neuere Meldungen

25.01. - 02.02.02

Sicherheitsrelevante Informationen:

Aus dem windwilden Südwesten:
Zweebrigge – Vun Windräder, annere Windmacher unn emm Udo
Im Stadtrat hann die eene gemeent, es wär doch sicher richtich, wenn ma erscht iwwerlehe dät, ob mir so Mordswindmiehle in unserm Stadtgebiet wolle unn wenn jo, wo ma se uffstelle. Die annere hann gemeent, des hätt noch Zeit, ma misst sich desweje jetz noch net de Kopp verbreche ... Es heert net uff zu bassiere

Iwwerischens: Uns gefallen unser Pals unn Roihesse ohne Windräder VIEL besser, unn unser "schrecklicher" Dialekd gefellt uns aach. Meer vesteh'n nemlisch. - Darüber hinaus definiert sich der Begriff Heimat, die "regionale Identität" nicht allein über Landschaft & Natur, sondern auch über die Sprache, insbesondere und gerade im Euro-Globali-Spiel! Das meint ein Deutsch-Pfalz Europäer.

BAD SOBERNHEIM – Christdemokrat Manfred Dietz aus dem Verbandsgemeinderat spricht nach dem AZ-Bericht über die Probleme auf dem Weg zur Solarkommune vom „Traumtanz Solarkommunen“. Dietz will erfahren haben, dass selbst eifrige Befürworter der alternativen Energien – nachzulesen im „Jahrbuch erneuerbare Energien 2001“ – einräumten, dass zur Erzeugung von Strom die Technik der Photovoltaik die teuerste aller Lösungen ist.
Sogar die Vorzeige-Solarkommune Freiburg habe längst auf Windenergie umgeschaltet, erwähnt Dietz. Allgemein werde derzeit von den Ökologen, die auch das Ökonomische im Blick haben, zunehmend Bio-Energie favorisiert.
„Solarkommune ist etwas für Traumtänzer“
Frage: Was ist Bio-Energie? – Das Hügelland-Team wäre für eine aufklärende Antwort sehr dankbar. Wer's weiß schreibe uns bitte: huegelland@lycos.de (01.02.02)

PFIFFLIGHEIM - Zum Neujahrestreffen hatte die CDU Pfiffligheim die Bundestagskandidatin Ursula Knüpper-Heger eingeladen. Nach dem Rechenschaftsbericht des erneut im Amt bestätigten Vorsitzenden Theodor Cronewitz war die gut besuchte Versammlung von einer engagierten Diskussion zu bundespolitischen Fragen beherrscht. Dabei habe Frau Knüpper-Heger mit ihrer Kompetenz überzeugt. Die in Umweltfragen sehr verantwortungsbewusst argumentierende Politikerin sieht den Wildwuchs von Windrädern sehr kritisch. Das Weinland Rheinhessen liege ihr am Herzen. Cronewitz im Amt bestätigt

