Windkraft - Bruchlandung der deutschen Energiewirtschaft

Windbranche sucht gezielt "Schlupflöcher und Lücken" in Genehmigungsverfahren

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A

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Aufruf

Flugi

Unterschriftenliste

A wie Aufklärung

Sie halten Windräder für ökologisch und für einen echten Atomstromersatz?

Aarhus-Konvention

ABID-ENERGIE

Abriß WKA

Abrißkosten für den  VERPÄCHTER?

Abriß in Zahlen

Rückbau

Abstände

Abstandsmessung

Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung -Neuregelung

Entfernung zwischen Windrädern

Mindestabstand der Anlagen zueinander

Mindestabstand zu öffentlichen Straßen und Wegen

 Urteil Abstandsbesseung/-ermittlung

 Abwägungsmangel VGH-Urteil vom 31.05.2001 Fachliche Kommentierung

Alternative Energien

Rheinland-Pfalz

 Alternativen

Geothermie

Nutzung und Kosten

weitere Links zum Thema

Geothermie: DIE RHEINPFALZ

GuD-Kraftwerk

Stichwort Kernfusion

Ahmels - 13 Fragen an Ahmels (BWE)

Arbeitsplätze in der Windindustrie

Das Bremer Energie-Institut kommt bei seiner Studie "Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungswirkungen im Bereich Erneuerbarer Energien" zu ganz anderen Ergebnissen, als sie uns unverhohlen von der hohen Politik eingehämmert werden. Diese operiert derzeit mit 135.000 Arbeitsplätzen. "Es gibt Zweifel an der Richtigkeit der Branchenangaben und der politischen Einschätzung der durch Erneuerbare Energien geschaffenen Arbeitsplätze" - meinte Institutsleiter Wolfgang Pfaffenberger in einer Vorabdokumentation von vwd: energy weekly, Anfang Dezember 2003. Download der Studie: http://www.bei.uni-bremen.de/download/gutacht_0144.pdf
Die inzwischen publizierte Studie ruft Widerspruch des Bundesverbandes Windenergie (BWE) hervor, welcher seine Branche falsch interpretiert sieht. Ralf Bischof vom BWE sandte seine Stellungnahme.
http://mitglied.lycos.de/WilfriedHeck/29012004.htm

Aufruf

Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Genehmigungen von Windkrafträdern

B e s c h l u s s 2 L 1144/01 Münster Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren ist nach § 22 BImSchG für nach dem BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - dazu zählt die hier in Rede stehende Windenergieanlage (WEA) - zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen - auch auf Nachbarn - i.S.v. § 3 BImSchG hervorgerufen werden. Ob dementsprechende schädliche Umwelteinwirkungen für den Antragsteller auf Grund der WEA zu befürchten sind, lässt sich in diesem Eilverfahren nicht hinreichend sicher beurteilen.
Zur Verhinderung schädlicher Lärmemissuonen von WEA ist die zuständige Behörde gehalten, den Inhalt einer Baugenehmigung näher zu bestimmen oder ihr Nebenbestimmungen beizufügen, um auf diese Weise die Emissionen und/oder Immissionen einer WEA zu begrenzen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Wichtiger Aufsatz in "Naturschutz und Landschaftsplanung" Heft 08 / 2001

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Ausgleichszahlung

Auskunftspflichtgesetz

Auswirkungen von WKA

B

Bauen

Mißbrauch der Begriffe Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier

Weitere kritische Publikationen Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier

Bauleitplanung

Was ist eigentlich Bauleitplanung?
Wie entsteht ein Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan?

Bebauungsplan - ! Achtung !

BauGB - Wichtige Neuerungen im Einzelnen!

Öffentliches Baurecht
Die Zerstörung der Landschaft durch Windkraftanlagen
Prof. Dr. Erwin Quambusch, Fachhochschule Bielefeld

Befangenheit - Mit Hilfe des Mandats "in die eigene Tasche" wirtschaften?

Bilder

Bildmanipulation - Politik ohne Skrupel

Landschaft?

Cooler Link - "Bird's-eye view"
Das Herz Rheinhessens aus der Vogelperspektive

Zwischen Rhein und Donnersberg

Bildstörung von Prof. Dr.Jürgen Hasse: Windenergie und Landschaftsästhetik. Wahrnehmungsgeographische Studien zur Regionalentwicklung

BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist
das grundlegende Gesetz des Immissionsschutzes. Es enthält u.a. Regelungen zu Errichtung und zum Betrieb von Anlagen. Anlagen in diesem Sinne sind beispielsweise industrielle oder gewerbliche Betriebsstätten. Im BImSchG werden Schutzpflichten der Anlagenbetreiber ausgesprochen, insbesondere mit Blick auf die Emissionen von Lärm und luftverunreinigenden Stoffen sowie bei den Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen auch auf die Anlagensicherheit.

Bundesimmissionsschutzgesetz  pdf-Dokument 477KB
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen  pdf-Dokument 638KB

Grundlagen des G Immissionsschutzrechts (UR)

Die Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach den §§ 7 und 8 des Wasserhaushaltsgesetzes.

Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid

In 4 Schritten zum BImSchG-Genehmigungsantrag

Biodiesel - Das gelbe Gold?

Biodiesel, Oekobilanz
Eine aktuelle Studie könnte Ethanol und Biodiesel als Öko-Kraftstoffe der Zukunft entzaubern. Die Umwandlung von Pflanzen wie Mais, Sojabohnen und Sonnenblumen verschlingt US-Forschern zufolge mehr Energie, als anschließend in Form von Treibstoff zur Verfügung steht. Das Urteil der Wissenschaftler ist vernichtend: "Energiewirtschaftlich bringt es einfach nichts, flüssigen Treibstoff aus pflanzlicher Biomasse herzustellen", sagt David Pimentel. "Diese Strategien sind nicht nachhaltig."
Fachartikel von Pilmentel und Patzek:
http://www.ingentaconnect.com/content/klu/narr/2005/00000014/00000001/00004679

Blitzschlag

BODENVERSIEGELUNG durch Windräder

Bürger

Vom Gesetzgeber vorgesehene demokratische Möglichkeiten der Einflußnahme durch die Bürgerschaft, z. B. Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerantrag, Gemeindeordnung
Stichwort WEA

"Bürgerwindpark"

Ausstieg aus Bürgerwindpark

C

CDU NRW

CDU RLP

Celler Blickpunkt

D

Danish dilemma

Staat in der Bredouille mit WKA

Deutschland - Unser Land

Darmstädter Manifest

Deutsche Gerichte

Deutsche Landschaftsplanung in der Energiewende

Deutsches Recht im WWW

E

EEG (Erneuertes-Ermächtigungs-Gesetz)

Neuer Widerstand gegen den Ökostrom. Wirtschaftsministerium: Lasten für Wirtschaft, aber kein Umweltschutz, FAZ 11.6.2004 (Wirtschaft)

UVP beim EEG unterlassen! - Thesen zur Verfassungwidrigkeit des EEG

Eifelzeitung

zum Thema G Windenergienutzung

Effizienz

siehe unter Sinn und Unsinn der Windenergienutzung

auch: Wuppertalinstitut

Emissionshandel

"Klimaschutz" und CO2-Emissionshandel:
Teure Schildbürgerstreiche

CO2-Verweildauer

Energie

Zukunftsenergien

Eiswurf

Jahrezeitlich bedingte Gefahren durch Eisabwurf
Fotodokumentation zum Eiswurf/-abfall (pdf)
Eisabfall von hohen baulichen Anlagen
Vollzug der LBauO, Windkraftanlagen

D + H reicht, oder? - Soweit der 100 m Bereich nicht berührt wird, ist eine Beteiligung der obersten Straßenbaubehörde an den Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich ...

Excel-Berechnungstabelle - Wie weit fliegen Eis- oder andere WKA-Brocken bei Defekten?

Modellierung von Eiswurf durch WKA Dr. Robin A. Gordon

Einwohner

Vom Gesetzgeber vorgesehene demokratische Möglichkeiten der Einflußnahme durch die Bürgerschaft, z. B. Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerantrag, Gemeindeordnung
Stichwort WEA

Endlichkeit der Ressourcen?

Biosphäre der heißen Tiefe
Warum füllen sich Öl- und Gasfelder wieder auf, und manchmal sogar so schnell, wie man sie leer pumpen kann? Von Prof. Thomas Gold

Energie

Energiebericht 2001

Energieverbrauch 2000/2001

Die Krise: Energie, ZDF-Sendung "Abenteuer Forschung" vom 24. Okt. 01
Rede  -  Gegenrede  -  Klarstellung

Energie-Faschismus im BMBau - Was von "Passivhäusern" und "MINERGIE-Standards"zu halten ist.

Energiemix

Der große Bluff mit dem Umweltstrom

Die Windenergie im Energiemix - das Substitutionsziel wird verfehlt

Power-Mix (Nov. 2001)

Energiesparen - aber richtig

Energie-Faschismus im BMBau

Energiesparen - aber richtig

Heizkosten sparen

EU

EU Nature Legislation

EuGH-Urteile

F

FDP Hessen

FDP NRW

Dr. Gerhard Papke: "Die FDP hat verbindlich festgelegt, daß das EEG schnellstmöglich nach der Bundestagswahl gekippt wird! Die FDP will und wird den ungehemmten Zubau unseres Landes mit Windkraftgroßanlagen stoppen."

FDP RLP

Fernsehen

NDR Prisma: "Klima-Ketzer"

Die Krise: Energie, ZDF-Sendung "Abenteuer Forschung" vom 24. Okt. 01
Rede  -  Gegenrede  -  Klarstellung

Feuer

FEUERWEHR-Hinweisblatt Windradbrände -->LINK
Windmill Fire - Vuur brand van windmolen - Vindmøller brandvæsen - fuego del malos de viento

Windkraftanlagen löschen
Manueller Löschangriff durch Feuerwehren oftmals unmöglich
Löschanlage für Windkraftanlagen

Ausgebrannte Windkraftanlage bei Grafschaft/Friesland am Zielenser Weg.

