Checkliste zum Vorgehen i.S. von Unfallgefahren.

Zur Erstattung einer Anzeige:

1. Bei Eis-, Trümmer- und Rotorabwurf und/oder Mastbruch, mit und ohne Gefährdung von Unbeteiligten, am besten zunächst mit Foto und/oder Video dokumentieren.

2. Nächste Polizeidienststelle (am besten mit Begleitung/Zeugen) aufsuchen, Strafanzeige wegen: versuchter schwerer Körperverletzung durch Unterlassen, Rechtsbeugung, Betriebs- bzw. Baugefährdung erstatten. Vorsorglich Strafantrag für alle in Frage kommenden Delikte stellen (in jeder rechtlichen Hinsicht) und unterschreiben.

3. Wenn der Polizeibeamte keine Anzeige aufnehmen möchte, den Vorgesetzten sprechen. Wenn der sich auch weigern sollte, alle Namen geben lassen, ggf. Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die Polizeibeamten in Erwägung ziehen. Nicht abwimmeln lassen.

4. Wenn man immer noch nicht bereit ist, zur vorgesetzten Dienststelle gehen und die Anzeige dort aufgeben.

5. Eine andere Möglichkeit ist die Anzeige direkt schriftlich bei der Staatsanwaltschaft aufzugeben.

6. Am nächsten Tag nach Anzeigenerstattung die Tagebuch-Nummer bei der Polizei erfragen und festhalten. Beim zuständigen Sachbearbeiter der Polizei das vorhandene Beweismaterial über die Unfallgefahren und deren Dokumentation zur Ermittlungsakte abgeben.

7. Wichtig ist, dass die Ermittlungsakte durch die Polizei zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Nur der Staatsanwalt kann ein Verfahren einstellen oder nicht. Darauf bestehen, dass die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.

8. Das Aktenzeichen des Ermittlungsvorgangs bei der Staatsanwaltschaft notieren.

9. Schriftlich Beweisanträge zum Ermittlungsverfahren stellen, z. B. den Tatort vermessen lassen, die Wurfweite feststellen lassen etc.

10. Frühzeitig die Presse über Vorfall und Vorgehen informieren.

Diese Verfahrensweise ist die einzige Möglichkeit, ein dokumentiertes und wasserdichtes Beweissicherungsverfahren zum Nachweis von Unfallgefahren in der BRD durchzuführen. Alles was bei der Polizei gemeldet und nur in Berichtsform niedergeschrieben wurde, droht in Aktenordnern zu verschwinden und hilft nicht mehr weiter.

Wichtig ist: Der BLS erfasst WKA-Unfälle. Daher ist es sinnvoll, Tagebuch-Nummern und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und den entsprechenden Vorfall beim BLS zu melden.

"Vogelschlag" durch Windrotoren:
Bei verunglückten Vögeln den Vorfall bzw. das Opfer mit Foto/Video dokumentieren (Tageszeitung wegen des aktuellen Datums dazulegen), für Zeugen sorgen, z. B. Presse, Vogelkundler o.ä.. Den Vogel Zwecks pathologischer Untersuchung beim Kreisveterinäramt oder einem tiermedizinischen Institut abgeben.


Wir betonen, dass wir weder Rechtsanwälte sind, noch solche beschäftigen. Demzufolge ist dies hier nur eine subjektive Meinungsäußerung eines Windkraftgegners, welcher Gleichgesinnten seine Meinung mitteilt. Wir sehen dies nicht als eine Rechtsberatung an und werden uns hüten, eine solche in irgendeiner Weise anzubieten.