Grünes Licht für drei weitere Windkraftanlagen
UNKENBACH: Gemeinderat beschließt einstimmig Bebauungsplan - Im Grenzgebiet zu Obermoschel, Lettweiler und Rehborn
Den Bebauungsplan für die Teilgebiete "Auf der Buchenhecke", "Auf der Lettweiler Höhe", "Auf Rübenstück" und "Am Rehborner Pfad" zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen hat der Unkenbacher Gemeinderat auf seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen. Mit der Planung werden innerhalb des Windparks der Gemeinde Unkenbach weitere drei Windkraftanlagen Platz finden.
Ortsbürgermeister Claus Bensing informierte, dass sich für die Restflächen des Windkraftstandortes Unkenbach ursprünglich insgesamt drei Investorfirmen interessiert und auch teilweise bereits vertragliche Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern geschlossen hätten. Nachdem sich alle Investoren der Gemeinde vorgestellt hatten, seien bei der Gemeinde Bauanträge für die Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen eingegangen. Da die geplanten Anlagenstandorte teilweise jedoch unmittelbar aneinander angegrenzt hätten und die notwendigen Abstandsflächen nicht eingehalten werden konnten, habe die Gemeinde zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Investoren eingeladen und die realisierbaren Bauflächen festgelegt. Zwischenzeitlich hätten die Investoren auch eine Einigung untereinander signalisiert, so dass das Bebauungsplanverfahren zügig weitergeführt werden könne.
Bereich umfasst 19,4 Hektar
Den Auftrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes sei das Planungsbüro Gutschker & Dongus aus Odernheim beauftragt worden. Der Gemeinderat erneuerte den im vergangenen Jahr gefassten Aufstellungsbeschluss auf Grund einer parzellengenauen Anpassung der Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches zu der Ausweisung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich erstreckt sich nunmehr auf eine Konzentrationsfläche von etwa 19,4 Hektar und grenzt unmittelbar an die Gemarkungen Obermoschel, Lettweiler und Rehborn an. Bisher wurden auf diesem Höhenplateau bereits acht Windkraftanlagen gebaut. Mit dem Bebauungsplan werden auf Unkenbacher Gemarkung weitere drei Anlagenstandorte ausgewiesen. Der Rat beschloss, dass die Verhandlungen mit den Windkraftinvestoren über die Entrichtung eines Benutzungsentgeltes für die Benutzung von gemeindlichen Wirtschaftswegen mit Baufahrzeugen und für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes noch zu führen seien.
Kritik an Obermoscheler Termin
[...]. Abgeklärt werden soll, ob am Sonntagmittag vor Kerweumzug und Kerwerede ein gemeinsames Mittagessen angeboten werde. Am Kerwemontag ist ein Wettmelken geplant.
Bensing informierte, dass für die Neueinweihung der Unkenbacher Kirche nach Abschluss der Innenrenovierungsarbeiten am 1. Advent dieses Jahres der Michelin-Chor aus Bad Kreuznach gewonnen werden konnte.
Hund verletzt Rehbock
Erster Ortsbeigeordneter Gerhard Nessel teilte mit, dass im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Unkenbach in den vergangenen Tagen ein Rehbock von einem Hund gejagt und lebensbedrohlich verletzt worden sei. Ein Spaziergänger, der den Vorfall beobachtet hätte, habe den Jagdpächter informiert, der dann das Tier erlegt und von den qualvollen Schmerzen befreit habe. Der Gemeinderat appellierte an die Hundehalter, die Vierbeiner, auch im Außenbereich, immer an der Leine zu führen. (bhs) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 14. Mai , 03:45 Uhr

Pacht: Landwirte in Flomborn (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) waren 1998 mit 1.500 DM zufrieden. Dem Widerstand haben sie zu verdanken, daß noch ein Tausender drauf gelegt wurde. Verärgert erkennen sie, daß Ober-Flörsheimer Grundstückseigentümer der Firma juwi 7000 DM wert sind, während juwi für Unkenbacher Bauern nur 3.700 DM übrig haben soll...

