Allgemeine Zeitung, 9.2.2000 (Druckausgabe)
Dorf als Unternehmer auf dem Strommarkt
Ober-Flörsheim: Windpark auf eigene Rechnung?
Ober-Flörsheim - Windmühlen sind inzwischen ein Charakteristikum im Alzeyer Land. Und sie vermehren sich weiter: Nun erwägt Ober-Flörsheim an dem Geschäft mit der regenerativen Energie zu partizipieren. Der Ortsgemeinderat tagt darüber am heutigen Mittwochabend, 19 Uhr, im Bürgerhaus.
Von Claus Rosenberg
Zehn bis 15 neue Windmühlen sollen nach den gegenwärtigen Vorstellungen auf Ober-Flörsheimer Gebiet entstehen. Und zwar gegenüber dem ähnlich großen Flomborner Windpark. Die Straße von Gundersheim nach Kirchheimbolanden bildet gewissermaßen die Spiegelachse. Allerdings müsste dafür nach Auskunft von Verbandsbürgermeister Ernst Walter Görisch noch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Investoren könnten die Mainzer "JuWi Windenergie GmbH" oder die Wiesbadener "Hessen-Energie" sein Beide haben Angebote an Ortsbürgermeister Ulrich Vogt herangetragen. Entscheiden muss nun der Ortsgemeinderat, ob er grundsätzlich den Bau eines solchen Parks befürwortet und falls ja, in welcher Form er betrieben wird.
"Schön ist eine solche Anlage zwar nicht, das Geld kann die Gemeinde aber gut mitnehmen", findet der Bürgermeister und sieht sich damit in Einklang mit der Mehrzahl seiner Mitbürger. Nach seinem Eindruck tendiert die Stimmung im Dorf zugunsten des 24-Millionen-Mark-Projekts, das für viele die abschreckende Wirkung der vergangenen Jahre verloren habe. Im Flomborner Windpark, der von "JuWi" betrieben wird, hätten sich die meisten Bürger davon überzeugt, dass es außer der Ästhetik keine Nachteile durch eine solche Einrichtung gebe.
So verbreitet Windmühlen inzwischen auch sind, könnte Ober-Flörsheim landesweit doch Geschichte schreiben: Als erstes Dorf, das als Stromunternehmen auf dem liberalisierten Markt auftritt. Ein solches Angebot hat "HessenEnergie" vorgelegt. Auf 15 Jahre gerechnet, könnte die Gemeinde im Mittel mit einem jährlichen Plus von rund 140 000 Mark kalkulieren, wenn sie die Finanzierung übernimmt - und damit natürlich auch das Risiko. Vor dieser Verantwortung schreckt Bürgermeister Vogt schon zurück, überlegt sich, ob sich Gemeinden derart hoch verschulden sollten.
Vielleicht erledigt sich diese Offerte aber auch von ganz alleine. Noch ist rechtlich nicht geklärt, ob rheinlandpfälzische Gemeinden überhaupt in dieser Form unternehmerisch tätig werden können. "Da sieht es, glaube ich, in Hessen anders aus", mutmaßt Vogt. Ähnlich bewertet Görisch vorläufig die Situation. Er kann sich nicht vorstellen, dass einer Gemeinde eine solche Genehmigung erteilt würde: "Weil es Privatanbieter gibt, die das preisgünstiger können."
Das andere Angebots-Extrem lautet, dass "HessenEnergie" Eigentümer der Anlage ist und der Gemeinde eine jährliche Konzessionsgebühr überweist. 16 000 Mark bietet das Unternehmen. Diese Regelung entspricht der heute in Rheinland-Pfalz üblichen Praxis. Da die Fläche noch nicht vorhanden ist, scheinen solche Angebote aber doch eher wie der Versuch, den Bären zu verteilen, eher er erlegt ist.
Ober-Flörsheimer Boden war ursprünglich wie Flomborner Grund als möglicher Standort für einen Windpark auserkoren. Da sich der Gemeinderat damals jedoch gegen eine solche Ansiedlung aussprach, wurde der Flächennutzungsplan nicht geändert.

