PRESSEMITTEILUNG
Mobilfunk doch gefährlicher als angenommen?
Wissenschaftler wirft Umweltministerium Unseriosität vor

Landleben Verlag, München, 20. Dezember 2000 – Das bayerische Umweltministerium hat die kürzlich in München vorgestellte so genannte Rinderstudie in der Öffentlichkeit nicht korrekt dargestellt. Diesen Vorwurf erhebt der Allgäuer Tierarzt Dr. Christoph Wenzel in einem Interview, das im Januar-Heft von "Leben auf dem Land" erscheinen wird. Das Ministerium sei offensichtlich überfordert gewesen, die Deutlichkeit der Forschungsergebnisse richtig zu werten.

Wenzel ist einer der Wissenschaftler, die vom Münchener Umweltministerium den Auftrag erhalten haben, der Frage nachzugehen, ob Mobilfunk gesundheitsschädlich sei. Insbesondere sollte geprüft werden, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und der Gesundheit von Rindern gebe. Zwei Jahre lang wurden mit staatlichen Geldern und mit Unterstützung von vier Mobilfunkbetreibern unter Federführung der Universitäten München (Prof. Dr. Jürgen Unshelm) und Gießen (Prof. Dr. Alexander Herzog) 38 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern und Hessen untersucht.

Nachdem letzten Monat dem bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf die Studie übergeben worden war, ging dieser am 30. November in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es "keine neue Aussagen" in Sachen Mobilfunk-Risiken gebe. Insbesondere seien "keine Auffälligkeiten durch den Einfluss von Mobilfunk" zu erkennen. Ebensowenig existiere "ein Gefährdungs-Szenario durch Mobilfunk", wenn auch nicht 100-prozentig auszuschließen.

Dagegen verwahrt sich Wenzel im Magazin "Leben auf dem Land" (einer im Landleben Verlag in Hannover bzw. München erscheinenden Monatsbeilage verschiedener deutscher agrarischer Fachzeitungen). Wenzel, der der Arbeitsgruppe von Prof. Unshelm angehört hat, kritisiert nicht nur die Bewertung und die Interpretation der Studie, indem er – im Gegensatz zu den Verlautbarungen des Umweltministeriums – herausstellt, dass die Ergebnisse der Studie sehr wohl "einen deutlichen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Organismus der Tiere zeigen". Er macht zudem darauf aufmerksam, dass in einer achtstündigen Expertenrunde die Beteiligten sich auf den gemeinsamen Nenner geeinigt hätten, es dürfe keine Entwarnung geben. "Genau dies ist aber", so Wenzel in dem Interview, "im Abschlusskommuniqué gestrichen worden."

Der Wissenschaftler resümiert – abermals im Widerspruch zu Minister Schnappauf – direkten und raschen Handlungsbedarf: "Wir gehen mit einer gefährlichen Geschichte um. Unsere Ergebnisse sollten daher die Verantwortlichen in Politik und Industrie zu einer entschiedenen Reaktion veranlassen." Begleitet werden Wenzels Aussagen von einem kritischen Report des Münchener Fachredakteurs Karl Schweinberger, der wichtige Hintergrundinformationen zur Gefährlichkeit des Mobilfunks für Mensch und Tier zusammengetragen hat ("Leben auf dem Land", Nr. 1/2001, Seite 20-21).

[Anm. f. d. Redaktion: Die Januar-Ausgabe von "Leben auf dem Land" erscheint als Supplement am 22.12.00 zuerst in Friedrichsdorf ("Hessenbauer") bzw. Mainz ("Pfälzer Bauer/Der Landbote") und am 28.12.00 in Hannover ("Land & Forst"), in München ("Bayer. Landwirtschaftl. Wochenblatt") sowie in Bonn ("LZ Rheinland" ).]
www.buergerwelle.de


Hier der SKANDAL im Detail:


BAYERISCHER LANDTAG
ABGEORDNETER VOLKER HARTENSTEIN
Volker Hartenstein - Roßhirtstraße 11 - 97 199 Ochsenfurt Volker Hartenstein, Roßhirtstr. 11, 97199 Ochsenfurt

Signifikante Auswirkungen der Hochfrequenzfelder auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern

Die vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) veranlasste sog. "Rinderstudie" offenbart signifikante Auswirkungen von Hochfrequenzfeldern auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern. Bei nahezu allen untersuchten Parametern ist die gleiche Tendenz erkennbar: Bei exponierten Höfen treten im Vergleich zu den Nichtexponierten in wesentlich höherem Maße auffällige Veränderungen bei den untersuchten Tieren auf. Bei einigen Parametern zeigen die Ergebnisse (hohe) Signifikanz und sind damit von großer politischer Brisanz.

Hinzu kommt, dass die Bilanz noch deutlich dramatischer ausgefallen wäre, wenn es nicht zahlreiche Einflussnahmen mit dem Ziel abzuschwächen bzw. zu verwässern gegeben hätte.

Nicht zuletzt auch deshalb stellt das von der Pressestelle des StMLU am 30.11.00 über das Internet verbreitete Fazit: "Ein Gefährdungsszenario durch Mobilfunk ist nach Auswertung der Studie nicht erkennbar.aber auch nicht 100prozentig auszuschließen." nichts anderes als eine unverantwortliche Beschönigung dar. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Untermauert wird diese Bewertung durch folgende Kritikpunkte im Einzelnen:

1 Mitbeteiligung der Mobilfunknetzbetreiber an den Kosten der Studie

Das StMLU ermöglichte den Mobilfunknetzbetreibern eine Beteiligung an den Kosten der Studie zu 50% (400 000.- DM von 800 000.- DM, PM v. 30.11.00). Als Gegenleistung durften die Vertreter der Mobilfunkbranche

2 Unqualifizierte oder gezielt falsche Auswahl der Höfe

"Die 38 Betriebe, die an der Studie teilnahmen, wurden zu etwa gleichen Teilen von den Mobilfunkunternehmen, vom Bayerischen Umweltministerium und von Haustierärzten benannt.", so heißt es im Kurzbericht, S. 8. Nach meinen Informationen waren es 14 von den Mobilfunkbetreibern und nur 5 von den Tierärzten. Über den Rest liegen mir nur vage Informationen vor. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte, wird nicht dargestellt. Auch ist unbekannt, wer welche Höfe eingebracht hat und wie lange die Anlagen jeweils schon installiert waren.

