Die einstimmig beschlossene Forderung des Landespflegebeirates im vollen Wortlaut:
Erklärung
Der Landespflegebeirat des Donnersbergkreises befürchtet angesichts ständig und massiert sich ausbreitender Windparks im Kreis und entlang seiner Grenzen die industrielle Überformung der Region. Eine weitere Beeinträchtigung der endlichen Ressource Landschaft als Heimatraum und natürliche Lebensgrundlage der Menschen sieht er als nicht vertretbar an. Er fordert deshalb eine endgültige Beschränkung der Windkraftanlagen auf die zur Zeit in den Flächennutzungsplänen ausgewiesenen Vorrangflächen in ihrem derzeitigen Umfang.

Die Rheinpfalz meldet: "Keine weiteren Windparks"
Im Donnersbergkreis sollten keine weiteren Vorrangflächen für Wind-kraftanlagen ausgewiesen werden. So lautet eine aktuelle Forderung des Beirats für Landespflege.  (07.09.01)

Allgemeine Zeitung, 22.09.2001
Erhebliche Bedenken gegen Windkraftanlagen
Landespflegebeirat: In Nordrheinhessen und im Rheintal problematisch
hat/red. MAINZ-BINGEN – Windenergieanlagen bewertet der Beirat für Landespflege als „grundsätzlich problematisch“ – vor allem aufgrund der besonderen Gebietsqualitäten des nördlichen Rheinhessen sowie des Rheintals einschließlich angrenzender Hangflächen. „Kleinflächige Strukturen mit Kuppen, Hangkanten und Heckenbereiche dienen als Vogelrast- und -brutgebiete“, lautet die Begründung der Einschätzung in einem jetzt gefassten Beschluss. Außerdem hält der Beirat Freiräume nahe der Ballungsgebiete für schützenswert.
Der Beirat für Landespflege unterstütze die Untere Landespflegebehörde in der Auffassung, dass in bau- und raumordnungsrechtlichen Verfahren aus Gründen des Vogel- und Landschaftsbildschutzes sowie der Erholung Windkraftanlagen in diesen Gebieten sehr kritisch zu beurteilen und abzulehnen seien, erklärte der Vorsitzende des Beirats, Jürgen Koch.
Der Beirat für Landespflege berät und unterstützt die Unteren Landespflegebehörde in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In den jüngsten Sitzungen gab es aber nicht nur eine Vielzahl von Anträgen und Beratungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Landkreis Mainz-Bingen und deren mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Ein weiteres Thema war der Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe mit seinen vielfältigen und weitreichenden planerischen Darstellungen und Folgewirkungen unter anderem in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur oder Rohstoffgewinnung. Hier sind nach Stellungnahmen der Naturschutzverbände und der beteiligten Behörden noch einige Ergänzungen und Anregungen zu erwarten.
Kritisch diskutiert wurden auch die brandaktuellen Planungsüberlegungen zum Bau einer neuen Kreisstraße zwischen dem Kompostwerk bei Wackernheim und Ober-Olm. Dieses Gebiet am Rande des Ober-Olmer Waldes ist nämlich großräumig verkehrsberuhigt und weitgehend unzerschnitten.
Es grenzt unmittelbar an den gerade erst durch das ökologische Konversionsmodellprojekt für die Bevölkerung wieder vollständig zugänglich gemachten Naherholungsraum Ober-Olmer Wald.

Allgemeine Zeitung, 05.07.2001
Direkt gefragt Lebensraum wird zerstört
kis. – Bei Flomborn und Ober-Flörsheim stehen zurzeit 16 Windräder, 14 weitere sind geplant. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Alzey und Umgebung, hat jedoch größte Bedenken. Wir sprachen mit dem Vorsitzenden der Alzeyer Ortsgruppe, Lothar Heitz.

AZ: Herr Heitz, der NABU befürwortet ja grundsätzlich die Nutzung regenerativer Energie. Warum hat er sich dennoch klar gegen die Privilegierung beim Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen?
Lothar Heitz: Wenn Bauvorhaben privilegiert werden, gibt das den Gemeinden die Möglichkeit, zusätzliche Flächen auszuweisen, auch wenn es gegen Naturinteressen verstößt.

