4. April 2001

Betrifft: die zu bemängelnde Vorgehensweise bzgl. der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ober-Flörsheim und die Planung eines Windindustrieparks.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

sehr geehrte Frau Ministerin Martini,

sehr geehrter Herr Minister Zuber,

sehr geehrter Herr Minister Mittler,

sehr geehrter Landrat Schrader,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Görisch,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir protestieren und beschweren uns über die Vorgehensweise bei der Planung des Ober-Flörsheimer Windindustrieparks. Unser Wunsch, an dem Expertengespräch wenigstens als nicht redebefugte Gäste teilnehmen zu dürfen wurde mit der Begründung abgelehnt, es handele sich um eine behördeninterne Veranstaltung, zu der neben einem Vertreter der staatlichen Vogelschutzwarte, ein Vertreter des Landesumweltamtes, der Autor des Gutachtens der Windradbetreiberfirma und Herr Schneider vom Umweltministerium teilnehmen würden. Nun erfuhren wir, daß man der Firma JuWi, die wie wir kein "Vogelexperte" ist, die Teilnahme gestattet war. Wir beschweren uns hiermit über die bürgerunfreundliche Ungleichbehandlung.

Unter Verweis auf das Umweltinformationsgesetz beschweren wir uns über die neuerliche Weigerung uns das anläßlich des "Expertentermins" geführte Protokoll in Augenschein nehmen zulassen. Indem uns damit die Möglichkeit einer Bewertung unsererseits genommen wird, liegt die Vermutung einer Verschleierungstaktik durch die Behörden nahe. Wir haben Grund zur Annahme, daß unsere Aufzeichnungen und die Weihen betreffenden Beobachtungen sowie das von der Gesellschaft für Naturschutz u. Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V (GNOR) erstellte Gutachten nicht Bestandteil des "Expertengesprächs" waren. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß trotz mehrmaligen Bittens unsererseits im Frühjahr 2000 weder das Landesumweltamt noch das Umweltministerium die Dokumentation der vorhandenen Weihenbruten (Rohr- und Wiesenweihen) veranlaßt haben.

Der geplante Windindustriepark würde wichtige Habitate, Vogelfluglinien und Rastplätze vom Aussterben hochgradig bedrohter Vogelarten vernichten. Das Landesumweltamt in Oppenheim und die GNOR fordern sogar den Rückbau der Windindustrieanlagen bei den benachbarten Orten Ilbesheim und Flomborn, die genau in den Lebensraum hochgradig bedrohter Bodenbrüter aufgestellt wurden, obwohl diese Gebiete von Windrotoren freigehalten werden sollten.

Informationen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Schon die "Informationen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe" (Nr. 24 (6/1998) weisen auf die laut Landesumweltamt hohe avifaunistische Bedeutung der Fläche ausdrücklich hin. Vgl. Karte 2: "Lebensräume hochgradig bedrohter Bodenbrüter". Die dort grafisch hervorgehobenen Flächen sind gemäß der Forderung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht von Windkraftanlagen zur Sicherung der Lebensräume hochgradig bedrohter Bodenbrüter und der Rastplatzfunktion für durchziehende Vögel freizuhalten. – Ilbesheim, Flomborn, Ober-Flörsheim (und weitere Gemeinden) befinden sich in den grafisch hervorgehobenen Bereichen.

Planung vernetzter Biotopsysteme

In "Planung vernetzter Biotopsysteme", Bereich Landkreis Alzey-Worms sowie Bereich Donnersbergkreis, (i. A. des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Rheinland-Pfalz erstellt), hält das Landesumweltamt unter Berücksichtigung der Lebensräume von Vogelarten ein Freihalten der Landschaft von Freileitungen und Windkraftanlagen zur Sicherung der Rastplatzfunktion für durchziehende Vögel für erforderlich. – "[...] prioritär ist die Sicherung von Offen- und Halboffenlandbiotopen." "Das Alzeyer Hügelland hat eine herausragende Bedeutung in Rheinland-Pfalz als Lebensraum von "Steppentierarten" wie Korn- und Wiesenweihe, Steinschmätzer, Brachpieper oder Grauammer" (Wachtel, Rebhuhn, Schafstelze usw.)

