Sind Windkraftanlagen hässlich? - fragen die Grünen in einem Positionspapier zur Windenergie vom Juni 2001 und geben auch gleich die Antwort: "Wir meinen: nein. Eingriffe in das Landschaftsbild sind Bestandteil der menschlichen Entwicklung und insofern keine Besonderheit von Windkraft-Anlagen. Über 180.000 Strommasten stehen verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Dagegen gibt es nur rund 10.000 Windkraftanlagen in Deutschland. Zudem werden die Anlagen nicht willkürlich aufgestellt. Regionalplanung und kommunale Flächennutzungsplanung bieten genügend Instrumente, so dass Belange des Landschafts- und Naturschutzes unter Beteiligung aller Betroffenen berücksichtigt werden. Gesetzlich unterliegt die Aufstellung dem Baurecht, das der kommunalen und regionalen Planung die Möglichkeit zur umfassenden Gestaltung einräumt. Dabei geht es um eine Standortplanung auf regionaler Ebene mit der Ausweisung von Vorrang- bzw. Ausschlussgebieten, die den umweltverträglichen Ausbau von Windkraftanlagen sichert.

Fachleute des OVG Münster in Nordrhein-Westfalen sind da anderer Meinung.
Die Aufstellung der zwei Windkraftanlagen mit einem Abstand von 200 m am Hang des S.-Berges wäre dem Landschaftsbild grob unangemessen...sie werden auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden. 

Kein uneingeschränktes Baurecht für WKA im Außenbereich
Vorrang für Landschaftsbild - und wohl auch ein äußerst hilfreiches Urteil für viele Gemeinden in Deutschland.


SCHALLENTWICKLUNG - KONTROLLIERT: Von einer nennenswerten Beeinträchtigung durch Lärmentwicklung kann bei Windenergie-Anlagen nicht gesprochen werden. Gewöhnlich wird das Rauschen der Rotoren durch andere Alltagsgeräusche überlagert - sei es der Lärm des Straßenverkehrs oder das Rauschen von Bäumen und Büschen. Schallemissionen sind auf alle Fälle ein wesentlicher Faktor in der Planungsphase von Windkraftwerken. In der technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm) sind konkrete Grenzwerte für Geräuschpegel festgelegt - je spezifisch für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen. Auch bei bereits bestehenden Anlagen ist es ggf. möglich, die Einhaltung der Grenzwerte im Nachhinein sicherzustellen, z.B. durch eine Drehzahlreduzierung. Künftig wird die Lärmemission weiter an Bedeutung verlieren: Moderne, leistungsstarke Turbinen sind noch besser gedämmt und laufen langsamer als ältere Modelle. Für Windparkanlagen ist durch eine größere Abstandsregelung möglicher Lärmbelästigung vorzubeugen - das ist Teil des Genehmigungsverfahrens - schreibt die Sprecherin der grünen Energiefraktion des Bundestages, Michaele Hustedt, in einem Positionspapier "Windenergie und Naturschutz sind vereinbar!" vom Juni 2001. Das Oberverwaltungsgericht Münster ist da etwas anderer Ansicht (Az.: 10 B 498/01 und 10 B 529/01).

Zu viel Lärm
Wenn Betreiber keine Sachargumente mehr haben, dann beschimpfen sie die Gegner z.B. wie folgt: "Der Anwalt der IG kämpft überall im Land wie Don Quichote gegen Windräder". Doch so stellt sich ein Betreiber gleich als Verlierer eines Verfahrens hin.