Chronologie der Windindustrieanlagen in Flomborn und Ober-Flörsheim

Allgemeines

Das neue Energieeinspeisungsgesetz (April 2000) verpflichtet Stromkonzerne, Strom von Wind- und Solaranbietern zu kaufen. Der elektrische Strom aus herkömmlicher Produktion kostet den Versorger durchschnittlich 4,5 Pfennig. Strom speziell aus Windkraftanlagen dagegen 17,8 Pfennig. Das sind Mehrkosten für Windstrom von praktisch 400 Prozent, die auf die Stromverbraucher umgelegt und von diesen bezahlt werden.

Trotz staatlicher Subvention, trotz überhöhter Einspeispreise für Windstrom und trotz seiner gesetzlich erzwungenen Abnahme, erreichen die Anlagen im Binnenland aufgrund zu geringem Windaufkommens keine Wirtschaftlichkeit. Die "Rendite" ergibt sich lediglich aus Verlustzuweisungen zur Steuerminderung. Windkraftanlagen erweisen sich als Nachfolgemodelle von Schiffsanteils- und Bauherrenmodellen.

Gemeinden stehen ob des "politischen Willens" unter Druck und sind zur Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne aufgefordert. Aufgrund der für sie oft unklaren Rechtslage und in Unkenntnis der Vorschriften sind sie überfordert. Einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans stellt, nach vorherigem Gemeinderatsbeschluß, die jeweilige Gemeinde. In der Mehrzahl der Fälle wird von den Gemeindevertretern fast ausschließlich die finanzielle Seite der WK-Nutzung erörtert. Einzig die zu erhoffenden Einnahmen haben bei der "Abwägung" ein Gewicht, wie dies die Gemeinderatsprotokolle belegen.

Kaum eine Gemeinde weiß, daß sie nicht zwingend Flächen für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen muß. Belange des Natur- und Landschaftsschutzes stehen einem privilegierten Vorhaben von vornherein entgegen, wenn dieses naturschutzrechtlich unzulässig ist. In keinem Fall wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und die in § 2 Abs. 8 ROG genannten Belange wurden nicht im Rahmen einer UVP ermittelt und untersucht.

Juni 1995: Gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union in Brüssel soll das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht eine Liste der schützenswerten Gebiete zur Weitermeldung nach Brüssel erstellen. Hierzu gehört u. a. die Hochebene zwischen Pfrimm, Alzey und Kirchheimbolanden.

1996: Ein von der Universität Kaiserslautern bzgl. der Windenergienutzung der Verbandgemeinde Alzey-Land erstelltes Gutachten weist auf die zu untersuchenden avifaunistischen Belange hin.

März 1997: Die Schrift "Planung vernetzter Biotopsysteme", Donnersbergkreis geht in Druck. Die Bedeutung der Hochebene als Teil des Alzeyer Hügellandes für hochgradig gefährdete Bodenbrüter und Zugvögel ist hier umfangreich/entsprechend dokumentiert. (Erst 2000 ist die Schrift "Planung vernetzter Biotopsysteme" für den Landkreis Alzey-Worms, die z. T. auf dem gleichen Datenmaterial basiert, fertiggestellt).

November 1997: Obwohl ALLEN zuständigen Behörden der im Raumordnungsplan festgeschriebene "Planvorbehalt Avifauna" bekannt ist, und alle Entscheidungsträger sehr genau um die Bedeutung des Hochplateaus für Weihen (neben Grauammern, Gebirgsstelze uvm.) wissen, eingedenk der Tatsache, daß diese Vögel höchsten EU-Schutzstatus genießen, ebnen rheinland-pfälzische Beamten RECHTSWIDRIG - mit Unterstützung der Landesregierung - den allein auf Reibach versessenen Windradprojektiern den Weg. Im Auftrag der Windfirma juwi versucht das in Engelstadt ansässige Planungsbüro Dörhöfer mit dem Argument der "ausgeräumten Landschaft" in seiner landespflegerischen Stellungnahme die Belange des Landschafts- und Naturschutzes "auszuräumen".
Die landespflegerische Stellungnahme leitet aus dem Vorhandensein der drei bei Ilbesheim (Donnersbergkreis) stehenden Anlagen einer "Vorbelastung" her, die den Bau des Flomborner Windparks rechtfertigen soll. - Übrigens: Die erste der drei Ilbesheimer Anlagen ging 1997 in Betrieb. Eine der WKA steht genau dort, wo ein Wiesenweihenpaar all die Jahre vorher zu brüten pflegte. - Schon bei der Genehmigung der Windturbinen bei Ilbesheim wurden die gesetzlich geschützten Belange des Naturschutzes außer Acht gelassen. Die nicht durchgeführte Untersuchung verursachte überhaupt erst die "Vorbelastung", auf die sich nachfolgende "landespflegerische Stellungnahmen" berufen Genau diese provozierte Vorbelastung soll nun die Unterlassung der in neuen Fällen notwendigen Untersuchungen rechtfertigen.
Bzgl. der Avifauna gibt die landespflegerische Stellungnahme an: "Hierzu sind ausführliche Untersuchungen erforderlich, da insbesondere für den nächtlichen Kleinvogelzug ein erhöhtes Gefährdungspotential durch Windkraftanlagen in jüngster Zeit nachgewiesen wurde (Verlust von 46.0000 bis 100.000 Vögel pro 1000 MW und Jahr. Angegebene Quelle: Koop. B. (1997): Vogelzug und Windenergieplanung. in Naturschutz und Landschaftspflege 29 (7/97); S.202-207).