Mit dieser Verfahrensweise wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine für eine solche Studie unerlaubte Einflussnahmemöglichkeit auf die zu erarbeitenden Ergebnisse eingeräumt. Kein Wunder, wenn nach Abschluss der Studie unter dem Druck der Wissenschaftler von Betrieben gesprochen wird, "die man sicherlich auch sorgfältiger hätte aussuchen können." (Kurzbericht, S. 18)

(Denkbar: Die Mobilfunkbetreiber könnten bevorzugt Höfe ausgewählt haben, in deren Nähe Sendeanlagen installiert sind, die in den entsprechenden Ställen hohe Feldstärken erzeugen. Allerdings erfolgte die Installation der Anlagen erst kurz vor Studien (Mess-)beginn. Die angesprochenen Höfe werden folglich der Gruppe mit hoher GSM Exposition (E bzw. A) zugeordnet. Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung wären jedoch allein aus zeitlichen Gründen (noch) nicht erkennbar. Das Gesamtergebnis würde entsprechend abgeschwächt.)

3 Unsachgemäße Einteilung der Höfe in vier Gruppen – Verfälschung der Ergebnisse

Die von Dr. Matthias Wuschek (IGU, München) zusätzlich zum Zwei-Gruppen-System (Expositionsgruppe und Kontrollgruppe) in Absprache mit dem StMLU mit der BEGRÜNDUNG, "eine noch etwas differenziertere Unterscheidung der Höfe bezüglich ihrer Exposition" (Teil 3, S. 26) vorzunehmen, vorgenommene Einteilung der Höfe in 4 Gruppen (Expositionsgruppen A und B sowie C und D ("Keine Zuordnung zu den Expositionsgruppen") (Kurzbericht, S. 4 und Teil 3, S. 26 und 27, s. Anlage 1) entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine massiv das Gesamtergebnis verfälschende Gruppenbildung.

Besonders deutlich wird das bei den beiden Höfen Nr. 32 und 34 (s. Anlage 2). Bei Hof Nr. 32 ist die Summenexposition für den GSM-Anteil so hoch, dass eine Zuordnung zur Gruppe A erforderlich wäre. Da die die UKW/TV-Exposition am selben Ort jedoch überdurchschnittlich hoch ist, gehört der Betrieb nach Dr. Wuschek zur Gruppe B. D.h. der Hof mit der deutlich am höchsten Gesamtexposition aller 38 Betriebe, bei dem es sich gleichzeitig auch um einen Hof mit zahlreichen Aborten, Missbildungen und bestätigten Verhaltensauffälligkeiten handelt, findet bei einem Vergleich der dafür "besonders gut" geeigneten Gruppen A und D (Dr. Wuschek, Teil 3, S. 26 und Kurzbericht, S. 4) keine Berücksichtigung!

Wie sehr Herrn Dr. Wuschek offensichtlich daran liegt, nachzuweisen, dass die bei Hof Nr. 32 aufgetretenen Fehlgeburten, Anomalien und Verhaltensstörungen nicht auf eine GSM-Exposition zurückgeführt werden können, zeigt sich ergänzend in einer "Medienmitteilung der VIAG Euro Plattform AG und Mobilkom (Liechtenstein) AG" an das Liechtensteiner Volksblatt, veröffentlicht am 09.12.2000:

."Zu gleichen Teilen wurden die Bauernhöfe ausgesucht, die sowohl nah als auch weiter entfernt von Mobilfunkmasten lagen. Laut Prof. Matthias Wuschek, Fachhochschule Deggendorf, wurden auch "Problemfälle" untersucht, wie der Bauernhof von Josef Altenweger in Schnaitsee (Landkreis Traunstein). Er hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche tote und missgebildete Rinder zu beklagen und machte zwei Mobilfunk-Sendeanlagen in der Nähe dafür verantwortlich. "Der Verdacht der Schädigung durch Mobilfunk ist auszuschliessen", so Wuschek. Die Rinder von Josef Altenweger waren in der Vergangenheit mehrmals Anlass für Spekulationen."...(Hervorhebungen, d. Verf.)

Es ist schon bemerkenswert, dass die beiden Mobilfunknetzbetreiber einen Fachmann für Messtechnik mit einer Schlussfolgerung zitieren, die ggfs. den beiden Wissenschaftlergruppen (LMU München, Uni Gießen) zustünde, von diesen jedoch gerade nicht ausgesprochen wurde.

Hof.-Nr. 34, der die zweithöchste Gesamtexposition aller 38 Höfe aufweist und bei dem in der Rinderherde ebenfalls zahlreiche Totgeburten aufgetreten sind, ordnet Dr. Wuschek in die Gruppe C ein ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe")(entspricht im Zwei-Gruppen-System der Gruppe K), da die Summenexposition durch GSM-Felder unter einer von ihm mehr oder weniger willkürlich gezogenen Trennlinie und der Anteil anderer Quellen an der Gesamtexposition überdurchschnittlich hoch liegt.

D.h. bei beiden Gruppeneinteilungen (2 bzw. 4 Gruppen) werden die bei diesem Hof ermittelten Gesundheitsschäden und Verhaltensauffälligkeiten der Tiere der Kontrollgruppe K bzw. C ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet und verfälschen auf diese Weise wiederum in eklatanter Weise das Gesamtergebnis.

