Siehe dazu auch die Reaktion des MUF

... Die Eule, die Eule

nahm Abschied mit

Geheule ...

CDU stellt Gutachten der Landesregierung

„Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz“ vor

Mainz, 23. November 2001

Tischvorlage zur Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Dieter Schmitt, dem umweltpolitischen Sprecher Alexander Licht und dem wirtschaftspolitischen Sprecher Walter Wirz

Rheinland-Pfalz darf kein "vogelfreies" Land werden !

Die CDU erneuert und bekräftigt ihre Forderungen nach Beendigung des Wildwuchses von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören als Maßnahmen die Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Priviligierung für Windkraftanlagen, die Streichung des bisherigen Strompreissubventionierung und ein Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen mit entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben, die in der bisherigen Form mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten haben und deshalb nicht mehr zeitgemäß sind.

Die Landesregierung muss zu dem Gutachten, das die CDU heute der Öffentlichkeit vorstellt, Stellung nehmen und vor dem Hintergrund des Gutachtens ihre bisherige politische Position zur Windenergienutzung in diese Richtung hin grundsätzlich überdenken.

Aufgrund einer Bestandsaufnahme sollen Maßnahmen zur Minimierung von Störungs- und Gefährdungspotenzial bestehender und künftiger Windenergieanlagen ermittelt und ergriffen werden.

Die CDU will, dass Rheinland-Pfalz ein Land bleibt, in dem sich die Vogelwelt wohl und Zuhause fühlen kann. Wir wollen, dass die Menschen auch weiterhin Freude und Gefallen an der Schönheit und Vielfalt der Vogelwelt haben können. Wir wollen nicht, dass Rheinland-Pfalz fremd und feindlich für die Vogelwelt wird. Windenergieanlagen sind Fremdkörper für die Vogelwelt. Rheinland-Pfalz darf kein vogelfreies Land werden.

Windenergieanlagen bergen Konflikte nicht nur für den Landschaftsschutz, sondern auch hinsichtlich des Vogelschutzes. Vor leichtfertigen und undifferenzierten Forderungen nach einer weiteren erheblichen Vermehrung der Anzahl von Windenergieanlagen muss abgesehen von der allgemein ökologischen und ökonomischen Unsinnigkeit auch mit besonderem Blick auf den Vogelschutz gewarnt werden.

Der Wildwuchs von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz hat bereits dokumentierbare Beeinträchtigungen für die Vogelwelt in unserem Land mit sich gebracht. Die Landesregierung muss künftig dafür sorgen, dass bei der Plazierung von Windenergieanlagen über die übliche lokale und regionale Planung und Bewertung von Windenergiestandorten auch die potentiell überregionalen Bedeutungen von Gebieten für den Vogelschutz (Vogelzug/ Vogel­brut/ Vogel­rast) berücksichtigt werden.

Bei dieser Aufgabe hat die Landesregierung erneut versagt, da sie ein bereits im Februar 2001 fertig gedrucktes Gutachten zum Thema Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz, erstellt von Experten der Gesellschaft für naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) e.V. und herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, bis vor wenigen Tagen als Geheime Kommandosache der Öffentlichkeit und auch dem Parlament vorenthalten hat. Das Landesamt musste Monate auf eine Freigabe aus dem Umweltministerium warten.

Eine öffentliche Vorstellung des Gutachtens erfolgte abweichend von der sonstigen Praxis nicht. Auch liegt keine Stellungnahme der Landesregierung vor. Das Gutachten ist offenbar unbequem.

Noch Ende September hat die Landesregierung auf Anfrage der CDU erklärt, es gebe noch „Interpretationsbedarf“, und die Inhalte und Ergebnisse des Gutach­tens weiter unter Verschluss gehalten. Das Gutachten, das die CDU-Landtags­fraktion auf Umwegen erreichte und erst jetzt beim Landesamt für 25 Mark zu be­ziehen ist, offenbart die Gedankenlosigkeit beim Wildwuchs von Windenergieanla­gen in Rheinland-Pfalz und deren Folgen und mahnt für die Zukunft eine klügere und sensiblere Steuerung des Windanlagenbaus unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes seltener und bedrohter Vogelarten in unserem Land an. Vo­gel­schutzgebiete allein sind für die Vogelwelt nur  von begrenztem Wert, wenn sie durch Windkraftanlagen-Wildwuchs in ihrer Schutzwirkung konterkariert werden.