Januar 1998: Der Bauernverein Flomborn spricht sich gegen Windkraftanlagen auf der Flomborner Gemarkung aus.

April 1998: Fehler- oder mangelhafte Aussagen, auf die fristgerecht Bürger wie auch die Jagdgenossenschaft im Zuge der Offenlegung des Flächennutzungslanes schriftlich hinwiesen, werden von den in der Pflicht stehenden Behörden nicht termingerecht bearbeitet. (Über 15 Monate (!!) lassen sich die Behörden Zeit, die Schreiben der Flomborner zu beantworten!). Die genannten Hinweise hätten den Behörden erneut Anlaß geben müssen, Informationen beim Landesamt für Umweltschutz einzuholen. Dies haben die Behörden jedoch unterlassen.

Juni 1998: Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe weist in ihrer den Behörden vorliegenden Informationsschrift (6/1998) auf die hohe Bedeutung der Hochebene für Zugvögel und Bodenbrüter hin. Ihr Vorkommen veranschaulicht ganz besonders Karte 2 (S. 28), die "Lebensräume hochgradig bedrohter Bodenbrüter", Quelle: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, 1998. - Die gesamte Hochebene mit Flomborn und Ober-Flörsheim, Ilbesheim und Stetten ((Donnersbergkreis), wie auch das Appelbach- und Alsenztal, befinden sich u. a. in den grafisch hervorgehobenen Bereichen.

8.10.1998: Als "Einzelbaugenehmigung" genehmigt die Kreisverwaltung Alzey-Worms die 13 Flomborner WKA - den "größten Windpark in Südwestdeutschland". Von Rechts wegen hätte die Bezirksregierung (heute SGD-Süd), nicht aber eine untergeordnete Behörde wie die Kreisverwaltung, über "Windparks" bzw. raumbedeutsame Bauwerke von über 35 m Höhe zu befinden gehabt, außerdem hätte man ein Raumordnungsverfahren durchgeführen müssen. Weiterhin wurden gesetzlich vorgeschriebene Untersuchen wie Umweltverträglichkeitsprüfung und Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. Siehe den Bericht in der AZ vom 9.3.2000.

13 Windrotoren in einem EU-Vogelschutzgebiet

September 1999: Das Umweltministerium bekräftigt in seinem Antwortschreiben auf das schon im Juli 1999 von einem Flomborner Bürger an das Ministerium gesandte Schreiben, daß entsprechende Informationen zum Zeitpunkt der Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans für den Bereich Windenergie noch nicht vorgelegen hätten ...

Dezember 1999: Der VG-Rat Alzey-Land beschließt mehrheitlich, keinen weiteren WKA im Gebiet der VG zuzustimmen.

Februar 2000: Das Umweltministerium meldet nur einen Teil der vorgeschlagenen FFH-Gebiete. Die Naturschutzverbände kritisieren die "politisch motivierte Waldlastigkeit" der vorgeschlagenen Gebiete und sind aus gutem Grund überzeugt, daß gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird. (Siehe Zeitungsartikel: Land kommt mit FFH-Liste nicht durch, 25.03.2000 und BUND kritisiert Verzicht auf FFH-Flächen, 10.04.2000)

Jetzt geht's in der Nachbargemeinde Ober-Flörsheim los!

Februar 2000: Die Firma Hessen Energie schreibt sämtliche Grundstücksbesitzer in dem für die Windenergienutzung vorgesehenen Gebiet an. Die Firma hatte sich Grundbuchauskünfte besorgt. Hessen Energie und das Unternehmen Jung und Willenbacher (JuWi), das über die Konkurrenz in "seinem Revier" wenig erfreut ist, buhlen um die Gunst der Grundstücksbesitzer und von Bürgermeister Vogt. (Vielleicht ist auch alles bloß inzeniert, wer weiß ...) Die AZ schreibt am 11.3.2000: "Der Wettbewerb um das Areal, das noch nicht einmal als Sonderbaufläche für Windanlagen ausgewiesen ist, hatte schärfste Formen angenommen. Ratsmitglieder berichteten von Post an die Grundstückseigentümer mit Pachtangeboten, die das Achtfache des üblichen Wertes betrugen, und sogar von sonntäglichen Hausbesuchen bei den Besitzern, die mit Mitteln von Drückerkolonnen zum Überlassen des Nutzungsrechts veranlasst werden sollten. Bei dem ersten Beigeordneten Wilhelm Nies entstand der Eindruck einer "feindlichen Übernahme", als sollten Fakten über den Kopf des Gemeinderates geschaffen werden."
Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land stellt "einen Mann ab, der für JuWi die Grundstückskarten mit Adressen und Lebensdaten der Grundstückseigentümer versah", worüber sich ein Ober-Flörsheimer Bürger beim Datenschutzbeauftragten in Mainz beschwert.

9.2.2000: Der Gemeinderat Ober-Flörsheim spricht sich mehrheitlich für die Errichtung eines Windindustrieparks aus (nachdem JuWi ein entsprechendes "Angebot" gemacht hatte. 92.000 DM/a sollen in die Gemeindekasse fließen). Die Firma JuWi Windenergie GmbH wird beauftragt, die Anlagen auf einer dafür auszuweisenden Fläche zu planen und zu errichten.