Weihen

GNOR

Das GNOR-Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten, Vogelzug, Brut- und Rastgebiete weist Brut- und Mausergebiete von hoher funktionaler und landesweiter Bedeutung für Vögel (speziell Weihen) aus, die im Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409 EWG) als streng zu schützende Vogelarten geführt werden und für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nach Angaben der GNOR beträgt die Größe von Jagdrevieren der Wiesenweihe und damit ihr Raumbedarf zwischen 500 und 800 ha. Über 365 ha werden den Tieren durch das geplante Vorhaben genommen werden. Aufgrund des hohen Schutzstatus sowie der Sensibilität dieser Vögel fordert die GNOR weiträumige Ausschlußgebiete für die Windenergie. Dies schließt alle aktuell bekannten Brutgebiete und solche, die in jüngerer Vergangenheit besetzt waren (vergangene 10-15 Jahre) ein!

Korn-Gutachten

Das Gutachten der Windkraftbetreiberfirma hat gravierende methodische Mängel und macht z. T. inhaltlich nachweislich unkorrekte Angaben bzw. will die dürftige Basis an Faktengrundlagen durch unverhältnismäßig umfangreiche Zitate und Literaturangaben ausgleichen. Aufgrund der viel zu niedrigen Besuchstermine (3 im Frühsommer) konnte schwerlich ein Brutnachweis geführt werden. Zudem war das Untersuchungsgebiet im Verhältnis zu den hohen Lebensraumansprüchen der Weihen viel zu knapp bemessen. Die insgesamt unter minimalstem Aufwand ermittelten Zahlen von 2 männlichen, 6 weiblichen und 9 jungen Wiesenweihen sowie 54 mausernden Rohrweihen zeigen jedoch den hohen Wert dieses Gebietes an. Es ist paradox, daß der Gutachter einerseits das Vorhandensein einer großen Anzahl von Jungvögeln dokumentiert und somit die von uns gesichteten Brutvorkommen wie auch die Erkenntnisse der GNOR und des Landesumweltamts belegt. Andererseits will er nicht zugeben, daß Bruten vorhanden waren (9 Jungvögel!), die er aufgrund seiner spärlichen Besuche schwerlich entdecken konnte. Mit dem Zitat über den Brutnachweis von vor 11 Jahren würdigt er praktisch seine eigene Dokumentation herab.

Stellungnahme des Landesumweltamtes

Das Landesumweltamt stellt methodische Mängel und die Tatsache zu geringer Beobachtungstermine fest. Neben Wiesen-, Rohr- und Kornweihen sind laut Landesumweltamt als Rarität auch Steppenweihen nachgewiesen, die den Autoren des Korn-Gutachtens allerdings entgangen sind.

Das Gebiet weist die größten Rastbestände bzw. das größte Mausergebiet von Rohrweihen in Rheinland-Pfalz auf, u. a. führte dieser Aspekt zur Identifizierung des Plateaus als meldepflichtiges EU-Vogelschutzgebiet. Die von Korn und Stübing auf einem abgegrenzten Teil der Hochebene ermittelte Anzahl an mausernden Rohrweihen (54 Tiere) bestätigt somit die Erkenntnisse des Landesumweltamtes.

In seiner Stellungnahme empfiehlt das Landesamt, den Bau von WKA in wertvollen Weihengebieten zu unterlassen und hält es darüber hinaus ggf. für notwendig, zur Wiederherstellung der Brutsituation bestehende Anlagen zurückzubauen.

Das Amt bestätigt den elf Jahre zurück liegenden Brutnachweis, erklärt jedoch, daß zwischenzeitlich Brutbeobachtungen bekannt wurden, zu denen allerdings systematische Revierkartierungen vor dem Jahr 2000 fehlen.

Beobachtungen von Pfannebecker und Fuchs

Wir hatten zwischen dem 24. April und dem 3. September fast täglich über die Dauer von mehreren Stunden zu verschiedenen Tageszeiten die Vögel (hier Rohr-, respektive Wiesenweihen) auf der Hochebene beobachtet.

