Sicherheitsrelevante Informationen aus dem Handbuch der NEG Micon 1000/60

Sicherheit bei Windkraftanlagen
(Auszug)


2.1 Allgemeines
"Eine Windenergieanlage enthält rotierende mechanische Teile, die u.U. gefährliche Situationen bewirken können."
 

2.2.2 Aufenthalt in der Nähe der WEA:
"Stehen Sie nicht unterhalb der Rotorblätter oder in der Nähe der WEA, wenn die Rotorblätter vereist sind."
 

2.2.5.5 Maßnahmen im Brandfall:
"Im Falle eines Feuers in der Gondel oder im Stationsleitsystem ist die WEA umgehend zu evakuieren und die Spannungsversorgung so schnell wie möglich am Überstromschutzschalter in der WEA oder an der Transformatorstation zu unterbrechen. Wenn möglich das Feuer mit dem Pulverlöscher löschen (Option). Der Standort-Betriebsleiter muss - wenn möglich - unverzüglich informiert werden, damit er die erforderlichen Schritte in Bezug auf das EVU-Netz unternehmen kann. Wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann, muss der Bereich abgesperrt und die Polizei/die Feuerwehr/die Serviceabteilung benachrichtigt werden."

2.2.5.6 Maßnahmen bei Durchgehen des Rotors:
"Sollte es trotzdem zu einem Durchgehen des Rotors kommen, so ist die WEA umgehend zu evakuieren und eine Absperrung im Umkreis der WEA herzustellen. Im Umkreis von 500 m von einer außer Kontrolle geratenen Windenergieanlage darf sich niemand aufhalten!"

"Versuchen Sie nicht die WEA zu stoppen oder zu retten. Die WEA kann ersetzt werden, ein Menschenleben nicht!"

2.2.5.7 Vorkehrungen bei Gewittern:
"Bei einem Gewitter besteht die Gefahr, dass die WEA trotz der Blitzschutzsysteme vom Blitz getroffen wird. Halten Sie sich nicht in der WEA oder in der Nähe der WEA auf und seien Sie auf den möglichen Absturz von Rotorteilen aufgrund eines Blitzeinschlages vorbereitet."

"Nachdem sich das Gewitter verzogen hat, muss mindestens eine Stunde abgewartet werden, bevor man sich der WEA nähert. Wenn die regennassen Rotorblätter weiterhin knistern und zischen (also weiterhin elektrisch aufgeladen sind), darf man sich der Anlage nicht nähern oder diese berühren!"

"Wenn die WEA vom Blitz getroffen wird und sichtlich beschädigt worden ist, muss die Stromversorgung der WEA abgeschaltet und die Serviceabteilung benachrichtigt werden. Unter normalen Umständen führt ein kleinerer Blitzeinschlag nicht zu einer Betriebsstörung."

2.3.3 Zugang zum Standort und allgemeine Standort-Vorschriften:
"1. Der Standort soll deutlich gekennzeichnet sein. Siehe die nachstehende Abbildung "Schilder an der Zufahrtstrasse zum Standort" 5. Das Betreten des Standortes ist bei extremer Witterung verboten. Extreme Witterung schließt u.a. folgendes ein: kräftigen Schneefall, wenn das Betreten gefährlich ist, sowie Stürme mit Windgeschwindigkeiten über 25 m/s bei gleichzeitiger Gefahr von Blitzeinschlägen."

2.3.3 Aufenthalt an der WEA und Zugang zur WEA:
"2. Bei Kälte besteht die Gefahr einer Vereisung und des Zubodenfallens von Eisstücken von den Rotorblättern der WEA. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn die WEA nach einer Zeit niedriger Temperaturen und niedriger Windgeschwindigkeiten hochgefahren wird. Bewegen Sie sich nicht in die Nähe einer WEA bei Gefahr einer Vereisung der Rotorblätter.

3. Bei einem Gewitter bzw. bei einem nahenden Gewitter ist der Aufenthalt in bzw. in der Nähe einer WEA verboten; halten Sie sich stets über die Wetteraussichten informiert.

4. Innerhalb einer Stunde nach dem Ende eines Gewitters darf man sich wegen der Gefahr einer statischen Entladung der Rotorblätter der WEA nicht nähern."


Gewitter: Blitz Donnerwetter