AZ: Dorf als Unternehmer auf dem Strommarkt / Ober-Flörsheim: Windpark auf eigene Rechnung?
"Schön ist eine solche Anlage zwar nicht, das Geld kann die Gemeinde aber gut mitnehmen", findet der Bürgermeister und sieht sich damit in Einklang mit der Mehrzahl seiner Mitbürger. Nach seinem Eindruck tendiert die Stimmung im Dorf zugunsten des 24-Millionen-Mark-Projekts, das für viele die abschreckende Wirkung der vergangenen Jahre verloren habe.

11.2.2000 AZ: Wenn der Wind zum Dukatenesel wird / Bauern hoffen auf klingende Münze, aus dem Bau des Windparks / Rat beantragt Änderung Goldgräberstimmung in Ober-Flörsheim

27.3.2000: Beschluß des Verbandsgemeinderats Alzey-Land, daß Ober-Flörsheim — entgegen des im Dez. 1999 mehrheitlich gefassten Beschlusses — den Flächennutzungsplan ändern darf, und "die Fläche für Windkraftanlagen in Ober-Flörsheim so zu bemessen sei, daß zwölf Windkraftanlagen von der Größe der Flomborner Anlagen und auf der dem Flomborner Windpark gleichen Fläche erstellt werden können." (Amtsblatt, 6.4.2000).

April 2000: Herr Ulrich Vogt stellt sich in seiner Eigenschaft als Ortsbürgermeister von Ober-Flörsheim gleichzeitig als Werbeträger der Firma JuWi in deren Prospekt "Frischer Wind für sauberen Strom" (S. 5, mit Porträt) zur Verfügung. Eine zunehmende Zahl von Bürgern fragt sich, wessen Interessen ein solcher Bürgermeister wahren wird, wenn er Verträge der Ortsgemeinde mit dem Unternehmen aushandelt, für das er als Amtsperson unter der Überschrift "Windkraftnutzung verbindet Umweltschutz und soziale Verantwortung" Reklame macht!

Mai 2000: Die Nachbar-VG-Monsheim legt Anfang Mai ihren geänderten Flächennutzungsplan aus: Negativdarstellung für die Windenergieanlagen (sonstiges Sondergebiet). Auf der gesamten Fläche der VG ist eine Nutzung von Windkraft nicht möglich. Vorbehaltsfläche bestand nur in der Gemarkung von Mölsheim mit einer Windhöffigkeit > 3,4 m/s in 10 m Höhe nach Angabe der Regionalplanung. Dieses Gebiet ist etwas höher gelegen als die Flomborner & Ober-Flörsheimer Flächen.
Zwei als absolut wichtende Restriktionen, nämlich die Nutzung des Gebietes durch US-Fallschirmspringer und die avifaunistische Bedeutung der Offenflächen als Brut- und Rastplätze schließen eine Windkraftnutzung aus, und definieren die Fläche somit als für Windkraftanlagen ungeeignet. Wegen der fehlenden Windhöffigkeit, des empfindlichen Landschaftsbildes, der Richtfunkstrecke, die das VG-Gebiet in Ost-Westrichtung quert, fehlender Einspeisemöglichkeiten der produzierten Energie in das überörtliche Elektrizitätsnetz und/oder der schützenswerten hervorragenden Eignung als landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein wirtschaftlicher und für Natur und Landschaft verträglicher Bau bzw. Betrieb von Windkraftanlagen ansonsten nicht gegeben. Es wird deshalb eine Negativdarstellung über die gesamte Fläche gelegt.

27.5.2000: Die Firma JuWi veranstaltet ein Volksfest beim "größten Windindustriegebiet Südwestdeutschlands" in Flomborn. Die geladene Prominenz ist jedoch nicht erschienen! — Ob die Gründe ihres Fernbleibens mit den Aktivitäten der BI im Vorfeld der Veranstaltung in Zusammenhang zu bringen sind? Die (nicht in großer Zahl erschienen Gäste) dürfen nicht mit ihren PKW im Feld herumfahren. Sie werden von einem Pendelbus von den Ortschaften zu dem Industriepark gebracht. - Tanz um das goldene Kalb

Dann ist scheinbar eine zeitlang Ruhe!

13.3.2001: Bis dato hat JuWi noch keinen Bauantrag für das Ober-Flörsheimer Vorhaben gestellt. Nachdem JuWi Vorverträge abgeschlossen und "Ausgleichsflächen" zusammenkauft hat, findet eine "frühzeitige Bürgerbeteiligung" durch die Verbandsgemeinde Alzey-Land in Ober-Flörsheim statt. Zweck der Veranstaltung soll sein, der Bevölkerung die geplante Änderung des Ober-Flörsheimer Flächennutzungsplans vorzustellen, Auswirkungen und Alternativen darzulegen und den Bürgern die Gelegenheit zu Anregungen sowie einer Erörterung des Vorhabens zu geben. (Der Termin ist deshalb wichtig, weil die Leute sonst kaum noch eine Gelegenheit (außer F-Plan liegt aus) haben, ihre "Anregungen" den Behörden zur Kenntnis zu bringen). Auf diesen wichtigen Termin wird im Amtsblatt nur mit einer kleinen, unscheinbaren Bekanntmachung hingewiesen. Er findet an einem Werktag von 14-16 Uhr statt.

Ursprünglich im engen Tagungsraum des Rathauses angesetzt, wird die Veranstaltung - wegen des großen Interesses aufgrund der Sensibilisierung der Bürger - in die Gemeindehalle verlegt. Über die im Amtsblatt angekündigten "Auswirkungen und Alternativen" kann der VG-Vertreter trotz mehrfacher Nachfragen keine Angaben machen. Mehrere Ober-Flörsheimer Neubürger, die erst kurz vor der Veranstaltung erstmals durch die Info-Blätter der BI von dem geplanten Windindustriegebiet erfuhren, zeigen sich schockiert.

