ABLEHNUNG!

Stetten lehnt weitere Windrotoren ab. Mit einstimmiger Ablehnung reagierte der Gemeinderat am Dienstagabend auf den geplanten Bau eines Windparks in Ober-Flörsheim. Habe man bisher darauf geachtet, nur ein Minimum an Windrädern in der Umgebung zu akzeptieren, nehme die Entwicklung jetzt überhand. (06.07.01, 06:08)


Im Zuge des Raumordnungsverfahrens für die in der Ober-Flörsheimer Gemarkung geplante südliche "Erweiterung" des Windindustriegebietes Flomborn/Stetten erörterte der Mölsheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am 2. Juni 2001 die Pro- und Contraseiten der Windenergienutzung in unserem Raum. Auf breiter Ebene kam man zu der Erkenntnis, daß die negativen Seiten der sog. Windenergienutzung bei weitem überwiegen. Mit der einstimmigen Annahme der Beschlußvorlage wird die Ortsgemeinde Mölsheim eine negative Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben abgegeben. (06.07.01, 00:19)


Gegen weitere Windkraftanlage spricht sich der Gundersheimer Gemeinderat aus!
Eine negative Stellungnahme wird die Gemeinde im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren für einen geplanten Windpark in der Gemarkung Ober-Flörsheim abgeben.
Dies beschlossen die Fraktionen einstimmig. - Nicht nur die Gundersheimer Räte und die VG-Westhofen, sondern alle umliegenden Gemeinden und Verbandsgemeinden lehnen das Ober-Flörsheimer Vorhaben ab. Neben Mölsheim, Flörsheim-Dalsheim, und der VG-Monsheim haben Stetten, die Zellertaler Gemeinden sowie Eppelsheim und Dintesheim erkannt, daß unsere Heimat viel zu Schade ist, um sie allein des Geldes wegen an die Windindustrie zu verscherbeln! - Wir sind ganz schön froh - und dankbar -, daß diese von uns gewählten Volksvertreter sich ihrer Verantwortung bewußt sind !!! (05.06.01, 00:49)


DIE MELDUNG: Lebensraum wird zerstört
Lothar Heitz: "Der sich immer weiter ausdehnende Wildwuchs von Windkraftanlagen in Rheinhessen und der Pfalz zerstört zudem das Landschaftsbild und mindert die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete. Hier ist auch ein Umdenken der Politiker gefragt, die doch so gerne bei Weinfesten et cetera Rheinhessen als deutsche Toskana bezeichnen. Nur die Gäste werden in Zukunft ausbleiben. Das Interesse der Planer und Betreiber von Windkraftanlagen liegt nach unserer Meinung in der eigenen Gewinnmaximierung und nicht in der Schonung von Natur und Umwelt." Bei Flomborn und Ober-Flörsheim stehen zurzeit 16 Windräder, 14 weitere sind geplant. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Alzey und Umgebung, hat jedoch größte Bedenken. Die AZ sprach mit dem Vorsitzenden der Alzeyer Ortsgruppe, Lothar Heitz.
- Die entgegengesetzte Auffassung vertritt VG-Bürgermeister Görisch (SPD). Für ihn "ist das 'Vogelproblem' lösbar", wie er während der Gemeinderatssitzung am 4.7.01 in Ober-Flörsheim erklärte. Wie die Lösung dieses "Problems" in einem EU-Vogelschutzgebiet allerdings angegangen werden soll, verriet er nicht. Möglicherweise mit Ultralight Drachen? Vertretern der BI fielen in letzter Zeit mehrfach Drachenflieger in geringer Höhe über dem Hochplateau auf. Jüngst wurden zwei dieser Ultralight Drachen von Westen her kommend beobachtet, die um 21:30 h über dem Weihenschlafplatz kreisten. Einer der Drachen landete auf dem Betonweg, um dann mit einem mords Getöse wieder in die Höhe zu gehen ... (05.06.01, 00:49)


Weitere Schutzgebiete für die Vögel
AZ red. ALZEY-WORMS – Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, besteht aufgrund der Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aus dem Jahre 1979 das Erfordernis, weitere nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gebietsteile der Bundesrepublik Deutschland, das heißt auch von Rheinland-Pfalz, als Vogelschutzgebiete zu melden. Dieses muss im Sommer erfolgt sein.Rheinland-Pfalz hat bislang nur sechs Gebiete benannt. Aufgrund einschlägiger Rechtssprechung sind zusätzliche Gebiete in weit größerem Umfang als Vogelschutzgebiete zu qualifizieren ...
Dies sind Schutzgebiete für bestimmte in Anhang I der Richtlinie (79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) aufgeführte Vogelarten und für bestimmte nicht in diesem Anhang genannte Zugvogelarten. Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Lebensräume dieser Vogelarten zu ergreifen und zum anderen sind nach Artikel 6 Absätze 2 bis 4 der Richtlinie (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) die geeigneten Maßnahmenzu treffen, um Störungen der in diesem Gebiet vorkommenden Arten und Verschlechterungen ihrer Lebensräume zu vermeiden! Insbesondere dürfen keine "vollendete Tatsachen" aus kulturellen, wirtschaftlichen, politischen oder planerischen Interessen geschaffen werden.
Wind-"Park"-Planer halten die haufenweise "Anpflanzung" von 100 m hohen Windspargeln mit 70 - 80 m Rotoren in EU-Vogelschutzgebieten für eine ausgesprochen effektive Schutzmaßnahme ... Eine Bereicherung der Landschaft ist sie ihrer Ansicht nach allemal.
Artikel 6 Absätze 2 bis 4 der Habitatrichtlinie bestimmt:
(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.
(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung
[FFH-VP!] und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigeneinzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben. EuGH, Rechtssache C-374/98