2. Vogelschutz und Windenergie im Detail

Das Gutachten belegt im Einzelnen die Gefährdung von jungen und adulten Schwarzstörchen durch Windkraftanlagen im Zugverhalten (Richtungsabweichungen und Irritationen) und betreffend den Lebensraum (z.B. Brutaufgabe wegen Störung durch Windenergieanlagen). Der Lebensraum des noch seltenen und nicht stabil etablierten Schwarzstorches in Rheinland-Pfalz liegt, soweit bereits erkennbar, insbesondere in waldreichen Mittelgebirgen, die zum Teil bereits Schwerpunkte von Windenergieanlagen sind (Eifel, Westerwald, Nahe/Hunsrück). Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem Ausbau der Windenergie insbesondere in dortigen Waldgebieten absurd. Todesfälle durch Anlagenkollisionen sind beim Schwarzstorch nicht auszuschließen. Das Gutachten warnt vor Windkraftanlagen in den Einzugsgebieten und fordert großflächige Ausschlusszonen (28f).

Während beim Graureiher nur von geringfügigen Beeinträchtigungen und Konfliktpotenzialen auszugehen ist, sieht dies bei der Rohrweihe (seltene und bedrohte Vogelart) gerade in „windhöffigen“ oder exponierten Höhen – oder Feldgebieten von Rheinland-Pfalz, in denen Windkraftanlagen vorgesehen oder bereits errichtet sind“ (S. 34) anders aus. Diese Vogelart braucht offene Argrarlandschaften. In großflächigen, potentiell geeigneten Feldlandschaften sind deshalb bei künftigen Planungen besondere Sorgfalt sowie eine sensible und vorausschauende Vorgehensweise erforderlich.

Die Errichtung von Windkraftanlagen in den bekannten und potentiellen Brutgebieten der Kornweihe, vor allem im Nordpfälzer Bergland und im Nahegebiet, würde zur Beeinträchtigung des Vorkommens führen. Kornweihen werden an Windkraftanlagen in eine Streß- und Zwangslage gebracht (43).

Bei der Wiesenweihe sieht das Gutachten erheblichen Störungsdruck durch Windenergieanlagen für den Lebensraum, was zu Brutausfällen, Vertreibungs- und Verdrängungseffekten führen könne, „so dass Auswirkungen auf den derzeit kleinen Bestand im Land zu erwarten sind“ (44). Das Gutachten geht im Fall der Wiesenweihe soweit, dass für das „zerstörte Brutvorkommen bei Ilbesheim (Donnersbergkreis)“ der baldige „Rückbau der Anlagen“ vorgeschlagen wird. (46)

Während das Gutachten für das Haselhuhn als streng zu schützende Vogelart nur ein geringes Konfliktpotenzial von Windenergiestandorten sieht, ist der Wiedehopf in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedroht, was es immer wichtiger macht, die letzten Refugialräume vor weiteren Störungen zu schützen. Deshalb sollten Windkraftanlagen in den landesweiten Siedlungsschwerpunkten des Wiedehopfes (Rheinhessen, Vorderpfalz) nach Ansicht des Gutachtens hinsichtlich aktueller oder potentieller Brutvorkommen überprüft werden (52).

Beim Raubwürger (Bestandsrückgang, vom Aussterben bedroht) erkennt das Gutachten erhebliches Konfliktpotential zwischen dem Artenschutz und der Windkraftnutzung in den höheren Lagen des Bundeslandes (Westerwald, Eifel, Hunsrück), die die landesweit bedeutendsten Raubwürgervorkommen aufweisen. Hier schlägt das Gutachten ausdrücklich die Erwägung eines Verzichtes auf die Errichtung von Windkraftanlagen in den rheinland-pfälzischen Verbreitungszentren der Art vor, um den Bestand zu stabilisieren (60).

Der Kiebitz wird als sehr sensibel und störanfällig gegenüber Windkraftanlagen charakterisiert, was gerade hinsichtlich seiner Funktion als Leitart für wichtige Rastplätze weiterer Vogelarten von Bedeutung ist. Deutliche Störungen werden bis 800 m. Entfernung nachgewiesen, entsprechend wird die Anzahl rastender Individuen dieser Gastvogelart reduziert. Als Rastplätze prinzipiell geeignete Flächen werden gemieden, entsprechende Verdrängungseffekte sind die Folge. Durch die Errichtung eines Windparks im rheinhessischen Hügelland (Kreis Alzey-Worms) ging ein bedeutender Kiebitz-Rastplatz, so das Gutachten, weiträumig verloren (betroffen: bis zu 1.200 Exemplare). Das bedeutete einen Rasthabitatverlust von ca. 9 km2, was besonders vor dem Hintergrund von Bedeutung ist, dass das Angebot an größeren und geeigneten Offenlandflächen im Binnenland für diesen Vogel eher begrenzt ist (80).

