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22.12. - 31.12.01

SAARBURG. (jac) » ...19 Exemplare des zu schützenden Mornell-Regenpfeifers*, der als Zugvogel seinen jährlichen Rastplatz auf dem Saargau hat, durchkreuzen die Windkraftpläne auf dem Höhenrücken. Während einer Informationsveranstaltung des Kreises wurde deutlich, dass die Pläne zum Bau von 80 oder mehr Windrädern im Vorranggebiet in diesem Umfang wohl nicht realisiert werden können. In diesem Jahr haben Betreiber von Windkraftanlagen durch Abschluss von Pachtverträgen große Hoffnungen unter den Landwirten in den Gemeinden Fisch, Mannebach, Wincheringen und Merzkirchen geweckt. Mit Pachterlösen von rund 10.000 Mark pro Windrad und Jahr wurde eine Goldgräberstimmung auf dem Saargau erzeugt ...« - VG-Saarburg: Zum Jahresende in die Startlöcher, Trierischer Volksfreund, 27.12.01.
*Vgl. GNOR-Gutachten: Dieses empfiehlt in zwei Fällen den Rückbau von Windrotoren und die Versagung neuer Anlagen. Eine geplante Neuerrichtung im Kreis Trier-Saarburg ist laut Gutachten nicht verantwortbar.
Gleiches findet sich in dem besagten GNOR-Gutachten zu Rotorriesen in pfälzisch-rheinhessischen EU-Vogelschutzgebieten für Weihen.
(31.12.01)

Hier soll(t)en 19 Riesenrotoren in einem EU-Vogelschutzgebiet Gesellschaft kriegen:
Mainzer Umweltministerium ergreift Partei für Windradbetreiber
Fachbehörden unter Druck
Auch in Rheinland-Pfalz - bspw. in Ober-Flörsheim - wurde mit viel Geld für Rotorriesen Goldgräberstimmung erzeugt. Sehr engagiert für die wirtschaftlichen Interessen von Windradbetreibern setzt sich das Mainzer Umweltministerium ein, setzt ihm untergebene Fachbehörden unter Druck und dreht einen Entscheid um, damit sich weitere Riesenrotoren gegen geltendes Recht in einem Vogelschutzgebiet drehen ....
Nachdem 19 Windräder auf mehr als fragliche Weise in einem EU-Vogelschutz gebaut worden waren, versprach ein Windradbetreiber der Gemeinde Ober-Flörsheim fast 100.000 Mark im Jahr in die Gemeindekasse für weitere 15 Windradmonster. In der Erkenntnis, daß Rotorriesen im Verein mit viel Geld weder der Umwelt noch den Menschen in der Region dienlich sind, bezogen mündige Bürger und Nachbargemeinden in einem Raumordnungsverfahren Position, ebenso das Landesumweltamt und zahlreiche Naturschutzverbände.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt (SGD Süd, ehemals Bezirksregierung) prüfte die vorgebrachten Argumente und erkannte: Durch den vorhandenen Windpark stoße die Belastung des Raumes an ihre Grenzen. Die hohe Anzahl der Unterschriften von Bürgern aus der Region verdeutliche dies und untermauere die Argumentation der Gemeinden. Die vorgetragenen Aspekte Vogelschutz, Landschaftsbild und Tourismus seien plausibel. Aufgrund der Belastung des Raumes bzw. dessen Auslastung bestehe hinsichtlich weiterer geplanter Anlagen keine Akzeptanz.
Auch die Stellungnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht sprächen eine eindeutige Sprache. Der komplette Windkraftbereich läge in einem gemeldeten Vogelschutzgebiet. Unstrittig sei, daß dieses Gebiet von geschützten Vogelarten (Weihen) intensiv genutzt und zudem von landesweiter Bedeutung sei. Windenergieanlagen verursachten nicht nur Störungen, sondern liefen gerade wegen ihrer "vertikalen Ausrichtung" [in die Höhe reichender Raumbedarf] dem Schutzzweck des Gebietes zuwider.
Damit war deutlich geworden, daß neben überwiegenden öffentlichen Interessen auch naturschutzfachliche Gründe der Errichtung weiteren, mittlerweile nur noch 14 Anlagen, entgegenstehen.Daraufhin reduzierte der Windradbetreiber seine Wünsche auf 8 Anlagen und das Mainzer Umweltministerium sorgte dafür, daß das Landesumwelt seine zuvor geäußerten gravierenden Bedenken zurückzog. Übrigens hatte das Landesumwelt schon mehrfach den baldigen Abriß der schon bestehenden Analgen in dem Vogelschutzgebiet "empfohlen" ...  Auch die Staatliche Vogelschutzwarte warf ihre Bedenken über den Haufen und das Mainzer Umweltministerium  "signalisierte" nun der SGD Süd, "im Hinblick auf eine reduzierte Anzahl von acht Anlagen" seien "diese ohne erhebliche zusätzliche Belastung tolerierbar"; dieser Meinung habe sich auch das Innenministerium als oberste Planungsbehörde angeschlossen. - Joint-venture? Mißwirtschaftsdemokratur à la Rheinland-Pfalz! (31.12.01)

