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Meldungen vom 24.10. - 31.10.01

Verhältnis der Lieferleistung zur installierten Leistung müsste richtig heißen, "Verhältnis der DURCHSCHNITTLICHEN Lieferleistung zur installierten Leistung". Praktisch berechnet wird diese Größe mit der sog. Benutzungsdauer als Verhältnis der erzeugten elektrischen Arbeit (in kWh/Jahr) zur installierten elektrischen Leistung (in kW). Daraus ergibt sich ein Wert, der die Dimension h/Jahr hat. Bei Windenergieanlagen liegt der in der Größenordnung von 1500 bis 2000 h/Jahr. Bei Kohle- und Kernkraftwerken kann er bei über 8000 h/Jahr liegen. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Anzahl der Stunden eines Kalenderjahres (8760 h/Jahr), dann erhält man den Auslastungsgrad, den man (multipliziert mit 100) als Prozentgröße angeben kann. Der so berechnete Auslastungsgrad gibt eine Aussage über die mögliche Elektroenergieerzeugung innerhalb eines Zeitraumes (ein Jahr), er sagt nichts über die mögliche abgegebene Leistung der WEA. Diese kann auf jeden Fall zwischen 0 % und 100 % der Nennleistung liegen, je nachdem, wie hoch die Windgeschwindigkeiten sind. Die entscheidende Problematik liegt nicht darin, dass man weniger Leistung als die Nennleistung abnehmen kann, sondern darin, dass man erstens nicht planen kann, wann (zu welchem Zeitpunkt) das Leistungsangebot der WEA erfolgt und wie hoch es ist und zweitens, dass aus naturgesetzlichen Gründen eine WEA im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 1500 bis 2000 oder 2500 (im Küstenbereich) kWh aus einer installierten Leistung von 1 kW herausholen kann. Schließlich bläst der Wind bei uns nicht konstant das ganze Jahr über mit Höchstgeschwindigkeit!

...dass die Verminderung der CO2-Emission praktisch keinen Einfluss auf die Klimaentwicklung hat. Völlig richtig. Es handelt sich nach jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen um Zehntel Grad Temperaturerhöhung bei einer Verdopplung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre in 100 Jahren (wenn das überhaupt möglich ist)! ... Die erreichten Verbesserungen des Wirkungsgrades bei konventionellen Kraftwerken sind gut und notwendig - aber nicht wegen der Verminderung der Klimagasemission, sondern ganz einfach aus Wirtschaftlichkeitsgründen - in Deutschland und in Osteuropa und in allen anderen Ländern auch! Wenn wir davon ausgehen, dass das CO2 keinen (wesentlichen) Einfluss aufs Klima hat, dann ist der CO2-Ausstoß von Kraftwerken absolut uninteressant. Interessant ist der Wirkungsgrad, der Verbrauch von Brennstoffen aus rein ökonomischen Gründen! Daher haben WEA nicht einen "geringen ökologischen Nutzen", sondern gar keinen! (31.10.01)

Windkraft ökologisch ein Unglück, ökonomisch eine Mogelpackung
Während Windkraftbefürworter in veröffentlichen Bilanzen mit installierten Leistungen (= Nennleistung) geradezu protzen, sollte nüchtern gesehen werden, dass in Wirklichkeit lediglich ein Fünftel bis ein Zehntel dieser angegebenen Nennleistung erbracht wird.

Kostenvergleich der Energietypen

Sonne 106,61 Pf/kWh
Wind 23,42 Pf/kWh
Biogas 20,61 Pf/kWh
Wasser 11,44 Pf/kWh
Kohle 9,72 Pf/kWh
Kernenergie 6,27 Pf/kWh