Stellungnahme des Landespflegebeirates zu der im Auftrag einer Windfirma von einem "Landschaftsplaner" erstellten "landespflegerischen Beurteilung" den Standort Unkenbach betreffend

Verbandsgemeindeverwaltung
Alsenz-Obermoschel
Postfach 20
67 820 ALSENZ

Ihr Schreiben vom 17.05.2001 3/610-13/bö Zeichen

Datum 28.06.2001

Vollzug des Baugesetzbuches
Hier:
Auslegung des Bebauungsplanes für die Teilgebiete "Auf der Buchenhecke", "Auf der Lettweiler Höhe" und "Am Rehborner Pfad" in der Gemeinde Unkenbach zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen, gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landespflegerische Begleitplan zum genannten Vorhaben spricht von der "Vorbelastung des Landschaftsbildes in Form der intensiven [!] landwirtschaftlichen Nutzung der Lettweiler Höhe'" Auch schon bestehende Windanlagen stellten ein Vorbelastung dar.

Wie der beigefügte Ausschnitt aus der topographischen Karte belegt, befindet sich das Plangebiet in einer ausgesprochen reichstrukturierten Landschaft mit den verschiedensten Vegetationsformen, zu denen auch die Offenflächen mit eigener landschaftlicher und biotoptmäßiger Wertigkeit gehören. Von "ausgeräumten Landschaftsbereichen" aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung zu reden stellt hier die Tatsachen auf den Kopf. Aufgrund der Höhe der geplanten Bauwerke reicht ihre Wirkung ohnehin über viele Kilometer, d. h. weit über jede Ackerfläche in den Bereich hinaus, so daß das Klischee-Argument "Agrarsteppe" hier nicht gelten kann. Was die Vorbelastung durch schon bestehende und, wie es heißt genehmigte Anlagen betrifft, so soll hier ein weiteres Mal die altbekannte "Salami-Taktik" eingesetzt werden, mit der man schließlich den letzten Winkel mit Windrädern bestücken kann, d. h. es handelt sich dabei um einen Ausdruck, bewußt oder nicht, von Zynismus, nicht aber um ein Argument.

Betrachtet man die Standorte der nun beantragten drei Windräder im einzelnen, so fällt auf, daß sie nicht einmal in der so inkompetent wie abfällig bewerteten Ackerfläche stehen, sondern an der Grenze und schon im Bereich eines vielfältig bewachsenen und gestalteten Hanges eines auslaufenden Tales, das für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet geeignet ist. Wenn irgendwo, dann gehören Windräder dort gerade nicht hin! Eine solche Planung steht in direktem Widerspruch zu § 1 des Landespflegegesetzes, wonach die Schönheit und Eigenart der Landschaft zu erhalten ist.

Der landespflegerische Begleitplan schlägt als Ausgleichsinaßnahme jede visuelle Aufwertung des Landschaftsraumes durch Pflanzmaßnahmen vor, die auch in der Entfernung noch als bereichernde Strukturen wahrgenommen werden können". Baumpflanzungen, an welches billige Allheilmittel hier wohl gedacht ist, betonen im Zusammenhang mit Windrädern nur deren landschaftssprengende Überdimensionalität und Deplaziertheit als aufdringliche Industriebauten. Hier gar von einer Aufwertung der Landschaft reden zu wollen, ist grotesk und stellt die Begriffe auf den Kopf. Es werden auch Pflanzungen vorgeschlagen, die dazu dienen sollen, "in den ausgeräumten Landschaftsbereichen die Ziele der Planung vernetzter Biotopsysteme umzusetzen". Die Biotope in dem betroffenen Bereich sind natürlich vernetzt. Der einzige Weg, diesen Zustand zu erhalten, ist die geplanten Windräder mit all ihren Weiterungen wegzulassen und die vorhandenen zurückzubauen.