Allgemeine Zeitung (Druckausgabe)
Freitag, 11. Februar 2000
Wenn der Wind zum Dukatenesel wird / Bauern hoffen auf klingende Münze, aus dem Bau des Windparks / Rat beantragt Änderung
CIL OBER-FLÖRSHEIM - Goldgräberstimmung in Ober-Flörsheim Der Wind weht Silberlinge in die Tasche der Bauern, deren Flächen für die Ansiedlung eines geplanten Windparks in Betracht kommen. Diese Aussicht kann Wirklichkeit werden, nachdem der Ortsgemeinderat nun beschlossen hat, bei der Verbandsgemeinde eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.
Ober-Flörsheims künftiger Wohlstand basiert auf Wind und Papier. Die Wind-Bilanz des benachbarten Energie-Parks in Flomborn, ein Energie-Einspeisungsgesetz der Bundesregierung und ein Gutachten der Uni Kaiserslautern versprechen Windenergie-Untemehmen einen hohen Gewinn. Erkannt haben das die "Hessen-Energie" aus Wiesbaden und "JuWi" aus Mainz; die seit Monaten mit unterschiedlichen Methoden um das Recht konkurrieren, irgendwann auf dein zusagen Plateau Windräder betreiben zu dürfen.
Der Wettbewerb um das Areal, das noch nicht einmal als Sonderbaufläche für Windanlagen ausgewiesen ist, hatte schärfste Formen angenommen. Ratsmitglieder berichteten von Post an die Grundstückseigentümer mit Pachtangeboten, die das Achtfache des Üblichen Wertes betrugen, und sogar von sonntäglichen Hausbesuchen bei den Besitzern, die mit Mitteln von Drückerkolonnen zum Überlassen des Nutzungsrechts veranlasst werden sollten. Bei Beigeordneten Nies entstand der Eindruck einer "feindlichen Übernahme", als sollten Fakten über den Kopf des Gemeinderates geschaffen werden.
Parallel wurde der Gemeinde der Park mit Einkommens-Offerten schmackhaft gemacht, bei denen es sich nach Angaben von Bürgermeister Ulrich Vogt um "viele 10 000 Mark" dreht. Als Gegenleistung braucht sie lediglich ihr Wegenetz zur Verfügung zu stellen und könnte so genauso wie einige Ackerbesitzer Geld im Schlaf verdienen.
Wer relevanten Boden besitzt, hatte allen Grund zur Spekulation. Das Interesse von "JuWi" und "Hessen-Energie" war so stark, dass die "Zahlungsbereitschaft der Unternehmen", so ein Ratsmitglied, von Tag zu Tag anstieg. Die Schmerzgrenze der potenziellen Betreiber war in diesem Preiskampf noch nicht erreicht, wohl aber die von Bürgermeister Vogt. Der Poker verunsicherte das Dorf, keiner wusste so recht, wie er optieren soll.
"Durch die Vorgehensweise eines Unternehmens hat die Sache eine so starke Eigendynamik gewonnen, dass wir uns heute entscheiden müssen", ließ sich Vogt denn auch erst gar nicht mehr auf ein weiteres Taktieren im Rat ein. Und der beschloss durch sein überzeugendes "Ja" zur Änderung des Nutzungsplans, dass die Ober-Flörsheimer weiterhin berechtigt von einer prallen Dorfkasse und manchem gut gefüllten privaten Portemonnaie träumen dürfen. Geschäftlich verbündeten sie sich mit "JuWi", die auch den Flomborner Park betreibt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte wieder Ruhe im Dorf einkehren und "Hessen-Energie" das Interesse an einer Pacht der Äcker verlieren.
Bis die Windräder in Ober-Flörsheim rotieren, werden wenigstens noch eins, zwei Jahre ins Land gehen. Und sicher ist eine solche Nutzung auch noch nicht: "Die Entscheidung liegt letztlich bei den Bürgern, ob sie ihr Grundstück zur Verfügung stellen oder nicht", verdeutlichte Verbandsbürgermeister Ernst Walter Görisch dem Rat. Ober-Flörsheim hat sich zunächst dafür entschieden, sich die Möglichkeit einer solch lukrativen Nutzung zu eröffnen, sofern der Änderungsantrag positiv beschieden wird. Wenn dies allerdings geschieht, dann scheint auch die Verwirklichung des Windparks sehr wahrscheinlich. Denn wer lässt schon eine Goldader unberührt wenn er das Glück hat, eine zu besitzen?

