@grar.de Aktuell - Nachrichten aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz
CDU/CSU zum Bundesnaturschutzgesetz: Unterschutzstellung ist als Teilenteignung anzusehen - 10.08.2001

-----------------------------------------------------------
Berlin (agrar.de) - Zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, erklären der
agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion [1], Heinrich-Wilhelm
Ronsöhr MdB und der zuständige Berichterstatter, Peter Bleser MdB:

Ziel des Gesetzes

Die Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage des Menschen ist in der Novelle
des Bundesnaturschutzgesetzes [2] nicht mehr genannt.

Damit wird die Landbewirtschaftung für die Nahrungsmittelerzeugung und
Rohstoffgewinnung nicht mehr mit den Naturschutzgesichtspunkten abgewogen.

10 Prozent unter Naturschutz

Die Vorgabe der rot-grünen Koalition, 10 Prozent der jeweiligen Fläche eines
Bundeslandes unter Naturschutz zu stellen, ist 'fachlicher Unsinn'. Diese an den
Besonderheiten verschiedener Landschaften vorbeigehende Vorgabe könnte in
einzelnen Regionen sowohl zu einer zu weiten, aber auch zu einer zu geringen
Ausweisung von Naturschutzgebieten führen.

Die 'unter Schutz' gestellten Flächen sind, wenn überhaupt, nur noch mit großen
Wertabschlägen zu veräußern. Eine Unterschutzstellung ist somit zumindest als
Teilenteignung anzusehen. Deshalb muss neben der Entschädigung für höhere Kosten
der Bewirtschaftung und geringerer Erträge auch der Vermögensverlust ausgeglichen
werden.

Vertragsnaturschutz

Besser als diese formalistische Vorgehensweise wäre, in Verträgen mit den
Grundbesitzern -zumeist Landwirte- die von der Gesellschaft gewünschte besondere
Wirtschaftsform gegen Entschädigung und ohne Unterschutzstellung zu vereinbaren.
Priorität sollte daher der Vertragsnaturschutz haben.

Gute fachliche Praxis

Grundlage für die Berechnung von Ausgleichszahlungen sollten auch in Zukunft die
in den Fachgesetzen wie beispielsweise im Düngegesetz oder im Pflanzenschutzgesetz
festgelegten Mindestanforderungen der Landbewirtschaftung bleiben.

Eine Definition der 'guten fachlichen Praxis' im Naturschutzgesetz kommt letztlich
einer Oberaufsicht der Landwirtschaft durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und damit durch Herrn Trittin gleich.

Eingriffe

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass Eingriffe in die Landschaft wie zum Beispiel
durch die Errichtung von Wohn- oder Gewerbegebieten und die Anlage von
Verkehrswegen naturverträglich sein sollten und
'ausgeglichen' werden.

Ausgleichsflächen

In der Praxis führt dies zu einem weiteren, zum Teil erheblichen Flächenverbrauch
bis zum zehnfachen der ursprünglich beanspruchten Fläche.

Ein weiterer Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte in Zukunft
zumindest eingeschränkt werden. Ausgleichsmaßnahmen durch stupides Aufforsten
selbst in Regionen mit einem Waldanteil von 50 Prozent sind zu ersetzen durch
kreative Maßnahmen am Projekt oder in dessen Umfeld, zum Beispiel durch
naturgerechte Umgestaltung von Gewässern oder Bepflanzungen innerhalb und
außerhalb von Siedlungsflächen. Sie sollten vorrangig auf Flächen der öffentlichen
Hand erfolgen.

Besondere Bedeutung könnte auch hier der Vertragsnaturschutz erlangen. Oft reicht
schon der Kapitaldienst für die zum Ankauf und zur Umgestaltung von
Ausgleichsflächen notwendigen Mittel aus, um mit Landwirten über Generationen
hinweg die Anlage und Pflege einer gewünschten Landschaftsgestaltung vorzunehmen.

Dokument: Bedeutet die Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet einen Wertverlust
oder nicht? (Gutachten der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank in
Münster [3])

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen [4],
Links zum Thema Agrarpolitik [5]


Links
 [1] http://www.cducsu.bundestag.de
 [2] http://www.bmu.de/download/dateien/bng_entw1.pdf
 [3] http://www.landschaftsschutz.de/gutachten.htm
 [4] http://dir.agrar.de/agrar.de/Dokumente/Gesetze_%2B_Verordnungen/
 [5] http://dir.agrar.de/agrar.de/Deutschland/Politik/

-----------------------------------------------------------
© Copyright 1997-2001 @grar.de, Rheine-Mesum, http://www.agrar.de


Zum Abbestellen schicken Sie eine E-Mail an lists@agrar.de.
Als Text geben Sie 'unsubscribe agrar-aktuell' ein, ein Betreff wird ignoriert.