Auch der Goldregenpfeifer ist eine streng zu schützende Vogelart, der in Rheinland-Pfalz als alljährlicher Durchzügler auftritt und in offenen Argrarlandschaften, meist in den höher gelegenen Gebieten, rastet (Schwerpunkte: Bitburg-Prüm, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis). Hier ergibt sich ein ähnliches Konfliktpotential wie beim zuvor behandelten Kiebitz, da bedeutende Rastgebiete und windhöffige Lagen zusammentreffen, so das Gutachten. Das Gutachten bewertet die Errichtung von Windkraftanlagen an bedeutenden Rastplätzen insbesondere im Landkreis Bitburg-Prüm wegen drohender großflächiger Rastplatzverluste als sehr problematisch und empfiehlt, diese zu unterlassen (93).

Wie auch Goldregenpfeifer und Kiebitze reagieren die Mornellregenpfeifer nach Aussage des Gutachtens sehr empfindlich auf Windkraftanlagen. Rastplätze werden beeinträchtigt, aufgegeben oder, soweit überhaupt angenommen, verlagert. Mit weitreichenden Verdrängungseffekten durch Windkraftanlagen auf Rastplätzen des Mornellregenpfeifers rechnet das Gutachten, was besonders im Binnenland relevant sei, da adäquate Ausweichräume in der näheren Umgebung selten zur Verfügung stünden. Das Gutachten führt Beeinträchtigungen im Kreis Cochem-Zell, im Kreis Kusel und im Rhein-Lahn-Kreis auf und deutet entsprechende Beeinträchtigungen im Kreis Trier-Saarburg an. In zwei Fällen empfiehlt das Gutachten den Rückbau der Anlagen und die Versagung neuer Anlagen. Eine geplante Neuerrichtung im Kreis Trier-Saarburg hält das Gutachten für nicht verantwortbar. 95f)


Bei Wasservögeln wie Gänsen und Enten dokumentiert das Gutachten bedeutende Rastgebiete im südlichen Landesteil und im nördlichen/nordwestlichen Landesteil (Rheinhessen, Pfalz, Eifel, Mittelrhein, Westerwald). Auch hier werden Verdrängungseffekte aufgeführt, ein erhöhtes Kollisionsrisiko von unerfahrenen Vögeln an Windrädern wird vermutet. Diese Vögel sollen auch besonders sensibel hinsichtlich ggf. vorhandener Ausweichgebiete sein (98-105).

Vergleiche und Berechnungen zu Folge, auf die sich das Gutachten bezieht, durchwandern jährlich mehrere Millionen Zugvögel Rheinland-Pfalz. Das Gutachten sieht den Konflikt zwischen Vogelzug und Windenergienutzung "grundsätzlich auf der gesamten Landesfläche gegeben" (146) !!.

Die Zughöhe und Zugformation sind dabei abhängig von Wetterlage und Geländeformation. Je stärker das Relief und der Gegenwind, desto stärker trete eine Zugvogelverdichtung ein. Die Flughöhe des Großteils der erfassten Vögel liege deutlich niedriger als 200 Meter, nämlich im Bereich von bis 100 Meter über Boden, so das Gutachten. Charakteristisch für den herbstlichen Vogelzug sei der Breitfrontzug. Das Gutachten warnt davor, anzunehmen, dass Höhenrücken grundsätzlich von Zugvögeln gemieden würden, oder zu vermuten, dass Flächen abseits bekannter Fluglinien als vogelzugfrei und damit als konfliktarm zu betrachten wären. Zugkorridore werden bis zu einer Breite zw. 90 und 200 km (breitflächige SW-Richtung diagonal über RPL) dargestellt.