Eine weitere Förderung macht ökologisch gesehen keinen Sinn. Selbst wenn wir ganz Deutschland mit den Anlagen verspargeln, würde kein Kraftwerk vom Netz gehen
Walter Wirz und Guido Ernst warnen vor unkoordiniertem Ausbau. »Die Bevorzugung von Windkraftanlagen im Baurecht muß ein Ende haben. Anlagen dürfen nur noch gemäß Regionalplanung mit angemessenem Abstand zu Wohngebieten errichtet werden. Für derartige Restriktionen plädieren die beiden Ahrkreisabgeordneten der CDU im Mainzer Landtag, Guido Ernst (Bad Breisig) und Walter Wirz (Adenau). Ohnehin, so die beiden Abgeordneten, muß der Umgang mit Windkraftanlagen auf eine realistische Grundlage gestellt werden. Die gelte ökologisch wie auch ökonomisch. Gesamtökologisch hätten sich die Anlagen mehr als Belastung den als Gewinn erwiesen. Dazu Walter Wirz: "Eine weitere Förderung macht ökologisch gesehen keinen Sinn. Selbst wenn wir ganz Deutschland mit den Anlagen verspargeln, würde kein Kraftwerk vom Netz gehen". Er sieht im Gegenteil in der derzeitigen Förderung der Windkraftenergie eine willkürliche Steigerung des Strompreises. Ähnlich bewertet sein Fraktionskollege Guido Ernst die Windkraft und folgert daraus: "Wir müssen jetzt kräftig auf die Bremse treten. Die negativen Auswirkungen auf die Landschaft, auf die Umwelt dürfen wir nicht länger hinnehmen." Die Zahl der Windkraftanlagen im Lande, so beide Politiker, habe sich seit 1998 von 225 auf aktuell 454 nahezu verdoppelt. Die Einsparleistung an CO2 sei trotz dieses massiven Ausbaus nur minimal und steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung oder gar zur Subventionierung dieser Energieart.« Büro des MdL Guido Ernst und Walter Wirz (CDU) - (30.10.01)

"Nebenwirkungen" der NABU-Position in "Naturschutz Heute" 04/01

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch zwei Windenergieanlagen außerhalb eines förmlich unter Natur- und Landschaftsschutz gestellten Bereiches: "Für Gebiete, in denen bereits eine Schutzverordnung existiert (Landschaftsschutzgebiet, Naturpark), ist danach die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig." (29.10.01)

Keine Windrotoren in einem Landschaftsschutzgebiet im Naturschutzpark Südheide!
Kreistag und Landrat beziehen eindeutig Stellung.

Das berühmte GNOR-Gutachten, vorgestellt bei dem 6. Symposium der Arbeitsgruppe Ethologie und Naturschutz e. V. in Osnabrück, 29.03. bis 01.04.2001 "Verhaltensanpassungen an menschlichen Einfluß und ihre Grenzen"

Faktische Vogelschutzgebiete - dem MUF RLP zur Erinnerung:
Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bestimmt:
(1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen:
a) vom Aussterben bedrohte Arten,
b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten,
c) Arten, die wegen ihres geringen Bestands oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten,
d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraums einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Bei den Bewertungen werden Tendenzen und Schwankungen der Bestände der Vogelarten berücksichtigt.
Die Mitgliedstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, wobei die Erfordernisse des Schutzes dieser Arten in dem geografischen Meeres- und Landgebiet, in dem diese Richtlinie Anwendung findet, zu berücksichtigen sind.
(2) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse in dem geografischen Meeres- und Landgebiet, in dem diese Richtlinie Anwendung findet, entsprechende Maßnahmen für die nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten. Zu diesem Zweck messen die Mitgliedstaaten dem Schutz der Feuchtgebiete und ganz besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete besondere Bedeutung bei.
(4) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die Zielsetzungen dieses Artikels erheblich auswirken, in den Absätzen 1 und 2 genannten Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb dieser Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden.