Unn's heert immer noch net uff zu bassiere ...
Meens:
Bundesnaturschutzgesetz
Umweltministerin Conrad: Ökokonto jetzt auch im Naturschutzrecht verankert
Umweltministerin Margit Conrad begrüßt den Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. "Damit hat sich Rheinland-Pfalz im Interesse von Naturschutz und Landwirtschaft durchgesetzt. Wir haben das Gesetz nicht blockiert, sondern erfolgreich optimiert", so Conrad. Jetzt sei der Weg frei für ein modernes Naturschutzgesetz, das gleichermaßen Verbesserungen für den Naturschutz und die Landwirtschaft bringe.
Für Rheinland-Pfalz beinhaltet das neue Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Vorteile insbesondere durch die Neuformulierung der Eingriffsregelung und des damit verbundenen Ökokontoregelung [Anmerkung: Chausseebeem]. Bislang war das Ökokonto nur unzureichend im Baurecht gesetzlich verankert. Mit dem neuen Gesetz wird das Ökokonto auch im Naturschutzrecht abgesichert. "Ein erheblicher Vorteil für Naturschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kommunen. Es bietet den Beteiligten größere Flexibilität und praxisnahe Anwendung", hebt die Umweltministerin hervor. Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland bereits 1994 die Ökokontoregelung konzipiert und umgesetzt.
So können Ausgleichsflächen bereits im Vorfeld von Eingriffen geschaffen werden. [Anmerkung: Ober-Flörsheimer werden es bestätigen.] Für die Landwirtschaft bringt die Neuregelung den Vorteil, dass eine Beeinträchtigung auch an anderer Stelle "auf gleichwertige Weise" kompensiert werden kann. Bisher wurde beispielsweise die Landwirtschaft nach der Rechtslage durch die Eingriffsmaßnahme - wie zum Beispiel beim Bau der ICE-Trasse oder beim Autobahnbau - belastet und zusätzlich durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen. [Anmerkung: Rheinland-Pfälzische dürfen nun als Entschädigung Dornfelder auf dem Mond anlegen, allrdings nur wenn sie die entsprechenden Pflanzrechte haben].
Rheinland-Pfalz hatte bei der Bundesratssitzung im Dezember 2001 im Interesse der Partnerschaft von Naturschutz und Landwirtschaft den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel war auch die Verzahnung der Naturschutzgesetzgebung mit den Fachgesetzen.
Umweltministerin Margit Conrad: "Naturschutz auf der Fläche braucht die Landwirtschaft. Wer hier unnötige Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen für den Naturschutz predigt, ist auf dem Holzweg. [Anmerkung: War davon jemals die Rede? - Wie "unnötige Bürokratie" funktioniert, zeigt das Beispiel Flomborn. Auch das ist nichts Neues!] Denn eine Neuorientierung der Landwirtschaft ist nur mit den Landwirten zu machen und nicht gegen sie." 30. Januar 2002, Newsletter

Vom Energieimporteur zum Exporteur moderner Technologie - Von Aurich nach Mainz?
[...] Eine zentrale Rolle bei der Energieversorgung der Zukunft wird nach Meinung von Umweltministerin Conrad die Brennstoffzellen-Technologie spielen. Sie zeichne sich durch Energieeffizienz und Schadstoffminderung aus. Margit Conrad möchte deshalb ein Netzwerk "Zukunftstechnologie Brennstoffzelle" initiieren. Ziel soll es sein, Industrie, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Handwerk und sonstige Interessierte zu einem Austausch zusammenzuführen. [...]
Im Bereich der neuen Energien setzt die Umweltministerin hohe Erwartungen in die geothermische Strom- und Wärmeerzeugung. Der Vorteil: Geothermische Kraftwerke arbeiteten emissionsfrei, liefen rund um die Uhr und lieferten die Grundlast. Sie seien  damit ein idealer Ersatz für Atomkraftwerke. Margit Conrad verwies hierbei auf das erfolgreiche europäische Modellprojekt in Soultz. Dort werde demonstriert, dass Stromgewinnung aus Erdwärme unter den Bedingungen des Oberrheingrabens möglich ist.  "Ich engagiere mich daher sehr intensiv dafür, dass die von verschiedenen rheinland-pfälzischen Energieversorgern geplanten Erdwärmekraftwerke möglichst schnell in die Umsetzung gehen können." Margit Conrad kündigte an, dass sie sich dafür einsetzen werde, dass sich Rheinland-Pfalz zur "Referenzregion Geothermie" entwickle. Ein weiterer Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz wird nach Conrads Worten die Nutzung von Wind- und Solarenergie sowie der Biomassen, beispielsweise Holz und Biogas, sein. 28. Januar 2002, Newsletter

Vom enormen Landschaftsgewinn
"
Dr. Scheer nannte in diesem Zusammenhang noch zwei interessante Zahlen: Im gesamten Bundesgebiet stehen 280.000 Hochspannungsmasten. Sollte der ganze Strombedarf gedeckt werden, so bräuchte man bundesweit nur 166.666 Windkraftanlagen. 'Das würde also einen enormen Landschaftsgewinn bedeuten', zeigte sich der 57-Jährige aus Remshalden in Baden-Württemberg überzeugt." - Oberpfalznetz "Verheerende Widerstände in Bayern" http://www.oberpfalznetz.de/print_Artikel/0,1782,29668,00.html. (31.01.02) 

Die Vielfalt der Kulturlandschaften in Europa ist ein kostbares Erbe.

