Beispiele, daß es entgegen anders lautenden Behauptungen doch geht!

Gemeinden, die keine Windkraftanlagen wünschen, sind gesetzlich nicht gezwungen (höchstens politisch), Flächen für Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan darzustellen, um aufgrund der Privilegierung "Wildwuchs" zu vermeiden.
Die Gemeinden müssen nicht Flächen für Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen darstellen!!!

Öffentlicher Anzeiger vom 4.2.1999:
Volxheim (VG Bad Kreuznach-Land) lehnt die Ausweisung von Flächen für "Windkraftnutzung" in der Gemarkung Wöllstein an der Grenze zur Gemarkung entschieden ab. Als Begründung wurden angeführt:

1. Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität in Volxheim. Ferner hat der Gemeinderat ein Neubaugebiet "Im Brühl" beschlossen, daß dem Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen in dieser Richtung zur Gemarkunsgrenze immer näher käme. Man befürchtet: Gesundheit und Wert der Immobilien werden ruiniert.

2. Der Infraschall, der bei Windkraftanlagen entstehe, solle für psychische und organische Krankheiten verantwortlich sein. Also bestehe eine gesundheitliche Gefahr für die Volxheimer Bürger. Die Rotorflügel seien exzellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall.

3. Weitertragung des Rotationslärms durch die Rotorblätter und die Gittermasten.

4. Was das Landschaftsbild anbelangt, so sei die dominante visuelle Wahrnehmbarkeit sehr hoch.

5. Nachteile auf Wachstum und Erträge in diesen Weinbergslagen sind zu befürchten. Die Winzer von Volxheim haben hier beste Weinlagen von hoher Qualität. Auch entsteht Schattenwurf für die Weinberge.

6. Es entstehen Wildverdrängungen. Beeinträchtigung des Volxheimer Jagdgebietes und finanzieller Verlust bei der Jagdpacht wird befürchtet.

7. Ferner soll es in dem geplanten Gebiet eine Vogelfluglinie geben.

8. Eventuelle Nachteile, die zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind und sich später erst herausstellen werden, nachdem vielerorts dieses Novum von Windkraftanlagen in dieser dichtbesiedelten Region erst einmal richtig unter die "Lupe" genommen wird.
Nach Ortsbürgermeister Böll sollen die Interessen der Bürger Priorität haben.


Wormser Zeitung, 22.04.2000
nad. GUNDERSHEIM ... In der Gemarkung Gundersheim wird kein Windpark entstehen. Gegen eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans sprach sich der Rat aus. Straus wies die Ratsmitglieder darauf hin, dass das Thema Windpark nicht zum ersten Mal im Rat diskutiert würde. "Es geht um den Umweltschutz, aber es geht auch ums Geld, muss ganz deutlich gesagt werden", führte Straus aus. Immerhin kämen durch den Windpark jährlich etwa 28.000 Mark zusätzlich in die Gemeindekasse. Aber die Ratsmitglieder waren sich weitgehend einig, dass der Erhahlt des Naturschutzgebietes "Rosengarten" und der dort heimischen seltenen Tier und Pflanzenarten einen höheren Stellenwert einnehmen sollte, als finanzielle Überlegungen.
Einzig Hildegund Heinz (FDP) und Thomas Finger (SPD) sprachen sich für den Windpark aus. Heinz argumentierte, dass auch das Stellen der Strommasten für die Überland-Stromleitungen bestimmt zur Zeit der Montage nicht nur Freunde gefunden hätte. "Ich finde die Windräder sogar schön", führte sie weiter aus, "sie gehören inzwischen zu unserer Landschaft."


Allgemeine Zeitung, 17.04.2000
Zugunsten der Dorfansicht Dienheimer Rat mit Ideen zur Gestaltung der Gemeinde
eh. DIENHEIM - Einstimmig verabschiedet wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nierstein-Oppenheim. Gegenstand der Planänderung war die Entwicklung der Ortsgemeinden, sowie eine Standortanalyse für Windenergienutzung. Auf Grund von Einzeluntersuchungen werden im Bereich der VG keine Sondergebiete für Windenergienutzung ausgewiesen.

Ebenso handelte die VG Bodenheim.


Allgemeine Zeitung, 13.05.2000
von Andreas Lerg
HAHNHEIM - Die Entwicklung der Ortsgemeinden und die Standortanalyse für Windenergienutzung sind Gegenstand der Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nierstein-Oppenheim. Diese sieht im gesamten VG-Gebiet keine Standorte für Windenergieanlagen vor.


