Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bei betriebsbedingten Störungen - Die diesbezüglichen Angaben sind unvollständig (s. o.). Bei Einsatz von 415,5 ltr. flüssigen und 34,9 kg festen Schmierstoffen, die leicht entzündbar, brennbar, explosiv und/oder wassergefährdend sind, beschränkt sich der Verweis auf "Rückhaltesysteme" in der Enron 1.5s mit einem vage bezifferten Fassungsvermögen von ca. 300 bzw. ca. 200 ltr. (Aus der Stellungnahme der BI Rheinhessen-Pfalz im BImSch-Verfahren)

 

Windrotoren in einem EU-Vogelschutzgebiet widersprechen den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des internationalen Vogelschutzes in der gleichen Weise wie der (mit Entrüstung kritisierte) Vogelfang in südlichen Ländern. Wenn angesichts der längst bewiesenen Bedeutungslosigkeit der Windenergienutzung für Klimaschutz und Energieversorgung rheinland-pfälzische Ministerien, allen voran das Umweltministerium als oberste Landespflegebehörde, Windrotoren in einem EU-Vogelschutzgebiet für eine "tolerierbare Belastung" erachten und nachgestellte Behörden zum Rechtsbruch anweisen, zeugt dies vor allem von der Inkompetenz, Ignoranz und Verantwortungslosigkeit des besagten Umweltministeriums. Vor dem rechtlichen Hintergrund des nationalen und internationalen Naturschutzes sind Windrotoren in einem EU-Vogelschutzgebiet nicht zu rechtfertigen und somit rechtswidrig. (Aus der Stellungnahme der BI Rheinhessen-Pfalz im BImSch-Verfahren)

Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die Errichtung einer "Windfarm"

Schreiben bzgl. des Erörterungstermins am 14.10.02

(jeweils eine PDF-Datei)