Sie stellen eine sichtbare regionale Identität dar und sind ein Abbild der Geschichte und der Ausdruck der menschlichen Interaktion mit der Natur.

Bemühungen zur Erhaltung der regionalen Landschaften und ihrer Schönheit behindern nicht die wirtschaftliche Entwicklung. Im Gegenteil, diese Landschaften können als ökonomischer Anreiz dienen: schöne Landschaften sind eine bemerkenswerte Sehenswürdigkeit für Touristen und ziehen häufig Investitionen an. Dieses vielfältige Erbe erfordert ein vernünftiges Management, daß die örtlichen Bedingungen berücksichtigt. In vielen Fällen ist der Schutz von Stätten mit spezieller Bedeutung notwendig; in anderen Fällen leiden die Landschaften unter Vernachlässigung und müssen wiederhergestellt werden. Häufig sind die Bemühungen zur weiteren Kultivierung der Agrarflächen ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung von Flächenbrachen. ... Das Naturpotential der ländlichen Gebiete als Ganzes ist von Bedeutung und verdient deshalb im Hinblick darauf vergrößert zu werden, die wirtschaftliche Entwicklung zu stimulieren, die Naturressourcen zu regenerieren und die Lebensqualität zu verbessern. EUREK (III.C.3. Erhaltung und kreatives Management der Kulturlandschaften Europas). (30.01.02)

RLV: Freizeitwert der Kulturlandschaft in Milliardenhöhe
Auf 6,6 Mrd. € pro Jahr schätzt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) den Erholungs- und Freizeitwert der Kulturlandschaft in Deutschland.
Zur Ermittlung des Erholungs- und Freizeitwertes zieht der RLV Zahlen über die Freizeitaktivitäten der Bundesbürger heran. So rechnet die deutsche Gesellschaft für Freizeit jährlich innerhalb Deutschlands mit 2,1 Mrd. Ausflügen, 15,5 Mio. Kurzreisen und 11,6 Mio. Urlaubsreisen, deren Bestimmungsorte in der überwiegenden Zahl fernab der großen Städte im ländlichen Raum liegen. In der RLV-Berechnung wird der Wert eines Landschaftsbesuches im durchschnittlichen Eintrittsgeld für einen Kinobesuch (6 €) gleichgesetzt. Bei rund 1,1 Mrd. Landschaftsbesuchen errechnet sich somit eine Wertschöpfung von 6,6 Mrd. € pro Jahr.
Wie der RLV weiter mitteilt, liegen in der Rangskala der Häufigkeit der Erholungsaktivitäten der Bundesbürger die landschaftsbezogenen Freizeitaktivitäten an vorderster Stelle. Besonders beliebt sind Spazieren gehen, spielen im Freien, lagern und wandern sowie Rad fahren und neuerdings Inline-Skating. Seit 1978 haben sich die landschaftsbezogenen Freizeitaktivitäten mehr als verdoppelt.
Die von der gesamten Bevölkerung gewünschte und nachgefragte Kulturlandschaft wird – so der RLV – durch die Land- und Forstwirtschaft erhalten. Die Landwirte sind also nicht nur Nahrungsmittelproduzenten, sondern auch „Gärtner der Kulturlandschaft“. Da die Landschaftspflegeleistungen der Landwirte nicht über den Marktpreis ihrer Produkte entlohnt wird, müssten nach Auffassung des Verbandes die Umweltleistungen der Land- und Forstwirte im Interesse der Landschaftsbesucher durch den Staat honoriert werden. (Freigegeben von Dienstag, 29.Januar. @ 00:31:46 CET) - (30.01.02)

"Der Wert eines Landschaftsbesuches wird einem durchschnittlichen Eintrittsgeld für einen Kinobesuch mit 6 € gleichgesetzt". Menschen, die den Belastungen der industriellen Ballungsräume entfliehen, werden davon ganz unvermutet nun auch in den ihrer Erholung dienenden ländlichen Gebieten eingeholt. Eine engagierte Lobby verwüstet - einer Naturkatastrophe gleich - unser Land, unsere Heimat.

