Zitate aus der landespflegerischen Stellungnahme zum Windindustriepark Flomborn:

Auf S. 2: Landschaftspotentiale und Beeinträchtigung bei Realisierung wurde unter Rubrik Landschaftspotential, Arten- und Biotopschutz, Punkt Bestand die Formulierung gebraucht: "Völlig ausgeräumte Ackerlandschaft ohne jeglichen Habitat" oder "Gebiet mit geringer bis fehlender Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere". Die "Beeinträchtigung" stufte man "gering" ein mit der eingeklammerten Bemerkung: (Bewertung mit Vorbehalt: evt. Gefährdung von Vogelzug wurde nicht untersucht).

S.3: Landespflegerische Beurteilung des Planvorhabens: "Das geplante Vorhaben findet in einem völlig ausgeräumten Landschaftsausschnitt statt, der nur eine äußerst geringe Bedeutung für Flora und Fauna besitzt (Einschränkung s.u.). Die intensive landwirtschaftliche Nutzung trägt zu den unter Pkt. 3 geschilderten Belastungen von Boden, Grundwasser und Landschaftsbild bei. Während die Bedeutung des Gebietes als Bruthabitat sicher ausgeschlossen werden kann, ist sein Wert für den Vogelzug an dieser Stelle nicht abzuschätzen. Hierzu sind ausführliche Untersuchungen erforderlich, da insbesondere für den nächtlichen Kleinvogelzug ein erhöhtes Gefährdungspotential durch Windkraftanlagen in jüngster Zeit nachgewiesen wurde (Verlust von 46.0000 bis 100.000 Vögel pro 1000 MW und Jahr. Angegebene Quelle: Koop. B. (1997): Vogelzug und Windenergieplanung. in Naturschutz und Landschaftspflege 29 (7/97); S.202-207). Ende des Zitates.

Wie reichhaltig und vielfältig die Tier- und Pflanzenwelt unserer heimischen Kulturlandschaft ist, wird, wie geschehen, in Tatsachen verdrehter Form den Genehmigungsbhörden vorgelegt. Aufgrund dessen gerät die Gewichtung bei Abwägung der Belange in eine Schieflage, die dazu führt, dass die Natur und Landschaft schützenden Gesetze irrelevant zu sein scheinen.