Der Gemeinderat informiert

Fakten zum geplanten Windpark Ober-Flörsheim

Liebe Bürgerinnen, Bürger,

der Gemeinderat von Ober-Flörsheim hat sich dazu entschlossen, die Einwohner von Ober-Flörsheim umfassend über die Planungen des Projektes Windpark fraktionaübergreifend zu informieren, um Halbwahrheiten und Fehlinformationen entgegenzutreten.

Was wurde bisher verhandelt?

Im Laufe des Jahres 2000 wurden von der Firma JuWi in dem vorgesehenen Gebiet mit Grundstückseigentümern Verhandlungen wegen der Aufstellung der Windräder aufgenommen. Zwischenzeitlich sind für 14 Anlagen Pachtverträge abgeschlossen. Zum Teil waren Unterschriften von Eigentümern der Nachbargrundstücke erforderlich. Somit haben sich rund 50 Personen mit ihrer Unterschrift bereit erklärt, dass Windräder in dem vorgesehenen Gebiet aufgestellt werden könnten. Ebensowar die Bereitschaft da, Grundstücke für die erforderlichen Ausgleichsflächen zu verkaufen oder auch zu  verpachten. Nach Aussage der Firma JuWi sind die Verträge abgeschlossen. Dies waren bis dato Maßnahmen, die seitens von JuWi getroffen wurden, ohne dass bis heute der Flächennutzungsplan durch den Verbandsgemeinderat beschlossen ist.

Was wurde bisher entschieden?

Bisher wurde im Gemeirderat lediglich der Aufstellung eines Flächennutzungsplans zugestimmt. Somit konnten die Fachbehörden die Planungen und Gutachten vorbehmen bzw. in Auftrag geben.

Wie Ist der aktuelle Sachstand?

Derzeit wird ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens erstellt. Damit betreut Ist die SGD (ehemalige Bezirksregierung Neustadt). Nach Aussage von Verbandsbürgermeister Herrn Görisch wird sich der VG-Rat erst nach Abschluss des raumordnerischen Verfahrens mit der Änderung des Flächennutzungsplanes befassen.

Was steht als nächstes an?

Vom Gerneinderat ist ein Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes herbeizuführen. Die vorgesehene Beschlussfassung "Aufstellung des Bebauungsplanes Einbäumchen" wurde vom Gemeinderat bewusst vertagt, da bisher keine ausreichende Kenntnisse über die vorzulegenden Gutachten - wie ornithologisches-, schalltechnisches- und Schlagschattenwurf-Gutachten vorlagen [nach dem reicht der Schlagschattenwurf 3 km weit!!!]. Weiterhin sind noch Fragen über die landespflegerischen Planungen (Ausgleichsflächen) zu klären.

Nach Fertigstellung der Gutachten wurden diese von anwesenden Experten [JuWi!!!] den Ratsmitgliedern intensiv erläutert. Offene Fragen der Ratsmitglieder wurden sachlich und objektiv beantwortet. Somit wurden die Ratsmitglieder detailliert über den derzeitigen Sachstand informiert.

Wie sehen die Anlagen aus?

Geplant sind max. 14 Anlagen im Westen von Oben-Flörsheim in einer Entfernung von 1250 Metern zur Ortsgrenze. Die Anlagen sollen als Einmast-Anlagen wie die in Flomborn errichtet werden. Die Gesamthöhe von rund 100 Metern entspricht ebenfalls dem Maß der Flomborner Anlagen [60 m] lediglich der Rotordurchmesser ist 6 Meter größer. [10,5 laut Willenbacher in der AZ vom 23.03.2001. Laut Gestattungsvertrag beträgt der Rotordurchmesser 72 m, somit wäre er sogar über 12 Meter größer als der Rotordurchmesser einer Flomborner Anlage! Vgl. Willenbacher Angaben in der AZ vom 17.03.01]

Was muss gegeneinander abgewägt werden?

Die Gegner führen insbesondere an, dass die Windräder einen beträchtlichen Eingriff in die Natur und unser Landschaftsbild darstellen werden. Immerhin hätte der Bebauungsplan "Einbäumchen" die Größe von 181,6 ha.

Die Befürworter sehen zum einen die erneuerbare Energie und zum anderen, dass die Gemeinde nach dem Aufstellen der Windräder jährlich eine enorme Geldsumme erhalten kann. Aufgrund der Haushaltslage könne man nicht auf diese Mittel verzichten zumal damit viele anstehende Maßnahmen wie z.B. die endgültige Fertigstellung des Kindergartens, die Renovierung des Bürgerhauses oder Tilgung von Altschulden usw. zum Vorteil für unser Ort durchgeführt werden könnten.

Unseren Gemeinderäten wird es sicher nicht leicht fallen, nach Abwägung der Pro und Contra-Argumente, eine Entscheidung zu treffen. Gesagt sei hier, dass von den 16 Ratsmitgliedern 8 wegen Befangenheit nicht mit abstimmen dürfen. Den Ratsmitgliedern steht somit eine Entscheidung bevor, die für die Zukunft unseres Ortes von großer Tragweite sein könnte.Wir sehen es als unsere Pflicht an, in der derzeitigen Situation eine wertungsfreie Information über den Sachstand an die Bevölkerung zu geben.

Der Gemeinderat von Ober-Flörsheim