Juwi-Chef Matthias Willenbacher verteilt ohne Ankündigung zwei Anwesenheitslisten, die von den ca. 50 Anwesenden mit Name und Adresse versehen werden im guten Glauben, es handele sich um eine Maßnahme der veranstaltenden Behörde. Als Willenbacher sich mit den Listen entfernen will, wird er gestellt. Laut um Hilfe schreiend läßt er sich auf den Boden fallen, um den Eindruck zu erwecken, ihm werde Gewalt angetan. Diese Behauptung vertritt er auch gegenüber der AZ - obwohl eine Reihe von Augenzeugen den Vorfall beobachtet haben. Bürgermeister Vogt werden die Listen übergeben. Er sichert den Anwesenden zu, sie umgehend der Polizei zu übergeben. Dies hat er bis dato (18.4.01) nicht getan! (Anmerkung Juli 2002: Die Listen sind bis heute nicht aufgetaucht! Anmerkung Jan. 2004 Die Listen sind bis heute nicht aufgetaucht! Wahrscheinlich werden sie auch niemals mehr auftauchen!).

14.3.2001: Der Ortsgemeinderat Ober-Flörsheim beschließt in seiner Sitzung die Vertagung des Bebauungsplans "Einbäumchen", wo JuWi drei weitere WKA plant (nun insgesamt 15 Anlagen). Im Amtsblatt waren die Tagesordnungspunkte - entgegen der Gepflogenheit - nicht veröffentlicht worden. Des weiteren verkündet Bürgermeister Vogt, daß JuWi-Angestellte den Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung über die Belange des Vogelschutzes sowie Schattenschlag und Schallauswirkungen informieren sollen. — Nach wie vor sollen also den Ober-Flörsheimer Bürgern wichtige Informationen vorenthalten werden.

16.3.2001: Während ihrer Sitzung empören sich die Gemeinderäte des benachbarten Flomborns darüber, daß laut vorhandenen Unterlagen der Wille seitens der Firma JuWi besteht, Anlagen in der Größenordnung von 2 Megawatt (die Flomborner Anlagen haben 1 Megawatt) mit einer Höhe von 120 m (Flomborn 99,9 m) und in wesentlich dichterem Abstand zu den Flomborner und Ober-Flörsheimer Neubaugebieten zu errichten. Der einstimmige Beschluß wird gefaßt, daß man die Neuanlagen nur in der gleichen Entfernung wie die Flomborner Anlagen dulden will und diese nicht größer sein dürfen.

16.3.2001: Ein Bürger von Ober-Flörsheim macht seine Einverständniserklärung gegenüber der Firma JuWi rückgängig: "Nicht zuletzt wegen des undurchsichtigen und unqualifizierten Verhaltens Ihres Mitinhabers Matthias Willenbacher im Bürgerbeteiligungsverfahren vom 11.03.2001 in der Gemeindehalle in Ober-Flörsheim, das durch nichts gerechtfertigt ist, worüber sich auch Bürgermeister Vogt und Herr Kaspar von der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey betroffen zeigten und in Anbetracht der Tatsache, daß es sich bei dem fraglichen Gelände um ein Brutgebiet fast ausgestorbener seltener Vögel handelt, was mir zum Zeitpunkt meiner Unterschrift völlig unbekannt war, ziehe ich hiermit meine Einverständniserklärung zur Errichtung einer Windkraftanlage ... Gemarkung Ober-Flörsheim vom 20.06.2000 zurück."

17.3.2001: Mit den Worten "Alles gelogen" kommentiert Willenbacher in der Allgemeinen Zeitung wider besseres Wissen den in unseren Bürgerinformationen enthaltenen Satz: "Das in Ober-Flörsheim geplante Vorhaben wird alle Dimensionen des gesetzwidrigen Flomborner Windindustrieparks sprengen: Mehr und bedeutend größere Windrotoren sollen viel näher bei dem Ort errichtet werden."

23.03.2001: Vertretern der BI wurde zunächst die Teilnahme an der Besprechung bzgl. des Vogelschutzes gestattet, dann wurde die BI jedoch mit der Begründung "ausgeladen", es handele sich um ein behördliches Fachgespräch. (Bisher konnte die Frage nach den ornithologischen Fachkompetenzen des Windradbetreibers JuWi, dem man die Teilnahme gestatte, nicht ermittelt werden).

29.03.2001: Man verweigert Vertretern der BI Einsicht in das anläßlich der Besprechung aufgezeichnete Protokoll.

April 2001: Die benachbarte VG Monsheim erklärt in der AZ vom 4.4.2001: "Seltene Vögel sollen in Ruhe brüten können".

9.4.2001: Ortsbürgermeister Vogt erklärt gegenüber vier Mitgliedern der Bürgerinitiative, daß er die Anwesenheitslisten der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bisher nicht der Polizei übergeben habe. Sie seien verschwunden. An einen Diebstahl aus seiner Wohnung glaube er nicht, vermutlich habe seine Frau sie weggeworfen. Wenig später erklärte Herr Vogt, er habe die Listen in seinem Büro im Rathaus verwahrt. Doch auch dort könne er sie nicht finden .....

