Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten.
Mainz, 21. August 2001

EU-Vogelschutzrichtlinie - Rhein-Ahr-Rundschau vom 20.08.01
Sprecher des Umweltministeriums weist Kritik von Landrat Pföhler zurück

Der Sprecher des Umweltministeriums weist die Kritik von Landrat Dr. Pföhler (Kreis Ahr-weiler) an der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie deutlich zurück. "Der Landrat sollte die Kirche im Dorf lassen und sich an den Fakten orientieren, statt unsachliche bis falsche Behauptungen zu verbreiten", so der Sprecher. Die jetzt öffentlich gemachten Gebietsvorschläge sind ein unverbindlicher Entwurf, der als Diskussionsgrundlage vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht unter Beteiligung von Ornithologen aus den Verbänden, der Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie weiteren Wissenschaftlern erarbeitet wurde.

Insbesondere die Behauptung des Landrates, die Stellungnahme der Kreise sollte möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen, entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist stattdessen, dass die zuständigen Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte nach der Veröffentlichung der neuesten europäischen Rechtsprechung im Frühjahr aufgefordert worden waren, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und an der Gebietsauswahl zu beteiligen. Dies gehe aus den entsprechenden Behördenschreiben deutlich hervor. "Schließlich wollen wir allen Beteiligten ausreichend Gelegenheit bieten, auf die Gebietsmeldung Einfluss zu nehmen. Hier ist also der Landrat aufgefordert, seine Hausaufgaben zu machen", so der Sprecher.

Viele Landräte und Bürgermeister sind der Aufforderung bereits nachgekommen und haben mit Unterstützung durch die Landesbehörden öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. Im Herbst werde das Umweltministerium dann auf der Basis der Vorschläge und Eingaben einen amtlichen Gebietsvorschlag erarbeiten. Am Schluss steht nach der Ressortabstimmung die Kabinettsentscheidung über den amtlichen Vorschlag des Landes. Doch auch dann sind für Bauern und Kommunen keine neuen Nutzungseinschränkungen zu befürchten. Auch der Sportbetrieb auf dem Nürburgring werde davon nicht beeinflusst.

Künftige kommunale Projekte und Pläne könnten einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden, doch bei entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen stehe der Umsetzung im Regelfall nichts im Wege. Auch die Landwirte können weiter nach der guten fachlichen Praxis wirtschaften. Grundlage dafür ist die landwirtschaftliche Fachgesetzgebung. Dies hatten bereits im Juli Umweltstaatssekretär Hendrik Hering und Heribert Metternich, Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., im Zusammenhang mit der Diskussion über die EU-Vogelschutzrichtlinie klargestellt.
 
"Wir appellieren daher erneut an alle, sich engagiert und sachkundig an der Diskussion über die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie zu beteiligen", so der Sprecher abschließend. 

*Im übrigen gibt es weder ein Bundesvogelschutzgesetz noch eine Vorschlagsliste des Mainzer Innenministeriums.

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