DBV: NABU fällt aus dem Rahmen - 20.11.2001

Bonn (agrar.de) - Deutliche Kritik übt der Deutsche Bauernverband (DBV [1]) an einer aktuellen Pressekonferenz des Naturschutzbundes NABU [2] zu 'Lobbyverflechtungen in der Landwirtschaft'.

Hintergrund ist die Veröffentlichung der Studie zur Lobbyverflechtungen in der deutschen Landwirtschaft [3]' und Datenbank im Internet. Die Datenbank [4] umfasst über 5.300 Datensätze mit weit über 1.000 Personen, die in der Landwirtschaft, in landwirtschaftlichen Organisationen, politischen Institutionen, der Agrarindustrie oder Banken und Versicherungen tätig sind.

Hier die Stellungnahme des DBV:
NABU fällt aus dem Rahmen - weil ihm nichts mehr einfällt

Bestens bezahlte Funktionäre des Öko-Multis NABU - Jahresetat circa 45 Millionen DM - rasten offenbar aus. Anstatt in einen ernsthaften Dialog über das einzutreten, was sich mit der sogenannten Agrarwende verbindet, greifen sie - wie in alten Zeiten - Personen und Strukturen des Deutschen Bauernverbandes an. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Berufsstandes sind aber keine 'Drahtzieher des Agrarsektors' (so wörtlich der NABU), sondern engagierte Sachwalter der Minderheit der Bauernfamilien in unserer Gesellschaft.

Vom Ortsvorsitzenden bis zum Präsidenten müssen alle Ehrenamtlichen in den Bauernverbänden aktive Bauern sein, die gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen müssen. Sie werden von den rund 90 Prozent der deutschen Bauern, die im DBV über die 18 Landesbauernverbände freiwillig organisiert sind, demokratisch gewählt. Die Ehrenamtlichen in den Bauernverbänden erhalten kein Gehalt für ihre Tätigkeit, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Dies ist beim NABU anders, dessen Präsident Flasbarth und einige Vorsitzende großer Landesverbände auf der Gehaltsliste des NABU stehen, was mit der hauptamtlichen 'Rund um die Uhr-Beanspruchung' begründet wird. Die ehrenamtliche Führung der Bauernverbände stellt sich regelmäßig durch demokratische Wahlen der Verantwortung. So finden derzeit in Bayern die alle fünf Jahre durchgeführten Wahlen der Ehrenamtlichen von der Orts- bis zur Präsidentenebene statt. Auch die Genossenschaften, als bäuerliche Unternehmen nach den Prinzipen Raiffeisens gegründet, werden von aktiven Landwirten in ihrer Funktion als Eigentümer über die Vertretung in den Aufsichtsräten geleitet. Was daran verwerflich ist, bleibt ein Geheimnis des NABU.

Trotz wenig Unterstützung von Seiten der Umweltorganisationen hat der Deutsche Bauernverband mit den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen den gesundheitlichen Verbraucherschutz nach der BSE-Krise konsequent angepackt. Offenbar ist der NABU nun irritiert darüber, dass es mit dieser konsequenten Ausrichtung auf den Verbraucherschutz gelingt, Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Auch ist er wohl über kritische Fragen verärgert, welchen Beitrag etwa finanziell bestens alimentierte Umweltstiftungen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums leisten, wenn sie betonköpfig auf überflüssigen Schutzgebietsausweisungen bestehen und zu allererst ortsansässige Bauern von ihren Flächen verdrängen.

Dem DBV ist es gelungen, die Land- und Forstwirtschaft in Deutschland weiter in der Hand von Bauernfamilien zu halten, die eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten natürlichen Ressourcen Boden, Luft und Wasser, Tieren und Pflanzen umgehen.

Der Deutsche Bauernverband wird sich mit seinen Landesbauernverbänden - wie bisher und im Gegensatz zu den Umweltorganisationen  - ohne staatliche Unterstützung und Beeinflussung für eine von Bauern getragene Landwirtschaft, eine gute Zusammenarbeit mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen und einen lebendigen ländlichen Raum einsetzen. Dabei wird er ökologische wie ökonomische Ziele nicht aus den Augen verlieren. Immerhin ist die Landwirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen der viertgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche wird der Deutsche Bauernverband auch die Frage nach dem Erhalt von Arbeitsplätzen nicht nur stellen, sondern konkrete Antworten einfordern. Der NABU kann selbst entscheiden, ob er dabei künftig noch ein Gesprächspartner im ländlichen Raum bleiben will oder nicht.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV [1]), Godesberger Allee 142-148,
53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail [5].

NABU: 'Lobbyverflechtungen in der Landwirtschaft [4]'

Links zum Thema Verbände [6].

 
Links
 [1] http://www.bauernverband.de
 [2] http://www.nabu.de
 [3] http://www.nabu.de/landwirtschaft/Studie_Lobbyverflechtungen.pdf
 [4] http://www.nabu.de/landwirtschaft/datenbank.htm
 [5] mailto:info@bauernverband.de
 [6] http://dir.agrar.de/agrar.de/Deutschland/Verb%E4nde/

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bwv-aktuell

Schindler kritisiert neue Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien (bwv) Mainz. Mit Unverständnis und scharfer Kritik reagierte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, auf die neuen Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Förderung von Biogasanlagen wird demnach deutlich gekürzt. Künftig werden Biogasanlagen nur noch durch Darlehen aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert und nicht mehr wie bisher aus Mitteln des Marktanreizprogrammes. Der Teilschulderlass in Abhängigkeit der elektrischen Anschlussleistung von höchstens 30 Prozent der Investitionskosten und einer Höchstgrenze von 300.000 Mark je Einzelanlage entfällt vollständig. Kleinere und mittlere Biogasanlagen könnten mit dieser Entscheidung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, so Schindler. "Der so hochgelobte Landwirt als Energiewirt steht auf diese Weise schnell vor dem Aus", kommentiert Norbert Schindler die jetzt erlassene Richtlinie. Schindler forderte die Bundesregierung auf, die Förderung der erneuerbaren Energien im bisherigem Umfang zu erhalten. Bundeswirtschaftsminister Müller untergrabe mit seinen Plänen den aktiven Klimaschutz. Damit sei die Rot-Grüne Bundesregierung, die sich eine Förderung von erneuerbaren Energien auf die Fahne schreibe, ein Widerspruch in sich. Gerade kleinere und mittlere Anlagengrößen, welche für die Landwirte finanzierbar gewesen seien, würden nun aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gebaut werden können.


Landwirte als Energiewirte
Möglichkeiten der Energieagentur Oberfranken

Möglichkeit Nr. 1
Man kaufe sich eine Sau und alle Energieprobleme sind gelöst.
Mit 1000 Sauen installierter Leistung könnte man 500 Haushalte versorgen.
Mit einem Mega-Saustall eine halbe Stadt.
Für die Deckung des Restbedarfs stehen folgende Optionen offen:
Freie Kapazitäten:
Die dumme Sau, die überall anzutreffen ist.
Die arme Sau, die durch die Emissionen von Windkraftanlagen zu bedauern ist.
Die faule Sau, die auf Kosten des Steuerzahlers mit Hilfe des EEG lebt.
Die farbige Sau - (rot, schwarz, grün, gelb, blau oder braun)

Möglichkeit Nr. 2
Anbau von Bananen in Oberfranken
Die vom Bayerischen Minister für Umwelt und Technologie in Auftrag gegebene Umweltstudie spricht von einer globalen Klimaerwärmung in Oberfranken, sodass das Gebot der Stunde für den Landwirt heißt: Anbau von Bananen.
Mit einem ha (Hektar) installierter Bananenstauden könnten 7,1428 Tonnen CO2-Emissionen vermindert werden.
Weiterer Nutzen durch den Bananenanbau in Oberfranken:
Mit einem ha Bananenstauden könnten 1000 Haushalte versorgt werden
Stabile Bananenpreise ( 17,8 Pf/Banane)
Kurze Transportwege, die wiederum zur Minderung von CO2-Emissionen beitragen
Verbesserung der Volksgesundheit durch ausgewogene Ernährung
Keine Abhängigkeiten von Großkonzernen
Verbesserung der Bodenstruktur
Auflockerung der Fruchtfolge

Laut neuesten Berichten versuchen jedoch schon jetzt Einzelne den Verbrauchern einzureden, sie würden dann in einer Bananenrepublik leben. Durch gezielte Marketingmaßnahmen muss jedoch den Versuchen Einzelner mit aller Entschiedenheit entgegengewirkt werden.

Weitere Maßnahmen sind noch in Vorbereitung und werden nach einer Machbarkeitsstudie realisiert.


Schindler- Kein neuer Flächenverlust für EU-Vogelschutzrichtlinie (bwv) Mainz. In einem Schreiben an die Mainzer Umweltministerin Klaudia Martini warnt Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd vor einer zusätzlichen Flächenausweisung für Vogelschutz- beziehungsweise Naturschutzzwecke im Rahmen der Aktualisierung der Gebietsausweisungen für die EU-Vogelschutzrichtlinie. Schon durch die Gebietsausweisung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie könnten die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe erheblich einge-schränkt werden, erklärt Norbert Schindler. Eine zusätzliche Ausweisung sei nicht mehr zu verkraften. Wenn überhaupt erneut das bereits bestehende Netz für den Vogelschutz über-dacht werden solle, müsse man sich auf die bereits für Naturschutzzwecke verloren gegange-nen FFH-Gebiete beschränken und sich nicht auf den für das Überleben der Betriebe wirt-schaftlich wertvollen Flächen kaprizieren. Neben der kritischen Überprüfung der Ausweisungskriterien müssten in jedem Einzelfall die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange kritisch und im Sinne der Zukunftsfä-higkeit der Betriebe abgewogen werden. Schindler fordert, im Falle einer Nutzungseinschränkung dem Instrument des Vertragsnatur-schutzes als freiwillige Maßnahme den Vorrang einzuräumen. "Nutzungseinschränkungen über das übliche Maß der guten fachlichen Praxis hinaus können nicht zum Nulltarif geleistet werden. Wir brauchen Ausgleichszahlungen für zusätzliche Wirtschaftserschwernisse." Da es zu erheblichen Beeinträchtigungen für Grundeigentümer und -nutzer kommen könne, bedauere Schindler es sehr, dass entgegen der Versprechen der Ministerin der Berufsstand wieder nicht in die Verfahren einbezogen werde. Schindler fordert deshalb die Minsterin auf, den Berufsstand umfassend und schnell über die betroffenen Gebiete, die Form der Auflagen und Restriktionen sowie die rechtlichen Folgen zu informieren.
(05.06.01, bwv Mainz)

Schindler: Chance zur Kooperation im Naturschutz nicht vertun
(bwv) Mainz. Das Bundeskabinett hat kürzlich die seit Monaten angekündigte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler befürchtet, dass bei konsequenter Umsetzung der Naturschutzgesetzesnovelle die Landwirtschaft zusätzlich reglementiert und eingeschränkt werde und es zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen in der EU kommen werde. In der vorgelegten Gesetzesnovelle ist vorgesehen, die Möglichkeiten der kooperativen Konfliktlösung erheblich einzuschränken. Durch vermehrten ordnungsrechtlichen Naturschutz werde der erfolgreich praktizierte Vertragsnaturschutz deutlich geschwächt sowie die Akzeptanz und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Naturschutz in Frage gestellt, so Schindler. Kritisch sei auch der Versuch, die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft unter Naturschutzgesichtspunkten festzulegen und einen verbindlichen Ausgleichsanspruch für Auflagen aus Gründen des Naturschutzes aus dem Naturschutzgesetz herauszulösen. "Diese Vorschläge dienen keinesfalls dazu ,,eine vertrauenswürdige und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu fördern. Wir Landwirte appellieren an Bundestag und Bundesrat, ausgewogenere Vorgaben in die Gesetzesnovelle aufzunehmen", betont der Präsident. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hebt angesichts der Vorhaben der Bundesregierung das große Engagement der Bauern und Winzer für den Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft und den Schutz der natürlichen Ressourcen hervor. Nur durch die generationenübergreifende Bewirtschaftung durch unsere Landwirte und Winzer sei es gelungen, in einer dicht besiedelten Industrielandschaft den Naturhaushalt nicht nur funktionsfähig, sondern gleichzeitig auch als Lebensraum für viele wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Der Nutzungskonflikt in der Fläche zwischen Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz aber auch Erholung und Tourismus, Verkehrswegen, Besiedlung etc. sei nicht von der Hand zu weisen und beeinträchtige die Betriebe häufig erheblich.
(11.06.01, bwv Mainz)


Thalheim: Gute fachliche Praxis ist Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Naturschutz

Bonn, 25. Juni (bme) - "Die gute fachliche Praxis ist das Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Naturschutz", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverbraucherministerium, Dr. Gerald Thalheim, vergangene Woche (21. Juni) anlässlich einer gemeinsamen landwirtschaftlichen Fachtagung der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Magdeburg. "Wenn die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten werden, stehen Landwirtschaft und Naturschutz nicht im Widerspruch", so Thalheim.

Da sich Nutzungs- und Zielkonflikte jedoch nicht allein durch die Einhaltung der im land- und forstwirtschaftlichen Fachrecht formulierten Bestimmungen lösen lassen, sind in die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes allgemeine Grundsätze der guten fachlichen Praxis für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft aufgenommen worden, soweit sie aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich sind, so der Agrarpolitiker. Die Vorgaben stellen eine Rahmenregelung für die Länder dar. Sie haben nach Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes insgesamt drei Jahre Zeit, um der Umsetzungsverpflichtung nachzukommen. Dabei sollen sie die Vorschriften an die jeweiligen standörtlichen und naturräumlichen Gegebenheiten anpassen. Sofern erforderlich, können sie auch weitere Grundsätze hinzufügen. Aufgabe der Politik sei es, zwischen den Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft und dem Schutzerfordernis zu vermitteln, für den Interessenausgleich zu sorgen und Lösungen anzubieten, so Thalheim. "Mit der Modulation sollte auch dieses Ziel verfolgt werden."

Widerstrebende Ansprüche blieben nicht aus im Wettstreit um die knappe Ressource Natur. Die Lösung dieses Zielkonfliktes könne nur im Miteinander, nicht im Gegeneinander liegen, stellte der Staatssekretär fest. Landwirtschaft sei ohne Schutz der natürlichen Lebens- und Bewirtschaftungsgrundlagen nicht dauerhaft möglich. Naturschutz wiederum sei ohne die Hilfe der Landwirtschaft nur schwierig umzusetzen. Aus Sicht der Bundesregierung soll der Vertragsnaturschutz daher als wichtiges Instrument des kooperativen Naturschutzes, wie bisher, auch künftig fortgeführt werden. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sollen die Länder dazu verpflichtet werden, in ihren Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen geprüft wird, ob der Zweck auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann.

Mit der Festlegung von Grundsätzen der guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht verfolgt die Bundesregierung auch das Ziel, den Handlungsrahmen für die künftige Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen vorzugeben. Thalheim wies auch auf die Möglichkeit hin, das landwirtschaftliche Fachrecht an wachsende Anforderungen seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzes anzupassen. - Pressemeldung des Bundesministeriums

HICK-HACK
Künast und Beckett für Agrarwende
Die Landwirtschaftsministerinnen von Großbritannien und Deutschland - Künast und Beckett - wollen die anstehende Überprüfung der Agenda-2000-Beschlüsse für eine radikale Agrarwende nutzen. Anders als Künast räumt Beckett allerdings ein, dass dieses Ziel nicht leicht zu erreichen sei, da nicht alle Staaten Reformbedarf sähen.
Künast schwebt vor, die Tierprämien in Grünlandprämien umzuwandeln und langfristig eine betriebsbezogene Grundprämie einzuführen. Sie will sich bei der Halbzeitüberprüfung für eine Vereinfachung des Beihilfesystems einsetzen, die Modulation EU-weit zur Pflicht machen und die zweite Säule der EU-Agrarpolitik zur Entwicklung des ländlichen Raumes stärken. Hierfür kann sich auch Frau Beckett erwärmen - allerdings hält sie die EU-Agrarmarktpolitik und die Direktbeihilfen für ineffizient. (top agrar 23.7.2001)

Prof. Hagedorn warnt vor Agrarfundamentalismus
Vor einer Ideologisierung des Ökolandbaus warnt jetzt Prof. Konrad Hagedorn, Leiter des Fachgebietes Ressourcenökonomie am Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus an der Humboldt- Universität in Berlin.
Er könne nicht nachvollziehen, dass der ökologische Landbau zum neuen Leitbild der Agrarpolitik werde, ohne Alternativen zu berücksichtigen. Dies sei so, als wenn eine Regierung Microsoft empfehlen würde, so der Wissenschaftler. Er sehe die Gefahr des Agrarfundamentalismuses, der letztlich den ökologischen Lanbau immer mehr in die Abhängigkeit von staatlichen Zahlungen bringe. (top agrar 17.7.2001)


----- Original Message -----
Sent: Friday, July 27, 2001 12:00
PM Subject: EU-Vogelschutz: Ministerium weist Schindler-Kritik zurück

Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten
Mainz, 27. Juli 2001

EU-Vogelschutzrichtlinie
Umweltministerium weist Kritik von Bauernpräsident Schindler zurück

Der Sprecher des Umweltministeriums weist die Kritik von Bauernpräsident Schindler zum Vorgehen des Landes bei der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie entschieden zurück. "Hier sind weder erhebliche Nutzungseinschränkungen zu befürchten, noch werden Bauern und Kommunen vor vollendete Tatsachen gestellt", macht der Sprecher deutlich.

So können landwirtschaftliche Nutzflächen, die als besonderes Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden, auch künftig weiterhin regelmäßig nach der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden. Grundlage dafür ist die landwirtschaftliche Fachgesetzgebung. Im übrigen habe sich das Land immer verpflichtet gefühlt, bei naturschutzbedingten Auflagen vorrangig gemeinsam mit der Landwirtschaft auf den Vertragsnaturschutzes zu setzen. "Dies ist gute und gängige Praxis", so der Sprecher.

Die jetzt öffentlich gemachten Gebietsvorschläge sind ein unverbindlicher Entwurf, der vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht unter Beteiligung von Ornithologen aus den Verbänden, der Vogelschutzwarte Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Wissenschaftlern erarbeitet wurde.
 
Die Kommunen, Bauernverbände und Öffentlichkeit sind bereits aufgefordert, bis Mitte September Vorschläge für Vogelschutzgebiete einzubringen oder fachlich Stellung zu nehmen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, auf die Gebietsmeldung Einfluss zu nehmen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums werde das Umweltministerium einen amtlichen Gebietsvorschlag erarbeiten. Die letzte Entscheidung über die Ausweisung von Vogelschutzgebieten treffe das Kabinett. Vertreter des Umweltministeriums haben mit Ausschüssen der Landwirtschaftskammer dieses Vorgehen bereits Anfang Juni 2001 ausgiebig und einvernehmlich erörtert.

Die zuständigen Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte waren aufgefordert worden, eine umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, insbesondere auch der Landwirtschaftskammer. Die Frist dazu wurde auf Mitte September 2001 verlängert, ungeachtet der engen zeitlichen Vorgaben seitens der EU.

Verantwortlich für den Inhalt:
Torsten Kram, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131/164645 oder 06131/164651, e-mail: presse@muf.rlp.de


----- Original Message -----
Sent: Friday, July 27, 2001 12:30 PM
Subject: StS Hering und Bauern-Vize Metternich zu EU-Vogelschutz

Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten.
Mainz, 27. Juli 2001

EU-Vogelschutzrichtlinie
Kommunen können noch bis Mitte September Änderungswünsche einbringen

"Landwirtschaftliche Nutzflächen, die als besonderes Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden, können auch weiterhin regelmäßig nach der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden. Grundlage dafür ist die landwirtschaftliche Fachgesetzgebung", stellen Staatssekretär Hendrik Hering und Heribert Metternich, Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., im Zusammenhang mit der Diskussion über die EU-Vogelschutzrichtlinie klar. (siehe auch hier)

Beide weisen darauf hin, dass die jetzt öffentlich gemachten Gebietsvorschläge als nicht amtlicher, unverbindlicher Entwurf zu betrachten sind. Dieser wurde vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht unter Beteiligung von Ornithologen aus Naturschutzverbänden, der Vogelschutzwarte Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Wissenschaftlern erarbeitet.

"Alle Kommunen, Vertreter der Landwirtschaft, Umweltverbände, Eigentümer und sonstige Betroffene haben in der laufenden Diskussion die Möglichkeit, zu den Gebietsentwürfen fachlich begründete Änderungen einzubringen. Hier werden nicht einfach vollendete Tatsachen geschaffen", sagt Hering. Die Öffentlichkeit habe noch bis Mitte September Gelegenheit, Stellungnahmen zu Vogelschutzgebieten abzugeben.

Erst nach Ablauf dieses Zeitraums werde das Umweltministerium einen amtlichen Gebietsvorschlag erarbeiten. Die letzte Entscheidung über die Ausweisung von Vo-gelschutzgebieten treffe dann das Kabinett. "Bis dahin möchten wir an alle appellieren, sich engagiert und sachkundig an der Diskussion über die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zu beteiligen. Dazu werden von den Kreisverwaltungen Informationsveranstaltungen angeboten bzw. haben bereits stattgefunden", sagen Staatssekretär Hendrik Hering und Vizepräsident Heribert Metternich.

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Statistik:

@grar.de Aktuell - Nachrichten aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz
Deutschlands Landwirte bewirtschaften 11,8 Mill. Hektar Ackerland - 02.08.2001


Wiesbaden (agrar.de) - Wie das Statistische Bundesamt [1] mitteilt, werden nach vorläufigen Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung im Jahr 2001 in Deutschland 11,80 Mill. ha Bodenfläche als Ackerland genutzt; das sind gut zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche insgesamt. Gegenüber dem Vorjahr blieb die Ackerfläche damit unverändert.

Mit einer Anbaufläche von 7,06 Mill. ha ist Getreide in Deutschland die am häufigsten angebaute Feldfrucht (rund 60 Prozent des Ackerlandes). Getreide wird als Brot- oder Futtergetreide angebaut; der Brotgetreideanbau erfolgt auf einer Fläche von 3,75 Mill. ha. Die wichtigste Getreideart ist Weizen, der nicht nur im Getreideanbau sondern im gesamten Feldfruchtanbau mit 2,90 Mill. ha die größte Anbaufläche einnimmt. Damit wird ein Viertel des Ackerlandes für den Weizenanbau genutzt. An zweiter Stelle folgen Futterpflanzen (rund 13 Prozent), die zur gesunden Versorgung der Viehbestände auf einer Ackerfläche von 1,57 Mill. ha wachsen.

Auf einer Fläche von 0,22 Mill. ha werden Hülsenfrüchte - das sind hauptsächlich Futtererbsen und Ackerbohnen - angebaut. Trotz des geringen Anbauumfanges (knapp 2 Prozent des Ackerlandes) gewinnen Hülsenfrüchte als pflanzliche Eiweißlieferanten für die Tierfütterung an Bedeutung (+ 17,9 Prozent gegenüber 2000).