11.4.2001: Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung in Ober-Flörsheim. Eine Tagesordnung ist nicht angegeben. Spekulativ — und aufgrund der bisherigen Erlebnisse und Erfahrungen — geht die BI davon aus, daß während der "geheimen Ratssitzung" die Gemeinderäte in den Genuß der von Bürgermeister Vogt und in der AZ angekündigten JuWi-Fachaufklärung "über mögliche Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Vogelflugs, Aussagen zum Schattenwurf und der Ausweisung von Ausgleichsflächen bei Aufstellung der Windräder" kommen sollten.

11.4.2001: Bürgermeister Vogt erklärt seinen Rücktritt zum 15.4.2001.

30.05.2001: Inspiriert durch die Aktivitäten der BI (aufklärende Flugblätter) entschließt sich der Gemeinderat von Ober-Flörsheim, "die Einwohner von Ober-Flörsheim umfassend über die Planungen des Projektes Windpark fraktionaübergreifend zu informieren, um Halbwahrheiten und Fehlinformationen entgegenzutreten." - Treu dem Motto folgend "Unser Dorf soll schöner werden"! - Die vom Gemeinderat verbreiteten "Halbwahrheiten und Fehlinformationen" kommentiert Hügelland.

Endlich wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

15. 6. 2001 bzw. 25.06.01 (in der VG-Monsheim; 25. Juni 2001 bis 27. Juli 2001 in der VG-Alzey-Land): Im Zuge des Raumordnungsverfahrens werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit die der Planung zu Grunde liegenden Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Bekanntmachung in den Amtsblättern.

16.06.2001 "Windräder sorgen für viel Wirbel"

25.06.2001: Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion die Verbandsgemeinde um eine Stellungnahme zu dem Windpark gebeten, der auf dem Höhenrücken bei Ober-Flörsheim (als Erweiterung von Flomborn/Stetten) entstehen soll. Die VG Alzey-Land stimmt der Errichtung eines Windparks auf der Gemarkung Ober-Flörsheim unter Auflagen zug: Die erste Reihe Windräder in Richtung Ortslage soll gestrichen werden. Außerdem sollen die Anlagen nicht höher als 100 Meter werden (vgl. AZ 28.06.2001).

25.06.2001: An dieser Stelle muß der Chronist festhalten, wie vorsätzlich oder fahrlässig (das sei dahingestellt) im VG-Rat der Beschluß "erwirkt" wurde, eine Vorrangfläche für Windenergienutzung in Flomborn und eine Vorbehaltsfläche für Windenergienutzung in Ober-Flörsheim im Landesentwicklungsprogramme (LEP) festschreiben zu lassen. Am 25.06.2001 befasst sich der Rat auch mit dem neuen LEP bzw. der Forstschreibung des bestehenden LEP. Bürgermeister Görisch führt aus, daß in den Plänen des bestehenden LEP für "Flomborn eine Vorrangfläche" und für "Ober-Flörsheim eine Vorbehaltsfläche für die Windkraftnutzung ausgewiesen" sei. Das ist falsch. Denn der bestehende LEP enthält keine rechtskräftige Ausweisung. Der VG-Rat stimmt dem Beschluß laut Vorlage zu, kein Redebefugter wies auf Bürgermeister Görischs falsche Darstellung des Sachverhaltes hin.

Die Entwürfe der Fortschreibung des LEP (von 1996-1999 und nun der aktuelle von 2001) enthalten lediglich den Vorschlag für Flomborn eine Vorrangfläche und für Ober-Flörsheim eine Vorbehaltsfläche für die Windkraftnutzung auszuweisen.

"Das von den Planungsgemeinschaften 1997/98 erarbeitete 'Standortekonzept' zeigt Vorrang- oder Vorbehaltshltsflächen auf, die für Windnutzung geeignet erschienen. Rechtlich bindend können diese 'Ausweisungen' jedoch die Planungshoheit der Gemeinden nicht einschränken." Denn "das Standortekonzept ist für die Flächennutzungsplanung als Handreichung zur Ausweisung entsprechender Sondergebiete zu verstehen. Eine Anpassungspflicht für die Bauleitplanung nach § 1 (14) BauGB wird mit diesem Konzept nicht begründet."

Frage: Warum will man schnellst möglich und mit allen Mitteln diese "Festschreibung" erreichen?
Antwort: Damit das Regierungsprogramm der SPD für 2001-2006 realisiert werden kann: "Es ist gut für unser Land und seine Umwelt, dass wir - die in der Raumplanung ausgewiesenen Windenergiegebiete konsequent nutzen."
In Flomborn ist seit Okt. 1998 ein Windpark auf nicht genehmigungsfähiger Fläche in Betrieb. In Ober-Flörsheim will man eine nicht genehmigungsfähige, mit Planvorbehalten behaftete Flächen (militärische Nutzung und Avifauna, im angrenzenden Stetten Rohstoffvorkommen) legalisieren. - Wir sind Zeitzeugen dafür wie auf "politischem Wege getrickst" und das Regierungsprogramm einer politischen Partei über geltendes Recht gestellt wird.

28.06.01 Die erste "Hochplateau-Sonderausgabe" des Kornworm wird in den 15 Gemeinden des Hochplateaus an jeden Haushalt verteilt. De Kornworm findet in der Bevölerung großen Anklang. Am 05.07.01 folgt die zweite Sonderausgabe. Das Konrworm-Team und die BI Rheinhessen-Pfalz informieren auf diesem Wege die Bevölkerung und kündigen eine Unterschriftenaktion an.