Allgemeine Zeitung, 9.3.2000 (Druckausgabe)
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Windparks
Pfannebecker kritisiert Baugenehmigung als voreilig erteilt / Kreisverwaltung bestreitet Vorwurf
FLOMBORN - Ober-Flörsheims Antrag an die Verbandsgemeinde, Teile der Gemarkung als Sonderbaufläche auszuweisen, entfacht wieder die Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern der Windparks auf dem Hochplateau. Der Widerstand reicht so weit, dass die Rechtmäßigkeit der bestehenden Anlage in Flomborn angezweifelt wird.
"Die Bürger wurden vor vollendete Tatsachen gestellt", moniert der Flomborner Gerold Pfannebecker, weil seines Erachtens der Bau des Windparks von der Kreisverwaltung genehmigt worden ist, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen. Dr. Schmitt vom Bauamt weist dies von sich. Die Naturschutzverbände hätten seinerzeit keine Bedenken geäußert.
Es hätte nur einen vagen Hinweis gegeben, dass in dem Dreieck Pfrimmtal, Bundesstraße 271 und Kaiserstraße seltene Vögel vorkämen. "Die vage Kenntnis reicht aber nicht aus", die Baugenehmigung zu verweigern, sagt, Dr. Schmitt, von der Rechtschaffenheit des Verfahrens überzeugt: "Bisher ist von offizieller Seite noch kein Vorwurf an uns herangetragen worden."
Massiv beschwerte sich allerdings Gerold Pfannebecker. Bis zur Umweltministerin gingen Briefe, in denen er die Praxis der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung kritisierte und sich für die Belange der Bodenbrüter Rohrweihe, Wiesenweihe und Kornweihe einsetzte. Martinis Mitarbeiter Matthias Schneider bestätigte im September vergangenen Jahres die Bedeutung der Flomborner Höhe, entsprechende Informationen hätten zum Zeitpunkt der Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans für den Bereich Windenergie aber "leider noch nicht vorgelegen". Ein vom Steuerzahler zu finanzerendes Gutachten sei in Auftrag gegeben und wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr veröffentlicht.
Dieses Gutachten hätte bereits vor Erteilung der Baugenehmigung am 8. Oktober 1998 eingeholt werden müssen, klagt indessen Pfannebecker ein. Er beruft sich auf eine Broschüre der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom Juni 1998, in dem das betreffende Gebiet für Zugvögel und die Bodenbrüter als bedeutsam eingestuft worden ist. "Diese Informationen musste die Kreisverwaltung doch haben", findet der Flombomer. Dem pflichtet Dr. Schmitt bei: "Wir haben das Heft gelesen, den Inhalt nur anders gewertet." Und zwar seines Erachtens so, dass es rechtlich einwandfrei ist.
Auf die Möglichkeit, gegen die Erteilung der Baugenehmigung Widerspruch einzulegen, verzichtete Pfannebecker, der bei einer Eingabe fünf Monate auf Antwort der Kreisverwaltung warten musste. Die entschuldigte sich damit, dass die Verbandsgemeindeverwaltung mehrfach wegen einer fehlenden Stellungnahme angemahnt werden musste und die Vor- und Nachbereitung der Kommunal- und Europawahl eine frühere Reaktion verhinderten. Aus solchen Vorgängen folgert Pfannebecker, dass die Verwaltung auf Zeit gespielt hat, Zeit, um in Sachen Windpark vollendete Tatsachen zu schaffen.
Derweil äußert sich der Ornithologe Simon vom Landesumweltamt in Oppenheim im Sinne von Pfannebecker. "Wenn man uns gefragt hätte, wir hätten den Windpark abgelehnt", sagt der Experte. Ob dies an der Entscheidung etwas geändert hätte, steht auf einem anderen Blatt. Das Umweltamt hat nur Gutachter?Funktion. Zwischenzeitlich hat es der Kreisverwaltung die Empfehlung gegeben, die Anlage nach der Abschreibung zurückzubauen. Pressesprecher Gerd Plachetka vom Umweltamt: "Aus Naturschutzsicht sind die sind die Dinger verwerflich."

Allgemeine Zeitung, 11.3.2000 (Druckausgabe)
Windpark Rechte verletzt
C.R. ALZEY-WORMS - Die Kreisverwaltung hatte im Oktober 1998 die Baugenehmigung für den Windpark in Flomborn zu erteilen. Zu diesem Schluss kommt Kreisbauamtsleiter Dr. Herbert Schmitt in einer Stellungnahme.
Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hatte der Flomborner Gerold Pfannebecker geäußert (wir berichteten am 9. März), weil die Verwaltung im Verfahren in unzureichendem Maße die besondere Bedeutung des Hochplateaus für die Vögel berücksichtigt habe und zudem der Einspruch seiner Seite ungewöhnlich lange zu bearbeiten war.
"Von einer bewussten Verschleppung kann schon deshalb keine Rede sein, weil die Genehmigung der Windenergieanlage bereits im Oktober 1998, also gut vier Monate vor der Eingabe von Herrn Pfannebecker erteilt worden war", widerspricht Dr. Schmitt und stellt die Frage: "Warum hat er sich nicht schon damals mit der Kreisverwaltung in Verbindung gesetzt?"
Außerdem habe der Flomborner im Juli 1999 Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung eingelegt. Diese Eingabe habe er wenig später mit der Begründung zurückgenommen, "in seinen Rechten nicht verletzt worden zu sein", sagt Dr. Schmitt.

Allgemeine Zeitung, 4.4.2000 (WZ Druckausgabe)
Seltene Vögel sollen in Ruhe brüten können
Windkraftanlagen: Monsheimer VG-Rat belasse Negativ-Klausel im Flächennutzungsplan / Auf Gutachten warten
dix. VG MONSHEIM -In der Verbandsgemeinde Monsheim dürfen auch künftig keine Windkraftanlagen gebaut werden. Der VG-Rat entschied im Rahmen der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplan die so genannte "Negativdarstellung" im Plan zu belassen. "Ich bin froh, dass wir nicht kritiklos in die Windkraft?Euphorie eingestimmt haben", bilanzierte Verbandsbürgermeister Michael Kissel (SPD) in der
jüngsten Sitzung des VG-Rates (die WZ berichtete).
Im Rahmen der Anhörung der "Träger öffentlicher Belange" hatte die Planungsgemein schaft Rheinhessen?Nahe gefordert, das in der VG für die Windkraftnutzung in Frage kommende Gebiet auf dem Mölsheimer Plateau "nachrichtlich" zu übernehmen. Eine Abwägung, ob die Nutzung des Gebietes als Fallschirmabsprungzone und die Existenz von Bodenbrütern die Aufstellung von Windkraftanlagen ausschließen, hält die Planungsgemeinschaft "derzeit weder für machbar noch rechtlich vertretbar".
Ein Gutachten zu den Brut- und Mausergebieten und dem Vogelschutz, das beim Landesamt für Umweltschutz in Auftrag gegeben worden sei, liege noch nicht vor. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen laut Planungsgemeinschaft in die Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes einfließen; erst dann könne entschieden werden, "ob und in welcher räumlichen Abgrenzung die Windenergienutzung mit dem Vogelschutz vereinbar ist".
Die Fallschirmabsprungzonen beeinträchtigen die Eignung der Fläche für Windkraft und stellen einen hohen Konflikt dar", schreibt dagegen die VG in ihrer Stellungnahme. Auch die Kreisverwaltung sehe die Fläche als nicht gut geeignet für eine Windenergienutzung an.
Von einer Ausweisung wären hochgradig gefährdete Bodenbrüter der Arten Kornweihe, Wiesenweihe und Rohrweihe betroffen, die höchst störungsempfindlich seien, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die beiden ersten Arten seien in Rheinland?Pfalz sogar vom Aussterben bedroht. Beim Bau von Windkraftanlagen könnten die erforderlichen Mindestabstände zu Brut- und Rastplätzen nicht eingehalten werden. Nach Aussagen von Windkraftanlagen?Planern seien aufgrund der Netzkapazitäten derzeit zudem gar keine weiteren Anlagen anschließbar.
Diese Argumente schließen nach Meinung der Verwaltung eine Windkraftnutzung im Westen der VG derzeit aus. Der Osten sei unter anderem wegen des fehlenden Windes sowieso nicht gut geeignet. Da sich die verschiedenen Träger öffentlicher Belange in ihren Aussagen teilweise widersprechen, will die VG nun ein "einheitliches Ergebnis" der Eignung abwarten. Solange soll die Negativdarstellung im Plan bestehen bleiben.

Allgemeine Zeitung, 10.07.2001
Landschaft ohne jeden Wert?