Drehwurm:
Interessiert es Sie, wie bei der zweiten Vesper ein grüner Minister und sein BWE einen Dissens in einen Nonsens-Konsens umdrehte?

Für weitere Gespräche (und Presseerklärungen) dieser Art sehen wir schwarz, um die "noch offenen Fragen zu klären", wie es so schön in der Presserklärung des MSWKS heißt.
Welche Fragen sind eigentlich noch offen? Stellen nur BWE und Vesper diese Fragen? Und geben sie sich ihre Antworten gleich dazu?
Viel entscheidender als die Antwort ist in den meisten Fällen die Fragestellung, von der die WKA-Kritiker anscheinend ausgeschlossen sind ...
Schnee von gestern ist Vespers "message", daß die Kommunen ausdrücklich dazu aufgefordert sind, von ihrem Planungsrecht zur Ausweisung von Flächen für Windindustrieanlagen Gebrauch zu machen. Ein neuer Aspekt wäre die ernsthafte Erörterung der Frage, wie verantwortungsbewußte Kommunen im Interesse der ihnen anvertrauten BürgerInnen/Menschen ihr Planungsrecht gebrauchend TZs = Tabuzonen anstelle von KZs = Konzentrationszonen schaffen können und wie dabei früh informierte Bürgerinnen und Bürger gehört werden, um diesen Planungsprozesse aktiv mitzugestalten. Denn schließlich stellt nicht allein der von den Monstern ausgehende Lärm eine ernstzunehmende Belastung, Beeinträchtigung und Gefährdung für die gesamte Bevölkerung dar, die GRÜNE (Alp)Träume unbedingt in WEA-KZs einpferchen wollen und meinen, dies mit einem neuen Winderlaß "perfektionieren" zu müssen .... Dabei haben Kommunen keine Verpflichtung zur Förderung der Windenergie und können mit einem solchen fragwürdigen Erlass auch nicht dazu verpflichtet werden! (30.12.01)

Nötig wie ein Kropf ist ein "Windenergieerlass"
Dazu stellt das OVG NRW (7A4857/00 vom 30.11.2001, S.28) fest: »Aus den landesplanerischen Zielsetzungen zur Begünstigung der Nutzung erneuerbarer und unerschöpflicher Energien, die in den Grundsätzen für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen - insoweit war im Planaufstellungsverfahren noch der Runderlass vom 29. November 1996 (MB1. NW. 1996, S. 1864; Windenergieerlass 1996) in der Fassung des Erlasses vom 28. September 1998 (MB1. NW. 1998, S. 1110) einschlägig; vgl. nunmehr den Runderlass vom 3. Mai 2000 - (MB1. NRW. 2000, S. 690; Windenergieerlass 2000) - ihren Niederschlag gefunden haben, können schon deshalb keine Bindungen der Gemeinden hergeleitet werden, weil ein ministerieller Erlass der gemeindlichen Bauleitplanung keine Pflichten vorzugeben vermag, die über die sonst bestehenden rechtlichen Bindungen des BauGB und anderer Rechtsnormen hinausgehen.«
In RLP heißt das Wunderwerk, aus dem keine Bindungen der Gemeinde hergeleitet werden können, »weil ein ministerieller Erlass der gemeindlichen Bauleitplanung keine Pflichten vorzugeben vermag«: "Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen" (Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport - oberste Landesplanungsbehörde -, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 18. Februar 1999). (29.12.01)

