Die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergienutzung in der Gemarkung Ober-Flörsheim wird katastrophale Folgen für Menschen und Natur in Ober-Flörsheim und Flomborn haben. Industrieanlagen immensen Ausmaßes werden in unmittelbarer Nähe des Ortsrandes (ca. 1 km) errichtet werden. Hatte der Windindustriepark Flomborn bereits zu einer visuellen Beeinträchtigung der direkten Lebensumwelt geführt, so wird einer der letzten intakten Naturbereiche unserer Heimat, das Hochplateau zwischen Ober-Flörsheim und dem Zellertal, der industriellen Überformung durch über 100 m hohe Rotorenanlagen preisgegeben werden.

Die besondere avifaunistische Bedeutung der Hochebene hat dazu geführt, daß die Sonderbauflächen für Windenergienutzung im bereits errichteten Windpark Flomborn nach wie vor nicht genehmigungsfähig sind! Daher ist zu befürchten, daß mittels eines "Gefälligkeitsgutachtens" in Ober-Flörsheim ein Windindustriepark entsteht, der die nicht genehmigungsfähige Flomborner Sonderbaufläche legitimieren soll.

Das GNOR-Gutachten betont, daß gerade "ausgeräumte Agrarlandschaften" eine hohe, bislang wenig erkannte Rastplatzfunktion für (gefährdete) Zugvögel aufweisen. "Hier ist die innere Qualität der ansonsten intensiven landwirtschaftlichen Produktionsstandorte zu erkennen und ein neuer landschaftsplanerischer Bewertungsansatz für solche Flächen zu fordern. Gebiete mit dem Nachweis traditioneller Rastplätze verdeutlichen, daß Agrarlandschaften zu bestimmten Jahreszeiten besondere Funktionen (Rast-, Nahrungs-, Ruhe-, Sammel-, oder Mauserplatz) bieten und dann für Zugvögel höchst attraktiv sind. Der Verlust von Rastflächen bedeutet einen in seiner Auswirkung noch nicht abzuschätzenden erheblichen Eingriff in das endogen gesteuerte circannuelle Zugprogramm von wandernden Vogelarten." (GNOR = Gesellschaft für Naturschutz u. Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.; im Auftrag des Landesumweltamtes erstellten Schrift, Materialien zum Konfliktfeld "Vogelschutz und Windenergie" in Rheinland-Pfalz)


Ungeachtet ihrer landwirtschaftlichen Nutzung hat die genannte Hochfläche eine funktionelle Bedeutung für hochgradig gefährdete Vogelarten. Sie ist

- Brutgebiet der vom Aussterben bedrohten Wiesenweihe (Rote Liste Kategorie I)

- größtes Mausergebiet in Rheinland-Pfalz der hochgradig gefährdeten Rohrweihe (Rote Liste Kategorie II)

- Überwinterungsort von nordischen Kornweihen

- Rastgebiet für gefährdete Vogelzugarten, u. a. Kiebitze, Goldregenpfeifer und Kraniche.

Dies ist in einem Gutachten der Gesellschaft für Naturschutz Rheinland-Pfalz (GNOR) protokolliert, das im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz entstand.