Eine Aktion der Landschaftspflegeverbände
Feldhamsterschutz durch Hamsterpacht
Früher eine Landplage, ging die Feldhamsterpopulation ab
Mitte der 80er Jahre drastisch zurück. Heute findet man selbst
im damaligen Hauptverbreitungsgebiet, Rheinhessen und
Vorderpfalz, kaum noch Tiere dieser Art.
Mit der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie verdeutlichte die
Europäische Union Ihre Absicht zum Schutz des Nagers, indem sie
ihn als prioritär schützenswert einstufte.
Viele Landwirte konstatierten zunächst erfreut den Rückgang des
emsigen Getreidesammlers. Der landwirtschaftliche Strukturwandel
und der Rückgang landwirtschaftlicher Nutzflächen im
ländlichen Raum waren dem Erhalt des Nagers in der Vergangenheit
sicherlich nicht dienlich.
Schutz und Fördermöglichkeiten
Es ist bekannt, dass einem Aussterbeereignis nach langem
Rückgang der Individuenzahlen eine Störung der
Populationsstruktur vorausgeht, bei der die Individuenzahl unter
einen kritischen Wert fällt. In dieser Phase des
Aussterbeereignisses kann die Art nur noch mit großen
Anstrengungen vor der Auslöschung bewahrt werden und jede
zufällige und zusätzliche Beeinträchtigung kann fatale Folgen
haben. Die Maßnahmengruppe Hamsterpacht sieht den Feldhamsterhof
als Konzept vor:
Für Landwirte, die an einem Erhalt des Hamsters in der Flur
interessiert sind, steht eine Förderung in Form der sogenannten
"Hamsterpacht" zur Verfügung. Im laufenden Jahr wird
dabei die Meldung und der Erhalt eines bewohnten Feldhamsterbaus
mit einem Betrag von 50 DM gefördert. Die Hamsterpacht sieht
eine reduzierte Bewirtschaftung einer Fläche von 10 x 10 m vor,
auf dem sich der Nagerbau befindet.
Ein später Stoppelumbruch, die Anlage eines Spritzfensters und
das Befolgen weiterer punktueller Vorgaben verleiht dem
teilnehmenden Betrieb die Bezeichnung Hamsterhof,
welche als Auszeichnung für besondere Verdienste im lokalen
Natur- und Artenschutz vor Ort gelten kann. Eine hohe Bedeutung
kommt dabei der Minimalbodenbewirtschaftung wie auch den
biologisch dynamischen- und integrierten Anbaumethoden zu.
In der Maßnahmengruppe Eingriffsregelung und Schutzackersysteme
kann vor allem an die dauerhafte Anlage von extensiv
bewirtschafteten Luzernestreifen und Wildäckern gedacht werden.
Zusätzliche Gebüschpflanzungen sollten in ausgeräumten
Landschaftsbereichen am Rand möglich sein.
Eine Anlage von Schutzäckern mit Fördergeldern der Stiftung
Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz ist gleichfalls geeignet,
zusammenhängende Landschaftsabschnitte mit bekannten
Hamstervorkommen zu sichern.
Eine Natur-Patengruppe wird gleichfalls über die Stiftung Natur-
und Umwelt Rheinland-Pfalz finanziert. Sie richtet Fachtagungen
zum Thema Feldhamsterschutz aus. Sie arbeitet weiterhin die
Meldungsdaten der Landschaftspflegeverbände in einem
geographischen Informationssystem auf und steht mit dem
Artenschutzreferat dem Landesamt für Umweltschutz und
Gewerbeaufsicht in engem Kontakt. Weitere Informationen bei:
Koordination Rheinhessen: Landschaftspflegeverband
Rheinbessen-Nahe e.V., Alzey, Tel.: 0673 1/9595-15, Fax:-20, lpvlrn@t-online.de.
Koordination Pfalz: Landschaftspflegeverband Südpfalz e.V.,
Maikammer, Tel.: 06321/ 958713, Fax: 57276, bolap@t-online.de.
Ansprechpartner sind das LA für Umweltschutz und
Gewerbeaufsicht, Oppenheim, Tel.: 06133/ 9337-17, Fax: -29, ludwig.simon@lfug.rlp.de
und der Landschaftspflegeverband Rheinhessen-Nahe e.V., Holger
Hellwig, Alzey, Tel.: 0673 1 / 9595-15, Fax 06731959520,
lpvlrn@t-online.de
pm
Pfälzer Bauer, Der Landbote Nr. 19, vom 11. Mai 2001