Nies übt Kritik an Gutachten zum Hochplateau / Streit um „erste Reihe“
SCH. OBER-FLÖRSHEIM –  In seiner jüngsten Sitzung beriet der Ober-Flörsheimer Gemeinderat zunächst über die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Görisch wies darauf hin, dass wegen der günstigen Verkehrslage ein Grundzentrum Ober-Flörsheim/Flomborn sinnvoll sei, um die raumbedeutende Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern.
Bei der Diskussion stimmte man überein, dass aufgrund des geringen Bedarfs an Gewerbeansiedlungen der Schwerpunkt auf der Schaffung von Wohnraum in der Gemeinde liegen soll. Weiterhin soll die im Raumordnungsplan vorgesehene Vorbehaltsfläche für Windkraftanlagen auf die derzeit diskutierte Fläche begrenzt werden.
Zentraler Punkt der Tagesordnung war die Stellungnahme des Gemeinderats zum raumordnerischen Verfahren für die geplanten Windräder. Der Erste Beigeordnete Willi Nies kritisierte, dass das von Windkraftbetreiber JuWi bei der Firma Jestaedt und Partner in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeitsgutachten das Hochplateau als eine ökologisch völlig wertlose Landschaft darstellte, die ohne jeglichen Erholungswert sei. Im übrigen messen Fachleute dem fraglichen Gebiet eine hohe Bedeutung auf Grund des Vorkommens seltener Vogelarten bei. Ein ausstehendes Vogelgutachten sei entscheidend für die Realisierung des Plans.
Anschließend unterbreitete Verbandsgemeinde-Bürgermeister Görisch die Stellungnahme des Verbandsgemeinderats, wonach die Vorbehaltsfläche für Windnutzung auf die Fläche der ursprünglich vorgesehenen zwölf Anlagen beschränkt bleiben solle. Die aus drei Anlagen bestehende erste Reihe sei wegen der Nähe zur Wohnbebauung wegzulassen. Dies mache den Windpark für den Betreiber nicht weniger wirtschaftlich. Auch die Nachbargemeinden Flomborn und Eppelsheim forderten mehr Abstand zur Ortslage.
Dieser Argumentation schloss sich der Gemeinderat nicht an. Er besteht weiterhin auf der Errichtung von 14 Windkraftanlagen. In der Diskussion wurde Übereinstimmung darüber erzielt, dass es in erster Linie darum gehe, möglichst viel Geld aus dem Projekt herauszuholen. Der Landschaftseingriff sei so erheblich, dass es auf die Anzahl der Windräder gar nicht mehr ankomme. Die erste Reihe Windkraftanlagen sei notwendig, da ansonsten der vorhandene Betonweg nicht neu ausgebaut werde. Die dabei anfallenden Kosten von 300 000 Mark wolle die Firma JuWi übernehmen.
Görisch stellte nunmehr fest, dass der Abstand zum Ort kein entscheidendes Kriterium für den Gemeinderat sei. Beigeordneter Nies bemängelte die Praxis der Firma JuWi, die beim Erwerb der Ausgleichsflächen vollendete Tatsachen habe schaffen wollen. Statt die von der Gemeinde vorgeschlagene zusammenhängende Fläche in der Gemarkung Ober-Flörsheim habe sie auch andere Grundstücke in den Gemarkungen Flomborn, Gundersheim, Mauchenheim und Offenheim erworben. Verbandsbürgermeister Görisch wies darauf hin, die Ausgleichsfläche könne auch außerhalb der Gemarkung liegen, außerdem sei eine finanzielle Abgeltung an das Land Rheinland-Pfalz möglich. Er fügte außerdem an, dass erst nach erfolgter Baugenehmigung die Festlegung der Ausgleichsflächen erfolgen könne. Da noch keine Entscheidung vorliege, seien die bisherigen Käufe der Firma JuWi unternehmerisches Risiko.
Unmittelbar vor der Abstimmung betonte Willi Nies, das für die Gemeinde Ober-Flörsheim allein entscheidende Kriterium sei das zu erwartende Geld. Bei der Abstimmung sprach sich der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen dafür aus, eine positive Stellungnahme für einen Windpark mit 14 Anlagen abzugeben.
Der Begrünungsplan im Neubaugebiet Wasserriß soll noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Einstimmig wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, eine öffentliche Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde einzuleiten, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.