Der landespflegerische Begleitplan versucht auch, die Akzeptanz von Windrädern in der freien Landschaft als von "subjektiven Empfindungen" abhängig darzustellen. Die Unterscheidung von technisch-industriellen Gebilden und natürlichen Landschaftsstruktuten ist eine Frage von Begriffen, nicht von "Empfindungen". Die industrielle Überformung einer Landschaft mit Windrädern ist eine Frage des Ausmaßes und der Zahl dieser Produkte, also quantitativ faßbar, keine Frage der "Empfindungen".

Mit dem Hinweis auf die "Symbolwirkung der Windenergie für eine umweltfreundliche Energieerzeugung" will der landespflegerische Begleitplan andererseits selbst gerade eine subjektive, nämlich ideologische, Rechtfertigung für die Errichtung von Windrädern geben. Auch hier gibt es objektive Kriterien. Wenn Ende 2000 eine Zahl von 9375 Windrädern in Deutschland nicht mehr als 2 % des Strombedarfs decken und dies nur theoretisch und unzuverlässig, so ist das objektive Schaden/Nutzen-Verhältnis ein Unverhältnis. Was Umweltschutz betrifft, sollen hier ein Teufel mit einer Unzahl von Beelzebuben ausgetrieben werden, die unser Land überziehen und das noch ohne Nutzen.

Wenn Windräder eine symbolische Bedeutung haben, so stehen sie für ineffiziente Energieerzeugung, ideologisch begründete, nicht am objektiven Wohl der Bürger orientierte, Energiepolitik, sie stehen für Subventionswirtschaft aufgrund derer einige wenige sich die Taschen füllen auf Kosten der Steuerzahler und Stromkunden. Die Landwirte und Gemeinden, die meinen, hier etwas mitprofitieren zu können, und angesichts großzügiger Zuwendungen alle Aspekte hinter dem einzigen des Geldes zurücktreten lassen, handeln kurzsichtig. Verantwortungsvolles Handeln und besonders das von Bürgervertretern erfordert die Berücksichtigung aller und auch der nachhaltigen Aspekte, von denen das Wohl der Bevölkerung abhängt. Die geplanten Windräder in Unkenbach dienen dem nicht und entsprechen auch nicht den im Landespflegegesetz und in einem solide durchgeführten Genehmigungsverfahren geforderten Kriterien.

Im übrigen stehen in dem fraglichen Gebiet nach den Angaben des landespflegerischen Begleitplanes in räumlichem Zusammenhang mit den geplanten drei Windrädern schon acht andere, die Beantragung zweier weiterer wird schon angekündigt. Es handelt sich hiermit um eine sogenannte "Windfarm" von überregionaler Raumbedeutung, die hier nach bekannter 'Salami-Taktik' errichtet worden soll. Angesichts dieser Dimensionen und im Hinblick auf bestehende Anlagen sowie Planungen in anderen Nachbargemeinden ist ein umfassendes Raumordnungsverfahren nach nationalem wie nach anzuwendendem EU-Recht (s. mein Schreiben vom 25.02.01) erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Ruffini
als Vertreter der GNOR


"Geschäftspraktiken" eines Auftraggebers
"JuWi" spendet an Gemeinde Kalkofen
KALKOFEN. Weil die Bewohner von Kalkofen die Windkraftwerke der Firma "JuWi"-Windenergie" genau vor der Tür haben, wollte "der Betreiber den Bürgern jener Gemeinde, von der aus man ihre Anlagen tagtäglich sieht, eine Anerkennung zukommen lassen", sagte Matthias Willenbacher, einer der beiden "JuWi"-Geschäftsführer. Er übergab stellvertretend für eine der drei Betreiberfirmen, die "Nordex Windpark Alsenz" aus Essen einen Scheck in Höhe von 1000 Mark.
Ortsbürgermeister Willi Schattauer sagte, dass damit ein Teil der Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses finanziert werden soll, (red)