10.07.01 Gemeinderatssitzung in Ober-Flörsheim: Zentraler Punkt der Tagesordnung ist die Stellungnahme des Gemeinderats zum raumordnerischen Verfahren für den geplanten Windindustriekomplex. Der erste Beigeordnete Wilhelm Nies kritisiert, daß die von Windradbetreiber JuWi bei der Firma Jestaedt und Partner bestellte Beurteilung das Hochplateaus als ökologisch völlig wertlose Landschaft darstelle, die ohne jeglichen Erholungswert sei. Dem entgegen unterstreichen Fachleute (NABU, LUfG) die hohe Bedeutung des fraglichen Gebietes wegen des Vorkommens seltener Vogelarten. In der Diskussion kommt der Gemeinderat zu dem Konsens, daß es in erster Linie darum gehe, möglichst viel Geld aus dem Projekt herauszuholen. Der Landschaftseingriff sei so erheblich, daß es auf die Anzahl der Windräder gar nicht mehr ankomme. Wilhelm Nies betont, das für die Gemeinde Ober-Flörsheim allein entscheidende Kriterium sei das zu erwartende Geld. Bei der Abstimmung spricht sich der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen dafür aus, eine positive Stellungnahme für einen Windpark mit 14 Anlagen abzugeben. - Umliegende Nachbargemeinden und der Naturschutz sehen das jedoch ganz anders!

08.07.01 Das Konrworm-Team und die BI Rheinhessen-Pfalz "zwischen Rhein und Donnersberg" starten die Unterschriftenaktion. Ausgerechnet haben gerade die großen Ferien angefangen und viele Familien fahren in Urlaub.

16.07.01 Der Südwestfunk besucht Ober-Flörsheim und einige Nachbargemeinden. Der Bericht über den Widerstand gegen den geplanten Windindustriepark Ober-Flörsheim wird am 18.07.01 in dem SWF-Magzin "Ländersache" gesendet.

07.08.01 Vertreter der Bürgerinitiative Rheinhessen-Pfalz "zwischen Rhein und Donnersberg" übergeben der Abteilung Raumordnung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt (ehemals Bezirksregierung) ihre Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für den geplanten Windindustriepark Ober-Flörsheim und die Unterschriftenlisten. Man hatte über 1.670 Unterschriften in der Region bei Einheimischen, Weinkunden und Gästen gesammelt, die sich gegen den Bau weiterer "Windradmonster" aussprachen. In Ober-Flörsheim unterzeichneten 260 erwachsene Bürgerinnen und Bürger - rund ein Drittel der volljährigen Bevölkerung.

05.12.01 der raumordnerische Entscheid ist eingetroffen. Durch den vorhandenen Flomborner Windpark stoße die Belastung des Raumes an ihre Grenzen. Die hohe Anzahl von Unterschriften, die die BI bei Bürgern aus dem Raum sammelte, verdeutliche dies und untermauere die Argumentation der Gemeinden. Die vorgetragenen Aspekte Vogelschutz, Landschaftsbild und Tourismus seien plausibel. Aufgrund der Belastung des Raumes bzw. dessen Auslastung bestehe hinsichtlich weiterer geplanter Anlagen keine Akzeptanz.
Im Verfahren sei deutlich geworden, dass auch naturschutzfachliche Gründe der Errichtung von weiteren 14 Anlagen entgegenstünden. Auf Betreiben der Firma JuWi, die Zahl der Anlagen zu reduzieren, hat das Umweltministerium in das Verfahren eingriffen und "im Hinblick auf eine reduzierte Anzahl von acht Anlagen signalisiert, dass diese ohne erhebliche zusätzliche Belastung tolerierbar seien". Dieser Ansicht habe sich auch das Innenministerium angeschlossen. Sichtweisen

10.12.01 BI mahnt Zusage aus Koalitionsvertrag an. In ihrem Schreiben an Ministerpräsident Beck kritisiert die BI die rechtswidrige Einflußnahme durch das Umweltministerium auf ein laufendes behördliches Verfahren. Geschäftliche Interessen Einzelner würden über Gemeinwohl und Bürgerwillen gestellt. Mit Berufung auf den europäischen Gerichtshof betont die BI, daß sich in einem faktischen Vogelschutzgebiet der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als ein prinzipiell strikt zu beachtendes Planungsverbot auswirke. Windindustrieanlagen seien weder in FFH- noch in Vogelschutzgebieten zulässig. Die genannten Ministerien seien unverzüglich aufzufordern, ihre Mißachtung geltenden Gemeinschaftsrechtes zu revidieren. Ferner fordert die BI die Einlösung der im Koalitionsvertrag getroffen Zusage, Beeinträchtigungen der Landschaft zu vermieden und regionale Widerstände zu berücksichtigen. (BI Rheinhessen-Pfalz "zwischen Rhein und Donnersberg", 10.12.01)

13.12.01 Windpark-Konzentration in der AZ:
Ansatzweise umgesetzt .. Windräder .. „laufen dem Ziel der Bewahrung eines Lebensraums für geschützte Arten zuwider“.

„Großer Gewinn“ Juwi begrüßt Entscheidung zum Windpark

Lediglich in abgespeckter Form Ober-Flörsheim: Windpark mit höchstens acht Anlagen genehmigt. Titelt die AZ den raumplanerischen Entscheid, der noch lange keine Genehmigung ist.

Danach muss Schluss sein. Meint Thomas Dix zum Windpark.