Urteil vom 02.08.1993 (Santona) - Rs C-355/90
Artikel 4 IV Vogelschutz-Richtlinie ist dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat der EU nicht befugt ist, die wirtschaftlichen Erfordernisse als Gründe des Gemeinwohls zur Durchbrechung des Schutzregimes zugrunde zu legen. Artikel 4 IV Vogelschutz-Richtlinie hat allein den Schutz der Lebensräume der Vögel zum Ziel, nicht dagegen den Ausgleich zwischen Vogelschutzinteressen und anderen Belangen.
(EuGH Slg. I 1994, 4221 = Natur und Recht 1994, 521)

Europäische Schutzgebiete als Chance begreifen
Deutscher Verband für Landschaftspflege fordert Umsetzungsinitiative in FFH-Gebieten zusammen mit den Landnutzern

EU-weit hat Deutschland in Bezug auf die FFH-Gebiete von allen Mitgliedsstaaten den größten Rückstand. Mit großer Sorge betrachtet es der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL), dass insbesondere pflege- bzw. nutzungsabhängige Offenland-Biotoptypen nur unzureichend in die Vorschlagslisten der FFH-Schutzgebiete aufgenommen wurden und damit viele für den Naturschutz wesentliche Gebiete nicht berücksichtigt werden.
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege fordert daher Bund, Länder und die Europäische Union auf, zu einer konsensorientierten Umsetzung der FFH-Richtlinie beizutragen und bietet hierzu die Unterstützung der Landschaftspflegeverbände an. Position des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege - April 2001
Deutscher Verband für Landschaftspflege

Jäger, Schäfer, Landschaftspfleger – Kooperation zum Erhalt der Kulturlandschaft
Gemeinsame Erklärung
Landschaftspflege, Jagd und Schäferei haben in ihren Zielen viele Gemeinsamkeiten, mitunter kommt es aber auch zu Problemen. Auf der ersten gemeinsamen Fachtagung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL), des Landesjagdverbandes Bayern (BJV) und des Landesverbandes Bayerischer Schafhalter zum Thema ”Jäger, Schäfer, Landschaftspfleger – von der Konfrontation zur Kooperation” am 19. November in Kloster Banz haben Wissenschaftler und Praktiker über Lösungsmöglichkeiten für eine Zusammenarbeit zum Wohl der Natur und Kulturlandschaft diskutiert.
Deutscher Verband für Landschaftspflege (28.10.01)

Windrotoren und Wild:
Wofür und warum verspricht ein Windparkbetreiber der örtlichen Jagdgesellschaft jährlich 200 DM pro Windkraftanlage "Schadensersatz" (bei 14 Anlagen = 2.800 DM/Jahr), wenn doch aufgrund mangelnder Habitate kaum Tierarten vorhanden sind, deren "geringfügige bis fehlende und keinesfalls erhebliche Beeinträchtigung" außer Frage steht? (27.10.01)

In Niedersachsen erregen sich GRÜNE Gemüter, daß Landesmittel für Studie über "Windkraft und Niederwild" verschwendet wurden: "Ernsthafte Zweifel am Wert einer von der Landesregierung mitfinanzierten Studie über den "möglichen Einfluss von Windkraftanlagen auf ausgewählte Niederwildarten" haben die Landtagsgrünen geäußert. Die Erkenntnisse ständen in keinem Verhältnis zum betriebenen Aufwand und zu den Kosten, sagte die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms am Dienstag (heute) in Hannover.
Die vom Institut für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführte Untersuchung kam im Frühjahr 2001 nach dreijähriger Arbeit zu dem Ergebnis, dass von Windkraftanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Tiere ausgehen [wir berichteten: Windmühlen stören Meister Lampe nicht]. Als "Zielarten" waren Rehwild, Feldhase, Rotfuchs, Rebhuhn und Rabenkrähen Untersuchungsgegenstand. Auftraggeber war die Landesjägerschaft. Mittel dafür wurden vom hiesigen Landwirtschaftsministerium als "Jagdforschung" zur Verfügung gestellt. Es ist von einem Landesanteil von rund 250.000 DM die Rede. [...] Harms sieht in den Forschungen, bei denen unter anderem mit "einem terracottafarbenen Knetei, welches mittels einer dünnen, transparenten Angelschnur an einem im Boden versenkten Hering befestigt" ist (Zitat Abschlussbericht) gearbeitet wurde, ein "großes Windei".
"Das Geld ist verschwendet. Dass sich Fuchs und Hase auch unterm Windrad gute Nacht sagen, ist dafür eine zu dünne Erkenntnislage", kritisierte die Grünen-Politikerin." Eben dieser Ansicht ist auch ein Wildmeister aus Mechernich in der Eifel. Auch er hält nichts von dieser Auftragsuntersuchung und stellt seine Erfahrungen und Kenntnisse dagegen. (27.10.01)