VG-Monsheim
Umfasst die Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim/Pfrimm

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 22. Mai bis 23. Juni 2000

Negativdarstellung für die Windenergieanlagen (sonstiges Sondergebiet)
Auf der gesamten Fläche der VG ist eine Nutzung von Windkraft nicht möglich.
Vorbehaltsfläche bestand nur in der Gemarkung von Mölsheim mit einer Windhöffigkeit > 3,4 m/s in 10 m Höhe nach Angabe der Regionalplanung. Zwei als absolut wichtende Restriktionen, nämlich die Nutzung des Gebietes durch US-Fallschirmspringer und die avifaunistische Bedeutung der Offenflächen als Brut- und Rastplätze schließen eine Windkraftnutzung aus, und definieren die Fläche somit als für Windkraftanlagen ungeeignet.
Wegen der fehlenden Windhöffigkeit, des empfindlichen Landschaftsbildes, der Richtfunkstrecke, die das VG-Gebiet in Ost-Westrichtung quert, fehlender Einspeisemöglichkeiten der produzierten Energie in das überörtliche Elektrizitätsnetz und/oder der schützenswerten hervorragenden Eignung als landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein wirtschaftlicher und für Natur und Landschaft verträglicher Bau bzw. Betrieb von Windkraftanlagen ansonsten nicht gegeben. Es wird deshalb eine Negativdarstellung über die gesamte Fläche gelegt.


Kein geeigneter Standort vorhanden

-Oldenburg, Niedersachsen-
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 19.5.98 folgenden Beschluß gefaßt: Auslegungsbeschluß Flächennutzungsplanänderung Nr. 1 (Vorrangebiete für
Windenergieanlagen): Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde vom Verwaltungsausschuß der Stadt Oldenburg am 4.2.97 gefaßt. Der Rat der Stadt Oldenburg beschloß gleichzeitig, von der frühzeitigen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen, da durch die Flächennutzungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch die Gesetzesänderung zum § 35 BauGB sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, sofern öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen: Um festzustellen, an welchen Standorten im Stadtgebiet Windenergieanlagen aufgrund ihrer Verträglichkeit mit anderen Nutzungen errichtet werden könnten, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß im Gebiet der Stadt Oldenburg kein geeigneter Standort vorhanden ist.
Entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches wird das Gutachten in der Zeit vom 22.6. bis 24.7.98 im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Neues Rathaus, Pferdemarkt 14, 26105 Oldenburg, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Oldenburg in Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entscheidet.
.....................................................
-Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen-
"Nach eingehender Beratung kam der Hauptausschuß nach Abwägung aller Gesichtspunkte einstimmig zu dem Ergebnis, daß in der Gemeinde Burbach keine Standorte vorhanden sind, die für die Nutzung von Windenergie mittels Windkraftanlagen geeignet sind. Insbesondere stehe der zwar grundsätzlich wünschenswerten alternativen Energiegewinnung mittels Windkraftanlagen der erhebliche und unverhältnismäßig weitreichende Eingriff in die Natur und in das Landschaftsbild entgegen." Hauptausschußsitzung am 20. Januar 1998
.....................................................
-Wiehl im Oberbergischen Kreis, Nordrhein-Westfalen-
"Flächen für Windenergienutzung sollen nun doch keinen Niederschlag im Flächennutzungsplan der Stadt Wiehl finden...Windenergieanlagen seien nur für den Betreiber rentabel, für die Volkswirtschaft brächten sie keine Vorteile, gab Lothar Koch (CDU) zu bedenken. Friedhelm Thönes (SPD) ging sogar so weit zu sagen, daß die Hoffnungen, die man in die Windenergie gesetzt habe, zerplatzt seien. Er sprach sogsr von unnötigen Eingriffen in die Natur...


Siehe auch Seite 43 ff in "Windkraft - Planung - Nutzen - Umweltfragen", Mai 97. Heft 42 der Wilhelm-Münker-Stiftung, Sandstr.1, 57072 Siegen, 0271 57097, Fax 24427. 8,80 DM.

Siehe auch in "Windkraft: Eine Alternative, die keine ist". Professor Dr. Otfried Wolfrum, Modautal, Verlag 2001, 2. Auflage 1998. Bestellen per Tel. 01805-232001, per Fax 01805-242001. 15 DM. 5 Stück 65 DM, 16 Stück 190 DM. Porto und Verpackung 6,20 DM.

Siehe auch Zulässigkeit von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 7 Baugesetzbuch - Steuerungsmöglichkeiten durch Planung" von Dr. Ralf Bleicher (5 Seiten). Der Verfasser ist im Deutschen Landkreistag der zuständige Dezernent. Telefon 0228 22803 15, Fax 0228 22803 33 oder 0228 22803 50.