Taten stehen aus: "Reine Verhinderungsplanung"

Kritik an Vorlage „Windenergieanlagen“ / Dennoch fasste Rat Beschluss

Vom 30.05.2001

nw. OBER–HILBERSHEIM – In seiner jüngsten Sitzung fasste der Gemeinderat Ober-Hilbersheim einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Windenergieanlagen“. Außerdem beschloss er die Durchführung weiterer Verfahrensschritte und eine Veränderungssperre. Hierbei herrschte jedoch keine Einigkeit im Rat.

Ratsmitglied Heiko Bieser machte deutlich, dass die Vorlage, die so schon in einigen Orten der Verbandsgemeinde zum Beschluss verwendet worden sei, schon über ein Jahr alt sei. "Seither ist aber überhaupt nichts passiert. Das ist reine Verhinderungsplanung. Ein Bebauungsplan wird doch beschlossen, um danach auch Taten folgen zu lassen. Hiervon habe ich bis jetzt nichts gesehen“, so Bieser.

Für einen Mindestabstand

Ortsbügermeister Dieter Linck versprach, sich nach seinem Amtsantritt als Verbandsbürgermeister direkt mit dieser Thematik zu beschäftigen. Ein Ingenieurbüro sei schon festgemacht worden. Es sei jedoch nicht gut, wenn alle Orte dem Bebeauungsplan zugestimmt hätten, nur Ober-Hilbersheim nicht, bemerkte Linck.

Bei fünf Ja-, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurden der Bebauungsplan "Windenergieanlagen“ und die Veränderungssperre schließlich dann mehrheitlich beschlossen.

Wie in vielen anderen Gemeinden kam nun auch hier das Thema Mobilfunkanlagen auf den Tisch. "Von Seiten der Ortsgemeinde ist dieser Punkt zwar noch nicht akut, da noch kein Anbieter an uns herangetreten ist, trotzdem ist es wichtig sich damit zu befassen“, erklärte Linck. Aus dem Beschluss geht hervor, dass der Rat die Errichtung von Sendeanlagen prinzipiell nicht ablehnt.

Da die Auswirkungen der Anlagen auf die menschliche Gesundheit aber noch nicht erforscht seien, sprach sich der Rat für einen Mindestabstand einer Anlage von 600 Metern zur ersten Wohnbebauung beziehungsweise zum ersten durch rechtsgültigen Bebauungsplan bebaubares Grundstück als Standort aus. Falls es Planungen innerhalb der Ortslage gibt, können sich die Ober-Hilbersheimer auf ihre bestehende Gestaltungs- und Erhaltungssatzung berufen.

Anfrage bei der DFS

Ein weiteres Thema, das die gesamte Region tangiert, stand in Ober-Hilbersheim auf der Tagesordnung: der Fluglärm. Bieser erklärte, dass seit dem Ändern der An- und Abflugrouten im April der Eindruck eines stärkeren Aufkommens von Flugzeugen entstanden sei. "Außerdem ist auffällig, dass die Höhe der Flugzeuge sich verringert hat.“ Dies hätte laut den Unterlagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) jedoch nicht der Fall sein dürfen.

Darum beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig eine Anfrage bei der DFS. Es soll etwa geklärt werden, ob es sich um vorübergehende Umstellungsprobleme handelt oder ob die Umstellungen nicht in der geplanten und öffentlich vorgestellten Weise durchgeführt wurden.

Feste der Gemeinde

Ebenfalls auf die Initiative von Ratsmitglied Bieser hin befasste sich der Rat damit, welche Dorffeste zukünftig von der Ortsgemeinde veranstaltet werden. „Das Landessozialgericht Rheinland–Pfalz hat kürzlich beschlossen, dass Vereinsmitglieder bei Vorbereitungsarbeiten zu einem Dorffest nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen“, informierte Bieser. Versicherungsschutz bestehe nur, wenn die Gemeinde offizieller Veranstalter sei.

In Ober-Hilbersheim betrifft dies vor allem den alljährlichen Märchen-Weihnachtsmarkt. Zwar trat die Gemeinde in den letzen Jahren dabei schon als Veranstalter auf; um der Rechtssicherheit genüge zu tun, sei jedoch ein offizieller Beschluss nötig, ergänzte Linck. In diesen wurden auch die Kindergartenfeste aufgenommen.

Die Kerb hingegen sei keine Gemeindeveranstaltung, da sie nur von einem Verein, der TSG, durchgeführt werde. (Allgemeine Zeitung)