"Irgendwas geht immer"
»Zum Jahresende boomt wieder die Steuersparbranche. Viele Milliarden verschwinden in den Taschen der Vertreiber von Windmühlen, Schiffen oder Filmfonds. Der Erfolg für die Anleger ist dagegen alles andere als gewiss: Nicht alle Investitionen rechnen sich - trotz Steuerersparnis.
Der erfolgreiche Unternehmer Mario Ohoven hat seine Strategie in dem Buch "Die Magie des Power-Selling" freimütig beschrieben: "Der Power-Seller, so tugendsam und mildtätig er sich auch gibt, ist gleichzeitig auch ein überaus cleverer und schlauer Fuchs: Er dreht es immer so, dass er die Gans niemals zu stehlen braucht. Die Gans kommt stets freiwillig mit!"
Doch die Branche zeigte sich flexibel. Sie fand neue Löcher im Dickicht der Steuergesetzgebung, und sie verstand es meisterhaft, ihre Angebote den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Mittlerweile ist klar: Die rot-grüne Koalition hat - wie alle Regierungen zuvor - den Kampf gegen die Steuersparmodelle verloren. Auch heute werden mit zweifelhaften Produkten Gelder am Fiskus vorbeigeleitet - und allzu oft in volkswirtschaftlich unsinnigen Projekten versenkt. ... "unternehmerische Risiko der Anleger" ... Insgesamt werden über 15 Prozent des Einsatzes, den der Steuersparer investiert, abgezweigt - für allerlei Gebühren, Nebenkosten und natürlich eine Erfolgsbeteiligung. Solange es genügend Gänse gibt, hat der Fuchs kein Problem.« GELDANLAGE von CHRISTOPH PAULY, DER SPIEGEL 17. Dezember 2001

Investieren die Kirchen ethisch?
»Die Kirchen scheinen den ökologischen Jesus zu entdecken. "Wenn wir in Wertpapiere investieren, dann legen wir strenge ethische und ökologische Maßstäbe an", sagt der Finanzreferent Beatus Fischer von der evangelischen Landeskirche in Baden.
Die badische Landeskirche hat in den letzten 10 Jahren durch "saubere" Anlagegeschäfte rund 23 Millionen Mark erwirtschaftet. "Sauber" heißt: Die Anteile von Firmen an Rüstung, Alkohol oder Glücksspiel müssen unter 10 Prozent liegen - nur dann investiert die Kirche.
Ökologische Anlagengeschäfte von Kirchen sind relativ neu. Vor zehn Jahren war das noch kein Thema. Insgesamt sollen die deutschen Kirchen und Orden zweistellige Milliardenbeträge angelegt haben, so schätzen kirchliche Finanzfachleute. Der katholische Moraltheologe Johannes Hoffmann meint, dass erst ein Prozent der kirchlichen Anlagen "ethisch und ökologisch" getätigt wurden. In den USA sind es schon 13 Prozent.
Das Benediktinerkloster Münsterschwarzach hat beschlossen, in 10 bis 15 Jahren alle Energie im großen Kloster aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Auf das Kirchendach, der Schule und weiteren Gebäuden werden Solaranlagen montiert, ein altes Wasserkraftrad wird reaktiviert, ebenso eine Biogasanlage. Etwa 400 Kirchen in Deutschland haben in den letzten vier Jahren Solaranlagen auf ihre Dächer montiert. Sie beziehen jetzt Energie von ganz, ganz oben.
Zudem beteiligt sich das Kloster an einem lukrativen Windpark in Norddeutschland.«
»Zurzeit verkauft die GHF sehr erfolgreich Windräder, die Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf despektierlich "ökologisch sinnlose Gelddruckmaschinen" genannt hat. Der Markt boomt: In den ersten neun Monaten dieses Jahres gingen 1115 neue Windturbinen ans Netz, 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Fünf Milliarden Mark wollen die Fondsbetreiber dieses Jahr mobilisieren. Selbst den Anbietern wird der Boom langsam unheimlich. Allenfalls zwei Jahre werde er noch anhalten, meint Stecker: "Dann wollen die Bürger keine Windparks mehr sehen."
Bis dahin wird die Landschaft von der Nordseeküste bis ins sächsische Sitten mit Windrädern zugestellt. Dank einer gesetzlich garantierten Einspeisungsvergütung von anfangs 17,8 Pfennig je Kilowattstunde dominieren längst nicht mehr die grün angehauchten Anleger, die mit reinem Gewissen investieren wollen. ... Die interessiert vor allem eins: In den ersten Jahren sind Verlustzuweisungen von insgesamt 60 bis 90 Prozent möglich.
« - GELDANLAGE

