Hier
erfahren Sie mehr darüber, wie die "nicht
unumstößlichen, verwaltungsverbindlichen
Restriktionen" aufgrund der "nicht entbehrlichen
Einzelbewertungen" vorsorglich im "Einzelfall"
im Zuge der "Maßstäblichkeit" einer
"planungs- und projektbezogenen Einzelbewertung" interpretiert
und abgesichert wurden ...