Mittwoch, 11. Februar 2004 um 10:25 schrieb NABU-Brandenburg@t-online.de:

Sehr geehrter Herr Knake,

die unten stehende Pressemitteilung des Wattenrates hat Herr Löbert vom NABU Barsinghausen mit dem Kommentar "Ist der NABU nun ganz verrückt geworden?" (oder so ähnlich) an einen weiteren E-mail-Verteiler geschickt. Ich habe mich deshalb bemüßigt gefühlt, die Darstellung zu ergänzen und zu kommentieren. Diesen Kommentar möchte ich nun auch Ihnen als Urheber der Nachricht zukommen lassen. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie ihn an Ihren ursprünglichen Verteiler weiterleiten möchten oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Mädlow
NABU Brandenburg

Liebe Interessenten,

ich mische mich ungerne in die polemische Windkraft-Debatte ein, aber die herumgeschickte Mitteilung zum Windpark Zitz-Warchau in Brandenburg bedarf doch eines Kommentars. Um es vorweg zu nehmen: Die Mitteilung der Windkraft Nord AG ist im Kern richtig, wenn auch nicht in allen Details.

Was nicht drin steht: Der NABU Brandenburg hatte in zwei Instanzen (im Eilverfahren) gegen die Errichtung des (zu dieser Zeit bereits im Bau befindlichen) Windparks im Großtrappengebiet geklagt - und in beiden Instanzen verloren. Die Gerichte haben zwar die Unrechtmäßigkeit der Baugenehmigungen festgestellt, aber den NABU aus formellen Gründen als nicht klagebefugt angesehen. Wir hatten also alle möglichen rechtlichen Schritte genutzt, um den Bau zu verhindern, aber erfolglos. Nun stehen die 20 Windkraftanlagen seit September. Unsere eigenen Rechtsanwälte haben uns gesagt, dass ein Rückbau durch ein Klageverfahren für uns nicht erreichbar ist.

Wir hätten nun einfach aufgeben und das Hauptverfahren beenden können. Der NABU hat sich entschieden, stattdessen wenigstens noch ein paar Maßnahmen für die Trappen herauszuhandeln. Dazu gehören Ausgleichsflächen ebenso wie ein Monitoring. Ein Problem im Gerichtsverfahren war nämlich die Tatsache, dass es (zum Glück) bisher nirgendwo Erfahrungen gibt, wie Trappen auf Windräder wirklich reagieren. Die negativen Auswirkungen konnten wir nur vermuten, aber nicht belegen. Die Ergebnisse des Monitorings bei Zitz dürften uns helfen, wenn es um die Genehmigung von weiteren Windparks geht, die in Brandenburg in oder am Rand von Großtrappengebieten noch errichtet werden sollen.

Die 400.000 Euro waren ohnehin für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Durch die Vergleichsverhandlungen wurde dieser Betrag noch ein wenig aufgestockt, und vor allem wurden die Ausgleichsmaßnahmen in sinnvolle Bahnen gelenkt. Übrigens sieht der NABU keinen Cent von diesem Geld. Die Ausgleichsmaßnahmen und das Monitoring werden überwiegend vom Förderverein Großtrappenschutz im Auftrag des Landkreises durchgeführt.

Ich habe nichts dagegen, wenn man dieses Vergleichsergebnis des NABU Brandenburg kritisiert. Bevor man dies tut, sollte man aber doch zumindest alle Informationen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Mädlow
NABU Brandenburg
Landesgeschäftsführer

Moin Herr Mädlow,
zunächst, Urheber der Nachricht ist das Magazin der Windkraft "neue energie, 1-2/2004" mit der Überschrift "400.000 Euro zum Wohle der Trappe", was ich bezweifele, da es wohl ausschließlich um das Wohl der Anlagenbetreiber geht. Ihre im Kommentar dargestellten Sachverhalte waren nicht der Gegenstand der Berichterstattung der "neue energie".

Da es sich bei Otis tarda um eine sog. "Anhang-I-Art" der Europäischen Vogelschutzrichtlinie handelt und nach Artikel 4 der VRL "besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume" anzuwenden sind, für die Deutschland verantwortlich ist, wäre doch eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission angezeigt.
Ist das denn geschehen?
Ist überhaupt eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden?
Nach dem, was ich von Trappen weiß, ist eine Umsiedlung als "Ausgleichmaßnahme" sehr fragwürdig.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake