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Windenergie und Naturschutz sind vereinbar! Stand: Juni 2001

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Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben wir die Grundlage für einen raschen Ausbau Erneuerbarer Energiequellen geschaffen. Die Erhöhung des Anteils GRÜNER Energie an der Stromerzeugung ist ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzzieles. Die Windkraft ist - neben der Biomasse - von besonderer Bedeutung. Die Erneuerbaren Energien sind auch - gerade in strukturschwachen Regionen - eine Chance, eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Der "Bauer als Energiewirt" ist ein Leitbild einer neuen Landwirtschaftspolitik. Dennoch werden in letzter Zeit kritische Stimmen laut: Windanlagen kämen der Allgemeinheit teuer zu stehen, ebenso erheblich sei der Flächenbedarf. Vögel und Wild würden vertrieben, die Anlagen seien zu laut und außerdem hässlich. Argumente, die jedoch leicht zu widerlegen sind:

EXTERNE KOSTEN - DENKBAR GERING Windkraft-Gegner behaupten, die externen Kosten der Windkraft-Anlagen - wie Flächenverbrauch und Auswirkungen auf die Tierwelt - würden die Allgemeinheit in besonderem Maße belasten. Tatsächlich ist Windenergie die Form der Energieerzeugung, bei der am wenigsten solcher Kosten anfallen. Ganz anders bei der Stromversorgung mit fossilen Energien: Tanker-Havarien, Säuberung verstrahlter und verschmutzter Gebiete, militärische Sicherung der Zugänge zu den Rohstoffen sowie Umwelt-, Gesundheits- und Gebäudeschäden - diese ökologischen und politischen Folgekosten zahlt die Allgemeinheit. Windenergieerzeugung dagegen ist nachhaltig - sie geht nicht auf Kosten zukünftiger Generationen.

"BETRÄCHTLICHER" FLÄCHENBEDARF? Dem Ausbau der Windenergie wird vorgehalten, in hohem Maße Fläche zu verbrauchen. Im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung aus Braunkohle schneidet die Windenergie aber sehr gut ab: Bei einer jährlichen Stromerzeugung von rund 150 Milliarden kWh hat die deutsche Braunkohle derzeit einen Flächenbedarf von rund 700 km². Für die gleiche Strommenge würden Windkraft-Anlagen nur 15 Prozent dieser Fläche in Anspruch nehmen. Das im Rheinland geplante Braunkohleprojekt Garzweiler II soll auf einer knapp 50 km² großen Fläche jährlich rund 30 Milliarden kWh liefern. Auf der gleichen Fläche könnten Windturbinen der 1,5 MW-Klasse das Dreifache an Strom produzieren, ohne - im Gegensatz zur Braunkohle - die Fläche tatsächlich zu verbrauchen. Denn nur ein Prozent der Fläche wird tatsächlich genutzt, 99 Prozent kann weiterhin z.B. der Nutztierhaltung dienen. 

VERDRÄNGEN WINDANLAGEN VÖGEL UND WILDTIERE? Kaum: Anfänglich beobachtete Verdrängungseffekte sind zurückgegangen - viele Tiere haben sich relativ schnell an die veränderte Umgebung gewöhnt. Windturbinen sind für das Wild eine "kalkulierbare Störquelle". Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Wildtierforschung Hannover im einer ausführlichen Untersuchung über Vorkommen, Bestandsdichten und Raumnutzung verschiedener Wildtiere. Einige Vogelarten bauen ihre Nester sogar im Schutz der Generator-Umhausung. Der so genannte "Vogelschlag" - also Kollisionen von Vögeln mit den Flügeln der Rotoren - spielt laut wissenschaftlich fundierten Untersuchungen - keine Rolle. Sehr viel gefährlicher für Vögel sind beleuchtete, festinstallierte Hindernisse wie Funk- und Sende-, aber auch Strommasten. Die Auswirkungen von Windturbinen auf die Lebensräume von Vögeln sowie Wildtieren lassen sich zudem durch eine sorgsame Standortplanung beschränken. In Natur- und Vogelschutzgebieten findet von vorneherein kein Ausbau von Windkraftanlagen statt.

"DISKOEFFEKT" - BEGRENZT Im Nahbereich von Windturbinen kann nur an sonnigen Tagen der so genannte Diskoeffekt an den Rotorblättern - also Lichtreflexe - auftreten. Verursacht wird dieser Effekt im Allgemeinen durch spiegelnde Oberflächen. Die Lichtreflexe sind zufällig und nur kurz anhaltend. Ein "Diskoeffekt" über mehrere Stunden ist ausgeschlossen. Bei neueren Maschinen fällt der Effekt ganz weg: Die Hersteller versehehen mittlerweile die Rotorflächen mit matten Farben.

SCHATTENWURF - BEHERRSCHT Theoretisch kann eine Windanlage absolut 30 Stunden im Jahr Schatten werfen - wobei stets Sonnenschein, eine ungünstige Windrichtung und drehende Rotoren vorausgesetzt werden. Faktisch - d.h. unter unseren normalen Wetterbedingungen - sind es nur sechs Stunden. Auch der Betrieb der Anlage hat Auswirkungen auf den Schattenwurf. Bei neuen Anlagen kann deshalb eine Schaltung eingebaut werden, die in bestimmten Situationen den Rotor kurzzeitig anhält. Bei Grenzfällen muss der Betreiber im Baugenehmigungsverfahren mit einem Gutachten nachweisen, dass kein unzulässiger Schattenwurf auftritt.

INFRASCHALL - KEINE GEFÄHRDUNG Es gibt Befürchtungen, Infraschall (tieffrequenter Schall unterhalb des Hörbereichs des menschlichen Ohres - < 30 Hz) könne der Gesundheit schaden. Eine ausführliche Studie des Bundesgesundheitsamtes ergab jedoch: Kein Grund zur Sorge! Erst bei einem dauerhaften Schalldruckpegel von über 130 dB tritt eine Gesundheitsgefährdung auf. Messungen an Windturbinen zeigen, dass diese Werte bei weitem nicht erreicht werden und unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände kaum noch messbar sind. 

SCHALLENTWICKLUNG - KONTROLLIERT Von einer nennenswerten Beeinträchtigung durch Lärmentwicklung kann bei Windenergie-Anlagen nicht gesprochen werden. Gewöhnlich wird das Rauschen der Rotoren durch andere Alltagsgeräusche überlagert - sei es der Lärm des Straßenverkehrs oder das Rauschen von Bäumen und Büschen. Schallemissionen sind auf alle Fälle ein wesentlicher Faktor in der Planungsphase von Windkraftwerken. In der technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm) sind konkrete Grenzwerte für Geräuschpegel festgelegt - je spezifisch für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen. Auch bei bereits bestehenden Anlagen ist es ggf. möglich, die Einhaltung der Grenzwerte im Nachhinein sicherzustellen, z.B. durch eine Drehzahlreduzierung. Künftig wird die Lärmemission weiter an Bedeutung verlieren: Moderne, leistungsstarke Turbinen sind noch besser gedämmt und laufen langsamer als ältere Modelle. Für Windparkanlagen ist durch eine größere Abstandsregelung möglicher Lärmbelästigung vorzubeugen - das ist Teil des Genehmigungsverfahrens. 

LANDSCHAFTSBILD Sind Windkraftanlagen hässlich? Wir meinen: nein. Eingriffe in das Landschaftsbild sind Bestandteil der menschlichen Entwicklung und insofern keine Besonderheit von Windkraft-Anlagen. Über 180.000 Strommasten stehen verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Dagegen gibt es nur rund 10.000 Windkraftanlagen in Deutschland. Zudem werden die Anlagen nicht willkürlich aufgestellt. Regionalplanung und kommunale Flächennutzungsplanung bieten genügend Instrumente, so dass Belange des Landschafts- und Naturschutzes unter Beteiligung aller Betroffenen berücksichtigt werden. Gesetzlich unterliegt die Aufstellung dem Baurecht, das der kommunalen und regionalen Planung die Möglichkeit zur umfassenden Gestaltung einräumt. Dabei geht es um eine Standortplanung auf regionaler Ebene mit der Ausweisung von Vorrang- bzw. Ausschlussgebieten, die den umweltverträglichen Ausbau von Windkraftanlagen sichert.

TOURISTENATTRAKTION WINDKRAFTWindanlagen sind kein Tourismusschreck: Untersuchungen haben gezeigt, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Touristenaufkommen und der Anzahl der Windturbinen vor Ort gibt. Ganz im Gegenteil: Besichtigungstouren und "Windmill-Climbing" sowie Aussichtsplattformen auf den Anlagen können das touristische Angebot bereichern. Darüber hinaus stehen Windmühlen auch als Zeichen für eine ökologisch orientierte Entwicklung und Umweltschutz, was gerade in Tourismusgebieten zu einem positiven Image beiträgt.

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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Michaele Hustedt MdB Energiepolitische Sprecherin
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