Windanlagen brennen lassen, Feuerwehr hat keine Chance, Türme zu löschen

FFH

Flora-Fauna-Wind

Flora Fauna Habitate - allgemein

18 Fragen und Antworten - Änderung von Nutzungen

Ausgewählte aber wichtige Urteile und Entscheidungen im Kontext der FFH-Richtlinie

Das europäische Biotopverbundsystem „Natura 2000" und seine Bedeutung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung

FFH-Richtlinie - Obwohl schon 8 Jahre alt, rückt die FFH-Richtlinie erst in den letzten Monaten in das Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit vor ...

Natura 2000

Natura 2000 SPA

Netz Natura 2000

FFH- und Vogelschutzgebiete (SPA)

Wichtige Gerichtsentscheidungen

FFH-VP

Flächenbedarf

Flächennutzungsplan

Was ist eigentlich Bauleitplanung?
Wie entsteht ein Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan?

Flächennutzungsplan und Privilegierung

Urteil OVG Münster vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00. Die Gemeinden haben bei der Ausweisung keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie. Sie sind dazu ermächtigt, die möglichen Standorte von Windenergieanlagen restriktiv zu steuern ... weitere Stichworte: global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit; Festlegung von Tabu-Zonen aus Gründen des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsfunktion der Landschaft; optisch betroffene Bereiche von Schönheit und besonderer Funktion; schutzwürdige Umgebung; besonders grober Eingriff in das Landschaftsbild.
Leitsätze
Pressemitteilung OVG Münster Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

Fledermäuse und Windkraft

Vom Winde gemäht - Biologen warnen: Windkraftanlagen können heimische Fledermausarten stören und töten. Die Nachtflieger jagen gerne Insekten, welche die Reibungswärme zum Rotor zieht. Richter haben das Aufstellen von Anlagen deswegen schon verboten. Darüber berichtet die TAZ am 22.12.2003

Flieh, Fledermaus, flieh - Forscher konnten inzwischen nachweisen, dass die Rotoren Fledermäuse auch in Mengen töten können. Immerhin erreichen die Blätter an ihrer Spitze Geschwindigkeiten von über 200 Stundenkilometer. Und wenn in kühleren Nächten die Reibungswärme massenhaft Insekten anzieht, können Fledermäuse offenbar nicht widerstehen, ihnen zu folgen. Dabei geraten die fliegenden Säuger in heftige Turbulenzen und können von den Rotoren regelrecht zerschreddert werden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat unlängst den Bau von zwei Anlagen im Landkreis Bautzen untersagt. Grund: erhebliche Kollisionsopfer beim Großem Mausohr und dem Großem Abendsegler. taz, 13.06.04

When Blade Meets Bat Von Mitte August bis Oktober 2003, während der Herbst-Wanderungsperiode, starben mindestens 400 Fledermäuse an 44 Turbinen

Flomborn-Stetten Windpark

Flugblatt

I. Folgekosten

II. Folgekosten der Resourcenvernichtung Windenergie

Fragen

Sieben Fragen für gebildete Windradfreunde

G

Gefahren

Wie gefährlich sind Windkraftanlagen ?
Gefahren für Leib und Leben werden meist unterschätzt

Spitzen der Rotorblätter bis 300 km/h schnell

Sicherheitsrelevante Informationen
aus dem Handbuch der NEG Micon 1000/60

Gewitter: Blitz Donnerwetter

Geldanlage

Das windige Geschäft mit der Windkraft
siehe auch "Schlupflöcher und Lücken" in Genehmigungsverfahren

Das Jahr des Krachens

DIE WELT, 04.02.2004: Deutsche lieben Beteiligungsfonds
Stark zurückgefallen sind die Windkraftfonds, die unter einer Vielzahl von schlechten Nachrichten litten. Vor allem zeichnete sich schon vor dem wichtigen Jahresendgeschäft ab, dass es 2003 das dritte schlechte Windjahr in Folge gab. Zudem wurden verstärkt Zweifel an der Qualität der Windgutachten geäußert. Und schließlich wurde den Initiatoren vorgeworfen, sie hätten für die Ersatzbeschaffung und Reparaturen zu geringe Abschläge auf den prognostizierten Windertrag vorgenommen. Das platzierte Eigenkapital betrug nur noch 340 (430) Mio. Euro.

Irgendwas geht immer

Kraftwerke sorgen für frischen Wind im Privatvermögen (FAZ vom 20.10.2001)

Luftige Renditen (wiwo.de)

Nordex kämpft gegen Krise und Rekordverlust
Stellenabbau auf bis zu 600 Beschäftigte möglich - Windanlagenhersteller hofft auf Zukunftsprojekte

Öko angepriesen

Stürmische Zeiten

Tipps zum WKA-Investment (taz)