OVG NRW, Urteil vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00
Leitsätze:
1. Die Gemeinden sind durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dazu ermächtigt, die möglichen Standorte von Windenergieanlage restriktiv zu steuern, indem sie zugleich durch Darstellung von Vorrangzonen geeignete Standorte im Flächennutzungsplan positiv festlegen; dabei reicht die Ausweisung nur einer Vorrangzone aus.
2. Die Gemeinden haben bei dieser Ausweisung keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie; sie sind auch nicht verpflichtet, einen wirtschaftlich optimalen Ertrag der Windenergienutzung sicherzustellen.
3. Die Ermittlung und Festlegung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen setzt ein schlüssiges, hinreichend städtebaulich motiviertes Plankonzept für das gesamte Gemeindegebiet voraus; dieses kann an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit der von der Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausgerichtet werden.
4. Bei der Festlegung von Tabu-Zonen aus Gründen des Immissionsschutzes können pauschale Abstände zu jeder schützenswerten Wohnbebauung angesetzt werden, diese Abstände können zulässigerweise auch auf einen vorbeugenden Immissionsschutz ausgerichtet werden und konkret für weitere Entwicklungen in den Blick genommene potenzielle Siedlungserweiterungsflächen mitberücksichtigen.
5. Auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsfunktion der Landschaft können bestimmte "Tabu-Flächen" aus der weiteren Prüfung ausgesondert werden.
6. Wird der Entwurf der Ausweisung einer Vorrangzone öffentlich ausgelegt, bedarf es bei der Bekanntmachung der Offenlegung keines ausdrücklichen Hinweises auf die sich aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergebende Ausschlusswirkung.
7. Eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen.
8. Eine zur Verunstaltung führende Wirkung von Windenergieanlagen ist nur anzunehmen, wenn es sich bei dem optisch betroffenen Bereich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung handelt oder wenn ein besonders grober Eingriff, in das Landschaftsbild in Rede steht.

Umweltbelästigungen und Gefahren - "Windräder ohne Gefahr"
Wer dies schreibt handelt unserer Meinung nach bereits fahrlässig! Wir erinnern hier an die Strafverfahren gegen den Landrat in Euskirchen, bzw. gegen den Landrat des Kreises Aachen aus dem Jahre 2001, wo die Staatsanwaltschaft Aachen die Verfahren eingestellt hat, "weil die Gefahren von WKA bis dato nicht bekannt waren!"JETZT, zumindest durch die eingestellten Strafverfahren sind diese Gefahren den Politikern allerdings sehr wohl bekannt!
Wie kann dann ein grüner Politiker allen Ernstes schreiben, Windräder seien ohne Gefahr? Die bereits vorgelegten Beweise durch Eisabwurf, Eisfall, Flügelbruch, Mastbruch, Blitzschlag, Vogelschlag, etc. zeugen doch vom eindeutigen Gegenteil. Wir warten nur darauf, dass die Stadt Alsdorf aus Verkehrssicherungsmassnahme die Feld- und Radwege zum Windpark Baesweiler West mit Warnschildern versieht! Ein ensprechender Antrag wurde dem Bürgermeister, Herrn Schwake, vorgelegt! Handelt Bürgermeister Herr Schwake "ohne das Aufstellen von entsprechenden Warnschildern", in Kenntnis der konkreten Gefahr durch WKA gegenüber den Einwohnern der Stadt Alsdorf zumindest fahrlässig? Wir hoffen natürlich für alle Alsdorfer Einwohner, insbesondere für Eltern und Kinder dass wirklich nichts passiert! - Die Bürgerinitiative Baesweiler West (27.12.01)

