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05.01. - 05.02.02

Die Rheinpfalz, 05.02.02
Naturschutz ohne Landwirtschaft nicht denkbar
BEDESBACH: Umweltministerin Conrad sagt Vortragsbesuch ab - Bild von Bauern als Verbraucher- und Umweltschützer stärken
Die rheinland-pfälzische Ministerin für Umwelt- und Forsten, Margit Conrad, erwartete gestern der Kreisverband des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd bei seiner Vertreterversammlung in Bedesbach. Kurzfristig sagte Conrad ihren Besuch auf Grund der Schließung von BSE-Testlabors ab. Statt dessen referierte Kurt Werner Theis, Abteilungsleiter im Umweltministerium, über "Zukunftsperspektiven der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft".
Die Landwirte in ihrer Funktion als Nahrungsmittelproduzenten und zugleich als Umweltschützer standen im Zentrum von Theis' Referat. Naturschutz sei ohne Landwirtschaft undenkbar. Daher müsse man versuchen, so Theis, die Agrarbetriebe auf ihrer Fläche zu erhalten und nicht zu verdrängen.
"Noch vor gut 50 Jahren kamen Städter zu den Bauern, um Lebensmittel zu hamstern. Bauern galten als reich und satt", so der Abteilungsleiter. "Heute ist es wichtig, sich an die große Bedeutung der Landwirte für die Gesellschaft zu erinnern. Denn heute müssen stattdessen sie um ihre Existenz und den Erhalt ihrer Höfe kämpfen." Das Prinzip Hoffnung nutze nichts, wenn Höfe stürben. In der Gesellschaft müsse das Interesse gestärkt werden, bäuerliches Know-How zu erhalten.
Diese Stärkung der bäuerlichen Betriebe durch die Gesamtgesellschaft stellte den zweiten wichtigen Augenmerk des Referates dar. Heute reichten die Erlöse häufig nicht, um die laufenden Kosten zu decken. Daher hätten die Landwirte ein Recht auf eine angemessene Preisgestaltung. "Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass das Verbrennen einer Tonne Müll mehr kostet als der Landwirt für eine Tonne Weizen erlöst", so Theis. Umdenken sei notwendig, denn noch deckten sich die Aussagen der Käufer, für qualitativ hochwertige Ware auch einen angemessenen Preis zahlen zu wollen, nicht mit ihren Einkaufsgewohnheiten. Aber: "Krisen bieten Chancen." Und um einen Denkprozess in Gang zu bringen, müsse man versuchen, die Verdienste der Landwirte in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. "Das steigert die Bereitschaft zu einer besseren Honorierung", so Theis. Dabei sollte eine Diskussion um die Zukunft der konventionellen Erzeuger im Vordergrund stehen - unabhängig von den Bemühungen, einen Teil der Betriebe in Öko-Höfe zu verwandeln.
Helmut Steinhauer, Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes, lobte die Ansätze der Landesregierung. Nun müsse man nur zusehen, diese Bemühungen auch umzusetzen. In seiner Rede lobte er die Arbeit der Landwirte im abgelaufenen, durch BSE- und MKS-Krise, sehr schwierigen Jahr. Eine Flut von staatlichen Vorschriften und Kontrollen bringe statt besserer Landwirtschaft nur Frust. Er bedauerte, dass die deutschen Vorgaben zum Tierschutz weit über die der europäischen Union hinaus gingen. Das erschwere den Wettbewerb und führe dazu, dass Firmen statt einheimischen nur Produkte aus dem Ausland kauften. In diesem Fall werde Ideologie von der Bundesregierung über das wirtschaftlich Machbare gestellt. "Umweltschutz ist nur dann möglich, wenn auch die notwendigen Gewinne vorhanden sind", so Steinhauer.
Zu Beginn der Kreisverbandssitzung waren turnusmäßig ein neuer Kreisvorsitzender und Beisitzer gewählt worden. Steinhauer wurde von den 65 Stimmberechtigten wiedergewählt. Neun votierten gegen ihn, fünf enthielten sich der Stimme. Neu in den Reihen der Beigeordneten sind Robert Letscher und Alois Thiedemann. Der Winzer- und Bauernverband Rheinland-Pfalz Süd hat derzeit 3410 Mitglieder in 288 Ortsvereinen. Zum Bezirk Kusel gehören 95 Ortsvereine und 891 Mitglieder. Von unserem Redaktionsmitglied: Kirsten Rasser RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 5. Feb , 03:45 Uhr

FAZ, 02.02.02
Die Verspargelung des Sauerlands
Im Streit um Windkraftanlagen stehen sich Bürger und Investoren unversöhnlich gegenüber / Hohe Renditeerwartungen und die Angst vor dem Ausbleiben der Touristen / Von Peter Schilder
SCHMALLENBERG, 1. Februar. Der Wind auf dem Ellenberg legt sich mächtig ins Zeug, als wolle er beweisen, daß dies der rechte Platz für Windräder ist. Anderswo tobt er gerade in Orkanstärke. Die eigentümliche Versammlung auf dem Feldweg rückt zusammen und stemmt sich mit hochgeschlagenen Kragen rücklings gegen den Sturm. Die meisten der mehr als sechzig Personen wollen nichts wissen von Windrädern auf dem 430 Meter hohen Plateau. 140 Meter hoch sollen sie in den Himmel ragen, wenn sie denn gebaut werden, vier Stück.

Bezirks- und Planungsausschuß haben auf den Ellenberg am Rande von Schmallenberg im Hochsauerland geladen. Der Vorsitzende des Bezirksauschusses, Greve, deutet auf die Fundamente der Windräder, die jeweils 320 Meter weit voneinander entfernt stehen. Die Höhe muß sich ein jeder selbst dazu denken, "etwa so hoch wie der Kölner Dom". Die Vorstellung fällt nicht ganz leicht zwischen Weihnachtsbaumplantagen, die noch einige Jahre brauchen bis zur Ernte. Dann zählt Greve die Ortschaften auf, die von hier oben nicht zu sehen sind, von denen aus aber die Windräder nicht zu übersehen wären.

Auch Bauer Köhne ist dabei. Ein junger Mann von 32 Jahren, dem das meiste Land dort oben gehört. Er erklärt noch einmal, was er vorhat. Daß er gar nicht die mögliche Höhe von 165 Meter ausschöpfen wolle, sagt er, wegen des Anblickes, dann nämlich müßte ein Gittermast wie für Hochspannungsleitungen errichtet werden. Bei 140 Meter würde die beste Leistung, zwei Megawatt pro Windmühle, erreicht. Auch der Bodenverbrauch für die Fundamente wäre am geringsten. Wie nebenbei weist er darauf hin, daß er ein Recht hat, die Windkraftanlagen zu errichten, und daß er von diesem Recht Gebrauch machen werde. Da spürt man, daß die Sache ernst ist.

Die "Konzentrationszone für Windkraftanlagen" wurde schon vor drei Jahren ausgewiesen. Im Juli 2001 ist der Flächennutzungsplan rechtskräftig geworden. Am 1. Oktober lag der Bauantrag für die Windräder auf dem Ellenberg vor. Bis dahin hatte sich niemand dafür interessiert oder gar Einspruch eingelegt. Von seiten der Stadt hatte man vergessen, eine Höhenbegrenzung vorzusehen. Offenbar hat niemand ernsthaft damit gerechnet, daß dort wirklich jemand Windkraftanlagen aufstellen würde. Auf dem Ellenberg weht der Wind normalerweise, wenn kein Orkan übers Land geht, gar nicht so fest und stetig. Aber landschaftlich, so meinte man damals, seien dort Windräder am ehesten vertretbar. Dabei hat man sich eine Höhe von 40 bis 80 Meter vorgestellt.