Vermarktung von sogenannten Windparks

Vom Sturm zerzaust

Vom grauen Kapitalmarkt - Basisinformationen rund um Parks und Fonds neu

Was wir glauben sollen

Was wirklich Sache ist

Windenergie-Geschäft

Windparkfonds: Luftige Renditen

IG-Windkraft kritisiert hohe Kosten für juristische Betreuung

Gemeinden

Achtung: "Schlupflöcher und Lücken- Taktiken im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen"
Die Windbranche macht ganz gezielt Seminare, wie man mit "Salamitaktik" (!) Windparks in Einzelanlagen "aufsplittet", "Schlupflöcher und Lücken" zum Schaden der Anlieger und der Landschaft aufspürt. Und dann auch die verpackte Drohung: "Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen". Wer wohl die Referenten dieses Seminars sind? Diese "Taktik" wurde bereits an mehrern Orten in Deutschland erfolgreich angewendet, jedes Ratsmitglied und jede Verwaltung sollten davon wissen! Soviel öffentliche Dreistigkeit ist atemberaubend, gefunden am 04. Februar 2004 http://www.windmesse.de/seminare/20040202_recht.html (Falls die Seite nicht mehr verfügbar sein sollte, ist sie hier auszugsweise zitiert)

Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung -Neuregelung

Flächenbedarf

Laut den Bestimmungen des Bautechnischen Institutes Berlin, die strikt beachtet werden müssen, können auf einer bestimmten Fläche nicht xbeliebig viele WKA aufgestellt werden, da gewisse Mindestabstände der Anlagen zueinander wegen der Standsicherheit der Anlagen zwingend eingehalten werden müssen. Im Bereich von Windturbinen wirken von den Rotoren verursachte Luftwirbel/Wirbelschleppen (mit gleicher Wirkung wie aus der Luftfahrt bekannt). Luftwirbel bzw. Wirbelschleppen sind von solcher Intensität, daß die Standsicherheit benachbarter Anlagen bei zu geringen Abständen erheblich beeinträchtigt wird. Die als Richtlinie angenommenen Vorgaben des Deutschen Bautechnischen Institutes besagen: Bei Abständen von weniger als 5 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung sind Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten, da in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen (Topografie, Nabenhöhe, Windgeschwindigkeit) die Turbulenzintensität des Windes größer werden kann, als in der Richtlinie vorgegeben. Bei einem Rotordurchmesser von 70 m beträgt der einzuhaltende Mindestabstand 210 m in Nebenwindrichtung und 350 m in Hauptwindrichtung.

Gemeinden wehren sich

Gestaltungsmöglichkeiten für eine Gemeinde bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Das System der Bauleitplanung, die Vorrausetzungen der Planung für WKA haben wir aus dem Netz geangelt (RA Enders, Bonn)

Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken
Die Initiative des Freiherrn von Stetten
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches
Tagesordnungspunkt 21 / 27.06.2002

Schränkt Richterspruch Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden ein?

Richter sprechen Gemeinde Planungshoheit ab?

Gemeindeordnung (GemO)
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag usw.

Lärmminderungsplan

Vom Gesetzgeber vorgesehene demokratische Möglichkeiten der Einflußnahme durch die Bürgerschaft, z. B. Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerantrag, Gemeindeordnung
Stichwort WEA

Ungebetene "Gäste"

Was hat die Gemeinde davon? - peanuts!
Gemeinden bleiben nur knapp 5%
Ein warmer Geld-Regen für die Gemeinden Westerholt, Schweindorf, Nenndorf und Neuschoo in Holtriem: Lagen ihre Gewerbesteuereinnahmen 2002 noch bei knapp 650000 Euro, nehmen sie 2003 insgesamt 1623196 Euro ein - das entspricht einer Steigerung von 250 Prozent. Hintergrund ist, dass die Windparkbetreiber und die Windanlagen-Bauer erstmals im vergangenen Jahr Gewerbesteuer zahlen mussten. Von den 927000 Euro, die mehr in die Kassen der Holtriemer Mitgliedsgemeinden fließen, bleiben den Kommunen jedoch nur knapp fünf Prozent, erläuterte Samtgemeindebürgermeister Harm Poppen. Rund 27 Prozent fließen als Umlage an die Samtgemeinde, knapp 37 Prozent bekommt der Landkreis Wittmund und gut 36 Prozent gehen an das Land und den Bund. - Quelle: "Anzeiger für Harlingerland"
In Ober-Flörsheim ist es noch VIEL weniger:
AZ 02.03.2004: «... Die Gemeinde profitiert dabei von den jährlichen Gebühren für die Nutzung der Feldwege

Gemeinderat

Gemeinderäte, was sie wissen sollten

Befangenheit - Mit Hilfe des Mandats "in die eigene Tasche" wirtschaften?

Das Gemeinwohl

Infos

Flächennutzungsplan und Privilegierung

Verwaltungsgericht Trier Pressemitteilung Nr. 29/2003
Streit um Windkraftanlagen; Klage der Nachbargemeinde ohne Erfolg
Die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen führt nicht zu einer Verletzung der Planungshoheit einer benachbarten Gemeinde. Dies ist einem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier vom 26. November 2003 (Az.: 5 K 507/03.TR) zu entnehmen.

