt Ingelheim

Ist Vogelschutzgebiet geplant?
IHK rät Unternehmen zu rechtzeitiger Nachfrage / Drei Gebiete betroffen
Vom 08.09.2001
KREIS BAD KREUZNACH – Das Land Rheinland-Pfalz weist in den kommenden Wochen Gebiete, in denen bestimmte Vogelarten vorkommen, als Schutzgebiete für den Europäischen Verbund von Biotopen, Natura 2000, aus. Nach ersten Erkundigungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz sind davon vor allem ausgedehnte Waldgebiete und die Rheinufer betroffen, aber auch Unternehmensstandorte, vor allem Rohstoff abbauende Betriebe sowie einige Gewerbegebiete.
Die IHK Koblenz, Bezirksstelle Bad Kreuznach, rät Unternehmen, schnellstens bei der zuständigen Gemeinde zu überprüfen, ob in der Nähe ihres Betriebes ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Sinnvoll sei auch der Besuch von Informationsveranstaltungen.
„In unserem Kreis sind der Soonwald, Gebiete an der Nahe und der Nordpfälzer Wald betroffen“, so IHK-Geschäftsführer Jörg Lenger.
Selbst wenn Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein sollten, kollidiere nach Einschätzung der IHK in vielen Fällen eine gewerbliche Nutzung nicht mit den Schutzzielen nach der Vogelschutzrichtlinie. Allerdings bestehe dort, wo geschützte Arten, wie zum Beispiel der Schwarzspecht, gesichert vorkommen, kaum eine Chance, sich gegen eine Gebietsausweisung zu wehren. In diesen „faktischen Schutzgebieten“ bestehe längst ein absolutes Veränderungsgebot.
Weitere Infos und Ansprechpartner bei der IHK Koblenz: Peter Liebeskind, Telefon (0261) 106286, E-Mail:
liebeskind@koblenz-ihk.de.


Zur Quellenangabe: Artikel ohne besondere Kennzeichnung standen in der AZ.