Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung beim Windindustriepark Flomborn

Weder die nach deutschem Recht und EU-Recht erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden durchgeführt. Im konkreten Fall wurde ein Nistgebiet der in Deutschland sehr seltenen Wiesenweihe zerstört. Alljährlich zogen Wiesenweihen auf der "kahlen" Hochebene ihre Jungen auf - bis zum Bau der Windrotoren. Die Wiesenweihe wird in der Roten Liste als vom "Aussterben bedroht", Kategorie 1, geführt. Ähnliches kann von den Rohrweihen gesagt werden. Ausgerechnet auf unserer Hochebene haben Rohrweihen das in unserem Bundesland einzige Mausergebiet.

Das Landesumwelt hatte unsere Hochebene, ein avifaunistisch sehr wertvolles "Offenlandbitotop", als FFH-Schutzgebiet gemeldet. Trotzdem wurde der Windindustriepark genehmigt. Nach Aussage des Ornithologen Simon (Landesamt für Umweltschutz) wurde er überhaupt nicht gefragt. (AZ vom 09.03.2000). Den Windrotoren erteilt der Pressesprecher des Umweltamtes Gerd Plachetka in der AZ vom 09.03.2000 eine klare Absage: "Aus Naturschutzsicht sind die Dinger verwerflich".