Urteil Verwaltungsgericht Trier Az. 5 K 654/01
Gemeinden und die Regionalplanung haben die Möglichkeit, im Wege positiver Standortausweisungen an einer oder auch an mehreren Stellen im Plangebiet den übrigen Planraum von den durch den Gesetzgeber privilegierten Anlagen freizuhalten.
Ökologische, denkmalschutzrechtliche und landwirtschaftliche Gründe können zur Reduzierung des ursprünglich ausgewiesenen Entwicklungsbereiches führen. Auf Grund dessen ist von der Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes auszugehen mit der Folge, daß nur auf den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbauflächen für Windkraft eine Privilegierung von Windkraftanlagen besteht, somit eine Ausschlusswirkung durch diesen Flächennutzungsplan besteht.
Als weitere Folge ist davon auszugehen, daß einer Windkraftnutzung in den übrigen Gebieten öffentliche Belange in der Regel entgegenstehen.

Urteil OVG Münster vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00.
Die Gemeinden haben bei der Ausweisung keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie. Sie sind dazu ermächtigt, die möglichen Standorte von Windenergieanlagen restriktiv zu steuern ... weitere Stichworte: global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit; Festlegung von Tabu-Zonen aus Gründen des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsfunktion der Landschaft; optisch betroffene Bereiche von Schönheit und besonderer Funktion; schutzwürdige Umgebung; besonders grober Eingriff in das Landschaftsbild.
Leitsätze und zusammenfassendes Kurzgutachten

Rückbaukosten

Runderlass: Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Windkraftanlagen Abrissverpflichtung, Sicherheitsleistung

Abrißkosten WKA - auf einen Blick

amtlicheAbrißkosten

Wertminderung von Immobilien

Windkraft, die unendliche Geschichte

Das europäische Biotopverbundsystem „Natura 2000" und seine Bedeutung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung

Geothermie!

Gerichte in Deutschland

Gesetze

Deutsche Gesetzestexte (Link-Liste Auswahl)

EU Nature Legislation

GNOR-Gutachten

Gutachten der GNOR "Vogelschutz und Windenergie-Konflikte".Die Landes-CDU RLP stellt es vor: "Die Eule nahm Abschied mit Geheule ..."

Die gnadenlosen Retter des Planeten

GRÜNE NRW

GRÜNE RLP

Grundstücksbesitzer

Grundstücksbesitzer, was sie wissen sollten

Baulast - Gestattungsvertrag

Bürger zieht Gestattungsvertrag zurück

Pacht - Top Agrar Leserservice: Über 3000 DM Pacht für jeden Hektar

Rückbaukosten

Abrißkosten für den  VERPÄCHTER?

Runderlass: Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Windkraftanlagen Abrissverpflichtung, Sicherheitsleistung

Abrißkosten WKA - auf einen Blick

amtliche Abrißkosten

Sichere Verträge für Grundstückseugentümer! - Ganz wichtig!

Verträge mit Windradbetreibern

Wertminderung von Grundstücken

Wichtige Informationen für Grundstückbesitzer

„WINDKRAFTANLAGEN, (kein) Rat für Grundstücksverpächter“
Hier sind einige Grundsätze für die Verpachtung von Grundstücken formuliert, die bei Pächtern/Nutzern, die einen Grundstücksbesitzer z.B. durch einseitige Kündinggsrechte o.ä. über den Tisch ziehen wollen, nur auf sehr eingeschränkte Begeisterung stoßen dürften.
Aus rechtlichen Gründen ist die Sache nicht als „Ratgeber“ formuliert; ebenfalls aus rechtlichen Gründen wendet sich der Text erklärtermaßen nicht gegen die Windenergienutzung, selbst wenn er es aus individueller Sicht einzelner Leser dennoch anders gesehen werden sollte....

GuD-Kraftwerk

Gutachten & Gutachter

"Gutachter" - "Gefällige Partner"

Windgutachten und was dabei herauskommen kann "Die Staatsanwaltschaft ermittelt"

H

Habitatwert beeinträchtigende Wirkungen von Freileitungen auf überwinternde Gänse

Havarie

Heizkosten sparen

Hilfsmittel der Windstromer:

Hinweise zur Beurteilung  der Zulässigkeit von Windenergieanlagen (Die Lektüre ist bei dem Finanzministerium - der höchsten Baubehörde unseres Bundeslandes RLP - zu haben und sogar über deren Internetseite herunterzuladen, auch als pdf-file)

I

Immissionen

Auswirkungen von WKA

Eiswurf

Fotodokumentation zum Eiswurf/-abfall

Feuer s. o.

Infraschall & Lärm

Tieffrequente Geräuschimmissionen und ihre Beurteilung

Vibration und Körper - Einwirkung kräftiger Vibrationen auf Menschen

Siehe auch: nicht identifizierbare Infraschallgeräusche
"Infraschall liegt mit einer Frequenz unterhalb von etwa 20 Hertz außerhalb des menschlichen Hörbereichs. Auswirkungen derartiger Frequenzen wie Infraschall werden als Schwingungen oder Erschütterungen wahrgenommen."