Eine intakte Landwirtschaft schafft eine intakte Landschaft, in der sich Menschen wohlfühlen und auch Danke sagen können. - Raten Sie, von wem dieser Spruch stammt?! - Darauf kommen Sie nie! Nein, nicht Renate Künast, sondern ... (des Rätsels Lösung)

Windräder so gut wie sinnlos
Dr. Felix Conrad nahm die jüngste Inbetriebnahme von großen Windrädern bei Tiefenthal (Leininger Land) und Bitburg (Eifel) zum Anlaß, Ministerpräsident Beck wieder einmal an die weitgehende Sinnlosigkeit von Windrädern - zumindest im Binnenland - zu erinnern.

Windkraft, die unendliche Geschichte
Geschrieben wurde über den Unsinn der Windkraftanlagen reichlich, dieser auch wissenschaftlich nachgewiesen, aber leider wohl nicht ausreichend gelesen und nachweislich am wenigsten von den Gemeinderäten, die über die Erstellung dieser Monster im Vorfeld abzustimmen haben. Ein Leserbrief an die RHEINPFALZ zum Thema Windkraft, insbesondere in der Gem. Herren-Sulzbach. (26.10.01)

Unter "ökologischer Kompensation" oder "Ausgleichsmaßnahmen" versteht unser deutsches Naturschutzgesetz in Übereinstimmung mit dem EuGh Maßnahmen mit konkreten positiven Auswirkungen z. B. auf Vögel und deren Lebensräume, die durch ein Vorhaben (wie z. B. Windrotoren) ganz erhebliche Beeinträchtigungen erleiden. In Rheinland-Pfalz ist "man" jedoch ganz anderer Ansicht. "Vermeidung" und "Verminderung" bedeutet hier Vermeidung von Verträglichkeitsprüfungen, und schon "vertragen" alle Schutzgüter, Vögel, Menschen, Landschaft und Natur die unrechtmäßige Errichtung von beispielsweise 13 Windrotoren in dem faktischen Vogelschutzgebiet in der Flomborner Gemarkung. Um bei dem Beispiel zu bleiben, wird hier die Vertreibung von Weihen oder Kiebitzen "ökologisch kompensiert" durch "Fördergelder des Wirtschaftsministeriums in Höhe von 150.000 Mark. Diese wiederum stammen aus der Ausgleichszahlung eines Windkraftanlagenbetreibers [juwi], die für die Verschönerung der Landschaft bestimmt sind ...", indem an der Erbes-Büdesheimer Chaussee auf rund 500 Metern (mehr sind es nicht!) 45 neue Chausseebäume zum schließen der "Lücke" in der Allee gepflanzt werden (dies geschah übrigens schon letzte Woche). Den aus den Flomborner Äckern vertriebenen Vögeln nutzt das zwar nichts, auch verunstalten die Flomborner Rotoren - von der Erbes-Büdesheimer Chaussee aus gut sichtbar - weiterhin das rheinhessische Hügelland, aber Herr Rosenkranz, Verfasser des am 9.3.2000 in der AZ erschienen Artikels "Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Windparks", macht aus den 45 neu gepflanzten, die Alleenlücken füllenden, spitzwüchsigen Lindenbäumen eine nette Geschichte "Lücke in Alleenstraße ist nun gefüllt". Dabei vermeidet er tunlichst die Erwähnung der drei Heimersheimer GAIA-Monster, die noch auf ihre "Kompensation" warten. Nicht gewartet haben VG-Bürgermeister Ernst-Walter Görisch, Bürgermeister Knut Benkert und andere. Bis der Herr Bäckermeister und Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage endlich "vor Ort auftauchte", hatten sie (zum Glück?) Kreistagssitzung. (25.10.01)