Auch die Gießener Wissenschaftler merken auf Grund der genannten Unzulänglichkeiten zur Gruppeneinteilung (Endbericht, S. 62) an:

"Die Berücksichtigung der Exposition in Form der Gruppeneinteilung war durch das Ministerium vorgegeben. Die Autoren dieses Teils der Studie sind der Auffassung, dass eine Auswertung unter Einbeziehung der tatsächlich gemessenen Expositionswerte bzgl. GSM und UKW/TV anstelle der Gruppeneinteilung angemessener gewesen wäre." (Hervorhebung, d. Verf.)

4 Fehlerhafte Zuordnung eines Betriebes (Hof Nr. 9)

Hof Nr. 9, von Herrn Dr. Wuschek im Vier-Gruppen-System der Gruppe C (("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, gehört auf Grund der mitgelieferten Daten (Teil 3, S. 17) in die Gruppe D (Gruppe mit der geringsten Gesamtimmission). (s. Anlage 2) . Nach Wuscheks fehlerhafter Zuordnung ist der Betrieb einem A/D-Vergleich entzogen!

Hof Nr. 27 dagegen, bei dem die Summenexposition durch GSM-Felder und auch der Summenwert für die Gesamtexposition deutlich höher als bei Hof Nr. 9 liegen (s. Anlage 2) ist nach Dr. Wuschek der Kontrollgruppe K bzw. der Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, da die Summenimmission, verursacht durch UKW und TV-Anlagen sowie das C-Netz unter dem Durchschnitt aus allen Messungen liegt.

Auch hier wird die Hirnrissigkeit des Einteilungsverfahrens erneut deutlich.

5 Unqualifiziertes oder absichtlich unsachgerechtes Vorgehen bei der Expositionsermittlung

Bei Hof Nr. 27 liegt der Messort, nicht wie meist üblich, in der Stallmitte sondern auf der Ostseite (Teil 3, S. 68) des Stalles. Auffällig ist in diesem Zusammenhang ferner, dass neun in dem Betrieb festgestellte GSM-Frequenzen nur zu einer relativ geringen Gesamtimmission führen. Meine Recherche führte Erstaunliches zu Tage: Ca. 200 m (nord-)westlich vom Hof Nr. 27 befindet sich ein ca. 40 m hoher Mast mit mehreren Mobilfunkanlagen. Der Stall ist auf der Westseite in der Mitte bis zur Stalldeckenoberkante von einem Erdewall umgeben, im nach Süd-Westen orientierten Seitenteil dagegen befinden sich (ebenfalls auf der Westseite) vier Fenster (s. Anlage 3). In diesem Raum traten in der Rinderherde mehrere Aborte auf.

Entgegen der Zielsetzung die Expositionsbestimmung "an einem repräsentativen "Durchschnittsmesspunkt" (Hervorhebung, d. Verf.) durchführen zu wollen (Teil 3, S. 9), führte Dr. Wuschek die Messung an der der Sendeanlage abgewandten Ostseite im ´geschützten´ Mittelteil durch. Die Immissionswerte waren entsprechend niedrig.

Ein Hof , bei dem in dem Teil der Rinderherde, die sich im frei liegenden, stark exponierten Stallteil aufhielt/aufhält, mehrere Verwerfungen auftraten, konnte folglich durch Festlegung des Messpunktes auf der Ostseite des Stallmittelteiles, der auf Grund der örtlichen Gegebenheiten vor der Einwirkung der Hochfrequenzfelder nahezu völlig geschützt ist, unter Anwendung der fragwürdigen Wuschek´schen Zuordnungskriterien der Kontrollgruppe K bzw. Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet werden. Das Gesamtergebnis wird durch diese Vorgehensweise ebenfalls verfälscht.!

6 Abstimmungsverfahren zwischen Auftraggeber und Wissenschaftlern - Einflussnahme auf Textpassagen mit kritischem Inhalt

Die von den Wissenschaftlern beider Universitäten (Justus-Liebig-Universität Gießen und Ludwig- Maximilian-Universität München) ermittelten und zu Papier gebrachten Untersuchungsergebnisse sind einem Abstimmungsverfahren unterworfen worden, das nur als entwürdigend bezeichnet werden kann. Die Ergebnisse der Münchner Gruppe blieben dabei "im Kern" erhalten. Die Gießener Wissenschaftler wurden wiederholt zu Korrekturen und Weglassungen verpflichtet.

Auf eine diesbezügliche telefonische Rückfrage beim StMLU erklärte ein hochrangiger Mitarbeiter Anfang Dezember 2000: Wir haben nur gefordert, dass Daten und Aussagen übereinstimmen müssen.

Anhand eines Vergleiches der (letzten) vom StMLU zur Korrektur zurückgewiesenen Ergebnis-Fassung mit dem dann im offiziellen Endbericht enthaltenen Ergebnis-Teil wird nachfolgend beispielhaft aufgezeigt, was das bedeutet:

Die Gießener Wissenschaftler befassten sich u.a. mit den Mikronukleifrequenzen in Erythrozyten (MN/1000 Erys)(Endbericht S. 142). Mikronuklei (kleine Partikel, die während der Zellteilung entstehen) sind ein Indiz für Chromosomenbrüche und –aberrationen. Ein Anstieg der Mikronukleus-Frequenz zeigt morphologische Chromosomenanomalien an.

Die experimentell ermittelten Daten sind in beiden Versionen des Ergebis-Berichtes identisch.

Im erläuternden Text allerdings fehlt im offiziellen Endbericht eine entscheidende Passage.
 

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Die Mikronukleifrequenzen der Gruppen A und B liegen über dem Mittelwert aller Tiere, die der Gruppen C und D liegen darunter, in der einfachen Varianzanalyse sind die Unterschiede zwischen Gruppen signifikant (p=0,0153), im Einzelvergleich der Gruppen ist allein der Unterschied zwischen der Gruppe B und D absicherbar (p<0,05)." 

(Hervorhebungen, d. Verf.)

./.

Anm., d. Verf.: Varianz: Maß für die Abweichung einer Zufallsgröße von ihrem Erwartungswert (bzw. der Werte einer Messreihe von ihrem arithmetischem Mittelwert). Sie ist also ein Streumaß.