Wirbelschleppen und Turbulenzen

!Hohe Mühlen fangen viel Wind

Lärmminderungsplan

Periodischer Schattenwurf

Schallimmissionsschutz im Genehmigungsverfahren

J

Jagd

Windindustrieanlagen schaden wildlebenden Tieren

Windrotoren und Jagdpächter

Windrotoren und Wild

K

Kirche

Wenn der Kirchturm hinter dem Windrad versinkt

Klima

Bücher:

"Die launische Sonne" Nigel Calder, ISBN 3-925725-31-8

"FREISPRUCH FÜR CO2 !" Wolfgang Thüne
edition steinherz c/o Geoffry Steinherz, Pfälzer Str. 4, D-65203 Wiesbaden
e-mail: geoffsybil@aol.com, EURO 19,95 + Porto

"KLIMAFAKTEN" Ulrich Berner und Hansjörg Streif, ISBN 3-510-95872-1

"Der Treibhaus-Schwindel" Wolfgang Thüne, ISBN 3-9803768-6-9
(Inzwischen gibt es die dritte überarbeitete Ausgabe)
http://www.treibhaus-schwindel.de/

Gute Links:

http://krahmer.freepage.de/klima/thuene/thuen02.html
http://krahmer.freepage.de/klima/thuene/thuen01.html
http://krahmer.freepage.de/klima/thuene/thuene1.html

Unwort: "Klimaschutz"

Keine Klimakatastrophe - kein Treibhaus !

Am Ende einer fünften Eiszeit

DECHEMA-Kolloquium

Das Märchen von der Klimakatastrophe

Der Klima-Flop des IPCC

Die Erde ist kein Treibhaus!

Ein Klimahistoriker warnt vor statistischen Verzerrungen

Nordwestdeutschland

Ost- und Mitteldeutschland

Südwestdeutschland, Schwerpunkt Pfalz

Ein neues Blatt in der Klimawissenschaft

FREISPRUCH FÜR CO2 !

Ein bisschen Physik für den Alltagsgebrauch

Kohlenstoffkreislauf

Geistige Warmluftfront von Dirk Maxeiner

Globale Erwärmung - der Wasserdampf ist schuld
Beitrag zur Klimadebatte, Fakultät für Geowissenschaften der RUB

Jetzt werden die Toten gezählt
Wer sich, wie die Masse der internationalen Klimaforscher, den "Schutz" des Klimas auf die Fahnen geschrieben und sich damit einem auch in politischer Hinsicht fast aussichtslosen Kampf gestellt hat, mußte in den vergangenen Monaten mit immer neuen Frustrationen zu leben lernen. Die Klimapolitik ist in einer Sackgasse, von einer Wende - einer Art Plan B - ist die Rede. Das hochgehandelte Kyoto-Protokoll, das zum ersten Mal verbindliche Reduktionsziele für die Emissionen von Treibhausgasen vorsieht, tritt so lange nicht in Kraft, wie das russische Parlament die Ratifikation des Vertrags verweigert. FAZ, 14. Januar 2004

Kampf dem internationalen Klimaterrorismus!

Klimafakten

KLIMAFAKTEN UND KLIMALÜGEN

«Es herrscht in Kreisen der Fachwissenschaft weitgehend Konsens darüber, daß CO2, das aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe stammt, zu einer zusätzlichen Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 und zu einer Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur („Treibhauseffekt“) führt. Andererseits gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, die diesen Erkenntnisstand bestreiten (B. Küppers: „Das Ende des Treibhauseffekts“. Naturw. Rdsch. 50/2, S. 50-53, 1997 und „Biogene Kalkbildung und Kohlendioxid-Emission“, Naturw. Rdsch. 51/12, S. 459-464, 1998; W. Thüne: „Der Treibhausschwindel“, Wirtschaftsverlag Discovery Press. Saabrücken, 1998 oder W. Roeder: „Betrug, Umwelt-Naturschutz, Ökofaschismus bis hin zum Völkermord“, Dr. Böttiger Verlag, Wiesbaden, 1993).
Solche Publikationen können in der Öffentlichkeit und bei Politikern zu einer erheblichen Verunsicherung führen. Zweifel und eine kritische Haltung in strittigen Fragen sind in der Wissenschaft zwar legitim, sollten jedoch durch gemeinsame Anstrengungen und den Willen zur Klärung überwunden werden können.» Quelle
Ökologie, Didaktik der Naturwissenschaften