18.02.02: VG-Ausschußsitzung: 8 weitere Windrotoren im Ober-Flörsheimer Vogelschutzgebiet sollen durch "Ausweitung" der von der Raumordnungsbehörde vorgegebenen südlichen Grenze (Holzstraße) ermöglicht werden. Einseitig die wirtschaftlichen Eigeninteressen von Windradbetreibern begünstigend, führt Görischs "erfolgreiche Gestaltungspolitik" mit Annullierung der Vorgaben des raumordnerischen Entscheides die SGD Süd als "dumme Buben" vor. - Über Görischs neuerliche Ruhmestat berichtet die AZ nicht. Vielmehr betreibt sie für den Kandidaten des VG-Chefsessels Hofberichterstattung unter dem Titel "Gestalten statt nur verwalten".

19.03.2002: Es geht in die zweite Runde - Erneut verantstaltet die VG Alzey-Land ein "frühzeitiges Bürgerbeteiligungsverfahren" – Erörterungstermin – Dienstag 19.März 2002, 14 Uhr in Ober-Flörsheim, die Ausweisung einer Sonderbaufläche für WINDENERGIENUTZUNG in Ober-Flörsheim (Flächennutzungsplan der VG Alzey-Land – Änderung Nr. 85/22) betreffend. Trotz des für Berufstätige ungünstigen Termins ist die Veranstaltung nicht nur von Bürgerinnen und Bürger aus Ober-Flörsheim, sondern auch aus betroffen Nachbargemeinden gut besucht. Aufgrund des großen Interesses verfaßt die BI Rheinhessen-Pfalz zur Information der Bevölkerung eine Pressemitteilung. (20. März 2002). Die AZ druckt die Mitteilung mit der Begründung nicht, der Wahrheitsgehalt sei mangels schriftlicher Bestätigung von Zeugen nicht gesichert .... !!!

08.07.2002: Ein Antwortschreiben von Herrn Dr. Gerd Rojahn, Ministerium des Innern und für Sport, die Erweiterung des ungesetzlichen Windparks im EU-Vogelschutzgebiet betreffend, kann nicht unerwidert bleiben. Schreiben an das ISM.

22.07.2002: Ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren hat begonnen. Alle in diesem Verfahren zu ermittelnden und zu prüfenden Belange waren bereits Gegenstand des ordnungsgemäß durchgeführten Raumordnungsverfahrens vor einem Jahr. Abgesehen von der die Entscheidung letzlich verfälschenden unzulässigen Einmischung von Ministerien, war die Raumordningsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, daß neben überwiegenden öffentlichen Belangen und Interessen auch schwerwiegende naturschutzfachliche Gründe zu der Feststellung einer Unvereinbarkeit des Vorhabens mit der avifaunistischen Bedeutung des Raumes führten. - Unverändert gilt: Juwi hat und hatte keinen Anspruch auf die begehrte Genehmigung für die Windkraftanlagen auf der Gemarkung von Ober-Flörsheim. Die beabsichtigte Errichtung von Windkraftanlagen stellt eine bauliche Maßnahme dar, die - von immissionsschutzrechtlichen Belangen der Bevölkerung von Ober-Flörsheim, Flomborn und insb. Stetten abgesehen - die Natur schädigt, das Landschaftsbild grob unangemessen verunstaltet, Erholung und Naturgenuß verhindert.

08.08.02: juwi macht weiter! Bekanntmachung der Kreisverwaltung
Vollzug des Bundes-Immissioneschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung einer Windfarm in der Gemarkung Ober-Flörsheim.
Kein Wort davon, daß

  1. in einem EU-Vogelschutzgebiet Windräder nicht zulässig sind
  2. die Überplanung des Gebietes laut EU-Recht nicht zulässig ist

Zeitungsartikel
Vogelschutz in RLP - Im Einklang mit der Natur
Umweltministerin Conrad legt die Vogelschutzrichtlinie aus
Landesregierung Rheinland-Pfalz bekleckert sich mit Ruhm

14.10.02: Ein Erörterungstermin findet am 14.10.2002 um 14.00 Uhr im Raum 119 der Kreisverwaltung Alzey-Worms statt.

Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die Errichtung einer "Windfarm"

15.10.02: Schreiben bzgl. des Erörterungstermins am 14.10.02

Erneut schafft juwi vollendete Tasachen: Emsige Bautätigkeit, sogar an den Wochenenden!

28.10.02: Just an dem Tag, an dem die Kreisverwaltung den Eingang eines Widerspruches bestätigt, erteilt sie juwi die Baugenehmigung.

12.11.02: Auch bei dem an diesem Tage eingereichten Widerspuch ignoriert die Kreisverwaltung Alzey-Worms erneut die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im baurechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG (Beschluß Münster 2 L 1144/01).

23.01.03: Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Mainz lehnt den Antrag des NABU RLP ab. Der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung gegen die am 28.10.02 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von acht WEA bleibt ohne Erfolg. "Der Antrag erweist sich bereits als unzulässig, da es dem Antragssteller an der hier für die DUrchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahres erforderlichen Antragsbefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt. ....." usw. usf. - Offensichtlich konnte der NABU seine "Rechtsbetroffenheit" nicht "substantiirt darlegen.

Mai 03: Toter Greif unter Windrad!

Juni 03: Der Kreisrechtsausschuß weist (erwartungsgemäß) den am 28.10.02 und 12.11.02 eingelegten Widerspruch zurück. "Der Widerspruch, der form- und fristgerecht eingelegt wurde, ist zulässig, erweist sich in der Sache aber nicht als begründet." Denn juwi habe ihre "hier allein relevante Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. BImSchG eingehalten, da die acht Windenergieanlagen in dem Windpark keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG hervorrufen."