In beiden Ergebnis-Bericht-Versionen sind wieder die zu Grunde liegenden Daten identisch. Im offizielen Endbericht erscheint jedoch eine wesentliche Passagen nicht, eine weitere ist inhaltlich abgeändert.
 
 

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Hierbei werden in der Varianzanalyse statistisch hoch absicherbare Unterschiede (p<0,0001) zwischen der Probandengruppe A und den Kontrolltieren erkenntlich. Getragen werden diese Ergebnisse durch einige Betriebe, die eine weit über dem Mittelwert liegende SCE-Frequenz aufweisen." ((Hervorhebungen, d. Verf.)) ./.

Im nachfolgenden Teil findet der BVD-Einfluss Berücksichtigung. Dort heißt es:
 

"In der weiterführenden statistischen Analyse dagegen ergeben sich für den BVD-Effekt auf die SCE-Frequenzen hochsignifikante Einflüsse (p=0,000000), ebenfalls ist die Zugehörigkeit zur Expositionsgruppe A (p=0,0000) von Bedeutung, sodaß von Effekten der Befelderungsqualität auf die SCE-Frequenz ausgegangen werden kann." "Bei der Betrachtung der SCE-Frequenzen der BVD-Betriebe ohne Berücksichtigung der Gruppeneinteilung finden sich zwei deutlich voneinander getrennte Untergruppen, eine mit geringer Feldbeaufschlagung (<1‰) und eine mit hoher Feldbeaufschlagung (>3,75‰), hierbei finden sich SCE-Frequenzen von 8,63±1,44 bei den 18 Tieren mit niedriger Feldbeaufschlagung, 11,08±1,41 SCE/Metaphase bei 11 Tieren mit hoher Feldbeaufschlagung. Dies bedeutet, daß Tiere aus BVD-Betrieben mit hoher Feldbeaufschlagung signifikant höhere SCE-Frequenzen aufweisen, als solche mit niedriger Feldbeaufschlagung (p=0,0056).Deswegen kann nicht ausgeschlossen werden, daß es unter GSM-Einfluß zu einer Verstärkung der primär von BVD verursachten Steigerung der SCE-Frequenz kommt." (Endbericht S. 148)

Die ermittelten Daten sind wieder in beiden Versionen identisch. Im Endbericht wird jedoch gegenüber der Vorgänger-Version eine deutliche Abschwächung in der Bewertung vorgenommen.
 

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle 6.3 b wird ersichtlich, daß es in den Gruppen A und B bei annähernd gleichem Mittelwert und gleicher Standardabweichung eine Verschiebung der Anteile von M1 zu M2 und M3 zugunsten von M1 gibt, während in der Gruppe C eine Annäherung an die Kontrollgruppe D bemerkbar wird. Die Unterschiede sind in der einfachen Varianzanalyse statistisch hoch absicherbar, d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist. In der erweiterten statistischen Analyse werden diese Ergebnisse hochsignifikant unterstrichen (p=0,00000)." 

(Hervorhebungen, d. Verf.)

"In den Gruppen A und B besteht im Vergleich zur Gruppe D eine Erhöhung des Anteils an M1, während in der Gruppe C diese Steigerung erheblich geringer ausfällt. Die Unterschiede sind statistisch absicherbar (A:D p<0,001; B:D p<0,001; C:D p=0,042), d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist." (Endbericht S. 149)

"Im Untersuchungszeitraum wurden in 15 von 39 Betrieben 49 mißgebildete Kälber geboren.In den untersuchten Betrieben fanden etwa 1500 Geburten im Untersuchungszeitraum statt. Die Mißbildungsfrequenz beträgt somit 3,27% und liegt damit weit über der Normalfrequenz von etwa 0,2 (RlECK,1972) bis 1,0% (de KRUIF.1998) in der Milchviehzucht. Die erhobene Gesamtzahl der Mißbildungen ist wahrscheinlich als zu niedrig einzuschätzen, da es bei vielen Betriebsinhabern grundsätzliche Anschauungsprobleme darüber gibt, was eine Mißbildung oder Anomalie ist. Dies gilt z.B. für Nabelbrüche, Katarakte oder therapeutisch korrigierbare Arthrogryposen. Ferner werden Mißbildungen der Geschlechtsorgane oder weniger auffällige Defekte der Wirbelsäule erst bei Eintritt der Zuchtreife oder überhaupt nicht erkannt." (Endbericht, S. 165)

Beide Versionen unterscheiden sich dann allerdings in folgenden Beurteilungen:
 

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam aus verschiedenen Gründen nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren. Dies führt dazu, daß für die Diagnostik und Beschreibung innerhalb des Berichtes nur die Leitmerkmale aufgeführt werden und beispielsweise Herz-oder Gehirnmißbildungen, die sicherlich auch vorhanden waren, keine Erwähnung finden."

(Hervorhebung, d. Verf.)

"Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam leider nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren." (Endbericht S. 165)
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle V.9.1 b ist zu ersehen, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um den Faktor 0,15, 0,3 und 0,29 niedriger. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.

Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen von entscheidender Bedeutung ist. Desweiteren ist der Einfluß der Gruppenzugehörigkeit erkennbar."

"Aus der Tabelle V.9.1 b geht hervor, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um das 6 - 3fache niedriger, wobei das Risiko für die Rasse Schwarzbunt auf Grund des 95%-Konfidenzintervalls nicht signifikant ist.. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.

Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen in der Studie von entscheidender Bedeutung ist. Ein Einfluß der Expositionsgruppenzugehörigkeit läßt sich nicht zweifelsfrei ableiten. (Endbericht S. 167/168)

Im Kurzbericht heißt es dazu ergänzend: : ... "Diese Daten können auf verschiedene Weise ausgewertet werten; hierbei liegt die Bedeutung der Expositionsgruppe jeweils nahe der Signifikanzgrenze." (Kurzbericht S. 10)

7 Fotos von Missbildungen/Anomalien – Verbot der Veröffentlichung

Von einer ganzen Reihe zu Tage getretener Missbildungen/Anomalien existieren Fotos, die teilweise von den Landwirten selbst oder den Haustierärzten stammen. Das StMLU wies die Veröffentlichung zurück. Man wollte kein Gruselkabinett!