Wechselwirkung von Strahlung und Materie

Klimaflattern durch mobiles Eis

Klima-Ketzer

Klimalüge 1

Klimalüge 2

Klima und Politik

Klimaforschung und Politik
Der sehr interessante Bericht von Edgar Gärtner über die Entwicklung der Klima-Lüge von ihrer Entstehung her zum Einsetzen ihrer hypertrophen Eigendynamik, kommt einer vormittelalterlichen Religionsstiftung nahe. Es ist schon schauerliche Aufklärung, wie sich einst der Disput einiger Weniger mit der erschreckenden Steigerungsrate geometrischer Progression zum weltumspannenden babylonischen Strachengewirr entwickelte! Die Tragik dieser "zündenden" Idee liegt darin, dass die CO2-Kassandras der ersten Stunde reine "Cleverlys" auf monetärem Beutezug waren, die einfach nur ´"Forschungsgelder" locker machen wollten. Die scherten sich einen Teufel um die Naturgesetze!
So wurde schon von der ersten Stunde an von niemandem erkannt, dass das CO2 als "Begriff in aller Munde" einen latenten Geburtsfehler hatte: Es war ein geeignetes Placebo! Und in dem Tempo, wie das lebenswichtigste Molekül der Erde, dieses CO2, immer rascher verbal-rabulistisch zum "Killergas" mutierend, dem medialen "Rufmord" zum Opfer fiel, ging die rasch verlöschende Ratio der Besonnenen (Kenner der Naturgesetze) im babylonischen Stimmengewirr der Millionen hoffnungslos unter. In seinem WAMS-Interview von 12.12.2004 befand der Philosoph Sloterdijk zielgenau: "Im irrealen Klima erreichen die Vordersätze ihre Folgesätze nicht mehr, logische und praktische Zusammenhänge werden beliebig. 2 x 2 ist nur noch in armen Ländern gleich 4".
Die rasend zunehmenden Fliehkräfte des Irrealen kappen in ihrer pausenlosen Beschleunigung alle Verbindungen, auch der kritischsten Hirne, zur Ratio. Und das ist m. E. nach die ganz einfache Erklärung dafür, warum das "bis heute niemand gemerkt hat", dass kalte Gase elektromagnetische IR-Strahlung nicht reflektieren, sondern absorbieren – und damit verlustlos passieren lassen! Das gilt auch für Edgar Gärtner, den Autor – in allen Ehren, und das gilt für das ganze von ihm geschilderte Forschungs-Tohuwabohu aller bösen wie seriösen Beteiligten - Gauner, wie "nützliche Idioten". Doch die wissenschaftlichen Renegaten, verschweigen wissentlich ihr Wissen – dafür wurden sie "geehrt mit Millionen Euros" vom "Generalmusik-Direktor" der öko-eskapistischen Parasitenarmeen, Jürgen Trittin! -gr

"Klimaschutz" und CO2-Emissionshandel
Teure Schildbürgerstreiche

Trittins Allokationsplan in der Kritik

Kommentar: Schmus um Abgasemissionen

CO2-Verweildauer

Klimaveränderung

Manifest 2004

Milchmädchenrechnung!

... nachdem der Klima-Berg in Marrakesch gekreisst und ein Mini-Celsius-Mäuschen hervorgebracht hat ...

Treibhausschwindel

Treibhausschwindel Dr. Wolfgang Thüne

Website jenseits vom Mainstream

Erst trinken, dann ausatmen!
Ein kleiner Sieg der Vernunft: Die UN-Konferenz von Johannesburg beschäftigte sich nicht mehr nur mit dem globalen Kohlenstoffkreislauf, sondern rückte die Versorgung der Armen mit sauberem Trinkwasser ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Edgar Gärtner zieht Bilanz und stellt das Buch Apocalypse No! von Björn Lomborg vor.
http://www.novo-magazin.de/61/novo6136.htm

Wirtschaftswälder für den Klimaschutz

Klimafakten

Müller warnt vor teuerem Klimaschutz
Berlin. (dpa) Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) warnt in seinem Energiebericht ... Ein Fazit des Berichts lautet, dass eine CO2-Reduzierung bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 im nationalen Alleingang Energie verteuern, die Importabhängigkeit erhöhen, die Wirtschaft belasten und Arbeitsplätze kosten würde. Die heimische Kohle würde zurückgedrängt. Dem Bericht zufolge fielen in den nächsten 20 Jahren Umstellungskosten von bis zu 500 Milliarden Mark an.

Klimaskeptiker

Konfliktfeld Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz Störwirkungen und Gegenmaßnahmen

Kontraproduktiv-Politik in RLP

 

Kosten

Gesamtkosten tiner aus Windenergie produzierten Kilowattstunde

"Kosten-Nutzen-Analyse"

Kuriositäten der Windenergie-Nutzung

Kurz und bündig

L

Lärm

Lärm

Windkraftanlagen verursachen erheblichen Lärm. Aus stillen Dorf-Landschaften werden Industriegebiete. »Ein Beklagter betreibt zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E 40 mit einer Gesamthöhe von jeweils 85 m und einer Nennleistung von 500 KW in einer Entfernung zum Wohnhaus der Kläger von 270 bzw. 310 m. Das Haus liegt im baurechtlichen Außenbereich in einem Dorfgebiet. Der Beklagte beruft sich gegenüber den Beschwerden der Kläger, die Windkraftanlagen seien zu laut, darauf, daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte eingehalten würden. In einem selbständigen Beweisverfahren hat der Sachverständige bei Betrieb aller Anlagen einen Lärmpegel am Haus der Kläger von 46 bis 47 dB (A) gemessen. Die Parteien streiten darüber, ob bei der Frage des nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässigen Grenzwertes von nachts 45 dB (A) von diesem gemessenen Pegel auszugehen ist oder ob - wie dies der Sachverständige getan hat - ein Meßabschlag von 3 dB (A) vorzunehmen ist.«
Wann müssen Windkraftanlagen zum Lärmschutz nachts abgeschaltet werden?
RA Möller-Meinecke kommentiert die
BGH-Entscheidung V ZR 85/04 zur TA-Lärm Nr. 6.9.