A U S S T I E G  A U S  D E R  W I N D K R A F T
Spaltet die Windkraft SPD und Grüne ?
Windkraftgegner und Lärmopfer stehen am Mittwoch, den 30. Januar um 12.30 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag mit Anti-Windkraft-Plakaten. Ab 13,30 Uhr verfolgen sie die Sitzung im Landtag, Plenarsaal. Der Umweltausschuss berät und entscheidet dann über die Anträge der Parteien und verabschiedet einen neuen Windkrafterlaß.
Nach dem Eindruck des BLS sehen neben den Oppositions-parteien auch weite Teile der SPD das Vorhaben der Grünen, im bevölkerungsreichsten Bundesland nahezu alle verbliebenen Erholungsflächen einem ökologisch und ökonomisch nutzlosen Prestigeprojekt zu opfern, zunehmend kritisch. Die Pläne der Grünen, den flächenhaften Ausbau der Windkraft weiter voranzutreiben, werden vom BLS kategorisch abgelehnt. Pressemitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 29. Januar 2002

Aus der deutschen Besenkammer, von Besen-Meistern, Zauberlehrlingen und von mittlerweile xx.xxx Besen

Wehe! wehe!
Beide Teile
Stehn in Eile
Schon als Knechte
Völlig fertig in die Höhe!
Helft mir, ach! ihr hohen Mächte!
Herr und Meister, hör mich rufen!

Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Niedersachsen
Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen gründen Dachverband in Niedersachsen
Um sich politisch mehr Gehör zu verschaffen und um die gesammelten Erfahrungen, auch anderen Bürgern, die von der Errichtung von Windkraftanlagen betroffen werden, zur Verfügung zu stellen, haben sich die Bürgerinitiativen entschlossen, einen Dachverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraft zu gründen.
Von Politik und Gesetzgebung wird eine nachhaltige Energiepolitik gefordert, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch die wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Belange in gleicher Weise berücksichtigt. Die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35.1 Nr. 6 BauGB muss abgeschafft werden, da diese mit einer de facto undemokratischen Genehmigungspraxis die verankerten Grundrechte der Bürger und den Schutz der Umwelt und Landschaft aushebelt. Im Interesse einer effizienten Energieversorgung muss für einen liberalisierten Energiemarkt die garantierte Einspeisevergütung für Windstrom im Gesetz für Erneuerbare Energien EEG entfallen, da hierdurch ausgerechnet eine Energieform bevorzugt wird, welche die Versorgungssicherheit gefährdet und ihren Betreibern auf dem Energiemarkt unter Ausschluss des Wettbewerbs überhöhte Strompreise garantiert, die zwangsweise vom Bürger zu entrichten sind.

FAZ-Wirtschaftsteil vom 12,12,2001 "Namen und Nachrichten" von Heribert Klein über Wolfgang von Geldern, Plambeck Neue Energien AG [siehe auch Windparks]
Fassungslos sehen die Bürger wie dehnbar sich unsere parlamentarische Demokratie erweist.Da machen sich Politiker selber Gesetze, die ihnen später als Unternehmer selbst am gebeutelten Markt staatlich garantierte Gewinne einfahren, für die sie sich dann auch noch feiern lassen.
Gemeint ist die Windbranche, der wir mittels politischer Helfer das Stromeinspeisegesetz mit seinem nachfolgenden Erneuerbare-Energien-Gesetz, sowie die quasi jeden Widerstand unterbindende Privilegierung von Windindustrieanlagen im § 35.1 BauGB zu verdanken haben.
Die Steuerzahler und Stromkunden müssen zwangsweise diese Gewinne bezahlen. Welche Milliardenlasten der Volkswirtschaft aufgedrückt werden, hat Wirtschaftsminister Müller in seinem Energiebericht deutlich aufgezeigt.
Besonders in Niedersachsen wird die "Klimarettung durch Windräder" als Negativbeispiel vorexerziert, ohne Rücksicht auf die Landschaft und die Bürger, und völlig an der angestrebten Nachhaltigkeit vorbei. Windräder sind und bleiben Kostgänger eines stabilen, funktionierenden Netzes und ersetzen kein einziges Kraftwerk.
Daß der Werdegang des niedersächsischen Fischer nach diesem "Durchsetzungserfolg" direkt in den Aufsichtsrat der Plambeck Neue Energien AG führte, verwundert dann nicht. - Hanna Thiele - (29.01.02)