Tobias Köhne hat ein Gutachten in der Hand, das ihn zehntausend Mark gekostet hat und das zu geringen Wind in geringer Höhe bestätigt. Deshalb will er auf 140 Meter hinaus und in Luftströmungen, die eine gute Auslastung und somit gute Einnahmen versprechen. Ihm liegt eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit vor, die ihn darin bestärkt, von dem Projekt nicht zu lassen. Etwa 2,3 Millionen Euro kostet eine Anlage, das wäre bei vier Rädern und den zusätzlichen Baumaßnahmen eine Investition von mehr als neun Millionen Euro. Das kann sich auch Köhne nicht leisten. Er will nur eine Anlage betreiben, die anderen drei Anlagen soll ein sogenannter Windfonds finanzieren und betreiben. 9,1 Cent pro Kilowattstunde sind durch das Stromeinspeisungsgesetz sicher. Dazu kommen Verlustzuweisungen in den ersten Jahren, die die Steuerschuld mindern. Möglicherweise gibt es auch noch günstige Kredite aus öffentlichen Mitteln. Das macht die Sache wirtschaftlich so interessant.

Die Grenzen zwischen Befürwortern und Gegnern der Windkraftanlagen sind nicht eindeutig zu ziehen. Die Mehrheit scheint jedoch dagegen zu sein. Die Windenergie steht nicht grundsätzlich in Zweifel. Der Tourismusdirektor vom Schmallenberger Sauerland, Weber, bringt auf den Punkt, was viele empfinden, die die Windräder nicht wollen. Weber spricht von "Landschaftsästhetik", von "optischer Umweltverschmutzung", von "Angriffen auf das Empfinden und die Seele des Sauerländers". Weber hat auch wirtschaftliche Argumente. Im Sauerland habe sich gerade der Wandertourismus als wirtschaftliches Standbein entwickelt. "Die Leute kommen aus den Ballungsgebieten, weil ihnen die Landschaft hier gefällt, weil sie den Eindruck von unverfälschter Natur suchen", sagt er. Windräder, die aus der Landschaft herausragten, störten aber das Wohlbefinden. Möglicherweise blieben dann die Gäste weg.

Die Entscheidung in Schmallenberg ist noch nicht gefallen. Nun soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Das bringt auf alle Fälle einen Zeitaufschub. Möglicherweise wird auch nachträglich eine Höhenbegrenzung eingebracht. Die Gegner hoffen darauf, daß sich dann die ganze Sache nicht mehr rechnet. Köhne will zwar dann neun kleinere Anlagen mit einer Höhe bis zu hundert Metern bauen lassen. In der Branche wird derzeit mit spitzem Stift gerechnet. Mancherorts haben sich die Renditeberechnungen als zu mutig erwiesen. Da sucht sich das Geld schnell andere Anlagen.

Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat in dieser Woche einen Entschließungsantrag vorgestellt, in dem gefordert wird, die "Verspargelung der Landschaft" zu vermeiden und die staatliche Anschubfinanzierung zu begrenzen. Die Landesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, daß die Kommunen selbst entscheiden können, ob und wo Windkraftanlagen entstehen. Die Bürger sollen so wenig wie möglich belästigt werden. Rigoroser geht die FDP vor. Sie fordert, den weiteren Bau von Windenergieanlagen gänzlich zu stoppen, und entdeckt unter den zahlreichen Gegnern ein neues Wählerpotential. SPD und Grüne halten an der Windenergie als Bestandteil ihrer Energiepolitik fest, in der die regenerative Energie einen wachsenden Anteil haben soll. Deshalb werden auch Schattenwurf und Flügelschlag der Windräder akzeptiert sowie ihr gesamter optischer Eindruck. Doch auch unter rot-grünen Politikern macht der Unmut etlicher Bürger mittlerweile Eindruck. Sie sprechen von Abwägungsprozessen und Rücksichtnahme. Doch die Haltung zur Windenergie ist mittlerweile zu einer Glaubens- oder Geschmacksfrage geworden. Über beides läßt sich - nicht nur im Sauerland - trefflich streiten. - Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.02.2002, Nr. 28 / Seite 3

Jeversches Wochenblatt, 24.01.2002 (S. 4)
Wehe, wenn's am Rotor brennt
Feuerwehr tut sich mit Windkraftanlagen schwer / Ausschuss will Auskunft zur Personenrettung vom Landkreis Friesland
-ch- Jever. Sie sind Meisterwerke der Ingenieurskunst, produzieren umweltfreundlichen Strom, und Jever hat schon bald sechs solcher Windkraftanlagen im Stadtgebiet stehen.
Wie schlecht es aber im Brandfall um die Löscharbeiten der Feuerwehr bestellt ist und wie schwierig Menschen aus luftiger Höhe zu retten und zu bergen sind, zeigte sich gestern auf der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses der Stadt.
Im vergangenen Herbst hatte sich Ordnungsamtsleiter Joachim Gruna auf Antrag der SPD an den Landkreis Friesland als Genehmigungsbehörde solcher Anlagen gewandt, um Informationen zu Brandschutz und Personenrettung zu erhalten. Doch die Antwort aus dem zuständigen Fachbereich 13/6 sei nicht befriedigend gewesen, wie Gruna vor dem Ausschuss vortrug. Der Hinweis, dass bei rein technischen Anlagen seitens des Landkreises kein Personenschutz erforderlich sei, habe dem Ordnungsamt nicht gereicht. Eine ähnliche Anfrage an den Niedersächsischen Städtetag sei noch ohne Antwort.
Wenn es am Rotor brennt, gibt es nicht viel zu löschen. Jevers Stadtbrandmeister Hans Hermann Specht informierte die Ausschussmitglieder über die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr, beim Brand im oberen Bereich einer Windkraftanlage einzuschreiten. "Unsere Hubleitern reichen nicht höher als 30 Meter", dämpfte Specht alle Erwartungen schon zu Beginn seines Berichtes. Die Nabenhöhe modernen Windkraftanlagen liege jedoch zwischen 50 und 70 Metern.
Specht bezeichnete die Chance, irgend etwas zu löschen, als "aussichtslos" und erinnerte an zwei Vorfälle mit Windkraftanlagen in Jevers nächster Nachbarschaft. 1999 habe im Wangerland ein Besucher, der in einer Anlage einen Herzanfall erlitt, nur noch tot geborgen werden können. Als ein Jahr später in Sillenstede ein Windrad gebrannt habe, sei es nicht möglich gewesen, mit Einsatzfahrzeugen an den Brandort auch nur heranzufahren. "Wir müssen dann abwägen, wie groß die Gefahr für unsere Leute ist und ob unser Einsatzfahrzeug gefährdet ist", erklärte er. Die Freiwillige Feuerwehr Wangerland habe vor diesem Hintergrund jeglichen Löscheinsatz bei den Windkraftanlagen schriftlich abgelehnt - die Betreiber seien hier angehalten worden, Vorkehrungen zur Personenrettung zu treffen und Personal dafür auszubilden.
"Ich werde keinen meiner Kameraden näher als 150 Meter an so einen Brandort heran lassen", kündigte Specht an. Die Situation sei in solchen Fällen völlig unberechenbar. Es gebe lediglich im Wangerland einen Höhenrettungszug des Deutschen Roten Kreuzes. Die nächste ausreichend ausgestattete Feuerwehr sei die Berufsfeuerwehr in Oldenburg.
Vor allem die Haftungsfragen machten den Ausschussmitgliedern Sorgen. Grundsätzlich müsse geklärt werden, ob die Betreiber der Windkraftanlagen Besucher nach oben ließen, fand Anton Wilhelm Janssen (CDU). Dem eigentlichen Personal passiere normalerweise nichts, gab ihm Stadtbrandmeister Specht recht. Auch im Wangerland habe es einen Besucher getroffen.
Joachim Gruna berichtete von einem zweiten Schreiben an den Landkreis, in dem er nachgefragt habe, ob die Verpflichtung des Betreibers zu Sicherheitsvorkehrungen nicht an die Baugenehmigung von Windkraftanlagen zu koppeln sei. Auch darauf gebe es noch keine Antwort.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden verschiedene Möglichkeiten solcher Auflagen für die Betreiber angedacht, so auch Selbstlöscheinrichtungen, die direkt am Generator wirken.
Um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erlangen, forderte der Ausschuss Ordnungsamtleiter Gruna einhellig auf, sich weiterhin an den Landkreis und den Niedersächsischen Städtebund zu wenden. "Wir müssen ja das Rad mit unseren sechs Anlagen nicht neu erfinden", meinte Stadtdirektor Ingo Hashagen. Es müsse doch wohl wenigstens auf Landesebene Verfahren und Verordnungen geben. Dort mische man sich ja auch sonst gern ins Löschwesen ein.