Während ortsansässige "Revier- oder Standvögel" wie Rabenkrähe, Blaumeise, Feldlerche oder Amsel sich offensichtlich in einem gewissen Umfang an Windenergieanlagen gewöhnen können, kommt gemäß dem Gutachten bei Zugvögeln ein Gewöhnungseffekt nicht zum Tragen. Gerade in einem rheinhessischen Windpark bei Spiesheim und in einem Windpark im Westerwald wurden massive Beeinträchtigungen des herbstlichen Vogelzuges und extreme Verhaltensstörungen bei allen Zugvögeln beobachtet. Nahezu alle Zugvögel gerieten vor den Windparken in eine Zwangssituation und reagierten mit auffälligen, teilweise extremen Verhaltensstörungen auf die Windkraftanlagen. Nur 24 der beobachteten 37.000  (!) Vögel durchflogen die Windparke. Zwischen und hinter den Anlagen entsteht ein zug- und rastvogelverarmter Raum. Es kam zu Kursabweichungen, Orientierungsverlust, Formationsveränderungen bis hin zur Auflösung der Flugformation. Richtungsabweichungen können nach dem Gutachten fast in jede Himmelsrichtung stattfinden, in fast 2/3 der Beobachtungen konnten die Beobachter der Zugvögel keine wahrnehmbare Rückkehr zu ihrem ursprünglichen Zugkurs feststellen. Teilweise kam es auch zu eine Zugumkehr und zu einem Zugabbruch. Überflugversuche wurden abgebrochen, wenn die Höhe der Rotorblätter erreicht war. Durchflugereignisse waren Ausnahmefälle. Das Gutachten konzertiert eine enorme Riegel-, Barriere – und Scheuchwirkung von Windparken für Zugvögel. Damit in Verbindung steht auch ein Rastplatzverlust an den einzelnen Standorten von jeweils bis zu 9 km2. Eine Kompensation der negativen Folgen durch Ausweichen auf andere adäquate Flächen ist für die Zugvögel ausweislich des Gutachtens nur bedingt möglich (128-140).

3. Forderungen

Die CDU erneuert und bekräftigt ihre Forderungen nach Beendigung des Wild-wuchses von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören als Maßnahmen die Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Priviligierung für Wind-kraftanlagen, die Streichung des bisherigen Strompreissubventionierung und ein Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen mit entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben, die in der bisherigen Form mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten haben und deshalb nicht mehr zeitgemäß sind.

Die Landesregierung muss zu dem Gutachten öffentlich Stellung nehmen und vor dem Hintergrund des Gutachtens ihre bisherige politische Position zur Wind-energienutzung in diese Richtung hin grundsätzlich überdenken.
Aufgrund einer Bestandsaufnahme sollen Maßnahmen zur Minimierung von Stö-rungs- und Gefährdungspotenzial bestehender und künftiger Windenergieanla-gen ermittelt und ergriffen werden.

Nachgewiesener Maßen können von Windkraftanlagen erhebliche Beeinträchtigungen für Brut-, Gast- und Zugvögel ausgehen. Windenergieplanungen in potentiell geeigne-ten Gebieten sind deshalb zukünftig mit besonderer Sorgfalt zu prüfen.
Die Landesregierung muss das Gutachten unverzüglich mit den kommunalen und regionalen Planungsträgern erörtern. Mit der bisherigen Geheimniskrämerei muss nachhal-tig Schluss gemacht werden.

Die Landesregierung soll das Gutachten zur Grundlage entsprechender Handlungs- und Planungsempfehlungen für die kommunalen und regionalen Planungs- und Ge-nehmigungsinstanzen machen. Mehr Sensibilität bei der Plazierung von Windenergie-anlagen sollte sich in der Standortfrage, in der Ausrichtung der Anlagen, in der Wahl geeigneter Abstände zwischen den Anlagen und entsprechenden Entfernungen artiku-lieren. Darüber hinaus sind die örtlichen Faktoren am Standort wie z.B. die Anlagenhö-he sowie das Angebot an vorhandenen und potentiellen Ausweichflächen für Brut- und Rastbiotope zu beachten. Gleiches gilt für systematische Standortuntersuchungen insbes. im Freilandbereich zur Bedeutung der Flächen und ihrer Umgebung für die Vogelwelt.

Um die Auswirkungen von Windenergieanlagen nachzuverfolgen, sollten gezielte Vor-her/Nachher-Untersuchungen durchgeführt werden, die entsprechende Rückschlüsse und die Ableitung geeigneter Maßnahmen erlauben.

Es ist davon auszugehen, dass mit der voranschreitenden technischen Entwicklung von Windkraftanlagen auch deren Dimensionen hinsichtlich Anlagenhöhe und Rotordurch-messer steigen. Damit entwickeln sich auch die Auswirkungen auf Natur und Land-schaft entsprechend fort. Die weitere Entwicklung muss durch entsprechende weitere Gutachten begleitet werden, weil die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens auf zu-künftige Generationen von Windkraftanlagen nur sehr eingeschränkt übertragbar sein dürften und sich eher in verschärfter Form darstellen sollten.

Das Netz von Ausschlussgebieten für die Windenergienutzung sollte verdichtet werden, gerade auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vogelwelt.
Die geplante Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten gehört grundsätzlich auf den Prüfstand und sollte im Ergebnis verworfen werden.