An die Redaktion der "Welt" zu dem Artikel "Windenergie als Jobmaschine für den Norden", der am 17. Dezember im Hamburg-Teil erschien, äusserte sich Frau Prof. Christa-Maria Hartmann:
Natürlich schafft die moderne Geißel "Windkraft", die mit jedem neu aufgestellten Netzparasiten und seinem schwankenden Stromangebot unsere Versorgungssicherheit subtil aushöhlt und sich in Landschaft, Küsten und nun auch in die offene See hineinfrisst, höchstsubventionierte Arbeitsplätze. Dies aber als Aufhänger für eine halbe Seite Hofberichterstattung aus einem der innersten Kreise neuen Umweltgewinnler-Establishments zu benutzen, ist genau die Art von Meinungsmanipulation, die nach dem entlarvenden Ergebnis der Klimakonferenz von Marrakesch nicht mehr möglich sein dürfte in einer seriösen großen Tageszeitung.
Die Herren Vahrenholt, Stöhr und Andere aus dem Vorstand der Repower AG sind ja nicht aus der Vorstandsetage von Shell herabgestiegen, um etwa kleinere Brötchen zu backen, sondern um auf dem Windkraftsektor unter dem Schutz von zwei Gesetzen, die die Politik der Windlobby auf den Leib geschneidert hat, das ganz große Rad zu drehen. Zu wettbewerbsfreier, über zwanzig Jahre(!) festgeschriebener Rendite - und die Verantwortung für eine 24-Std.-Versorgung (die Wind eben nicht garantieren kann) dem (noch) stabilen, von Gas-, Oel-, Uran- und großen Wasserkraftwerken gespeisten Netz zu überlassen.
Da hören sich die flüssig vorgebrachten Halbwahrheiten Vahrenholts schon ganz anders an.
Dass sich unsere Gesellschaft so schwer damit tut, das Trojanische Pferd Windkraftnutzung zu enttarnen, entspricht offensichtlich der Trendhörigkeit jener Generation, die auch die Bloßstellung der jungen Menschen durch PISA zu verantworten hat. Und die offenen Worte aus dem Energiebericht von Wirtschaftsminister Müller werden schnellstens zerpflückt und unter den Teppich gekehrt. (19.Dez.01, an die Redaktion der "Welt", per Fax Nr. 030 / 25917 1606) - (29.01.02)