Bocholter-Borkener Volksblatt, 25. 01.2020 (Ressort: Bochol)t
GmbH-Geschäftsführer gibt Steuerbetrug und Urkundenfälschung zu / Finanzamt sorgte jahrelang für Liquidität / Millionengeschäfte auf der Jacht
BOCHOLT (mo). Geschäfte mit Größen aus Wirtschaft und Politik machte Wilhelm Janke vorzugsweise auf seiner Jacht und in der Regel ging es hier um Hunderttausende, wenn nicht um Millionenbeträge. Um die ging es gestern auch bei der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster. Als faktischer Geschäftsführer der Bocholter Windenergie Knaup GmbH soll Janke laut Anklage weder Bilanzen erstellt noch Buchführung betrieben haben, dafür aber um so eifriger Vorsteuer- und Umsatzsteuerbetrug. Dazu kommen Urkundenfälschung und der Verdacht der Untreue. Auf 2,7 Millionen Mark beziffert der Staatsanwalt den Steuerschaden. Den Steuerbetrug gab der 68-jährige Janke zu: "Ich hatte festgestellt, wie einfach es ist, einen Zettel auszufüllen und so zu Geld vom Finanzamt zu kommen." Auf sechs Verhandlungstage ist das Verfahren terminiert, gestern war Prozessauftakt. Der Angeklagte erschien in Strickjacke. "Die Anzüge passen mir nicht", entschuldigte er sich, "ich habe in der Untersuchungshaft 20 Kilo verloren."
Janke schilderte in eindrucksvollen Worten seine steile Karriere nach oben. Nach der Lehre zum Industriekaufmann wechselte er mehrmals die Firmen und immer stieg er auf. Zuletzt war er bei einer französischen Firma: "Wir haben für Gaddafi ein Stahlwerk nach Libyen geliefert und Flugplatzeinrichtungen für den Irak. Die haben wir nach Bombenangriffen jedes Mal neu verkauft." Doch bei einer Firmenkonzentration sei er aus der Leitung gedrängt worden.
Das war 1983. Wenig später arbeitete er auf dem Hof seiner Lebensgefährtin und nach und nach verkaufte er seine "15 bis 20 Wohnungen". Janke war politisch in der SPD aktiv, vom Ortsverein bis zum Unterbezirksvorstand, und politische Kontakte waren es nach seinen Angaben auch, die ihm später bei seinen Windmühlen und der Batteriespeicheranlage geholfen haben. Zum Beispiel: "Ich hatte eine Menge Gespräche mit Wolfgang Clement." 1994 gründete der Bocholter die "Windenergie Knaup GmbH". Um seine Arbeitslosenunterstützung nicht zu gefährden, wurde seine Lebensgefährtin offiziell Geschäftsführerin, obwohl er die Geschäfte führte, wie er sagte.
Doch es lief alles nicht so rosig. Langwierige Genehmigungsverfahren verhinderten das Geldverdienen, der Absturz der Strompreise machte der GmbH zu schaffen, erläutert Janke. Und zugesagte Zuschüsse blieben aus. Auch der versprochene 200.000-Mark-Zuschuss der Bocholter Stadtwerke sei damals erst gekommen, "als ich den (damaligen) Aufsichtsratsvorsitzenden mit seiner Freundin auf mein Schiff eingeladen hatte".
Schon Ende 1995 sei kein Geld mehr da gewesen. Der vorsitzende Richter: "Die GmbH hätte damals schon Konkurs anmelden müssen." Doch Janke verschaffte sich, wie er zugab, Geld über gefälschte Vorsteuer-Anmeldungen, die er mal höher, mal niedriger angab. Zwei Betriebs-Sonderprüfungen ergaben nichts, weil Janke mit Computer, Scanner und Drucker so überzeugend Rechnungen und Kontoauszüge fälschte, dass die Prüfer nichts merkten.
Dann, nach fast sechs Jahren, habe er ein zu schlechtes Gewissen bekommen und Selbstanzeige erstattet, beteuerte Janke. Die Umstände dieser urplötzlichen Anzeige ließen den Richter merklich zweifeln. Wurde der Geschäftsführer gewarnt? Und der Richter mochte auch nicht ohne weiteres Jankes Argumentation folgen, der auf Kosten seiner GmbH unbedingt eine neue Jacht (440.000 Mark) kaufen musste, samt Liegeplatz in Spanien. Der Richter: "Ein Schiffskauf ohne Kohle und von Geld, dass Ihnen nicht zusteht?" Janke verwies auf seine prächtigen Jacht Erfahrungen: "Wir können ja einige meiner früheren Gäste vorladen." Doch darauf ging der Richter nicht ein. Der Prozess wird fortgesetzt. - www.bbv-net.de