Güllegas-Christmaslight

KIRN-LAND/SIMMERTAL»Vom Winde verweht scheinen die Simmertaler Wünsche nach der Ausweisung einer Fläche zum Bau einer Windkraftanlage am Habichtskopf. Das wurde bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land auf der Jahresabschlusssitzung des VG-Rates deutlich. Die geplante Fläche konnte nicht im Plan ausgewiesen werden. Dafür gibt es mögliche Flächen in Gemeinden südlich der Nahe.«
Die Ausweisung von Windindustrie-Flächen müsse verschiedene Kriterien erfüllen. Zum einen seien Mindestabstände bis zu1000 Metern zu Wohnflächen einzuhalten, auch Naturschutz und Landschaftsbild bewahrende Entscheidungsgrundlagen seien zu berücksichtigen. Zudem dürften Ortsgemeinden durch Windindustrieanlagen nicht in der Ausweisung von Neubaugebieten behindert werden. Vor diesem Hintergrund gäbe es nicht viele mögliche Flächen in der Verbandsgemeinde Kirn-Land.
Der Habichtskopf in Simmertal entspräche zwar den Abstandskriterien, doch der Naturschutz mache der Genehmigung einen Strich durch die Rechnung. Nach Beratung mit Vogelkundlern würden die Freiflächen von Zugvögeln durchflogen, Windindustrieanlagen behinderten den Vogelzug. Die Simmertaler sind sauer: „Mit dem Standort ist es uns ernst!“
Als mögliche Standorte für Windindustrieanlagen werden nun Flächen westlich von Heimweiler und südlich von Otzweile Bereiche ins Auge gefasst. Überlegungen und Ideen im Bereich der Meckenbacher Höhe Windindustriegebiete auszuweisen, wurden auf Grund des dort ansässigen Flugsportvereins nicht weiter verfolgt. AZ 22.12.2001

Durchmarsch
Dt. Den Marsch durch die Institutionen haben die Grünen erfolgreich hinter sich gebracht. Seit sie ganz oben angekommen sind, haben sie sich auf den Durchmarsch in die Institutionen verlegt. Keiner war darin so erfolgreich wie Umweltminister Trittin. An der Spitze des Bundesamts für Strahlenschutz tauschte er einen international renommierten Strahlenphysiker gegen einen Diplomarchitekten aus, dessen wichtigste Qualifikation die unbedingte Loyalität gegenüber dem Minister war. Die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission mischte er mit Atomkraftgegnern auf, und nun zwang er auch noch der Gesellschaft für Reaktorsicherheit einen Geschäftsführer auf, der in der Anti-Atom-Bewegung als einer ihrer Pioniere zu Hause ist, in der Wissenschaft aber nur Zaungast. Das Vorgehen des Umweltministers gleicht dem Verhalten der Tschernobyl-Mannschaft, die einmal ausprobieren wollte, wie der Reaktor reagiert, wenn man die automatischen Sicherheitsmechanismen abschaltet. Das Ergebnis ist bekannt. Nur haben offenbar gerade jene nichts daraus gelernt, die in Deutschland am lautesten vor einem "neuen Tschernobyl" gewarnt haben. - Trittin setzt seinen Kandidaten durch, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.12.2001

Der Anteil erneuerbarer Energien soll von rund sechs Prozent (davon sind vier Prozent Wasserkraft) auf 13 Prozent bis zum Jahre 2010 steigen; selbst wenn dies zuträfe, kann diese Steigerungsrate Kohle und Kernenergie auch nicht annähernd ersetzen. Aber selbst diese sehr optimistische Steigerung führt - durch den Bau von Wind- und Photovoltaikanlagen - zu einem enormen Flächenverbrauch .... Wer auf die Wirklichkeit hinweist, ist noch lange kein Gegner von Energieeinsparung, Energieeffizienz und von erneuerbaren Energien. Naturgesetze können durch Mehrheitsbeschlüsse nicht außer Kraft gesetzt werden. Im übrigen ist es höchste Zeit, daß die Bundesregierung die Ziele ihrer Energiepolitik und deren Erreichbarkeit nachvollziehbar und quantifiziert nennt; das ist bis heute unterblieben. FAZ 20.12.01