Feuer & Wasser
Öl ins Wasser und ins Feuer gießen ...
Vor Zulassung oder Genehmigung eines Vorhabens sind die Auwirkungen desselben auf die Schützgüter zu prüfen. Das "abiotische Schutzgut" Wasser ist einer Auswertung und Bewertung zu unterziehen. 
Windrotormaschinen sind in
Wasserschutzgebieten Zone 1 nicht zulässig, gleiches gilt für Vorrangbereiche für die Wasserwirtschaft. In RLP erklärt man sie in Wasserschutzone 2 + 3 für "eingeschränkt" zulässig. Ob die eingeschränkte Zulässigkeit folgenden Fall berücksichtigt, der viel öfter eintritt als in der Presse gemeldet? An 97 Meter Windrad läuft Öl den Mast herunter
FEUER! - Wehe, wenn's am Rotor brennt - »Ausschuss will Auskunft zur Personenrettung vom Landkreis Friesland: Wenn es am Rotor brennt, gibt es nicht viel zu löschen. Jevers Stadtbrandmeister Hans Hermann Specht informierte die Ausschussmitglieder über die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr, beim Brand im oberen Bereich einer Windkraftanlage einzuschreiten. "Unsere Hubleitern reichen nicht höher als 30 Meter", dämpfte Specht alle Erwartungen schon zu Beginn seines Berichtes. Die Nabenhöhe modernen Windkraftanlagen liege jedoch zwischen 50 und 70 Metern.
Specht bezeichnete die Chance, irgend etwas zu löschen, als "aussichtslos" und erinnerte an zwei Vorfälle mit Windkraftanlagen in Jevers nächster Nachbarschaft. 1999 habe im Wangerland ein Besucher, der in einer Anlage einen Herzanfall erlitt, nur noch tot geborgen werden können. Als ein Jahr später in Sillenstede ein Windrad gebrannt habe, sei es nicht möglich gewesen, mit Einsatzfahrzeugen an den Brandort auch nur heranzufahren. "Wir müssen dann abwägen, wie groß die Gefahr für unsere Leute ist und ob unser Einsatzfahrzeug gefährdet ist", erklärte er. Die Freiwillige Feuerwehr Wangerland habe vor diesem Hintergrund jeglichen Löscheinsatz bei den Windkraftanlagen schriftlich abgelehnt - die Betreiber seien hier angehalten worden, Vorkehrungen zur Personenrettung zu treffen und Personal dafür auszubilden. ... Dem eigentlichen Personal passiere normalerweise nichts, gab ihm Stadtbrandmeister Specht recht. Auch im Wangerland habe es einen Besucher getroffen.
Joachim Gruna berichtete von einem zweiten Schreiben an den Landkreis, in dem er nachgefragt habe, ob die Verpflichtung des Betreibers zu Sicherheitsvorkehrungen nicht an die Baugenehmigung von Windkraftanlagen zu koppeln sei. Auch darauf gebe es noch keine Antwort. ... Um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erlangen, forderte der Ausschuss Ordnungsamtleiter Gruna einhellig auf, sich weiterhin an den Landkreis und den Niedersächsischen Städtebund zu wenden. "Wir müssen ja das Rad mit unseren sechs Anlagen nicht neu erfinden", meinte Stadtdirektor Ingo Hashagen. Es müsse doch wohl wenigstens auf Landesebene Verfahren und Verordnungen geben. Dort mische man sich ja auch sonst gern ins Löschwesen ein.« Feuerwehr tut sich mit Windkraftanlagen schwer (28.01.02)

"Warum denn dies?" Herr Priggen MdL, Buendnis 90/Die Gruenen lobte die Baeweiler Windrotoren, weil diese etwa die Haelfte der Haushalte der Stadt Baesweiler mit Strom versorgen sollten. Ist nun 1/3 der Baesweiler Haushalte ohne Strom? - Denn kaum 17 Tage in Betrieb stehen zwei Anlagen, obwohl gerade in Baesweiler Windgeschwindigkeiten im Bereich der Windstaerke 6 und Windboeen im Bereich der Windstaerke 10 herrschen. Ein beunruhigter Bürger schreibt an den Bürgermeister. "Warum denn dies?" -
Leitsatz Nr. 4 (OVG NRW 7 A 4857/00): Bei der Festlegung von Tabu-Zonen aus Gründen des Immissionsschutzes können pauschale Abstände zu jeder schützenswerten Wohnbebauung angesetzt werden, diese Abstände können zulässigerweise auch auf einen vorbeugenden Immissionsschutz ausgerichtet werden und konkret für weitere Entwicklungen in den Blick genommene potenzielle Siedlungserweiterungsflächen mitberücksichtigen. - Was ein weiser Rat in jedem Fall beachten wird!
Literaturempfehlung: Lärmbekämpfung (28.01.02)

Das Geld und die Windkraft
1. Der ehemalige Leiter eines Unternehmens für Windkraftanlagen in Bocholt (Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen) gestand am 24. Januar 2002 vor dem Landgericht Münster die Hinterziehung von Steuern in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Er reichte in 49 Fällen fingierte Lieferantenrechnungen beim Finanzamt ein. (Siehe:Bocholter-Borkener Volksblatt, 25. 01.2020 und Insolvenzverfahren für Firma Knaup)
2. Der seit August 2001 in Untersuchungshaft befindliche abgewählte Amtsdirektor H. Wohlthat aus Gartz (Brandenburg) steht ab 30. Januar 2002 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft ihm «die Annahme von Vorteilen großen Ausmaßes» vor. Zusammen mit ihm sind die beiden Geschäftsführer einer Energiefirma wegen Bestechung angeklagt. Sie haben laut Anklage 25 000 Mark an eine von Wohlthat eingeschaltete polnische Vermittlerin gezahlt, um die Genehmigung für einen Windpark zu erhalten. Der Amtsdirektor habe davon 24 000 Mark bekommen, die Polin 1000 Mark. (Siehe: Amtsdirektor Wohlthat)
Mitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 24. 1. 2002
Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e. V.
Vorsitzender: Ferdinand Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein, Schloß, 74575
Schrozberg, 07936 289/272, Fax 765. Email: 07936272-0001@t-online.de.