Die Rheinpfalz, 22.01.02
Der Hintergrund: "Das Landschaftsbild so erhalten, wie es ist" 
OTTERBERG: Wie die Bürgerinitiative "Gegenwind" auch weiterhin gegen Windkraftanlagen vorgehen will 
Trotz der Klagerücknahme dreier Windkraft-Gegner aus der Verbandsgemeinde Otterberg (die RHEINPFALZ berichtete am Samstag) will die Bürgerinitiative "Gegenwind" ihren Widerstand gegen die weitere Errichtung von Windrädern fortsetzen. Das hat der Sprecher der Initiative, Klaus Kleber, in einem RHEINPFALZ-Gespräch bekräftigt.
In der Gruppe "Gegenwind" sind Initiativen aus Heiligenmoschel, Morbach, Schallodenbach, Schneckenhausen, Mörsbach sowie vom Holborner- und Kreuzhof zusammengefasst. Wie berichtet, hatten drei Anwohner gegen die Genehmigung des Windrads auf dem Reiserberg zwischen Schallodenbach und Niederkirchen durch die Kreisverwaltung geklagt. Sie begründeten ihren Widerstand gegen die Anlage mit der Lärmbelästigung. Dies hatte ein vom Gericht zugezogener Gutachter verneint, so dass die Klagen wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen wurden. "Eine Modifizierung und Weiterführung der Klagen hätte keinen Sinn gehabt", sagte Kleber im RHEINPFALZ-Gespräch. "Es ist sinnvoller, diese ,Altlast' auf dem Reiserberg zunächst abzuhaken." Gleichwohl wollen die "Gegenwind"-Aktivisten weiterhin gegen Windräder vorgehen.
"Von entscheidender Bedeutung" sei hierbei eine Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre. Durch diese rechtliche Festlegung können momentan auch in Vorrangflächen keine Windkraftanlagen errichtet werden.
In unmittelbarer Nähe des bestehenden Windrads waren ursprünglich zwei weitere Anlagen geplant. Nach "Gegenwind"-Angaben sind bereits vier Windräder zwischen Heimkirchen und dem Kreuzhof beantragt. Die Veränderungssperre laufe demnächst aus, so dass man auf ihre Verlängerung hinarbeiten werde. Da sich die Rotoren bereits auch in den angrenzenden Verbandsgemeinden und Landkreisen drehen, fürchten die "Gegenwind"-Initiatoren eine massive Beeinträchtigung der Landschaft. Klaus Kleber: "Vom Reiserberg aus sind schon jetzt mit bloßem Auge 40 Windkraftanlagen zu erkennen. Geplant sind weitere 80, so dass das ursprüngliche Landschaftsbild nicht zu erhalten wäre. Wir wollen das Landschaftsbild so erhalten, wie es ist. Das hat im weitesten Sinn auch mit dem Begriff ,Heimat' zu tun."
So verweisen die beiden "Gegenwind"-Aktivistinnen Elke Schiffer und Eva Schindler auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht. Dessen Vierter Senat habe im vergangenen Oktober die so genannte Privilegierung von Windrädern eingeschränkt. Das Privilegierungsgebot sieht vor, dass Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich genehmigt werden müssen - eine Vorgabe, die den Streit um die Otterberger Windräder erst entzündet hat. Laut "Gegenwind" halten die Bundesrichter die Privilegierung für unzulässig, sofern "das Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet".
Darüber hinaus, so argumentieren die "Gegenwind"-Aktivisten, liegen seit Frühjahr 2001 neue europäische Vogelschutz-Richtlinien vor. Ebenso wie ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Landesamts für Umweltschutz reklamiere das Papier ausdrücklich die kritischen Bereiche in der VG Otterberg als Schutzgebiete und/oder Pufferzonen. Auch ein im Vorjahr von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebenes Vogelschutz-Gutachten wird von der Bürgerinitiative drastischer interpretiert. Die in der Expertise als "konfliktarm" definierten Flächen seien "teilweise essentiell wichtige Trittsteine für Zugvögel und besitzen eine hohe Rastplatzqualität".
Kleber, Schiffer und Schindler kommen daher zum Fazit: "Aus der Summe dieser Fakten sehen wir derzeit keinen Handlungsbedarf für die Ausweisung von Windkraftflächen in unserer Region. Nach der Faktenlage sind in unserer Verbandsgemeinde keine Windkraftanlagen möglich." Zudem seien sie "weder ökologisch noch ökonomisch eine sinnvolle Alternative". Vielmehr bevorzuge man eine technische Modernisierung bestehender Energieanlagen. So produziere beispielsweise eine einzige Gas/Dampf-Turbine im Raum Mainz/Wiesbaden so viel Strom wie 3177 Windräder.
Als "Eingeständnis einer falschen Politik" interpretiert Klaus Kleber zudem eine Verlautbarung der Landesregierung, wonach "im Jahr 2000 der Anteil der Windenergie in Rheinland-Pfalz nur 0,69 Prozent am Stromverbrauch" betragen habe. "Wir werden", so Klaus Kleber, "unsere Politik der Verhinderung von Windkraftanlagen ohne Wenn und Aber fortsetzen." Von unserem Redakteur: Rainer Dick, RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 22. Jan , 03:45 Uhr

Allgemeine Zeitung, 19.01.02
Conrad für erweitertes Nachtflugverbot
Rheinland-pfälzische Umweltministerin im Redaktionsgespräch/„Handys sind kein Spielzeug“
MAINZ – Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, am Frankfurter Flughafen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu prüfen. Conrad kündigte am Freitag in einem Gespräch mit der Redaktion unserer Zeitung für kommende Woche eine eigene Stellungnahme des Landes Rheinland-Pfalz zum Thema Flughafenausbau an.
Conrad kritisierte die hessische Staatskanzlei, die einem Verbot zwischen 22 und 6 Uhr wenig Chancen eingeräumt hatte: „Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist das nicht hilfreich.“ Das Land Rheinland-Pfalz werde sich für eine Ausbaulösung einsetzen, die die Menschen der Rhein-Main-Region so wenig wie möglich belaste. Bislang soll nach dem Willen der hessischen Landesregierung lediglich ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr eingeführt werden.
Auch bei den im Falle eines Flughafenausbaus erforderlichen Ausgleichsflächen forderte Conrad, die Gesamtregion im Auge zu behalten: „Auf keinen Fall darf es sein, dass die Fraport AG etwa im Raum Mainz relativ billige Flächen aufkauft und dort die weitere Entwicklung blockiert.“
Die seit etwas mehr als 100 Tagen amtierende SPD-Politikerin hat sich bereits den Ruf erworben, einen pragmatischen Kurs zwischen Ökologie und Ökonomie zu steuern und dabei im Zweifelsfall auch einmal erfrischenden Klartext zu reden. Mit einer offensiven Strategie will sie die Menschen wieder mehr für Umweltpolitik begeistern: „Wir können nicht nur ständig mit Katastrophenszenarien kommen.“ Statt einseitigen Verboten setze sie auf Angebote.
Wenn Conrad also an Brennstoffzellen glaubt („werden sich durchsetzen“) und vom Energiepotenzial geothermischer Anlagen schwärmt („gigantisch, vielleicht schon ab 2005“), weiß sie natürlich, dass sie damit auch dem Klimaschutz das Wort redet. Letzterer ist eindeutig ihr größtes „Sorgenkind“. „Wir müssen den Menschen vorrechnen, dass sich Energiesparmaßnahmen lohnen.“ In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sieht die Ministerin darin auch Chancen für neue Jobs im Handwerk und bei Dienstleistern.
Blinde Technik-Euphorie ist ihre Sache dennoch nicht, wie ihre Meinung zum Thema Elektrosmog beweist: „Handys gehören nicht in Kinderhände. Sie sind kein Spielzeug“, sagt sie. Warum? „Wir wissen zu wenig über Strahlen-Grenzwerte.“ Aber auch hier findet die ehemalige Bürgermeisterin von Saarbrücken gleich wieder den Dreh zum versöhnlichen Ansatz. Umweltmediziner will Conrad einstellen, um das Thema aus einem zusätzlichen Blickwinkel betrachten zu können. Kritik übt sie an Städten, die die Standorte neuer Mobilfunk-Antennen geheim halten: „Ich plädiere für Transparenz, weil nur Vertrauen die Menschen beruhigen kann.“
Für mehr Offenheit ist sie auch bei Windkraftanlagen, die mittlerweile vielerorts für Verdruss sorgen: „Ein genereller Baustopp wäre falsch. Aber man muss in Zukunft die Standorte besser abstimmen.“ Im eigenen Zuständigkeitsbereich will Conrad den Wald für neue Windräder öffnen.
Die Ministerin ist realistisch genug, um zu wissen, dass Deutschland noch auf lange Zeit auf Atomstrom angewiesen sein wird. Dafür sorgen bereits Exportvereinbarungen innerhalb der EU. Dennoch will sie den Anteil erneuerbarer Energien (Wind, Sonne, Holz und Biogas) weiter hochschrauben: „Ich wünsche mir hier auch von der Wirtschaft mehr Mut. Wir reden ständig über die Ökosteuer, aber nicht darüber, wie wir Technologie und Wissen vermarkten.“
Mit dem Zuschnitt ihres Ressorts ist sie – da klingt sie dann doch einmal ganz diplomatisch – zufrieden. „Wesentliche Kompetenzen, etwa der nach dem 11. September enorm wichtige gesundheitliche Umweltschutz, sind
in meinem Haus angesiedelt.“ Und mit der Antwort auf die Frage, mit welchen drei Produkten sie Rheinland-Pfalz vermarkten würde, gelingt ihr fast ein thematisch-regionaler Rundumschlag: „Ich würde im romantischen Mittelrheintal einen Drei-Liter-Motor von Opel Kaiserslautern präsentieren und dazu Wein aus naturnahem Anbau anbieten.“
Das Gespräch führten unsere Redaktionsmitglieder Stefan Schröder, Lutz und Eberhard und Lars Hennemann.