Anbaustruktur in Deutschland (Mai 2001)

Anbauflächen (in 1.000 ha); Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Anteil am Ackerland

Ackerland: 11.804, darunter:

Fruchtart

1000 ha

%

%

Getreide

7058

59,8

0,6

dar. Weizen

2900

24,6

-2,3

Futterpflanzen

1568

13,3

-3,4

Ölfrüchte

1203

10,2

-1

Brache

849

7,2

3,1

Hackfrüchte

737

6,2

-4,3

dar. Kartoffeln

280

2,4

-8,1

Hülsenfrüchte

219

1,9

17,9

Gemüse 101 0,9 0,8
Wind-Spargel 16,34 1,44 +45

Links zum Thema Agrarbericht und Statistik [2].


Links
 [1] http://www.statistik-bund.de
 [2] http://dir.agrar.de/agrar.de/Dokumente/Agrarbericht_%2B_Statistik/

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Massentier-Energiewirt
Das Jeversche Wochenblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 12.01.2002 über den Unmut von Leuten, welche sich gegen »noch mehr Mastställe, noch mehr Schweine - in Carolinensiel und im Wangerland« wehren. Pläne für zwei große Anlagen in Groß Charlottengroden und Enno-Ludwigsgroden schüren mit ihren "unzumutbaren Expansionsabsichten" einen Konflikt zwischen Tourismus und Landwirtschaft - kritisiert der Vorsitzende des lokalen Vereins "Bürger gegen Massentierhaltung". Ein Landwirt möchte einen Maststall für rund 800 Schweine errichten. Die Bürger gegen Massentierhaltung geben zu bedenken, dass es in der Nähe bereits zwei Hähnchenställe mit je 40.000 Tieren und einen Schweinestall mit mehr als 1.000 Tieren gibt.
Ein anderer Landwirt möchte einen noch größeren Stall für mehr als 1.100 Schweine in Enno-Ludwigsgroden errichten. Noch nicht vom Tisch sei außerdem eine Putenmastanlage in Friedrich-Augustengroden für 29.400 Tiere und einen neuen Sachstand im Fall des geplanten Maststalls für rund 40.000 Hähnchen in Wüppels gäbe es laut Sprecher der Landkreisbehörde auch noch nicht. »Der Verein "Bürger gegen Massentierhaltung" will gegen die geplanten Ställe kämpfen und eine Petition im Landtag einreichen. Auch eine Infoveranstaltung sei geplant - teilt das Blatt mit.

Die Bundesbürger haben im Jahr 2001 durchschnittlich jeweils 60,7 kg und damit 0,7 kg weniger Fleisch verzehrt als im Vorjahr. Der Rindfleisch-Verzehr sank um 25 %, die Verbraucher aßen dafür mit insgesamt 10,4 kg pro Kopf erstmals mehr Geflügel- als Rindfleisch. Der Schweinefleisch- Verbrauch blieb bei 39,3 kg je Kopf und Jahr konstant.
Eine Rekordmarke erreichte mit 21,8 kg pro Kopf dagegen der Käse-Verzehr. Außerdem nahm jeder Bundesbürger 2001 im Schnitt 224 Eier und 84,9 kg Brot zu sich. Weil die Pro-Kopf-Ausgaben für ökologisch erzeugte Produkte in den europäischen Nachbarländern höher seien als in Deutschland, sieht CMA-Chef Jörn Dwehus durchaus Absatz-Potential für Öko-Produkte. Diese würden dabei umso mehr Erfolg haben, je kostengünstiger sie seien. (Top Agra News, 14.1.2002)

Renate Künast hat auf der Grünen Woche angekündigt, ökonomische Aspekte bei der Umsetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie zu berücksichtigen. Deutschland werde sich bei der Umsetzung an den Nachbarländern Dänemark und den Niederlanden orientieren, so Künast. Man werde jedoch nicht vom Schweinehaltungserlass in Nordrhein-Westfalen ausgehen.
Forderungen, das Artikelgesetz zum Immissionsschutz zu ändern, wies die Ministerin zurück. Allerdings müsse man prüfen, inwieweit die Bundesländer die Regelungen unterschiedlich umsetzten. (Top Agra News, 14.1.2002)

Deutschlands Landwirte müssen offenbar noch vor der Bundestagswahl mit schärferen Umweltauflagen rechnen. Dazu gehörten strengere Auflagen bei Düngemitteln, eine Entlastung der Umwelt in Regionen mit hohem Viehbestand und neue Vorschriften zur Putenmast, teilte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschftsministerium, Matthias Berninger, in einem Interview der Berliner Zeitung mit. Auf europäischer Ebene wolle man ein unbefristetes Tiermehlverbot durchsetzen. Der Bundeskanzler stehe dabei hinter Künast. Weshalb Matthias Berninger denkt, dass die Agrarwende nicht scheitern wird, lesen Sie im Interview der Berliner Zeitung. (Top Agra News, 10.1.2002)

Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist 2001 nach Schätzungen der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) gegenüber dem Vorjahr um 20 bis 25 Prozent gewachsen. Der Umsatz von Bio-Nahrungsmitteln sei um etwa 25 % auf rund 2,5 Mrd. Euro gestiegen.
Allerdings sei die positive Entwicklung nicht ein Verdienst von Landwirtschaftsministerin Künast, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters den Bioland-Vorsitzenden Dosch. Deren Maßnahmen würden jetzt erst zu greifen beginnen. Kritisch über die zusätzlichen Ökosubventionen äußerte sich Heinrich-Wilhelm Ronsöhr von der CDU. Die beschlossenen Erhöhung der Öko-Prämien führten zu neuen Dauersubventionen. Sollten im Jahr 2010 tatsächlich 20 % der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden, müsste der Bund ohne Beteilung von EU und Ländern 650 Mio. Euro an die Ökobauern zahlen. (Top Agra News, 11.1.2002)