Vom grauen Kapitalmarkt - Basisinformationen rund um Parks und Fonds
Fast 500 Millionen Euro werden jährlich von privaten Investoren in Windkraft investiert
Die rund 8.000 Windmühlen in der Bundesrepublik liefern derzeit knapp zwei Prozent der bei uns verbrauchten Energiemenge - damit ist Deutschland Wind-Weltmeister mit über 20.000 Arbeitsplätzen. [Vgl. BWE]
Ein Windkraftfonds basiert auf einem bewährten Finanzmodell, wie es bei Immobilien-, Schiff- und Medienfonds bereits seit langem praktiziert wird: Eine Kapitalanlagegesellschaft bündelt das Geld vieler Anleger und erwirbt und betreibt Windkraftanlagen.
Der erzeugte Strom wird an den regionalen Stromversorger (EVU) verkauft. Aus diesen Verkaufserlösen ergeben sich die Gewinne des Windparks, die nach Abzug der Kosten auf die Anleger verteilt werden. Die Höhe des Gewinnes richtet sich nach den Windverhältnissen am jeweiligen Standort, der Windausbeute des Anlagentyps und der Höhe der Einspeisevergütung.
Das seit April 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die unbegrenzte Stromabnahme durch die EVU und ebenso die Höhe der Einspeisevergütung. Für Strom aus Windkraft beträgt sie für in diesem Jahr ans Stromnetz gehende Windparks 8,95 Cent pro Kilowattstunde für die ersten fünf Jahre; danach sinkt sie für besonders windstarke Standorte ab. Für schwächere Binnenlandstandorte wird sie meist über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren garantiert.
Es ist immer eine langfristige Anlage, die anfänglich mit kleinen und danach immer größer werdenden Schritten über Ausschüttungen zurückgezahlt wird - verbunden mit Schwankungen, die sich aus windschwachen und -starken Jahren [vgl.Naturkraft, die sich nicht immer nach Plan verhält] oder unterschiedlichem Reparaturbedarf ergeben. Wer also schon nach zwei oder drei Jahren seinen Anteil wieder veräußern will, weil er sein Geld anderweitig braucht, könnte Schwierigkeiten haben, einen Käufer zu finden.
Ärger mit dem Finanzamt gibt es nur bei "Verlustzuweisungsgesellschaften" ohne erkennbare Gewinnerzielungsabsicht oder so genannten "Liebhabermodellen". Die Ertragssituation bei Windkraftfonds lässt aber klar erkennen, dass auch das Finanzamt spätestens mit Beginn des letzten Laufzeitdrittels auf seine Kosten kommt. Für Beteiligungen gibt es keinen gesetzlich geregelten Markt - man spricht auch vom grauen Kapitalmarkt - zum vollständigen taz-Artikel vom 14.01.02. (27.01.02)

