Folgekosten der Resourcenvernichtung Windenergie

Die nachfolgenden Daten zu den Folgekosten der Windenergie muessten auch dem letzten Protagonisten dieser Resourcenvernichtung zu denken geben. Leider ist immer noch zu wenig bekannt, dass der Verbraucher für Strom aus Windenergieanlagen aufgrund des betreffenden EEG schlappe 9,1 EURO cent/kWh zahlen muss, etwa das Dreinhalbfache, was der uebliche Strom aus den Grundlastkraftwerken zur Zeit kostet.

Dieser Preis muss mit den ca. 2.5 EURO cent/kWh verglichen werden, der Strom am Ort der Erzeugung kostet. Demgegenüber zahlt der deutsche Verbraucher 9,1 cent für Windenergie am Messpunkt im Windrad. Der Endpreis, den der Verbraucher zu zahlen hat addiert sich um das Einspeisungsentgelt, die Oekoabgabe, die Konzessionsabgaben, die EEG-Abgaben und die diversen sonstigen Kleinabgaben sowie die Mehrwertsteuer.

In diesem Vergleich sollen nur die Stromkosten miteinander verglichen werden, die die Netzbetreiber verrechnen, also die Einkaufskosten ohne Mehrwertsteuer und ohne die uebrigen Kostenelemente, also die reinen Stromkosten.

Wenn es bei diesen 9,1 EURO cent bliebe, koennte sich vielleicht jemand mit diesem Klimaopfer anfreunden, sofern das Klima dadurch wirklich verbessert wuerde. Aber auch das ist fraglich. In Wirklichkeit zahlen wir alle als Konsequenz der Windenergieeinspeisung Folgekosten, von denen hier im Folgenden nur ein Kostenfaktor herausgegriffen werden soll, von dessen Groessenordnung sich bisher offenbar niemand eine konkrete Vorstellung machen konnte.

Da der Wind nur ungleichmaessig weht, muessen Reservekapazitaeten her, um diese Windloecher mit Strom aus anderen Quellen zu fuellen. Zum Beispiel koennen dies schnell anlaufende Gasturbinen uebernehmen. Oder durch das Hochfahren von Steinkohlekraftwerken oder durch Pumpspeicherwerke erfolgt die unumgaengliche Versorgung mit Spitzenenergie, wobei die umpspeicherwerke die Umwandlung von Grundlast in Spitzenenergie mit Atomstrom (zum Beispiel aus franzoesischem oder russischemn Atomnachtstrom zu 1 EURO cent/kWh) bewerkstelligen. Die Spitzenergie wird dann fuer 30 - 40 und mehr EURO cent/kWh verkauft, um bei Windflauten die Bedarfsspitzen abzudecken. Also ganz eindeutig: Wir brauchen heute die Grundlast der konventionellen Kraftwerke, um dem Wind die Fehlversorgungsspitzen zu nehmen. Wo soll diese Energie denn sonst herkommen?

Die Windverfuegbarkeit in NRW und RLP betraegt nur etwa 1100 - 1200 Stunden pro Jahr, also bei insgesamt 8640 Stunden/Jahr waeren das etwa 13 - 15 % des gesamten jaehrlichen Zeithorizonts. In der uebrigen Zeit muss der oben genannte Spitzenstrom her, der von den Netzbetreibern E-on oder RWE und anderen taeglich ausgeschrieben wird. Dieser Spitzenstrom muss die Windloecher mit Energie fuellen. Was kostet nun dieser Spitzenstrom, der sich dem Windenergieangebot direkt zuordnen lasst und von der Windenergie letzlich verursacht wird.

Diese Frage ist leicht zu beantworten, wenn man die betreffenden Internet-Seiten der Netzbetreiber einsieht. Dort werden die Preisspannen dieser Spitzenstromangebote, die taeglich ausgeschrieben werden, veroeffentlicht. Ein Beispiel mag genuegen.

Am 04. 07 .02 wurde E-on von verschiedenen Anbietern ein minimaler Arbeitspreis von 12 EURO cent/kWh angeboten und ein maximaler von sage und schreibe 35 EURO cent/kWh. Im Ausschreibungszeitraum 01. 12. 2001 - 28. 02. 2001 wurde ein mittlerer Leistungspreis von 11,93 EURO cent/kW und Arbeitspreise zwischen 8 - 14.9 EURO cent/kWh verrechnet.

Preistendenz stark steigend mit zunehmender Windenergieeinspeisung. Bei kritischen Engpasssituationen seien schon bis zu 500 EURO/kWh (!!!!!) verlangt worden, wie die Netzbetreiber berichten.

Die Preise fuer Reservekapazitaeten sind direkt dem Windstrom zuzuordnen und zeigen, welche exorbitanten Strompreise als Folge des ungebremsten Windenergieausbaus auf die Verbraucher noch zukommen werden. Bei den genannten 35 EURO cent/kWh sind dies schon das Vierzehnfache der Strompreise, die im Durchschnitt von den konventionellen Kraftwerken in Rechnung gestellt werden.

Sie koennen die taeglichen Auktionspreise fuer Reserverkapazitaeten zum Beispiel auf den Internetseiten http://www.eon-netz bzw bei den entsprechenden Seiten von RWE, ENBW oder Vattenfall erfahren.

