Richtigstellung:
Regierung fürchtet EU-Urteil wegen illegalen Windparks
Gemeint ist - und erläutert wird - die NABU-EU-Beschwerde
gegen Windparks in Schutzgebieten. "Es muß damit
gerechnet werden, daß eine Verurteilung der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt. Von daher dürfte sich auf mittlere Sicht
aus rechtlichen Gründen eine zwingende Notwendigkeit für
Konsequenzen ergeben, da bei Nichtbeachtung und einer zweiten
Verurteilung durch den EUGH erhebliche Bußgelder drohen würden,
die den wirtschaftlichen Vorteil der Windenergie-Nutzung in
diesem Bereich bei weitem überstiege."
Die Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ost-Friesland
sieht sich zu einer Gegendarstellung zu o.a. Textausschnitt
genötigt:
Von einer angenommenen NABU-EU-Beschwerde ist nichts bekannt.Die
Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ost-Friesland
(eine verbändeunabhängige Organisation von Mitarbeitern des
ehrenamtlichen Naturschutzes) hat bereits 1997 eine Beschwerde
bei der EU-Kommission wegen des Wind"parks" Wybelum bei
Emden eingelegt. Kooperierende Mitarbeiter des NABU-Emden
beklagten anlässlich der damaligen Jahresversammlung der
Konferenz die Untätigkeit des NABU-Landesverbandes Niedersachsen
in Sachen Windkraft und Vogelschutz an der Küste.1998 zogen
Mitarbeiter des NABU aus Ostfriesland nach und legten ebenfalls
eine Beschwerde gegen 14 weitere Windkraftstandorte in
Ostfriesland vor, die der NABU Landesverband aber nur
unvollständig nach Brüssel weiterleitete. Über die Gründe
kann man spekulieren. Der NABU Landesverband ist hoch verschuldet
und von finanziellen Zuwendung des Landes Niedersachsen über die
institutionelle Förderung angewiesen. Brüssel lehnte die
Weiterbearbeitung dieser unvollständigen Beschwerde ab und
wollte das Verfahren einstellen. Daraufhin bot ich einem
Verfasser der Beschwerde an, diese vollständig mit Briefkopf der
Konferenz in Brüssel neu vorzulegen. Dies geschah so. Darauf
nahm die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, die Beschwerde
wieder auf und ließ sie in ein Vertragsverletzungsverfahren
münden.
Mit Schreiben vom 09.08.2000 teilte mir die EU-Kommission
mit"zu der von Ihnen an die Kommission gerichtete Beschwerde
Nr. 97/4360 gegen Deutschland darf ich Ihnen mitteilen, dass die
Kommission am 5. Juli 2000 beschlossen hat, Ihre Beschwerde im
Rahmen des bereits anhängigen Verfahrens 92/4575 weiter zu
behandeln. In diesem Verfahren, das die unzureichende Meldung von
besonderen Schutzgebieten nach Art.4 Richtlinie 79/409/EWG
(Vogelschutzrichtlinie) in Deutschland betrifft, hat die
Kommission am 5. Juli 2000 Klageeinreichung beim Europäischen
Gerichtshof beschlossen."
Wie der NABU-Bundesverband zur Windkraft steht, kann man auf
seiner Webseite http://www.nabu.de/service/naturstrom/index.htm
nachlesen; der NABU ist selbst Vermittler von Strom aus
Windkraftwerken und suggeriert, man könne diesen direkt in die
Haushalte einspeisen.
Manfred Knake
Koordinator
16. Juli 2001
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Sender:
Manfred Knake
D-26427 Esens-Holtgast/Ostfriesland
>dwarsloper@foni.net<
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