Die Rheinpfalz, 17.01.02
Windkraftanlagen kontra Bodenabwehr
Militärischer Schutzbereich auf der Sickinger Höhe stößt auf Widerstand - Bundeswehr will informieren - Grünen-Kritik
BANN/MAINZ. Die Sicherheitsbedürfnisse des Militärs kollidieren nicht selten mit den Interessen der Zivilbevölkerung. Jüngster Fall: der Konflikt um die geplante Ausweisung eines Schutzbereichs für die Verteidigungsanlagen bei der Gemeinde Bann im Kreis Kaiserslautern.
Nahe dem Ort am Rand der Sickinger Höhe betreiben Deutsche, Amerikaner und Franzosen auf dem Kahlen- und dem Kreuzberg gemeinsam eine in Europa einzigartige militärische Übungseinrichtung: Die so genannten Polygone (Vielecke) senden Signale aus, mit denen eine Bedrohung von Flugzeugen der Bundeswehr und verbündeter Staaten durch feindliche Bodenabwehr simuliert werden kann.
Die Polygone in ihrer heutigen Form gibt es seit 1979, Probleme mit den umliegenden Gemeinden gab es bisher nicht. Doch nun will das Militär einen speziellen Schutzbereich um die Verteidigungsanlage ausweisen - Radius bis zu 2,5 Kilometer. Mit der Furcht vor Terroranschlägen hat dieses Ansinnen nichts zu tun. Der Schutzbereich soll vielmehr "den Erhalt und die Wirksamkeit der Anlage gewährleisten und die Bevölkerung vor eventuell von der Anlage ausgehenden Gefahren schützen", so die Begründung in einem Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt.
Die Forderung nach Ausweisung eines Schutzbereiches bringt die Gemeinden auf die Barrikaden. In den vom Schutzgürtel betroffenen Kommunen in den Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd, Kreis Kaiserslautern, sowie der Verbandsgemeinde Wallhalben, Kreis Südwestpfalz, kochen die Emotionen hoch. Die Gemeinden fürchten um ihre Planungshoheit, weil durch einen Schutzbereich die Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen verschärft werden könnte. In ihren Gremien haben sie daher die Forderung der Militärs durch die Bank abgelehnt.
Was ist so schlimm an dieser Schutzbereichsforderung? Und was ist überhaupt konkret darunter zu verstehen? Ein Schreiben der Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden erläutert im Detail, was künftig nicht mehr ohne Weiteres erlaubt sein soll: Im Umkreis von 2000 Metern um die Radarantennen in Bann müsse "jede Errichtung, Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen (...)" durch die Schutzbereichsbehörde genehmigt werden. Genehmigungspflichtig wären zudem die Ausweisung von Gewerbegebieten, die Errichtung von Umspannstationen - und Kuriosum am Rande - elektrische Weidezäune oder Schweißanlagen. Und: Die Errichtung von Windkraftanlagen im Umkreis von 2000 Metern wäre dem Schreiben zufolge künftig nicht mehr zulässig.
Als diese Anordnung bekannt wurden, ging ein Aufschrei durch die Gemeinden: Darf man künftig nicht mal mehr schweißen ohne Genehmigung?, fragten sich die Bürger. Und wie steht es mit Neubauten? Muss nun jeder Bau einer Garage genehmigt werden? "Das Polygon gibt es schon seit mehr als 20 Jahren - ohne dass man bisher besondere Schutzbereiche für nötig erachtet hätte", wundert sich auch Peter Degenhardt, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Landstuhl. Gemunkelt wird, dass das plötzliche Schutzbedürfnis mit der Ausweisung eines Vorranggebiets für Windenergie in der Nähe der Polygone zusammenhänge. Für Uwe Unnold, Bürgermeister in Kaiserslautern-Süd, ist klar: "Die geplante Errichtung von weiteren Windkraftanlagen ist der Hauptgrund für die nun geforderte Einrichtung einer speziellen Schutzzone."
Die Kommunen scheinen mit ihrer Vermutung richtig zu liegen: Die Windkraftanlagen - zwei neu gebaute Räder stehen in unmittelbarer Nähe der Anlage - sind den Polygone-Betreibern ein Dorn im Auge. Denn in einem Schreiben der Wehrbereichsverwaltung IV, in dem das Mainzer Innenministerium um Stellungnahme zu der Schutzbereicheinzelforderung gebeten wird, heißt es, dass die im Bereich Bann vorhandenen Windkraftanlagen Störungen beim Betrieb der Polygone verursacht hätten. Um zu vermeiden, dass durch den Bau weiterer Anlagen die Störungen größer würden, sei es erforderlich, einen Schutzbereich einzurichten. Wie es aus Militärkreisen heißt, soll es sich hingegen bei den weiteren Bestimmungen - also etwa die Genehmigungspflicht von Neubauten, Viehzäunen oder Schweißarbeiten - nur um "Maximalforderungen" handeln, die in der Praxis nicht umgesetzt würden.
Dennoch besteht für die Gemeinden noch jede Menge Klärungsbedarf. Zudem hat das Ansinnen des Militärs Wellen bis in den Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags geschlagen: Auf eine Anfrage von Bündnis 90/Grüne verwies das Innenministerium darauf, dass das Anhörverfahren zur Einrichtung des Schutzbereiches noch nicht abgeschlossen sei. Um Unklarheiten bei den Kommunen und den Bürgern über die tatsächlichen Auswirkungen aus der Welt zu schaffen, wolle die Bundeswehr eine Informationsveranstaltung anbieten.
Nach Ansicht der Grünen müssen Bundeswehr und Innenministerium erklären, warum die bestehenden Windkraftanlagen einerseits zu Störungen geführt hätten, andererseits aber geduldet werden können. Die offenkundige Bereitschaft der Bundeswehr, bestehende Windräder zu erhalten, zeige den Spielraum für Alternativen. "Leider sucht die Bundeswehr erst recht spät den Dialog mit den Betroffenen", erklärte die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Friedel Grützmacher (Wörth). - Von unserer Redakteurin: Gabriele Schöfer, RON - RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 17. Jan , 03:45 Uhr

Die Rheinpfalz, 16.01.02
Gericht: Windkraftanlage macht nicht zu viel Lärm
Klage eines Landwirts gestern abgelehnt
MAINZ (kad). Das Mainzer Verwaltungsgericht hat gestern die Klage eines Landwirts gegen den Kreis Mainz-Bingen wegen einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage abgewiesen. Nach vorgelegten Gutachten verletze die einzeln stehende Anlage keine Rechte des Klägers, lautete die Begründung der 3. Kammer des Gerichts.
Der Landwirt fühlte sich auf seinem Hof im Außenbereich der Gemarkung Nieder-Olm sowohl vom Lärm als auch vom Schattenwurf der Anlage, die im Mai 2000 genehmigt wurde, unzumutbar beeinträchtigt. Das sahen die Richter anders. Sie beriefen sich auf ein Gutachten, das der 600 Kilowatt-Anlage mit einer Nabenhöhe von 65 Meter und einem Rotordurchmesser von 44 Meter bescheinigt, geltende Grenzwerte einzuhalten.
Bei einer Windgeschwindigkeit von zehn Metern pro Sekunde, die nur selten am Standort erreicht werde, liege der Lärmpegel in dem 380 Meter entfernten Wohnhaus bei 38,9 Dezibel, fanden die Experten heraus. Zugelassen sind jedoch Werte von 45 Dezibel in der Nacht und 60 Dezibel am Tag. Ähnlich verhalte es sich mit dem monierten Schattenwurf, der wegen des schnellen Wechsels von Hell und Dunkel unangenehm ist. 20 Minuten am Tag, 16,5 Stunden im Jahr seien die Schatten der Anlage im Wohnzimmer des Klägers zu sehen. Nach Expertenansicht seien aber im Schnitt 30 Minuten am Tag zumutbar. Dass bei der Anlage die von der zuständigen Planungsgemeinschaft empfohlene Entfernung von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung unterschritten wurde, sahen die Richter nicht als relevant an. Dies gelte nur für Windparks, nicht aber für eine einzelne Anlage (Aktenzeichen: 3 K 263/01.MZ).
Anfang Februar wird sich das Mainzer Verwaltungsgericht erneut mit Windkraftanlagen beschäftigen. Dabei wird es um die Frage gehen, ob eine Kommune die in ihrem Flächennutzungsplan Sonderflächen für Windkraft ausgewiesen hat, gezwungen werden kann, auch außerhalb dieser Sonderflächen die Errichtung von Windkraftanlagen zu genehmigen. Ort des Geschehens ist auch in diesem Fall Rheinhessen, diesmal allerdings der Landkreis Alzey-Worms. RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 16. Jan , 03:45 Uhr