Aus der Literatur waren uns die Weihenschutzprogramme bekannt, auch daß die Brutvorkommen gesichert und dokumentarisch festgehalten werden müssen. Unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes konnten wir nicht selbständig tätig werden. Nachdem wir bei einzelnen vielbeschäftigten Naturschützern keine Unterstützung erhielten, wandten wir uns im Mai 2000 an das ebenfalls vielbeschäftigte Landesumweltamt. Mehrmals baten wir das Amt, uns einen Ornithologen zu schicken, dem wir bei der Sicherung der Brutvorkommen behilflich sein wollten. Man sandte uns keinen Ornithologen.

Im Juni baten wir das Umweltministerium (Herrn Schneider) darum, amtlicherseits eine Dokumentation der aktuellen Wiesen- u. Rohrweihenbruten zu veranlassen. Auch dieser unserer Bitte wurde nicht nachgekommen.

Im Juli begleitete uns ein erfahrener Ornithologe (Herr Ruffini), der von der Vielfalt seltener Vogelarten und den zahlreichen Weihen beeindruckt, den hohen avifaunistischen Wert der Hochebene bekräftigte.

Ende Juli war das Getreide reif, und die ersten jungen Rohrweihen waren flügge geworden. Uns sind konkret zwei erfolgreiche Rohrweihenbruten bekannt, die in dem "Plangebiet" lagen (zwischen L386, Betonweg bzw. die Verlängerung des von Ober-Flörsheim kommenden Betonwegs). Eine Rohrweihenbrut in der Nähe des "Wäldchens" ging verloren.

Die Brutplätze der Wiesenweihen lagen drei bis vier Gewannen südlich der Verlängerung des von Ober-Flörsheim kommenden Betonweges und dem Grenzweg zur Mölsheimer Gemarkung. Um die noch nicht flugfähigen jungen Wiesenweihen besorgt, beobachteten wir täglich die entsprechenden Getreidefelder. Glücklicherweise setzte eine dreiwöchige Regenperiode ein, die die Getreideernte aufhielt.

Mitte August konnten drei verschiedene Wiesenweihenfamilien, anfangs sogar bei der Fütterung der im Flug noch ungeübten Jungvögel, beobachtet werden! Zwei dieser Familien hielten sich, nachdem die Jungen flugfähig waren, bevorzugt auf den gemulchten Ölrettichfeldern an der südlichen Gemarkungsgrenze bzw. in denen der Mölsheimer Gemarkung auf. Auf der gesamten Hochebene waren die gemulchten Ölrettichfelder zu diesem Zeitpunkt die einzigen freien Flächen, da das Getreide wegen des anhaltenden Regenwetters noch stand bzw. der Weizen größtenteils flach lag. In diesen vom Regen niedergedrückten Weizenfeldern jagten und rasteten die Wiesenweihen ebenfalls gerne.

Anfang August hatten sich über 30 Rohrweihen eingefunden. Das Gefieder mancher Tiere unterschied sich gelegentlich stark von dem anderer, uns bekannter Rohrweihen. Das Gefieder einer dieser Rohrweihen war ganz hellbraun-beige gefärbt.

Mitte bis Ende September verließen die uns mittlerweile bekannten Weihen nach und nach die Hochebene. Drei uns unbekannte Kornweihen wurden Anfang Oktober zum ersten Mal gesehen. Wir stellten schließlich - von wenigen Besuchen abgesehen - unsere Beobachtungen ein.

Zum Korn-Gutachten

"Rohr- und Wiesenweihen im Bereich bestehender Anlagen wollen angeblich von Korn und Stübing jagend im Jahr 2000 beobachtet worden sein", schreibt das Landesumweltamt in seiner Stellungnahme mit der Vermutung, daß damit ein "Gewöhnungseffekt" belegt werden soll. Wir nennen diese nicht näher spezifizierte Beobachtung im Flomborner Windpark aus dem Jahre 2000, nach der angeblich "jagende Weihen unter laufenden Rotoren" beobachtet worden seien, eine falsche Behauptung.