8 Abschlusskolloquium – Resümee verändert

Am 29.11.00 haben die beiden Wissenschaftlergruppen ihre Ergebnisse anlässlich des Abschlusskolloquiums im StMLU vorgestellt und mit folgendem Teilnehmerkreis diskutiert:

Prof. Dr. Abelin/Universität Bern, Prof. Dr. Käs/Bundeswehrhochschule Neubiberg, Prof. Dr. Klee/LMU München, Prof. Dr. Kreienbrock/Universität Hannover, Prof. Dr. Löscher/Universität Hannover, Frau Dr. J. Brix/Bundesamt für Strahlenschutz Neuherberg, Vertreter der Mobilfunkbetreiber: Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH, VIAG Interkom GmbH, sowie Vertreter des StMAS, des StMLU und des LfU.

Nach Auskunft von Teilnehmern an diesem Gespräch stimmt die veröffentlichte Fassung des Resümees in zwei Punkten nicht mit der getroffenen Absprache über ein:

Unter Spiegelstrich 2 heißt es in der veröffentlichten Fassung;

"Nachträglich und nicht mehr rückgängig zu machen stellte sich bei der vorgelegten Studie heraus, dass bei der Auswahl der Betriebe verschiedene Confounder (=Einflußgrößen), wie z.B. Rinderrassen, die Rinderviruserkrankung BVD und die geographische Lage, zu wenig berücksichtigt worden sind. Diese Größen haben die Ergebnisse stark beeinflußt."

Vereinbart worden war: "Diese Größen können die Ergebnisse beeinflusst haben."

Nach Auskunft derselben Teilnehmer wurde der wichtigste Punkt in der veröffentlichten Fassung völlig weggelassen. Er lautete:

"Wegen dieser Ergebnisse besteht kein Anlass, bezüglich des Einflusses elektromagnetischer Felder Entwarnung zu geben."

9 Politische Konsequenzen aus der Studie (Anträge s. Anlage 4 f.)

22.01.01 Volker Hartenstein
Anlagen:
Anlage 1 Immissionsklassifizierung
Anlage 2 Messergebnisse
www.buergerwelle.de


Zum "schlau machen":

Nobbis GSM-Seiten

Empfehlenswert: Das GSM-Glossar: Merkwürdige Begriffe verwirrend erklärt...

Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post

Diskussion:
Den rechnerischen Beweis, dass die von Mobilfunk-Sendemasten ausgehende Strahlung "nicht der Rede wert" ist, tritt dieser Leser aus Nieder-Olm an.
Unbedenklich
Das Problem liegt woanders. Für eine Kommunikation benötigt man beide Richtungen. Was die Radiowellen der Zentralstation dämpft, dämpft auch die Wellen des Handys. Man könnte zwar die Sendeleistung der Funkmasten im Feld fast beliebig erhöhen, nicht aber die Leistung der Telefone. Sie ist auf ein oder zwei Watt begrenzt. Was nützt ein Funkmast, der zwar mit seinen 50 Watt das Handy am gegenüberliegenden Ortsrand erreicht, dessen eigene 25 Mal schwächeren Sendesignale aber auf demselben Weg zurück zum Funkmast längst im Hintergrundrauschen untergegangen sind? Die Sendeanlage im Kirchturm hat also unbestreitbare Vorteile. Um nun die Diskussion zu versachlichen, sei die Berechnung einmal in umgekehrter Richtung angewandt: Ein D-Netz-Handy hat eine effektive Sendeleistung von 250 Mikrowatt. Der Kopf des Teilnehmers, der die abgestrahlte Leistung zu etwa einem Viertel absorbiert, nimmt etwa 62 Mikrowatt auf. Demgegenüber nimmt der gesamte Körper eines Anwohners, der neben einem Kirchturm in 40 Meter Abstand zu einer Fünf-Watt-Sendeanlage wohnt, eine Leistung von nur 124 Mikrowatt auf. Der Handybenutzer ist also einer 500fach stärkeren Leistung ausgesetzt. Viele Millionen Handybenutzer, belegen, dass diese Dosis unbedenklich ist - warum dann also das Geschrei um die Funkmasten? Und: Die Sonne strahlt in Meereshöhe mit einer Leistungsdichte von etwa einem Kilowatt
je Quadratmeter. Menschen am Strand setzen sich somit stundenlang einer Wärmeleistung von etwa 500 Watt aus. Nun wirken aber auch Funkwellen der fraglichen Frequenz (900 Megahertz) nachgewiesenermaßen nur erwärmend auf den Organismus ein. Wenn also ein Mensch bei gesteigertem Wohlbefinden stundenlang eine Wärmeleistung von 500 Watt verträgt, wer wollte da noch ernsthaft bezweifeln, dass eine Belastung, die nur den vier Millionsten Teil dieser Leistung beträgt, nicht der Rede wert ist? 18.08.2001, Norbert Graubner, Im Kalkofen 9, Nieder-Olm