Die von Landwirtschaftsministerin Künast angepeilten 20 % Ökolandbau sind vermutlich nicht zu finanzieren. Dies geht aus einem internen Vermerk über den voraussichtlichen Förderbedarf für den ökologischen Landbau der Fachebene im Bundeslandwirtschaftsministerium hervor. Die zusätzlichen Subventionen werden darin allein für das Jahr 2010 auf 665 Mio. Euro beziffert. „Es stellt sich die Frage, ob diese Subventionsbeträge aufgebracht werden können und überhaupt ausreichen
werden für ein spezielles Warensegment, das vermutlich nicht in dem breiten Umfang nachgefragt werden wird,“ heißt es im Vermerk.Renate Künast sei offenbar völlig beratungsresistent, so der Vorsitzende des Ernährungsausschusses im Bundestag, Harry Carstensen (CDU). Gegen die Berechnungen ihrer eigenen Fachbeamten halte sie an einem Ziel fest, das überhaupt nicht zu finanzieren sei. - Berliner Zeitung: "Die Agrarwende wird nicht mehr scheitern" (Top Agra News, 14.1.2002)

Die Agrarwende wird nicht mehr scheitern"
Staatssekretär Berninger über die neue Landwirtschaftspolitik, die alte Agrarlobby und die störrischen SPD-Länder. Ein Jahr nach dem Ministerwechsel zieht Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne) eine positive Bilanz der neuen Agrarpolitik.
Wie weit sind Sie nach einem Jahr mit der Agrarwende gekommen?
Wir haben vieles bewegt. Mehr jedenfalls, als die Ewiggestrigen in der Agrarlobby gehofft haben. Denken Sie an das neue Ökosiegel, an dem sich schon mehr als 1 000 Hersteller beteiligen. Für die Biobauern steht mehr Geld zur Verfügung als je zuvor. Oder denken Sie an das Prüfzeichen für konventionelle Produkte, das europaweit einmalig ist.

Wie kommt es dann, dass selbst Ihre Verbündeten beklagen, es habe sich zu wenig bewegt?
Das ist doch nur die halbe Wahrheit: Ich freue mich über die Unterstützung der Umweltverbände, die konstruktive Vorschläge machen. Aber natürlich brauchen einige Projekte Zeit: Landwirtschaft orientiert sich an langfristigen Produktionszyklen. Das kann man nicht über Nacht komplett umkrempeln. Auch unter Renate Künast wird im Frühjahr gesät und im Herbst geerntet.

Beim Koalitionspartner wird Ihre Begeisterung nicht geteilt. Ob Naturschutzgesetz oder Bioförderung: Im Bundesrat fallen Ihnen die SPD-Länder oft in den Rücken.
Manchmal muss man einige SPD-Länder in der Tat an das Kanzlerwort für eine Agrarwende erinnern. Es ist aber keineswegs so, dass wir permanent bei den SPD-Ländern auflaufen. Für wichtige Bausteine der Agrarwende haben wir die Mehrheit der Länder: Die Ökologisierung der Fördergrundsätze ist so ein Beispiel. Auch die neuen Haltungsvorschriften für Legehennen und das Ökosiegel haben wir mit dem Bundesrat verabschiedet.

Man hat den Eindruck, der Kanzler nimmt es mit dem Aus für die Agrarfabriken nicht mehr so genau, seit BSE aus den Schlagzeilen geriet.
Der Eindruck täuscht. Erst vor acht Wochen hat sich der Kanzler in einer Rede engagiert für die Agrarwende ausgesprochen. Bei den Verhandlungen mit dem Bundesrat hat er sich oftmals persönlich bei den Skeptikern in seiner Partei eingesetzt. Der Kanzler steht hinter uns.

Liegt es an der geringer werdenden Öffentlichkeit, dass sich Ihre Kritiker jetzt wieder aus der Deckung wagen?
Das kann sein. Doch das beeindruckt uns nicht. Einige Funktionäre des Baunerverbands sprechen oft mit gespaltener Zunge. Wenn Präsident Sonnleitner vor den Fernsehkameras erscheint, polarisiert er zuweilen sehr. Sobald er dann aber bei uns im Ministerium sitzt, ist er ganz handzahm. Am Widerstand des Bauernverbands wird die Agrarwende nicht mehr scheitern. Die meisten von uns eingeleiteten Maßnahmen sind unumkehrbar.

Sonnleitner sagt, die Bauern würden wegen Ihrer Politik nicht investieren. Sie können die Agrarwende doch nicht gegen die Bauern durchsetzen.
Das tun wird doch gar nicht. Wir erhalten auch aus der Bauernschaft viel Unterstützung. Im Übrigen hat der Bauernverband wenig Grund zur Klage. 2001 sind die Einkommen der Landwirte um rund zwanzig Prozent gestiegen. Da frage ich mich: Welche andere Berufsgruppe kann das von sich behaupten? Der Bauernverband jammert auf hohem Niveau. Ich bedauere Herrn Sonnleitner schon, wenn demnächst der Februar anbricht. Da hat er nur noch 28 Tage zum Meckern.

Ist das Ziel noch realistisch, den Ökolandbau in zehn Jahren auf 20 Prozent auszubauen?
Das Ziel ist ehrgeizig, aber wir können es schaffen. Im letzten Jahr ist der Biobereich mit einem Umsatz von mehr als drei Milliarden Euro um rund ein Drittel gewachsen. Immer mehr Supermärkte bieten Ökoprodukte an.