Usinger Anzeiger, 14. Januar 2002
Gegen "Verschandelung der Landschaft"
In Merzhausen hat sich eine Bürgerinitiative gegen Windkraftanlage gebildet - Wertverlust der Immobile befürchtet
MERZHAUSEN (ek). "Wehret den Anfängen!" hieß es am Freitagabend im voll besetzten Evangelischen Gemeindehaus in Merzhausen. Aus der Informationsveranstaltung zur geplanten Windkraftanlage in der Gemarkung des Usinger Stadtteils Merzhausen bildete sich im Laufe des Abends eine Bürgerinitiative, die gewillt ist, eine solche "Verschandelung der Landschaft" am Ortsrand zu verhindern. Der ehemalige CDU-Stadtverordnete Reinhold Schlicht, der die betroffenen Grundstückseigentümer eingeladen hatte, war erstaunt, dass zusätzlich viele weitere interessierte Merzhäuser und auch Gäste aus umliegenden Orten gekommen waren. Am Ende der Veranstaltung zählte er bereits an die 70 Unterschriften, die sich spontan gegen eine Windkraftanlage in der Gemarkung aussprechen. Unruhe hatte sich in den vergangenen Tagen breitgemacht. Grundstückseigentümer legten dar, wie die Betreiberfirmen sie in "Wildwestmanier" mit offensichtlich lukrativen Pachtverträgen regelrecht unter Druck gesetzt hätten. Zu einer öffentlichen Veranstaltung mit allen Eigentümern seien die Firmen nicht bereit gewesen, wurde berichtet. Die meisten hatten erst jetzt festgestellt, dass das Usinger Stadtparlament bereits im August 2001 den unter anderen Mehrheitsverhältnissen gefassten Beschluss aufgehoben hatte. Die neue Mehrheit in der Stadtverordnetensitzung hatte nun dafür gestimmt, dass nach dem Vorschlag im Regionalplan Südhessen an drei verschiedenen Standorten in Ortsrandlagen der Usinger Stadtteile Windkraftanlagen errichtet werden können. So sollen nordwestlich von Merzhausen in Richtung Altweilnau/Oberlauken im ersten Bauabschnitt sieben Windräder entstehen. Schlicht begründete, warum er ein strikter Gegner dieses Vorhabens ist. Er stellte die Effektivität von Windkraft in Frage.
Obwohl es bereits mehr als 10000 Windkraftanlagen in Deutschland gebe, sei noch kein einziges Kraftwerk abgeschaltet worden. Nicht vorzustellen wagte sich Schlicht, "wenn auf einer Fläche von 50 Hektar sieben Windräder mit einer Narbenhöhe (Drehpunkt der Flügel) von 70 Metern installiert würden." Im Vergleich dazu erklärte er, dass der Merzhäuser Kirchturm nur 27 Meter hoch sei. "Ich hänge an unserer Natur, das ist eine Verschandelung unserer schönen Taunuslandschaft, das gilt es abzuwenden", sagte er. Auch der Naturpark Hochtaunus und die Untere Naturschutzbehörde seien strikt gegen dieses Vorhaben. Schützenhilfe erhielt Schlicht von Horst Dumke, der die Rentabilität alternativer Energien beleuchtete und zu dem Ergebnis kam, dass letztlich der Verbraucher die ineffektive Windkraft subventionieren müsse. Aus dem Publikum wurde das so interpretiert: "Jede Kilowattstunde, die die Windkraft liefert, macht unseren Strom teurer".
Weitere Argumente sammeln"Zaungast" Reinhold Kilb gab einen Erfahrungsbericht au Hasselbach, wo der geplante Windpark seinerzeit verhindert werden konnte. Er empfahl den Merzhäusern, eine Schallemissionsprognose erstellen zu lassen und den Vogelschutzbeauftragten einzuschalten, um weitere Argumente gegen das geplante Vorhaben zu sammeln. Denn Kilb ist davon überzeugt, "dass für die Betreiber ein Standort im Taunus durchaus lukrativ ist."
Herrmann HÄNISCH sprach den Merzhäusern aus dem Herzen, als er einen erheblichen Wertverlust für Immobilien vorhersagte, wenn die "Windmühlen" gebaut würden. Und als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft sprach Walter Moses von einer Beeinträchtigung der Jagd.
Der Leiter der Erdfunkstelle Usingen, Wolfgang Vaupel, teilte schließlich mit, dass er bereits bei der Stadt Protest eingelegt habe, weil die geplante Maßnahme für den Betrieb der Erdfunkstelle hinderlich sei.
Pfarrer Peter Stenzel fasste die verschiedenen Meinungen zusammen. Obwohl er ein erklärter Befürworter regenerativer Energien sei, halte er dieses Vorhaben in Merzhausen ökologisch für höchst fragwürdig. Abgesehen von der geringen Effektivität, der störenden Optik, dem zu erwartenden Lärm und dem anstehenden Wertverlust des Baulandes befürchtet er erhebliche soziale Spannungen innerhalb der Dorfgemeinschaft. Er sieht es als "schreiende Ungerechtigkeit, wenn einzelne Grundstückseigentümer, die möglicherweise abkassieren wollten, dazu beitragen, dass alle anderen unter den Folgen zu leiden haben." Angesichts des dubiosen Vorgehens der Betreiber, das an arglistige Täuschung grenze, rief Stenzel die Grundstückseigentümer dazu auf, geschlossen zu sagen: "Wir unterschreiben diesen Vertrag nicht". Da das vorgesehene Areal in viele kleine Parzellen aufgeteilt ist, müssten rund 45 Eigentümer ihre Zustimmung geben.
Das Genehmigungsverfahren steht erst am Anfang. So plädierten die Merzhäuser Bürger dafür, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der ihre Interessen sachkundig vertritt.
Wie Schlicht inzwischen mitteilte, soll nach dieser ersten Informationsveranstaltung schnellstmöglich eine Bürgerversammlung einberufen werden, um den Widerstand der Bevölkerung auf eine breite Basis zu stellen.

Taunus-Zeitung vom 14. Januar 2002
Ohne Hektik gegen Windkraft vorgehen, Christina Jung
..... Dumke verwies auf ein Arbeitspapier von einigen Professoren, welches unter dem Titel Darmstädter Manifest bekannt geworden sei. Diese hätten objektiv dargelegt, dass Windenergie für Deutschland "absolut belanglos" sei. Das Geld, welches hier Verwendung finde, könne an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden..... Angst vor dem Verlust seiner Alterssicherung hatte Hermann HÄNISCH, der mit seinen 90 Lenzen dennoch im Umgang mit Computern und Internet gewieft ist. Er hatte aus dem Internet eine Vielzahl von Informationen abgerufen und war bereit, sein Wissen mit den Anwesenden zu teilen. Er gab zu bedenken, dass eine Windkraftanlage den Wert der Immobilien schmälern werde.....