Greifvögel wie Bussarde und Falken haben wir (neben z. B. Feldlerchen) häufig im Flomborner Windpark angetroffen. Ein uns namentlich bekannter Landwirt beobachtete im Oktober 2000, wie ein Falke vom Rotor eines Windrades getötet wurde. Von uns ebenfalls namentlich bekannten Jägern wurden schon mehrmals erschlagene Feldlerchen unter den Windrädern gefunden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beobachtungen waren jene Vögel, die allem Anschein nach mit den 16 Windkraftanlagen "zurecht" kamen. Kein einziges Mal wurde jedoch eine Rohr- oder Wiesenweihe im Windpark, bzw. zwischen den Anlagen beobachtet. Die Tiere mieden vielmehr diesen Bereich weiträumig, d. h. sie bewegten sich stets in einem Abstand von ein bis zwei Ackerlängen von den Anlagen entfernt. Keine einzige Weihe wurde während des ganzen Beobachtungszeitraums in dem Windpark und auch nicht "unter laufenden Rotoren von Windkraftanlagen" beobachtet. Alle diese Tatsachen, wie auch das vorkommen von Bruten, teilten wir dem Landesumweltamt in Oppenheim mehrmals telefonisch mit.

Die vom Verfasser des Korn-Gutachtens in Auftrag der Firma JuWi angestellte Spekulation, daß Weihen unter laufenden Rotoren wegen des besonderen Nahrungsangebotes jagten, ist geradezu absurd in Anbetracht der Störempfindlichkeit der Weihen und der Größe der ihnen als unverbauten Lebensraum noch zur Verfügung stehenden freien Fläche mit einem hervorragenden Nahrungsangebot. Diese falsche Aussage in Verbindung mit den sonstigen Mängeln, Unrichtigkeiten, Ungenauigkeiten und Spekulationen stellen das Korn-Gutachten in Frage.

Vogelzug

Die Errichtung eines weiteren Windindustrieparks auf über 365 ha landwirtschaftlicher Fläche der Hochebene (= 1/3 der Ober-Flörsheimer Gemarkung) ist aus Gründen des Vogelschutzes unverantwortlich. Alljährlich rasten hier neben Kiebitzen und Goldregenpfeifer, neben Gänsen und Kranichen nahezu alle Zugvogelarten. Dies werden u. a. auch Landwirte und Jäger bestätigen.

GNOR-Gutachten

Den hohen Wert des Gebietes für den Vogelzug (EU-Vogelschutzrichtlinie) stellt das GNOR-Gutachten auf S. 109 ff dar. Die besondere Bedeutung des Rheinhessischen Hügellandes für den Breitfrontvogelzug generell, wie die Hochebene im Besonderen für Rast- und Gastvögel belegen entsprechende Karten und Tabellen. In Hinblick auf Artikel 4 und die nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Arten sei auf weitere in der GNOR-Untersuchung nicht erwähnte Arten hingewiesen.

Die GNOR betont, daß gerade "ausgeräumte Agrarlandschaften" eine hohe, bislang wenig erkannte Rastplatzfunktion für (gefährdete) Zugvögel aufweisen. "Hier ist die innere Qualität der ansonsten intensiven landwirtschaftlichen Produktionsstandorte zu erkennen und ein neuer landschaftsplanerischer Bewertungsansatz für solche Flächen zu fordern. Gebiete mit dem Nachweis traditioneller Rastplätze verdeutlichen, daß Agrarlandschaften zu bestimmten Jahreszeiten besondere Funktionen (Rast-, Nahrungs-, Ruhe-, Sammel-, oder Mauserplatz) bieten und dann für Zugvögel höchst attraktiv sind. Der Verlust von Rastflächen bedeutet einen in seiner Auswirkung noch nicht abzuschätzenden erheblichen Eingriff in das endogen gesteuerte circannuelle Zugprogramm von wandernden Vogelarten."

Vergleichen und Berechnungen (Übertragung der Zählergebnisse auf die Landesfläche) zufolge durchwanderten mehrere Millionen Zugvögel Rheinland-Pfalz. Die Vögel fliegen jedoch nicht einfach Nonstop über die Landesfläche hinweg, sondern suchen teilweise gezielt Rastplätze auf. Bei diesen Zugvögeln handelt es sich in großem Maße um nordosteuropäische Brutpopulationen. Dementsprechend hoch ist bei uns die Verantwortung für Zugvögel und den Schutz der Rastflächen. Rastgebiete sind für Zugvögel Nahrungsplätze (an dem die Tiere durch Nahrungsaufnahme die Fettdeposition für den Weiterflug vornehmen), Sammelplätze, Ruhe und Mauserplätze.