Energiekontor in der Krise
Windpark-Bauer muss nach Anleger-Protest drei Parks zurückkaufen
schra Berlin - Die am Neuen Markt notierte Energiekontor AG (WKN 531350) steckt in der Krise. Der Bremer Energieanlagenprojektierer muss nach Informationen der Süddeutsche Zeitung drei Windparks zurückkaufen. "Wir wollen mit dem Rückkauf das Vertrauen der Anleger in Energiekontorprojekte erhalten," sagte der Energiekontor-Vorstand Günter Lammers. Nach Analysteneinschätzung liegen die Rückkaufkosten bei 25 Millionen Euro. Lammers wollte dies nicht bestätigen. "Wir stecken in den Verhandlungen. Martin Brelag, bei Energiekontor für Investors Relation verantwortlich, verglich den Rückkauf der Windparks mit "einer Rückrufaktion von VW, wenn die 100.000 Autos zurückholen".
Energiekontor plant und baut Windparks, die an Privatanleger verkauft werden, die in Kommanditgesellschaften organisiert sind. Im Fall der drei betroffenen Windparks hatten Anleger geklagt, die in den Prospekten versprochenen Renditen von 10 bis 15 Prozent seien ausgeblieben. Lammers: "Die Windprognosen in den Gutachten waren zu optimistisch." Die Anlagen lieferten weniger Strom als erwartet. Bisher hat das Unternehmen 45 Windparks gebaut, fünf davon in Fremdaufträgen. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr laut Energiekontor mit 100 Millionen Euro rund ein Viertel unter dem Plan. Das Ebit sei 2001 ebenfalls mit rund neun Millionen Euro deutlich geringer ausgefallen. - Süddeutsche, Freitag, 25.1.2002 (27.01.02)

Geld zum Tausch von Äckern
rok. RHEINDÜRKHEIM – Einstimmig hat der Stadtrat einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 360.000 Mark zugestimmt. Die Gelder werden benötigt, um Grundstücke in Rheindürkheim beziehungsweise Ibersheim aufkaufen zu können. Die Aktion läuft im Rahmen des Gewässerrandstreifenprogrammes am Seegraben. Die Grundstücke werden als Tauschflächen benötigt. Abgedeckt wird die Ausgabe durch Landesmittel und der Ausgleichszahlung für die Windräder in Leiselheim. (AZ, 24.12.2001)

Verhältnismäßigkeiten ...."Wegen dieses Eingriffs in das Landschaftsbild setzte die Kreisverwaltung in Montabaur eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 680.000 DM fest. Der größte Teil dieses Betrages entfällt auf die einzelnen Masten."
Ausgleichszahlung: Beim Neubau einer Hochspannungsfreileitung ist für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Dieser Ausgleich wird nicht nur für die Anlage als solche, sondern grundsätzlich für jeden einzelnen Mast fällig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
RWE erhielt die landespflegerische Genehmigung, im Westerwaldkreis eine 110 kV-Freileitung mit einer Gesamtlänge von etwa 6,5 km zu errichten. Die Leitung wird von 23 bis zu 58 m hohen Stahlgittermasten getragen. Wegen dieses Eingriffs in das Landschaftsbild setzte die Kreisverwaltung in Montabaur eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 680.000 DM fest. Der größte Teil dieses Betrages entfällt auf die einzelnen Masten. Der dagegen erhobenen Klage des RWE gab das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz überwiegend statt; seiner Auffassung nach bildet das gesamte aus Masten und Leitungssträngen bestehende Leitungsbauwerk einen einheitlichen Hochbau, für den ein einheitlicher - und deutlich geringerer - Ausgleich zu entrichten ist. Das Oberverwaltungsgericht folgte in der Berufungsinstanz dieser Ansicht nicht. Es bestätigte weitgehend die Ausgleichsforderung des Westerwaldkreises.
Die Errichtung einer 110 kV-Freileitung mit 23 Stahlgittermasten stelle auch in einem durch Autobahn und Eisenbahn-Neubaustrecke vorbelasteten Bereich einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, so das Oberverwaltungsgericht. (27.01.02)

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (27.01.02)

Vermeidung und Beseitigung von Umweltschäden
In Anbetracht der auf die Mitgliedstaaten und Gemeinden zukommenden Haftungsrisiken in Milliardenhöhe nach der EU-Regelung „zur Vermeidung und Beseitigung von Umweltschäden“ erscheint es sinnvoll und geraten "anhängige Verfahren" auszusetzen, bis die Frage der Entsorgung von Windenergieanlagen politisch und rechtlich geklärt ist, da die neue EU-Regelung eine Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln insolventer Windradbetreiber anordnet.
Der Verursacher wird zur Kasse gebeten: Kommission verabschiedet Regelung für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Behebung von Umweltschäden. (25.01.02)


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