Westfälische-Rundschau, 13.01.02
Stadt verklagt Kreis und will Windkraftanlagen verhindern
Bad Berleburg/Hemschlar. (rh) Die Stadt Bad Berleburg hält die von einem Landwirt in Hemschlar geplante Errichtung von zwei Windkraftanlagen am Pustenberg für nicht mit übergeordneten öffentlichen Belangen vereinbar und lehnt das Vorhaben wegen der nachhaltigen Beeinträchtigung und Verunstaltung des Landschaftsbildes ab.
Zwei Windkraftanlagen will ein Landwirt rund 300 bis 400 Meter von der Bebauung in Hemschlar (im Bild vom Schützenheim) um den Bergrücken am Pustenberg errichten. Die Stadt ist aus Landschaftsgründen dagegen und versagte das Einvernehmen.
Das ist der Tenor der Klage, die die Stadt Bad Berleburg gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg erhoben hat. Der Bad Berleburger Stadtrat hatte der Klage gegen den Kreis vor dem Verwaltungsgericht in seiner Sitzung am 10. Dezember zugestimmt, weil sich der Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde in einer Verfügung vom 13. November über das zu dem Bauvorhaben erforderliche, von der Stadt Bad Berleburg jedoch versagte Einvernehmen hinweggesetzt hatte.
Da ein Widerspruchsverfahren im vorliegenden Fall nicht zulässig ist, wie die Stadtverwaltung in einer Sitzungsvorlage zur Ratssitzung dargelegt hatte, kann die Stadt Bad Berleburg nur über den Weg einer Klage am Verwaltungsgericht in Arnsberg gegen die Verfügung des Kreises vorgehen.
Damit ist möglicherweise ein Verwaltungsgerichtsverfahren mit der kommunalen Aufsichtsbehörde in Gang gekommen, das - je nach der Entscheidung der Arnsberger Verwaltungsrichter - bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen könnte.
Die Klage war bereits unmittelbar nach der Ratssitzung erhoben worden, weil die Klagefrist bereits am 14. Dezember ablief. Bei der Stadt Bad Berleburg gibt man sich zuversichtlich, weil jüngste OVG-Entscheidungen in vergleichbaren Fällen die Position der Stadt zur Errichtung von Standorten für Windkraftanlagen bestätigt hätten.
Der vor einigen Jahren in Hemschlar ansässig gewordene Vollerwerbslandwirt Andreas Herrmann, der den früheren Hof Dreisbach erworben hatte, will mit einem Betreiber aus Werl zwei Windkraftanlagen um den Pustenberg, einem kleineren Bergrücken rund 400 Meter von der Ortsbebauung Hemschlar in Richtung Markhausen, errichten. Die beiden mit den Windrädern 100 Meter hohen Anlagen sollen dieseits und jenseits des Bergrücken stehen und würden nach Darstellung der Stadt Bad Berleburg weithin in der Landschaft einsehbar sein.
Landwirt Herrmann, der bereits vor einigen Jahren mehrere Windkraftanlagen auf seinen landwirtschaftlichen Flächen Richtung Altenberg errichten lassen wollte, stößt bei den meisten Anliegern mit seinem Vorhaben auf Ablehnung. Dem Bauern fehlt dafür das Verständnis: Windkraft bringe saubere Energie und mit der wolle er sich ein zweites Standbein schaffen. Er bleibe bei seinem Vorhaben, sagt der Landwirt, während sich bei Nachbarn erkennbarer Widerstand regt. Bauer Herrmann: "Ich werde das Durchziehen."
http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region=Bad+Berleburg&id=2124009 - 13.01.2002

Allgemeine Zeitung, 10.01.2002 (Wiesbadener Kurier)
Kälte macht Reben an der Weinstraße schwer zu schaffen
Erhebliche Schäden/Rheingauer Weinberge bisher nicht betroffen
Rheingau/Neustadt. (pjb/dpa) Temperaturen von bis zu 20 Grad minus haben dem Weinbau an der Deutschen Weinstraße in diesem Winter bereits erhebliche Schäden bereitet. Den Riesling- und den Spätburgunderreben im Rheingau hingegen konnte der Winter bisher glücklicherweise nichts anhaben.
Zwischen Bockenheim und Schweigen an der Weinstraße sind die Reben in manchen Orten bis zu 80 Prozent geschädigt und werden in diesem Jahr keine Trauben tragen. Nach Angaben des Weinexperten bei der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt (SLFA) in Neustadt, Jürgen Oberhofer, ist schon jetzt „ein mengenmäßig großer Jahrgang 2002 auszuschließen“.
Betroffen von der Kälte sind besonders die Rotwein-Rebsorten Portugieser und Dornfelder sowie bei den weißen Sorten der Müller-Thurgau, vor allem in tiefen Lagen. Auch die Burgunder-Reben dürften nach dem Austrieb im Frühjahr Schäden aufweisen. „Es gibt große lokale Unterschiede – am meisten geschädigt sind die Rebanlagen in Senken, in denen die Kälte gewissermaßen zusammenfließt“, sagte Oberhofer. Die pfälzischen Winzer hatten zuletzt in den Wintern 1985 und 1986 ähnliche Minustemperaturen mit schweren Schäden an den Rebstöcken erlebt.
Bis 20 Grad minus kein Problem für den Riesling
Im Rheingau gibt es nach Auskunft des Leiters des Weinbauamtes in Eltville, Andreas Booß, bisher keine negativen Auswirkungen der Kälte auf die Reben. Die niedrigste Temperatur im Rheingau sei in diesem Winter mit 15 Grad minus gemessen worden, in den Weinbergen sei es damit nicht kälter als 17 Grad minus gewesen. Der Riesling, der als eine robuste Rebsorte gilt, könne aber erst bei Temperaturen um 20 Grad minus in Mitleidenschaft gezogen werden, auch dem Spätburgunder habe die Kälte nicht schaden können, so Booß. Dass die Reben im Rheingau unbeschadet geblieben sind, liege aber auch daran, dass die Kälte nicht plötzlich aufgetreten sei. Wenn die Temperaturen langsam zurückgehen, dann könne sich der Stoffwechsel des Rebstocks darauf einstellen und die Pflanze schützen Diese Fähigkeit sei bei der Riesling-Rebe besonders ausgeprägt, so Booß.
Der Leiter des Weinbauamtes würde aber auch bei leichten Frostschäden noch keine Probleme für den Ernteertrag befürchten: „Schäden von bis zu 20 Prozent wachsen sich im Frühjahr aus“, meinte Booß, die Pflanze könne sich davon erholen.

Öffentlicher Anzeiger, 10.01.2002 (Druckversion, Seite 19)
Bis Mitte April sollen Würfel in Sachen Windenergie fallen
Auch neue Hallgartener BI Pro Nordpfalz gegen Windpark Niedermoschel