".... Es kann offen bleiben, ob der streitgegenständliche Windpark wegen seiner Lage in einem faktischen, aber noch nicht festgesetzten EU-Vogelschutzgebiet gegen § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstößt, wonach Projekte innerhalb eines EU-Vogelschutzgebietes unzulässig sind, wenn sie mit dessen Schutzrichtung nicht verträglich sind. Denn die Vorschrift des § 34 BNatSchG ist nicht drittschützend.

.... der Umstand objektiver Rechtswidrigkeit allein kann die Aufhebung [einer erteilten Genehmigung] nicht rechtfertigen. § 34 BNatSchG bezweckt jedoch allein, im Interesse der Allgemeinheit die Flora, und Fauna in Natur- und Vogelschutzgebieten zu schützen, er dient darüber hinaus keinen besonderen Individualinteressen Dritter (vgl. Schneider/Theobald-Fehling, Handbuch zum Recht- der Energiewirtschaft, 2003, S. 371).

Gleichfalls kann es dahingestellt bleiben, ob dem streitgegenständlichen Windpark, bei dem es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) handelt, öffentliche Belange entgegenstehen, da § 35 Abs. 1 BauGB zumindest in der hier einschlägigen Konstellation ebenfalls nicht drittschützend ist. ...."

SAUBERER Strom? - Ölpest im EU-Vogelschutzgebiet

2.3.2004: Man erinnert sich: Goldgräberstimmung in Ober-Flörsheim
"Wenn der Wind zum Dukatenesel wird / Bauern hoffen auf klingende Münze, aus dem Bau des Windparks
Ober-Flörsheim: Windpark auf eigene Rechnung? "...das Geld kann die Gemeinde aber gut mitnehmen"
Sag mir wo die Mäuse sind ... wo sind sie geblieben ?
Dies verrät die AZ vier Jahre später am 02.03.2004 so ganz nebenbei in dem Artikel
"Wo Marschall Blücher seine Scharmützel organisierte / Ober-Flörsheim blickt auf bewegte Geschichte zurück" (das kann man laut sagen ...)
«Das hat sich ein Windradbetreiber zunutze gemacht und bei Ober-Flörsheim einen Park mit acht Rädern realisiert. Die Gemeinde profitiert dabei von den jährlichen Gebühren für die Nutzung der Feldwege.» - Ist das etwa der erhoffte
"Geld-Regen"?
VG-Bürgermeister Görisch erzählte da etwas ganz anderes. Auf die bei der Bürgerversammlung im Jahr 2000 und bei der VG-Ratssitzung im Sommer 2002 in Anwesenheit zahlreicher Zuhörer aus Ober-Flörsheim und anderer Gemeinden gestellte Frage, ob die Einkünfte aus dem Windpark ausschließlich der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim - ohne Schmälerung durch Kreis- und VG-Umlagen - zur Verfügung stünden, antwortete Görisch mit "Ja".

30.03.2004 Flomborn: In einer regelrechten Nacht-und-Nebel-Hauruck-Aktion stellte juwi am Samstag/Sonntag noch schnell einen weiteren Windpropeller auf Flomborner Gemarkung ins EU-Vogelschutzgebiet. Der Flomborner F-Plan einschließlich der nicht genehmigungsfähigen "Sonderbaufläche Windkraft" ist nach nunmehr 6 Jahren auch durch die mittlerweile 28 Windrotoren nicht genehmigungsfähiger geworden .... Für den neuen Rotorspargel werden unter der Offerte "Windpark Flomborn/Olsbrücken" noch Investoren gesucht.

Im Spiegel: Wie Windfonds Anleger prellen
Weil die Erträge geschönt waren, kümmern sich nun Staatsanwälte um einzelne Windfonds.

Im Spiegel: Windenergie: Die große Luftnummer
Quer durch die Republik wächst der Widerstand gegen die Verspargelung der Landschaft durch immer mehr Windräder. Ökonomisch macht ein weiterer Ausbau wenig Sinn.

31.03.04, FAZ Verstöße gegen Umweltrecht
Gleich in vier Fällen wirft die Kommission Deutschland vor, gegen das EU-Umweltrecht zu verstoßen. Wegen des geplanten Ausbaus des Frankfurter Flughafens hat sie ein neues Verfahren eingeleitet, weil das Land Hessen in seiner Flächennutzungsplanung EU-Sicherheitsvorschriften verletze. Als besonders eklatant wertet Umweltkommissarin Margot Wallström die jahrelange Mißachtung der von der EU verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen für Pläne und Projekte, welche EU-Naturschutzgebiete beeinträchtigen können. Vier Bundesländer - Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt - hätten ihr Landesrecht bis heute nicht an das Gemeinschaftsrecht angepaßt. Die Frist dafür war bereits im Juni 1994 ausgelaufen.
Die Kommission hat ihnen nun ein letztes Ultimatum von zwei Monaten gesetzt. Bei einer Niederlage vor dem EuGH könnten hohe Geldstrafen auf Deutschland zu kommen. In einem weiteren Verfahren muß sich das Land Niedersachen dafür verantworten, daß es ein Windkraftprojekt im Brualer Moor ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt habe. Dabei geht es um eine Anlage mit siebzehn großen Turbinen. Dem Land Brandenburg wird von der Kommission vorgeworfen, sich bei der Straßenplanung in den Unteren Havel-Niederungen über die EU-Naturschutzvorschriften hinweggesetzt zu haben. Das Gebiet gehöre zu einem Netz von Schutzgebieten (Natura 2000) und unterliege deshalb besonderen Bestimmungen.