! Das Projekt der Uni Groningen

Lärmbekämpfung

Lärmminderungsplan

Schallimmissionsschutz im Genehmigungsverfahren

BundesimmissionsschutzGesetz.pdf
TALaerm.pdf
EU-Richtlinie-Umgebungslaerm.pdf
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/gewerbelaerm.html

WERTMINDERUNG VON GRUNDSTÜCKEN DURCH LÄRM!

Landschaft

Ästhetisches Erlebnis von Windkraftanlagen in der Landschaft
- Empirische Untersuchungen mit studentischen Gruppen
von Werner Nohl
Mit welchen landschaftsästhetischen Schäden ist zu rechnen?

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Wichtiger Aufsatz in "Naturschutz und Landschaftsplanung" Heft 08 / 2001

Bildstörung von Prof. Dr.Jürgen Hasse: Windenergie und Landschaftsästhetik. Wahrnehmungsgeographische Studien zur Regionalentwicklung

Deutsche Landschaftsplanung in der Energiewende

Die Zerstörung der Landschaft durch Windkraftanlagen
Prof. Dr. Erwin Quambusch, Fachhochschule Bielefeld

Flächenbedarf

Horizontverschmutzer

Landratsamt lehnt Fläche für Windrad ab

Landschaftsbezogene Erholung

Raumplanung

"Schöne Landschaft hat Vorrang vor Windenergie"
Revision: Erfolg füv Windbranche vor Bundesverwaltungsgericht

Urteil Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch zwei Windenergieanlagen außerhalb eines förmlich unter Natur- und Landschaftsschutz gestellten Bereichs

Urteil ( VERWALTUOGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG

Urteil Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines Energieversorgungsunternehmens gegen das Landratsamt Waldshut auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von Windkraftanlagen am Hoheneck abgewiesen. - Kurzfassung

Unzulässige Windenergieanlage im Landschaftsschutzgebiet

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Bebauungsplan mittels Planänderung

Wenn der Kirchturm hinter dem Windrad versinkt

Wilhelm Breuer zu den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Windenergienutzung muss naturverträglich sein

WINDKRAFT, ein Versuch ihre Auswirkungen
auf die Landschaft zu erfassen

Windkraft-Diskussion ohne Visionen

Landschaftsbezogene Erholung

"Landespflegerische Beurteilung" oder: Wie schafft der "rechte Partner"
eine
Landschaft ohne jeden Wert - z. B. in Ober-Flörsheim

"Landbewirtschaftung ökologisieren"

Landwirtschaft

Die Luftnummer: Ein Herz für Bauern (Neudeutsch Energiewirt)

Der Verzicht auf Ausweisung einzehner Flächen in Rheinland-Pfalz als schützenswerte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete schadet den Bauern ... Wenn immer mehr Bauern aus finanziellen Gründen etwa in der Westpfalz, der Eifel oder im Westerwald ihre Betriebe G aufgäben, wirke sich dies nachteilig auf die Landschaft aus...

Europäische Strukturförderung und der Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie

Keiner will Landwirte von den Flächen verdrängen, betonte Schuch. Viehuehr seien viele Gebiete gerade deshalb schützenswert, weil sie wegen der Bewirtschaftung Tier- und Pflanzenarten ein geeignetes Umfeld bieten.

Null Problemo für die Bauern! "Landwirtschaftliche Nutzflächen, die als besonderes Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden, können auch weiterhin regelmäßig nach der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden."

Flächenbedarf

Pachtverträge mit Windradbetreibern -> Grundstücksbesitzer

Verträge mit Windradbetreibern -> Grundstücksbesitzer

„WINDKRAFTANLAGEN, (kein) Rat für Grundstücksverpächter“
Hier sind einige Grundsätze für die Verpachtung von Grundstücken formuliert, die bei Pächtern/Nutzern, die einen Grundstücksbesitzer z.B. durch einseitige Kündinggsrechte o.ä. über den Tisch ziehen wollen, nur auf sehr eingeschränkte Begeisterung stoßen dürften.
Aus rechtlichen Gründen ist die Sache nicht als „Ratgeber“ formuliert; ebenfalls aus rechtlichen Gründen wendet sich der Text erklärtermaßen nicht gegen die Windenergienutzung, selbst wenn er es aus individueller Sicht einzelner Leser dennoch anders gesehen werden sollte....

Leistung

Bruchteilzeit arbeitende Windstromrotoren

siehe unter Sinn und Unsinn der Windenergienutzung

auch: Wuppertalinstitut

Literatur

Das Windkraft-Handbuch

Lexikon der Öko-Irrtümer

Literaturliste "gegen WKA"

Windkraft, Planung, Nutzen, Umweltfragen

Luftbilder

Rheimhessen und der Mont-Tonnerre

UnserAlptraum: Die Vision der Landesregierung: aus der Luft

M

Mobilfunk - ein Risiko?

Nobbis GSM-Seiten - Merkwürdige Begriffe verwirrend erklärt...

Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post

Recht (Rechtsprechung-> siehe Urteile bzw. Gesetzestexte)

Region


Unfälle

Urteile

Vögel

Wald

Wertminderung von Grundstücken

Windenergie/Windkraft Sinn bzw. Unsinn


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