Reaktionen im Leserforum von Main-Rheiner:
Ich hoffe Sie sind kein bezahlter Wissenschaftler, denn mit diesem Beitrag gehen Sie noch nicht einmal auf ein Gleichfeld der Sonne und dem kuenstlich erzeugten Wechselstrom ein. Desweiteren gibt es sehr viele Leute, die mit fast 100 prozentiger Sicherheit sagen koennen, dass sich etwas vermehrt, das man mal ganz nett ausgedrueckt als "Befindlichkeitsstoerungen" bezeichnet. Je laenger Sie in diesem starken Feld Ihren Daueraufenthalt haben, desto schneller haben Sie die unangenehmen, inhomogenen Effekte, die sich immer mehr verdeutlichen. Personen, die etwas weiter wegwohnen erwischt es dann eben spaeter. Wir danken den verantwortlichen fuer Ihre Aufmerksamkeit. Hat die Wissenschaft festgestellt, dass die Pulsung das Problem sein Koennte???
Vielleicht wird es Zeit das man die Elefanten in Afrika sucht und nicht im Katzenmuseum. Nach mehreren Aufforderungen hochrangiger Persoenlichkeiten, wollte sich keiner der hohen Strahlung deutscher Grenzwerte aussetzen. Vielleicht sind Sie ja ein Dickhaeuter und merken wirklich nichts. Komisch, dass der Kopfschmerz immer dort auftritt wo die Mobilfunkantennen sind. Das hat bestimmt nichts mit dem Fernsehen zu tun oder doch? Irgendwann werden auch Sie es verstehen. Es wuerde mich schon mal interessieren, wieviele Leute Kopfschmerzen bekommen, wenn Sie an den vielen Antennen vorbeifahren. Glauben Sie wirklich, dass die vielen Leute, die Ihre Haeuser in einen Strahlenschutzmantel legen, sich in der Willkuer einzelner Zeitgenossen irren. Bleiben Sie gesund!! MfG Weinbach

Leserbriefe zu Regional-Nachrichten
von Alfred von Gemünden, vom 22.08.2001
Unglaublich welche Theorien dieser Leser aufstellt. Die Vergleiche sind hanebüchend und zudem sachlich falsch. Bei der Berechnung der Strahlung ist der erhebliche Verstärkungsfaktor durch die Richtwirkung der Antennen außer acht gelassen worden was ein völlig falsches Bild ergibt. Der Vergleich mit dem Sonnenlicht ist die Krönung. Erstens arbeitet die Sonne nicht gepulst. Zweitens hat die Wellenlänge von Licht eine völlig andere Eindringtiefe in den Körper. Drittens, würde man einen Menschen 24 Stunden lang der Sonnenstrahlung mit dieser Leistung aussetzen,ohne Schutz, würde er sterben, schlicht und einfach an Was dieser Mann hier veröffentlich ist geradezu gefährlich und darf nicht unwidersprochen bleiben. Alfred von Gemünen


OVG bestätigt Baugenehmigung für Mobilfunkantenne - Nachbarklage abgewiesen 
Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. 

»Im Außenbereich einer Gemeinde im Westerwaldkreis unterhält die Telekom schon seit Jahren einen Sendemast. Sie erhielt nun die Genehmigung, dort eine Feststation für das Funktelefonnetz D 1 zu installieren, zu diesem Zweck den Antennenträger zu erhöhen und eine Kunststoffbox für technische Einrichtungen aufzustellen. Gegen diese Genehmigung wendete sich ein Nachbar, dessen Wohnhaus ungefähr 20 m neben der Funkübertragungsstelle steht. Er befürchtete gesundheitliche Schäden durch den von der Anlage ausgehenden Elektrosmog: So leide er schon jetzt, wenn er sich ganztags in seinem Haus aufhalte, an Herzrhythmusstörungen und an einem Tinnitus. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab, und auch in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht blieb der Kläger erfolglos.

Die Anforderungen an die Errichtung und die Beschaffenheit von Hoch- und Niederfrequenzanlagen seien gesetzlich im Einzelnen geregelt, betonten die Richter. Diese Grenzwerte beruhten unter anderem auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Strahlenschutzkommission. Im vorliegenden Fall seien diese Grenzwerte eingehalten; der Abstand der Sendeanlage zum Wohnhaus des Klägers sei sogar größer als gefordert. Dass die gesetzlichen Schutzvorkehrungen unzulänglich wären, lasse sich derzeit nicht feststellen. Denn es gebe keine neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für den vom Kläger behaupteten Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb der Mobilfunkstation und gesundheitlichen Beschwerden sprächen. Deshalb seien die gesetzlichen Grenzwerte bis auf weiteres zu beachten und anzuwenden, befand das Oberverwaltungsgericht.«

Aktenzeichen: 1 A 10382/01.OVG - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 35/2001 v. 11.09.2001) 

Anmerkung: Wenn häufig wiederkehrende gesundheitliche Beschwerden außerhalb gesetzlicher Grenzwerte auftreten, dann stehen die Chancen, dagegen zu klagen, schlecht. So lange es entweder keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über einen Zusammenhang oder so lange es nicht genügend Leute (Wähler) gibt, welche sich gegen Maßnahmen wehren, kann jeder die Umwelt belasten wie er will. So will das unsere Rechtsordnung. Damit gewinnt das wirtschaftliche Handeln immer einen Vorsprung. Denn bis störende oder gesundheitliche Zusammenhänge erforscht sind (welche dann oftmals auch behindert oder manipuliert werden), können Jahre vergehen. Nicht viel anders ist dies mit den Belangen bei Windkraftanlagen. In der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Leute, welche über Belästigungen durch Infraschall, Schattenschlag, Disco-Effekt und Störung des Landschaftsbildes klagen, bilden sich die Probleme ein oder sind einfach übersensibel (und damit selber schuld) - oder? Bisher hat sich ihnen noch keine Partei zur Seite gestellt. Die Karawane, unser Wirtschaftswachstum, muß weiter ziehen! 

Zwischen der Ausbreitung des Mobilfunks und der Windkraftanlagen gibt es zudem einen bedeutsamen Unterschied. Der Mobilfunk ist ein sich selbst tragender Wirtschaftszweig und wird aufgrund vorteilhafter Möglichkeiten von vielen Leuten gewünscht und bewußt eingesetzt. Sein direkter Nutzen ist unmittelbar ersichtlich. Und WKA? Die hat in der Vergangenheit niemand vermißt und ein konkreter energetischer Nutzen ist nicht ersichtlich. Deshalb hatte sich ein mit Windkraftanlagen funktionierender autarker Markt auch nicht von selbst entwickelt. Also mußte hier die Politik nachhelfen. 