AZ: Wie zum Beispiel im Bereich Flomborn/Ober-Flörsheim?
Lothar Heitz: Dieses Areal ist das größte Mausergebiet für Rohr- und Wiesenweihen. Zusätzlich ist diese Fläche ein Sammelgebiet für Kiebitze und Goldregenpfeiffer im Zug nach oder von Süden. Seit die Windräder stehen, hält sich dort keine einzige Weihe mehr auf. Die Vögel haben sich jetzt auf die Fläche zurückgezogen, auf der die nächsten Anlagen geplant sind.

AZ: Und wenn dieses Gebiet auch zugebaut wird?
Lothar Heitz: Dann werden die Vögel wohl aus der Region verschwinden. So zerstören wir wieder Lebensraum für ein oder zwei Arten. Weihen, Goldregenpfeiffer und Wachteln stehen auf der Roten Liste, sind also vom Aussterben bedroht.

AZ: Warum lassen sich die Tiere so von den Anlagen stören?
Lothar Heitz: Die Vögel verlieren wohl die Orientierung, geraten auch in Stress. Früher haben wir zum Beispiel jährlich 15 Kranichüberflüge gezählt – im letzten Herbst nur noch einen.

AZ: Welche Auswirkungen haben die Anlagen ihrer Meinung nach noch auf die Region?
Lothar Heitz: Der sich immer weiter ausdehnende Wildwuchs von Windkraftanlagen in Rheinhessen und der Pfalz zerstört zudem das Landschaftsbild und mindert die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete. Hier ist auch ein Umdenken der Politiker gefragt, die doch so gerne bei Weinfesten et cetera Rheinhessen als deutsche Toskana bezeichnen. Nur die Gäste werden in Zukunft ausbleiben. Das Interesse der Planer und Betreiber von Windkraftanlagen liegt nach unserer Meinung in der eigenen Gewinnmaximierung und nicht in der Schonung von Natur und Umwelt.

Allgemeine Zeitung, 04.07.2001
Weitere Schutzgebiete für die Vögel
red. ALZEY-WORMS – Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, besteht aufgrund der Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aus dem Jahre 1979 das Erfordernis, weitere nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gebietsteile der Bundesrepublik Deutschland, das heißt auch von Rheinland-Pfalz, als Vogelschutzgebiete zu melden. Dieses muss im Sommer erfolgt sein.
Rheinland-Pfalz hat bislang nur sechs Gebiete benannt. Aufgrund einschlägiger Rechtssprechung sind zusätzliche Gebiete in weit größerem Umfang als Vogelschutzgebiete zu qualifizieren. Vogelschutzgebiete sind Räume, in denen entweder bedeutende Vorkommen von in der Richtlinie genannten Arten bestehen, oder denen Bedeutung als Rast-, Überwinterungs-, Vermehrungs- beziehungsweise Mauserplatz für Zugvögel zukommt. In den Gebieten soll die derzeitige Situation erhalten bleiben oder für die Vogelwelt günstigere Verhältnisse geschaffen werden. Vorhandene Nutzungen werden dadurch gestützt, da diese in der Regel die Grundlage für die zu schützende Vogelart darstellen. Vogelschutzgebiete müssen einem Schutzstatus unterstellt werden. Auf welche Weise dies erfolgt ist noch nicht eindeutig festgelegt. Alle förmlichen Unterschutzstellungen -etwa nach dem Landespflegegesetz- unterfallen den derzeit gültigen Verfahrensvorschriften. Pläne und Projekte, die sich nachteilig beeinträchtigend auswirken können, unterliegen nun einer gesonderten Verträglichkeitsprüfung, jedoch unterscheidet sich diese nicht wesentlich von der seit Jahren eingeführten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Klassifizierung als Vogelschutzgebiet eröffnet Chancen im Blick auf Fördermittel der EU. Die vom Landesamt für Umweltschutz erarbeiteten Gebietsvorschläge sollen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Donnerstag,
12. Juli, von 16 Uhr bis 18 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung vorgestellt werden.