Stellungnahme des Landesumweltamtes

Bzgl. des Korn-Gutachtens stellt das Landesumweltamt methodische Mängel und die Tatsache fest, daß von sechs Beobachtungsterminen nur vier verwertbar sind. Aufgrund dieser Tatsache ist laut Landesumweltamt die im Korn-Gutachten "geringe Bedeutung für den Vogelzug" nicht ausreichend belegt, die Interpretation ist spekulativ.

Das Landesumweltamt kritisiert, daß durch die Querlage des geplanten Vorhabens zur Zugrichtung der Vögel sich die Barriere auf 3,5 km verdoppeln würde. Der Kiebitzrastplatz südöstlich von Ober-Flörsheim würde empfindlich gestört werden, der Kiebitzrastplatz an der L386 ist (durch den Flomborner Industriepark) in Frage gestellt. Eine zusätzliche Belastung des Raumes nach Süden ist negativ zu bewerten, eine Ausdehnung des Windindustrieparks nach Süden ist naturschutzfachlich abzulehnen.

Flora-Fauna-Habitate

Die Erkenntnisse und das Datenmaterial des Landesumweltamtes, die "Informationen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe", "Planung vernetzter Biotopsysteme", das GNOR-Gutachten, unsere Beobachtungen und sogar das Korn-Gutachten belegen die hohe avifaunistische Bedeutung der Hochebene, die das Landesumweltamt geltendem EU-Recht entsprechend als meldepflichtiges EU-Vogelschutzgebiet identifiziert und an das Ministerium weitergeleitet hat. Was ist mit dieser Meldung geschehen?

Das Umweltministerium fordert einerseits die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange und legt teure Weihenschutzprogramme auf, scheint jedoch andererseits der Mißachtung von EU-Gemeinschaftsrecht Vorschub zu leisten.

Zur Problemlösung wurde ein vom Steuerzahler finanziertes und vom Landesamt für Umweltschutz in Auftrag gegebenes Gutachten von der GNOR erstellt. Es ist nicht einzusehen, daß dieses Gutachten eines unabhängigen ornithologischen Fachverbandes ignoriert und dafür einem "Gutachten", das einzig und allein den wirtschaftlichen Eigeninteressen "windiger" Geschäftemacher dient, der Vorzug gegeben werden soll.

Wir fordern Sie hiermit auf, Artikel 69 unserer Landesverfassung, § 1 des Bundesnaturschutz- und Landespflegegesetzes und geltendem EU-Recht entsprechend den Bau der Windindustrieanlagen zu untersagen und den eindeutigen Belangen des Vogelschutzes Rechnung zu tragen.

Des weiteren widmen Sie bitte Ihre Aufmerksamkeit dem neuerlichen Versuch, das Verfahren zu unterlaufen:

Gestern teilte uns Verbandsgemeindebürgermeister Görisch mit, daß auf ein Parallelverfahren verzichtet wird, und man vor weiteren Entscheidungen die Ergebnisse der SGD-Süd abwarten will.

Dem entgegen gedenkt Bürgermeister Vogt in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.4.2001 den am 14.3. 2001 nicht erzielten Bebauungsplanbeschluß zu erreichen.

Wir bitten Sie darum, unverzüglich Einfluß zu nehmen, damit nicht schon wieder vollendete Tatsachen geschaffen werden und die Glaubwürdigkeit des Verfahrens in Frage gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der BI Rheinhessen-Pfalz

Gerold Pfannebecker

Trude Fuchs

Gesendet an: Staatskanzlei, Minister des Innern und für Sport, Minister der Finanzen, Ministerin für Umwelt und Forsten, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Kreisverwaltung Alzey-Worms Herrn Landrat Schrader, VG Alzey-Land, Bürgermeister Görisch, Ortsgemeinde Ober-Flörsheim, Ortsgemeinde Flomborn, EU-Kommission, Allgemeine Zeitung regional und überregional, Rheinpfalz, ZDF, Südwestfunk, Spiegel

Bürgerinitiative Rheinhessen-Pfalz
Zwischen Rhein und Donnersberg
Trude Fuchs, Rodensteinerstr. 13a, 67592 Flörsheim-Dalsheim
Gerold Pfannebecker, Langgasse 19, 55234 Flomborn