Wenn konventionelle Kraftwerke zunehmend vom Netz genommen werden sollten und die Windkraft groesssere Anteile an der Versorgung uebernehmen muss, werden die Reserverkapazitaeten immer knapper werden, um die Windkurven (mal weht er, mal nicht) nachzufahren. Die auktionierten Spitzenpreise mag man dann sich nicht mehr vorstellen.

Diese Szenarien sollen weiter verfeinert werden, in dem Mass wie unser Informationsstand zunimmt. Sie sollten unbedingt zu Kenntnis nehmen, dass die deutsche Energiewirtschaft bisher weder wissenschaftlich und noch ingenieurtechnisch die sich anbahnenden Versorgungsengpaesse und Preissteigerungspotenziale systematisch untersucht hat.

Mitarbeiter der STAWAG in Aachen sehen zum Beispiel bei hohem Windanteil bei der Strom-versorgung einen Blackout im europaeischen Stromnetz voraus, der zu einer Stromabschaltung von einigen Monaten fuehren koennte, wie auf einer oeffentlichen Diskussion zum Ausdruck gebracht wurde. - Dr. MJ Meixner


 

 

 

 

 

 

Betr.: Windpark Aachen-Vetschau

Wiederholt haben betroffene Bürger des angrenzenden Wohngebietes auf die Belästigung durch den vom Windpark Aachen-Vetschau ausgehenden Lärm und Schattenwurf hingewiesen."Seitdem sind in unmittelbarer Nähe 3 weitere Windkraftanlagen entstanden, die uns nun allesamt nacheinander von Oktober (wahrscheinlich schon im September, hier liegen noch keine Erfahrungswerte vor) bis Mai, d.h. 8 Monate pro Jahr, den unzumutbaren Schattenwurf jeweils in den Nachmittag- bis frühen Abendstunden (je nach Sonnenstand bis zu 40 Minuten) bescheren. Der Bitte um Abschaltung wurde nicht entsprochen, obwohl uns dies von Anfang an zugesagt, zwischenzeitlich immer wieder (in der Presse) angekündigt aber nie realisiert wurde. Wir möchten nochmals an die zugesagten Abschaltzeiten erinnern, die bislang nicht erfolgten, obwohl diese auch als Bauauflage der Windräder Bestandteil der Genehmigungen sind." - Doch Schattenwurf und Lärmbelästigung wie am ersten Tag! Es passiert ganz einfach nichts! Woran mag das liegen? Ist die Patenschaft des MDL Priggen, der finanziell am Windpark Aachen-Vetschau beteiligt ist, der Grund?  

Wie ist es zu erklären, dass die Umweltdezernentin der Stadt Aachen, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Frau G. Nacken, die federführend an der Planung des Windparks beteiligt war und Werbung für die Vermarktung als Bürgerwindpark betreibt, uns vor dem Hintergrund die vollständige Akteneinsicht verweigert, dass ihr Ehemann, Reiner Priggen (energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag), selbst finanziell an dem Windpark Aachen-Vetschau beteiligt ist?

Seit eineinhalb Jahren versuchen wir als betroffene Anwohner vollständige Akteneinsicht zum Windpark Aachen-Vetschau zu erhalten.Dies ist uns bis heute seitens des Fachbereichs Umwelt immer wieder verweigert worden, obgleich uns dies nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewährt werden muß.

Es wurde gegen alle 9 Windkraftanlagen Widerspruch eingelegt.

"Als direkt Betroffene und nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht uns die Akteneinsicht für alle 9 Windräder zu, also auch für die restlichen 8 der 9 Anlagen u.a. auch Anlagen der Energie 2030 GmbH, an der der Ehemann von Frau Nacken, der Grüne Landtagsabgeordete Priggen, finanziell beteiligt ist. Energie 2030 betreibt beispielsweise eine Anlage die sich näher an unserem Hause (siehe Übersichtsplan) befindet als die Anlage Nr.6 (eines privaten Betreibers) für die uns über unseren Rechtsanwalt die Akteneinsicht gewährt wurde. Auch für diese Anlage der Energie 2030 GmbH wird die Akteneinsicht verweigert. Ich werte dies als Verschleierungsversuch.

Zur Erwiderung der Fraktion der Grünen  sei angemerkt: Wenn der Landtagsabgeordnete Priggen finanziell am Windpark-Aachen Vetschau beteiligt ist und seine Ehefrau in Funktion der Umweltdezernentin der Stadt Aachen Werbung für diesen betreibt, weiterhin eine glücklicherweise später vom Umweltausschuss abgelehnte Illumination trotz der massiven Proteste der Betroffenen vorschlägt und auf Kosten der Steuerzahler eine Exkursion zu Werbezwecken für die nächtliche Beleuchtung an den Möhnesee unternimmt, drängt sich uns mindestens der Eindruck einer unzulässigen Verflechtung privater und öffentlicher Interessen auf.

Dass Herr Pilgram  (B90/Die Grünen) diese Beteiligung in seinem Schreiben als "gut" bewertet ist politisch unanständig."

Belege sowie der gesamte Schriftverkehr kann bei Interesse angefordert werden (3,3 MB). christoph-hartmann@t-online.de