GRÜNE lieben die Bundeswehr! Dass wir das noch erleben dürfen ....
Allgemeine Zeitung: Angelika Beer, frühere Militärgegnerin und jetzige verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, hat sich in einen Bundeswehroffizier verliebt. „Die Heimlichkeit hat ein Ende. Wir lieben uns und stehen dazu“, erklärte die 44-Jährige gemeinsam mit dem 55 Jahre alten Oberstleutnant Peter Matthiesen in der „Welt am Sonntag“. Seit dem 1. Dezember stehe fest, dass sie ihr weiteres Leben gemeinsam verbringen wollten.
Einen unschönen Beigeschmack bekommt die Romanze jedoch, wenn man ein für die AZ offenbar unwichtiges Detail erfährt, das sich jedoch in der FAZ-Druckausgabe vom 24.12. findet: "Angelika Beer trifft einen Oberstleutnant. Das nennen wir mal eine Bundeswehr-Expertin: Die Grünen-Politikerin Angelika Beer liebt einen Oberstleutnant, was sie der "Welt am Sonntag" mitteilte. Sie habe den Militärattaché in Mazedonien mehrfach bei Bundesweh-Besuchen getroffen. "Am 17. September hat beim Abschied nach einer Besprechung der Blitz aus heiterem Himmel eingeschlagen." Nun wollten sie ihr weitres Leben gemeinsam verbringen. Auch der Oberstleutnant hat sich geäußert: Er hoffe auf eine gütliche Trennung von seiner Frau nach 27 Ehejahren. Vor den sieben Kindern laufe er nicht weg: "Ich bin auch in Zukunft für sie da." Nun ist für Frau Beer dazu alles gesagt. Weitere Erklärungen gibt es nicht. Und das ist gut so. Ein frohes Fest allen Beteiligten!"
Balkanische Liebe in der taz - Grüne Blitzkriegerin Angelika Beer erobert Bundeswehr
BERLIN dpa/taz Wo die Liebe so hinfällt . . . - zum Beispiel vor die Füße von Angelika Beer. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen hat sich verliebt - in einen Oberstleutnant der Bundeswehr. Es habe "der Blitz aus heiterem Himmel eingeschlagen", erklärte die Blitzkriegerin Beer der Welt am Sonntag. "Die Heimlichkeit hat ein Ende. Wir lieben uns und stehen dazu", jubelte das Paar des Monats. Grüne erobern die Bundeswehr, dass wir das noch erleben dürfen. Allerdings gibt es da ein Problem. Der Beer-Hase ist verheiratet, hat sieben Kinder, von denen drei in Mazedonien leben, woraus sich die nächste Schwierigkeit ergibt. Der 55-jährige Oberstleutnant ist nämlich auf dem Balkan stationiert, so dass kaum Zeit für die Liebe bleibt, will Frau Beer nicht scharpingartige Flugbewegungen vollführen. Das kommt davon, wenn man für Auslandseinsätze der Bundeswehr stimmt. taz Nr. 6634 vom 24.12.2001, Seite 27, 30 Zeilen (TAZ-Bericht)

Obwohl die Übernahme der Ökobank durch die GLS-Bank nur noch Formsache ist, droht dem alternativen Geldinstitut die Luft auszugehen. Anleger ziehen ihr Geld ab, Mitarbeiter suchen sich andere Arbeitsplätze
BOCHUM taz Die Lage der Frankfurter Ökobank spitzt sich zu. Obwohl die Übernahme der Bank durch die anthroposophisch orientierte Bochumer GLS-Bank seit Ende November beschlossene Sache ist, drohen ihr Kunden und Mitarbeiter abhanden zu kommen. "Die Kunden werden seit zwei Jahren hingehalten", schimpft einer der fünf Betriebsräte der Ökobank.
Die Kunden seien von Anfang an durch widersprüchliche Meldungen verunsichert worden. Allein in diesem Jahr habe die Bank insgesamt etwa 50 Millionen Mark verloren, weil viele Kunden wegen der unsicheren Zukunft der Bank ihre Spar- und Girokonten auflösten. Die Kunden wandern allerdings auch deshalb ab, weil sie ihre weltanschaulichen Ziele, die sie mit der Geldanlage verbanden, in der gestrandeten Bank nicht mehr verwirklicht sehen.
Als die älteste deutsche Alternativbank 1999 wegen mehrere geplatzter Großkredite unter anderem an Windkraftfirmen in die Krise geriet, hieß es zunächst, eine Fusion mit der GLS-Bank würde die Ökobank retten. Die Gespräche platzten jedoch und die Ökobank wollte zunächst doch noch allein weitermachen. Im diesem Jahr kam das endgültige Aus, die auf Sanierungen spezialisierte Bankaktiengesellschaft (BAG) in Hamm übernahm die Geschäfte.
Auch die Mitarbeiter verlassen die Ökobank. "Wenn noch mehr kündigen, können wir das Geschäft nicht mehr aufrecht erhalten", sagt der Betriebsrat, der seinen Namen nicht in der Zeitung sehen will. Das Servicecenter könne nur durch interne Umbesetzungen notdürftig betrieben werden, in der Vermögensberatung arbeite ab Januar nur noch eine Teilzeitkraft, die beiden Mitarbeiter des Rechnungswesen verließen zum Ende des Jahres die Ökobank. "Auf dem Arbeitsmarkt finden Sie aufgrund der Situation niemanden, der den Job machen will." Bank gerettet, Kunden geflüchtet - taz Nr. 6632 vom 21.12.2001, Seite 9, 105 Zeilen (TAZ-Bericht), NADIA LEIHS


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