Dort werden sie sich um die „Welle neuer Windräder“ Kopfweh gemacht haben. "Während auf Gemeinde- und Kreisebene die Ablehnungsfront gegenüber der Aufstellung neuer Windkraftanlagen in Rheinhessen wachse, verfolge die Landesregierung einen weiteren Ausbau. Davon ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Hansjürgen Doss überzeugt. Nach einer Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag zum Thema Windkraft sieht er eine Welle neuer Bauanträge für immer größere Windräder in Rheinhessen voraus. Doss: „Der Sprecher der Regierungsfraktion SPD hat die Nutzung weiterer Flächen und die Optimierung bestehender Anlagen konkret angekündigt. Das heißt zusätzliche Standorte und höhere Türme mit größeren Rotoren.“ Obwohl die Landesregierung selbst einräume, „dass Windanlagen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung darstellen“, verbreite sich die „Utopie“, mit Hilfe der Windkraft könnten die Emission zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3000 Tonnen Schwefeldioxid und Stickoxide vermieden werden." (25.10.01)

In Hessen hält man nichts von solchen Utopien. Dort hat Roßdorfs Parlament die Windräder abgeblasen. SPD und CDU sehen keinen Standort und bremsen Bürgermeister Pfeiffer – „Meschugge vom Schlagschatten“. (25.10.01)

Auch im Kreis Miltenberg will man nichts von "nicht genehmigungsfähigen Utopien" wissen. In einer Pressemitteilung des Landratsamtes verweist Landrat Schwing in seiner Stellungnahme darauf, dass der Bau einer Windkraftanlage im Naturpark bei Mainbullau den Entwicklungszielen des Regionalplanes widersprochen hätte. Dies sei eine Entscheidung der Regierung und nicht des Landkreises. (25.10.01)

Unter den Arten Energie zu erzeugen steht die Wasserkraft abseits, wenn es um die politische und finanzielle Förderung geht. Dieser Ansicht ist Kai-Hendrik Schlusche, Vorstand der Naturenergie AG, dem nach eigenen Angaben deutschen Marktführer bei den reinen Ökostromhändlern. Der Strom, den Naturenergie verkauft, stammt ausschließlich aus Wasserkraftwerken vom Oberrhein. Alles in allem reicht der Wasserkraftstrom aus Südbaden für rund 400 000 Haushalte. Naturenergie AG, Grenzach-Wyhlen - in der FAZ

In Rheinland-Pfalz haben "erneuerbare Energien" am gesamten Stromverbrauch einen Anteil von rund 5%.
84% des gesamten "erneuerbaren Stromes" wurde mittels Wasserkraft erzeugt. Lediglich schlappe 0,69% des gesamten Stromverbrauchs "verdanken" wir den 454 Windrotoren, die die Landesregierung am liebsten verdreifachen möchte. Das heißt: Zum Preis der totalen Landschaftszerstörung soll eine lächerliche Strommenge von weniger als der Hälfte des Stroms erzielt werden, den derzeit rheinland-pfälzische Wasserkraftwerke bereits erzeugen! Grafik

Zu neu einzurichtenden Wasserkraftwerken das OVG Rheinland-Pfalz:
Wenn an einem naturnahen und unverbauten Bach- oder Flussabschnitt ein neues Wasserkraftwerk zur Stromerzeugung errichtet werden soll, kann die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich von dem Verbot des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 LPflG Befreiung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 LPflG erteilen. Eine solche Befreiung setzt voraus, dass die für das Vorhaben sprechenden Gründe des Wohls der Allgemeinheit die geschützten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der konkreten Wertung überwiegen.
In einem Planfeststellungsverfahren mit lediglich formeller Konzentrationswirkung bilden die Verbotstatbestände gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 LPflG sog. zwingende Versagungsgründe. Dies gilt unbeschadet bestehender Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 38 LPflG und unabhängig davon, ob es sich um eine sog. privatnützige Planfeststellung handelt. Das Urteil in seinem vollständigen Wortlaut. (24.10.01)


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