Welche Initiativen können wir bis zur Bundestagswahl noch erwarten?
Wir wollen strengere Vorschriften für den Düngemitteleinsatz vorantreiben, die Werbung für Bioprodukte weiter verbessern und durch neue Bestimmungen die Umwelt in Regionen mit hohem Viehbestand entlasten. Auf europäischer Ebene kämpfen wir weiter für ein unbefristetes Tiermehlverbot. Im Bereich Tierschutz werden wir uns verstärkt den Bedingungen in der Putenmast widmen und uns mit der Pelztierhaltung beschäftigen. - Das Gespräch führte Jörg Michel.


Bundesrat: Bundesregierung soll Pflanzenschutzgesetz harmonisieren
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entschließung des Bundesrates vom 1. Februar 2002, in der er die Bundesregierung auffordert, 'nachdrücklich und umgehend' die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zu harmonisieren. Der Bundesrat hat zugleich die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 20. September 2002 über 'erreichte Ergebnisse' zu berichten.
Im EU-Binnenmarkt müssten gleiche Bedingungen bei der Erzeugung von Lebensmitteln gelten, stellt der DBV klar. Dazu gehörten unabdingbar gleiche Zulassungen und gleiche Vorschriften für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Eine EU-weit geltende Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sei ebenso erforderlich wie eine europäische Zulassungsbehörde.
Weder für die Verbraucher noch für die Bauern sei es zu akzeptieren, wenn Pflanzenschutzmittel im Obst- und Gemüseanbau in Deutschland verboten seien, diese in benachbarten EU-Ländern aber zugelassen seien und das damit behandelte Obst und Gemüse in Deutschland frei verkehrsfähig sei. Der Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des DBV, Norbert Schindler, hatte im Bundestag Ministerin Renate Künast wegen solchem unverständlichem Verbraucherschutz aufgerufen, Importe so behandelten Obstes und Gemüse zu verbieten.
Entweder sei die Anwendung dieser Mittel in ganz Europa erlaubt. Oder es dürfe Importobst und –gemüse auf unseren Märkten nicht länger angeboten werden, wenn die Pflanzenschutzmittel in Deutschland nicht zugelassen sind. Nur dies sei konsequenter gesundheitlicher Verbraucherschutz.

Die Schweizer Landwirtschaft profitiert im Augenblick noch vom positiven Image der Gentech-Freiheit. Dieser ökologische und ökonomische Vorteil droht verlorenzugehen, wenn die Gesetzgebung zugunsten der Profite von Agrochemiemultis aufgeweicht wird. - Nordamerikanische Farmer warnen Schweizer Bauern vor der Gentech-Falle
Auf Einladung von Greenpeace und der Erklärung von Bern (EvB) weilen die Farmer-Ehepaare Wiley/USA und Schmeiser/Kanada in der Schweiz.
Tom und Gail Wiley sowie Percy und Louise Schmeiser haben einschlägige Erfahrungen mit Gentech-Pflanzen gemacht.
Die Wileys pflanzen Sojabohnen, Mais und Weizen und betreiben Viehwirtschaft. Sie haben bis heute noch nie Gentech-Pflanzen angepflanzt. Vor dem Verladen einer Sojabohnenlieferung nach Japan wurde dennoch eine Gentech-Verunreinigung nachgewiesen. Der Kunde trat vom Kaufvertrag zurück.
Percy Schmeiser wurde im letzten Jahr schuldig gesprochen, widerrechtlich von Monsanto patentierten Gentech-Raps angepflanzt zu haben. Er bestreitet jedoch, den Roundup-Ready-Raps angepflanzt zu haben. Schmeiser musste den gesamten Gewinn aus seiner Ernte (19'832 Can$) an Monsanto abliefern. Er hat gegen das Urteil Beschwerde eingereicht.
Wileys und Schmeisers sind nicht die Einzigen: Auch Landwirte aus Westkanada beklagen sich über Gentech-Kontaminationen ihrer Felder. Ein Teil dieser Farmer hat deshalb am 10. Januar Monsanto und Aventis eingeklagt und fordert von den Gentech-Multis Schadenersatz.
Die nordamerikanischen Farmer raten ihren Schweizer Kollegen, nicht in die gleiche Gentech-Falle zu tappen.
Siehe auch: Null-Toleranz für Gentech-Saatgut in Italien: Italien ist nach Österreich das zweite EU-Land, das strenge Vorkehrungen gegen die Kontamination des konventionellen Saatgutes durch Gentech-Saatgut trifft. [...] Auch die britische Regierung steht vor einer weitreichenden Entscheidung betreffend den kommerziellen Anbau von GVO. In einer informellen Anfragebeantwortung vom 17. Jänner beurteilte Umweltministerin Margaret Beckett die Voraussetzungen für den kommerziellen Anbau von GVOs als 'unzureichend'. Eine öffentliche Debatte soll in den nächsten Monaten eine Entscheidung herbeiführen.


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Mit Getreide heizen? - 04.07.2002
Technisch kein Problem, ökonomisch sehr interessant - aber ethische Bedenken
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Hannover (agrar.de) - Angesichts schlechter Erlöserwartungen für die kommende Getreideernte denken die Bauern verstärkt über andere Verwertungsmöglichkeiten der Feldfrüchte nach. Dabei rückt nach Angaben des niedersächsischen Landvolkverbandes [1] eine zunächst äußerst ungewöhnlich erscheinende Variante immer mehr in den Vordergrund: das Heizen mit Getreide. Immerhin liegt der Getreidepreis schon seit 1999 unter seinem Wert als Brennstoff, und für die anstehende Ernte lassen Ankündigungen des Handels eine weitere Preissenkung um 15 Prozent befürchten, während die Preise für Öl und Gas langfristig weiter steigen werden. Theoretisch würden ungefähr 2,5 kg Getreide benötigt, um einen Liter Heizöl zu ersetzen. Ein Hektar Getreide entspräche etwa 3000 Litern Heizöl, und schon bei einem Getreidepreis von zehn Euro je 100 kg - dieser Wert wird voraussichtlich demnächst deutlich unterschritten - dürfte Heizöl nicht teurer sein als 24 Cent pro Liter, um mit Getreide ökonomisch gleichzuziehen.