Um die Wirtschaft anzukurbeln, werden Menschen per EEG gezwungen, eine Sache zu kaufen (Windstrom), die eigentlich kein Endverbraucher vermißt und nicht fordert. Im Gegensatz zum Mobiltelefon produziert Windstrom keine Reize, sich näher damit zu befassen und aufgrund sich daraus einstellender Vorteile, diesen bevorzugt zu kaufen. Um den politisch verordneten Kaufzwang zu rechtfertigen und unliebsame Fragen nach dem Sinn solcher Maßnahmen gleich vorweg zu unterbinden, werden Glauben und "Gebete" - basierend auf mehrheitliches Unwissen - ins Spiel gebracht. Windstrom ist "ökologisch", Windstrom "schützt" das Klima, Windstrom bewahrt uns vor dem "Treibhauseffekt", Windstrom verhindert die "Klimakatastrophe", Windstrom ist "grün" und... nun, bei diesem Begriff sind wir eigentlich am Ende des Rosenkranzes (Perlenkette oder Schnur mit Knoten, die dazu dient, Gebete zu zählen) - Windstrom ist in Wirklichkeit rein politisch und nicht marktwirtschaftlich. Wie lange hält eine Politik? So lange wie der Glaube an sie. Wie lange werden die Menschen glauben? Meistens so lange, bis sie beginnen nachzudenken. Wann tun sie das? Wenn es anfängt weh zu tun. Und dort wo es schon weh tut, raufen sich bereits Politiker zusammen und fordern die Abschaffung von Privilegien und Subventionen, an deren Erstellung sie einst selbst beteiligt waren. 

Im Gegensatz zu WKA-Betreiber gehören Mobilfunkbetreiber nicht zu den Profiteuren einer grünen Politk. Sie müssen ihr Geschäft eigenständig und unter dem Zwang wirtschaftlicher Konkurrenten betreiben. WKA-Betreiber haben ein politisch gesichertes Privileg: Sie sind von solchen Zwängen ausgenommen - damit aber auch von der Politik abhängig. Und Politik kann sich ändern. Oder sie sucht Auswege aus verfahrenen Situationen - wie bei vielen Windkraftplanungen im Binnenland - sie flieht inzwischen hinaus aufs Meer. Da kann man ja erst mal weitersehen. Denn mit zunehmendem Protest und abnehmenden Standorten an Land nimmt auch ihre Glaubwürdigkeit ab. Und damit auch die dezentrale "Energiewende" im "solaren Zeitalter". Ein Schelm, wer sagt, man könnte zentrale Ansammlungen von Menschen mit Wohnungen und Arbeitsplätzen in energieintensiven Ballungsräumen mit flächenbedürftigen dezentralen Stromerzeugern aus Sonne und Wind zukunftsfähig und sicher versorgen, oder? 

Weil Mobilfunkbetreiber und die meisten Mobilfunknutzer nicht zur Klientel grüner Politik gehören, können es sich grüne Politiker erlauben, ein neues Feld zu beackern: Den Widerstand von Bürgern gegen den Mobilfunk zu unterstützen. Was für sie bei der von ihnen favorisierten "ökologischen" Stromerzeugung nicht gilt, nämlich das Vorsorgeprinzip, hat beim Mobilfunk plötzlich einen vorrangigen Stellenwert. "Information und Transparenz", "verstärkte Forschung", "Kooperation" etc. lauten hier die Flötentöne - sicherlich über so manches Handy verbreitet. Nun, im Prinzip sind derartige Forderungen gut - im Prinzip sollten aber Politiker in allen ähnlich gelagerten Fällen konsequenterweise so handeln. Das mobile Telefon für den Privatgebrauch existiert ja nicht alleine - es gibt noch andere, insbesondere auch von den Grünen mitverursachte und mitgetragene Gründe von forcierten Telekommunikationsbedürfnissen. Zum Beispiel die weniger bekannte Funk-Rundsteuerung. Wegen Liberalisierung des Strommarktes und der politisch gewollten massenhaften Dezentralisierung mittels Mikrogeneratoren zur Netzeinspeisung hat sich der Bedarf nach einer optimalen Steuerung des Tarif- und Lastmanagements kräftig erhöht. Also auch der dazu notwendige Mobil-, Richt- und Steuerungsfunk. Ob die Grünen diesen auch bekämpfen wollen? Wie müßte ein WKA- oder Windparkbetreiber reagieren, wenn ihm plötzlich seine mobile Steuerung samt Datenabruf entzogen würde. Das "virtuelle Kraftwerk", die energetische und kommunizierende Vernetzung tausender Kleinkraftwerke zu einem großen, läßt grüßen. Was Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Kirchen etc. betrifft: Denken die Grünen bei der Beachtung von elektromagnetischer Strahlung (Elektrosmog) auch daran, daß diese auch von Wechselrichtern produziert wird, welche den Solarstrom in das Netz einspeisen? Schließlich werden gerade die genannten Gebäude - schon aus Demonstrations- und Selbstdarstellungsgründen - mit solchen Anlagen ausgestattet. wh


Aus der AZ:
Gegen Strahlen abschirmen
BUND und Mobilfunkinitiativen stellen Einrichtungen aus der Praxis vor
Vom 28.11.2001
BRETZENHEIM (red) – Die Diskussion Pro und Contra Mobilfunksender und UMTS hat zwischenzeitlich neben der besorgten Bevölkerung auch die Politik erfasst. Hintergrund der Diskussion ist die Frage des gesundheitlichen Risikos.
Doch was geschieht eigentlich, wenn trotz Widerstand von Gemeinderäten und Bevölkerung die Mobilfunkindustrie ihre Sender errichtet? Muss dann der Einzelne hinnehmen, dass er gegen seinen Willen einer hochfrequenten Bestrahlung rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, ausgesetzt wird?