HALLGARTEN. Ob der Windpark (acht Räder) auf der Gemarkung Niedermoschel in Nähe Hallgartens gebaut werden darf, ist weiter ungewiss. Sicher ist nur, dass die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Neustadt (SGD) spätestens ein halbes Jahr nach Beginn des Raumordnungsverfahrens entscheiden muss. Also muss bis Mitte April 2002 über den Windpark entschieden sein. Mehr konnte die SGD noch nicht sagen. Erst würden die Stellungnahmen geprüft, so ein SGD-Mitarbeiter. Danach könne es zu einem Erörterungstermin mit allen Beteiligten kommen. Gegen einen Windpark an der Gemarkungsgrenze hatten sich neben dem Hallgartener Rat auch die Verbandsgemeinderäte Bad Münster am Stein- Ebernburg und Alsenz-Obermoschel ausgesprochen.
Während Alsenz-Obermoschel mit knapper Mehrheit dagegen votierte, war die Ablehnung aus BME einstimmig. Neben Einwänden gegenüber der grafischen Darstellung des Gutachtens und dem fehlenden Schallschutzgutachten gab der Rat zu bedenken, dass ein Windpark den Erholungswert der Fremdenverkehrsgemeinde Hallgarten und der Rheingrafenstein-Region erheblich mindere.
Die Argumentation machte sich auch die inzwischen gegründete Bürgerinitiative Pro Nordpfalz zu eigen, die sich in ihrer Position gegen den Windpark auch auf ein Schreiben der Landesregierung stützt:
"In Rheinland- Pfalz sind derzeit 454 Windenergieanlagen in Betrieb. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch beträgt 0,69 Prozent. Solche Anlagen stellen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung dar."
Ziel ihrer Arbeit sei, die Landschaft als Lebensgrundlage für Mensch und Tier zu erhalten. "Wir sind angetreten, unsere Heimat zu schützen gegen die Zerstörung durch rein profitorientierte Investoren und Gemeinderäte im Zuge eines energiepolitisch unsinnigen Ausbaus der Windenergie", heißt es in der Stellungnahme von Pro Nordpfalz, die von Dr. Thomas Wenz, Thomas Kehl und Engelbert Krattner unterzeichnet wurde. Dass die Windenergie den Erholungswert mindert, weiß auch Hallgartens Ortsbürgermeister Ernst-Peter Bayer, seit die drei Windräder in Feilbingert laufen: "In meinem Haus unten im Tal höre ich zwar nichts, aber schon am Friedhof, der etwas höher liegt, hört man die Feilbingerter Windräder." (bj)
Im Detail
Hat Raumordnungsverfahren Erfolg?
Nachdem die Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel in ihrem Flächennutzungsplan keine Windräder bei Niedermoschel ausgewiesen hat, strengte Niedermoschel ein Raumordnungsverfahren an, das einen Windpark mit acht Rädern von 120 Metern Gesamthöhe (Feilbingert 87 Meter) auf ihrem "Roten Kopf" vorsieht. Sollte das Raumordnungsverfahren Erfolg haben, stünde das erste Rad nur 530 Meter von Hallgarten entfernt. Neben Hallgarten haben sich die betreffenden VG-Räte dagegen ausgesprochen. Alsenz und auch die Stadt Obermoschel haben keine Einwände. (bj)

taz, 07.01.02
Investoren gesucht
Die Wind 7 AG führt außerbörsliche Kapitalerhöhung durch. Börsengang für die zweite Jahreshälfte geplant
Die Wind 7 Aktiengesellschaft, Eckernförde, führt seit Jahresbeginn eine außerbörsliche Kapitalerhöhung durch. Das Grundkapital der Gesellschaft (WKN 526 640) soll damit um bis zu 10 Millionen Euro erhöht werden. Dies erfolgt durch die Ausgabe von bis zu einer Million neuer Namensaktien zu einem Nennwert von je 10 Euro. Der Ausgabepreis für die neuen Aktien beträgt 14 Euro, Altaktionäre erhalten im Rahmen der Ausübung ihres Bezugsrechtes einen Rabatt und bekommen die Aktien zum Preis von 13 Euro. Die Zeichnungsfrist endet bei Erreichen des maximalen Erhöhungsbetrages, spätestens aber am 28. Februar 2002. Den Erlös will man international in den Ausbau der Windkraft investieren. Der Börsengang ist nach Unternehmensangaben "für die zweite Jahreshälfte 2002 geplant".
Die Zuteilung erfolgt nach Ablauf der Bezugsfrist direkt nach Eingang des Zeichnungsscheins beim Unternehmen in der Eingangsreihenfolge. Solange ausreichende Kapazitäten verfügbar seien, werde "in der Regel eine volle Zuteilung" gewährt.
Die Bonner Analysten Murphy & Spitz Research sehen in der Aktie "ein Investment mit einem niedrigen Chance-Risiko-Profil". Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehe "eine hohe Sicherheit auf der Absatzseite", niedrige Zinsen erlaubten zudem "eine gute Wirtschaftlichkeit für die zu 80 Prozent fremdfinanzierten Windparks". Risiken bestehen nach Angaben von Murphy & Spitz vor allem "im Einkauf qualitativ schlechter Windkraftanlagen und im Wegfall der politischen Förderung der Windenergie". Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Windenergie zunehmend international gefördert werde "wie beispielsweise in Frankreich seit vergangenem Jahr".
www.wind7.de, Analyse (Lang- oder Kurzversion) bei Murphy & Spitz Research, Tel. 0228-9676400
taz Nr. 6643 vom 7.1.2002, Seite 9, 63 Zeilen (TAZ-Bericht)

Ostfriesen-Zeitung, 05.01.2002 (gedruckte Ausgabe S. 14)
"Frischer Wind für die Landwirte"
Pachterträge für Flächen der Windräder sind höher als bei landwirtschaftlicher Produktion. Rund 30 000 Mark Pacht pro Jahr erhalten Landwirte pro Windrad von den Betreibern.
jan Aurich. Windkraft und Landwirtschaft - beide Wirtschaftszweige ernten Erträge. Die Windernte fällt dabei häufig weit höher aus, als die Ernte auf den Äcker und Böden einbringt. Die Erträge der Bauern könnten dabei durch die Windkraft beflügelt werden. Das meint zumindest Aloys Wobben, Chef des Auricher Windanlagenhersteller Enercon: "Die Windenergie kann einen entscheidenden Beitrag zur Überwindung der Krise in der Landwirtschaft leisten."
Allein die Pacht, die Windanlagenbetreiber den Landwirten zahlen, liegen weit über den Hektarerträgen aus dem Ackerbau oder der Tierhaltung pro Hektar. Wobben rechnet in einem Gespräch mit der Presse vor: "Die Pacht für das Land, auf dem eine Enercon-Windmühle steht, beträgt 30.000 Mark pro Jahr. Das ist fünf bis sieben Mal so viel gegenüber den durchschnittlichen Hektarerträgen der Landwirte." Dafür müsse der Landwirt, nicht einmal selbst in die Windanlagen investieren, sondern lediglich sein Land verpachten.
Selbst eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Bearbeitung komme an diese Hektarerträge nicht heran. Und gerade die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft, also die Produktion auf immer größerer Flächen mit immer größeren Maschinen sowie die Massentierhaltung, stehe im Widerspruch zum Natur- und Kulturerhalt. Durch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen durch die Windkraft könnte dieser Widerspruch aufgehoben werden.
Denn für die Aufstellung eines Windrades müssten zugleich Ausgleichsflächen von zwei Hektar geschaffen werden. "Auch dadurch wird unsere Kulturlandschaft erhalten und geschützt", sagt Wobben. Zudem werde der volkswirtschaftliche Nutzen der Windenergie insgesamt unterschätzt.
So müssten konventioneller Energiequellen wie Öl und Gas meist aus dem Ausland gekauft werden. Das Geld für diese Rohstoffe werde somit konsumiert, nicht investiert. Gewinne flössen zumeist an große Konzerne. Dies sei bei der Nutzung der Windenergie anderes. So erwirtschafte ein Windpark mit sechs E-66-Mühlen von Enercon jährlich einen Umsatz von 3,7 Millionen Mark.
Hiervon profitieren zum einen die Landwirte durch die Pacht von jährlich 180.000 Mark. Zum anderen flössen an die Kommunen Gewerbesteuern in Höhe von rund 370.000 Mark jährlich und zusätzlich Einkommenssteuer an die Finanzämter. Zudem kämen vielen Investoren bei Windparks aus der Region. Und nach den ersten Jahren steige der Gewinn der Investitionen auf rund 20 Prozent. Somit bleibe ein Großteil der Einnahmen in der jeweiligen Region.
(Bildunterschrift: Windmühle im Aufbau) Ein Großteil der Erträge von Windparks bleibt in der Region. Davon profitieren neben Landwirten auch Kommunen und Anleger. Foto: OZ-Archiv.

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