Auch technisch hat die Verfeuerung von Getreide ihren Reiz. Getreide besitzt eine verhältnismäßig hohe Energiedichte und lässt sich als homogenes Material mit guter Fließfähigkeit problemlos lagern sowie mechanisch fördern und dosieren, eignet sich deshalb hervorragend für automatische Feuerungsanlagen. Besonders gut geeignet erscheinen nach derzeitigem Kenntnisstand Anlagen, die für die Verbrennung von Holzpellets entwickelt wurden. Gleichwohl gibt es einige Probleme, die von der Technik noch zu lösen sind. So fällt erheblich mehr Asche an als bei der Verfeuerung von Holz. Auch wird von stärkerer Schlackenbildung und Korrosion der Kessel berichtet. Schließlich gilt es, die Staub- und Stickoxidemissionen in den Griff zu bekommen. Überdies bewegt sich die Verbrennung von Getreide in Deutschland zurzeit noch in einer rechtlichen Grauzone und ist in Kleinanlagen unter 15 kW nicht zulässig.

Größte Barriere für das Heizen mit Getreide sind allerdings ethische Bedenken. Darf man ein Lebensmittel verbrennen, wenn so viele Menschen auf der Erde hungern? Dann allerdings wäre auch der Anbau von Raps auf Stilllegungsflächen für die Biodiesel-Erzeugung, ja sogar der Zierpflanzenanbau ebenso verwerflich, denn auch diese Flächen könnten zur Nahrungsproduktion verwendet werden. Fachleute warnen jedoch immer wieder davor, Getreide in die dritte Welt zu liefern, weil damit dort die Märkte zerstört würden. Hier zu Lande ist Getreide andererseits im Überschuss vorhanden. In die Verbrennung gelangt zunächst ohnehin nur Abfallgetreide, das für die menschliche Ernährung nicht geeignet ist. Durch zunehmende Qualitätsansprüche, etwa den Ausschluss von Fusarien (eine Getreide befallende Pilzart) belasteten Partien, dürften diese als Abfall deklarierten Mengen zunehmen, die aber künftig auch nicht mehr deponiert werden dürfen und ohnehin in die Müllverbrennung gingen. Und schließlich gibt es neben dem Bedürfnis für Nahrung auch ein Bedürfnis für Wärme, das die Menschheit bisher durch das Verbrennen fossiler Stoffe wie Öl, Gas und Kohle auf Kosten ihrer Nachkommen und der Umwelt gedeckt hat!

Lesen Sie auch:
Korn-Energie statt Kernenergie! [2] [14.05.2002]
Werbeverbot für Getreideheizung? [3] [06.08.2001]
Energie/Preise: Heizen mit Weizen? [4] [19.09.2000]

Links zum Thema Energie [5].
Links
[1] http://www.landvolk.net
[2] http://news.agrar.de/archiv/20020514-00006
[3] http://news.agrar.de/archiv/20010806-00001
[4] http://news.agrar.de/archiv/20000919-00001
[5] http://dir.agrar.de/agrar.de/Energie/


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Positionspapier zur energetischen Nutzung von Getreide - 26.07.2002
Bauernverband: Rechtliche Rahmenbedingungen müssen verbessert werden

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Berlin (agrar.de) - Angesicht der Verknappung fossiler Brennstoffe und eines dringend notwendigen Klimaschutzes muss verstärkt über die energetische Nutzung von Getreide nachgedacht werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV [1]) engagiert sich seit einiger Zeit dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die thermische Nutzung von Energiegetreide (Stroh und Körner) zu verbessern. Jetzt hat er ein Positionspapier [2] mit dem Titel 'Wärme aus Energiegetreide' vorgestellt. Im Positionspapier wird neben der geltenden rechtlichen Situation insbesondere auch der ethische Aspekt der energetischen Nutzung von Getreide aufgegriffen. Die thermische Nutzung von Energiegetreide könnte eine neue umweltfreundliche Energiequelle darstellen, so der DBV in seinem Positionspapier. Dabei betont er, dass Getreide nicht nur nachhaltig für energetische Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann, sondern aufgrund des bei der Erzeugung geschlossenen CO2-Kreislaufs zum Klimaschutz beiträgt.

Die EU hat folgerichtig bereits den Anbau von Energiegetreide auf Stilllegungsflächen für die energetische Verwertung im landwirtschaftlichen Betrieb zugelassen. Insbesondere der anspruchslose Roggen bietet sich zur Energiegewinnung an, da sein Marktpreis derzeit unter dem Brennstoffwert liegt. In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 5,1 Millionen Tonnen Roggen erzeugt, davon aber nur 3 Millionen Tonnen verbraucht worden. Da andere Absatzmärkte im großen Stil nicht zur Verfügung stehen, müsse man die energetische Verwertung von Roggen stärker in den Vordergrund rücken, fordert der Bauernverband in seiner Stellungnahme. Leider fehlten dazu zum Teil noch die notwendigen Rahmenbedingungen.

Aufgrund ethischer Bedenken wird die energetische Nutzung von Getreide vielfach noch kritisch hinterfragt. Vor diesem Hintergrund scheint wesentlich, dass für eine entsprechende Akzeptanz in der Gesellschaft geworben wird. Mit dem Positionspapier zur energetischen Nutzung von Getreide unternimmt der Deutsche Bauernverband den dazu notwendigen Anstoß. Das Positionspapier kann von der Internetseite des DBV heruntergeladen werden.

Links zum Thema Energie [3],
Links zum Thema Verbände [4].


Links
[1] http://www.bauernverband.de
[2] http://www.bauernverband.de/downloadcenter/pdf-dateien/Stellungnahme_Energiegetreide.pdf
[3] http://dir.agrar.de/agrar.de/Energie/
[4] http://dir.agrar.de/agrar.de/Deutschland/Verb%E4nde/

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