In einem in Rheinland-Pfalz bisher einmaligen Pilotprojekt werden am Donnerstag, 29. November, um 19.30 Uhr Experten des BUND-Landesverbandes und der Mobilfunkinitiative Rheinland-Pfalz über diese Problematik informieren und Lösungsmöglichkeiten zur Belastungsreduzierung im individuell machbaren Rahmen aufzeigen. Der Vortrag wird im Sportheim Bretzenheim (Am Schlossgarten) gehalten.

Die Techniken zur Abschirmung der Mobilfunkstrahlung sind bereits vorhanden und haben ihre Wurzeln in der Militärforschung, so Friedbert Lohner vom BUND-Landesverband. Im militärischen Bereich war es schon immer von besonderer Bedeutung, Gebäude und Räume durch Abschirmmaßnahmen vor Abhörangriffen mit hochfrequenter Strahlung zu schützen. Auf dieses Wissen kann jetzt zurückgegriffen werden, wenn es gilt, Menschen ein weitestgehend strahlenfreies Wohnen auch in der Nähe von Senderstandorten zu ermöglichen, erläuterte Lohner.

Am Donnerstag werden die gängigsten, derzeit im Handel erhältlichen Abschirmmaterialien vorgestellt, ihre Wirkungsweise erklärt und Grenzen der Abschirmung erläutert sowie Einbauhinweise gegeben. Eine Musterprobenausstellung und die Vorführung von Abschirmeffekten gehören ebenfalls zum Informationsprogramm.

In Bretzenheim selbst veranlasste die örtliche Mobilfunkinitiative im Sommer kostenlose Überschlagsmessungen in Wohnungen betroffener Familien. Auch diese Ergebnisse werden vorgestellt und gleichzeitig erläutert, was in den konkreten Fällen zu tun wäre. Überrascht zeigte sich Lohner über den Ausgang der Messungen. Es wurde deutlich, dass die Strahlenausbreitung nur ihren eigenen Gesetzen gehorcht und sich kaum vorausberechnen lässt. Teilweise waren die Befunde dort, wo von hohen Expositionen ausgegangen wurde, eher auf niedrigerem Niveau angesiedelt, während an vermeintlich geschützten Punkten deutlich höhere Werte gemessen wurden als zunächst erwartet, berichtet der Messtechniker.

Abgerundet wird der Abend durch einen Vortrag von Sacha Spindler, dem Ersten Vorsitzenden der Mobilfunkinitiative Rheinland-Pfalz. Spindler wird über den aktuellen Stand der laufenden Mobilfunkdiskussion und die geplanten Aktivitäten des Landesverbandes berichten. Die Mobilfunkinitiative hat sich zur Aufgabe gestellt, ein flächendeckendes Netzwerk zu schaffen, um so allen Landesteilen aktiv in die laufende Debatte eingreifen zu können, erklärte Spindler. Darüber hinaus seien Aktivitäten auf landespolitischer Ebene geplant.

Leserbriefe zu Regional-Nachrichten
von Frank Jablonski, vom 28.11.2001
Re: Gegen Strahlen abschirmen
Die inzwischen beinahe monatlich aufkommende Diskussion über die "Schädlichkeit" von Mobilfunk-"Strahlen" wird immer mit dem Argument begleitet, daß der arme betroffene Bürger, der sich gar nicht bestrahlen lassen möchte, keine Wahl hat.
Diese hat er zwar nicht, aber aus ganz anderen Gründen als normalerweise angeführt. Selbst wenn es einer Interessengemeinschaft (falls man das in diesem Zusammenhang so nennen darf) gelingen sollte, einen Mobilfunkmast zu verhindern, dann wird folgendes vergessen. Wir leben nun einmal in einem dicht besiedelten Land, daß zu einem nicht unerheblichen Teil von Kommunikations- und Überwachungstechnik lebt. Die Belastung durch "Strahlung" aus Mobilfunksystemen ist verschwindend gering neben den elektromagnetischen Wellen (so der korrektere Ausdruck), die von Anlagen, die zwar niemand direkt sehen kann, erzeugt werden. Satelliten werden zu Übertragungen unterschiedlichster Dienste benötigt, so daß sie über ein viel breiteres Frequenzspektrum senden als Mobilfunkanlagen. Die abgestrahlte und auch die auf dem Erdboden empfangene Leistung ist bei weitem höher. Entzugsmöglichkeiten: keine. Auch Radaranlagen von Flughäfen (in der unmittelbaren Umgebung gibt es genügend zivile und vor allem militärische) sind nicht gerade für umweltschonendes Verhalten bekannt. Auch wenn heutzutage keine Überlandleitungen für die Stromversorgung mehr aufgestellt werden, muß der Strom über Land und in die Häuser transportiert werden. Auch hier wird gerne der Maxime "man sieht ja nix" gefolgt. Der ein oder andere Bürger wird sicherlich gerne Radio hören. Fragen Sie mal die Bürger, die in unmittelbarer Nähe zu den entsprechenden Sendeanlagen wohnen nach ihren Befindlichkeiten. Zu den modernen technischen Errungenschaften gehören auch Küchengeräte wie Mixer und Mikrowelle. Eine Messung im Arbeitsbereich dieser Geräte würde manchen Mobilfunkkritiker erblassen lassen. Bedenkt man jetzt noch, daß viele Frauen auch noch während ihrer Schwangerschaft (praktischerweise meist in Bauchhöhe) mit diesen Geräten arbeiten, sollte man vielleicht den Arbeitsschwerpunkt der Interessengemeinschaften überdenken.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, aber ich möchte doch noch auf einen weiteren Punkt des Artikels eingehen. Jede Abwehrmaßnahme gegen unbefugtes Abhören (wer fragt beim Militär nach Befugnissen?) wird mit Hilfe elektronischer Ausstattung durchgeführt. Was finden wir dort im Überfluß? Richtig: elektromagnetische Wellen. Es geht halt nur um Abhörsicherheit und elektromagnetische Abschirmung gegen Angriffe von außen, nicht jedoch um die Belastungsminimierung.
Sollte mir jetzt noch jemand mit einem Mobilfunkmast kommen, breche ich wirklich in lautstarkes Gelächter aus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jablonski