Die RWE Net AG, Dortmund, erhöht zum 1. Februar 2003 ihre Netznutzungsentgelte. Ausschlaggebend für diesen Schritt sind steigende Kosten für den wachsenden Bedarf an so genannter Regelenergie.
Für den verstärkten Bedarf gibt es mehrere Ursachen: Einerseits hat sich die Qualität der Strombedarfsprognosen seitens der Stromlieferanten verschlechtert. Das vorgegebene Preismodell für die Abrechnung der Regelenergiekosten mit den Netznutzern enthält keinen monetären Anreiz für eine hohe Prognosegenauigkeit. Es eröffnet vielmehr Arbitrage-Möglichkeiten, indem Regelenergie als Ersatz für Spotmarktstrom missbraucht wird. Andererseits führt der massive Zubau von Windenergieanlagen zu einem steigenden Regelenergiebedarf. Witterungsbedingt stark schwankende Stromeinspeisungen müssen durch zusätzliche Regelenergie geglättet werden.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt, 52078 Aachen, den 1.7.2001

Herrn Strehl MdL
Landtag NRW
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz und Raumordnung
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf


Betr.: Ihr Schreiben vom 27.6.2001 schriftliche Stellungnahme zur energiewirtschaftlichen Bedeutung der Windkraft in NRW


Sehr geehrter Herr Strehl,

für Ihr Vertrauen, als Sachverständiger zum Thema: "Windkraft in NRW" Stellung nehmen zu dürfen, danke ich Ihnen. In meiner schriftlichen Stellungnahme möchte ich mich auf die energiewirtschaftliche Bedeutung der Windenergieanlagen (WEA`s) beschränken und dazu folgendes ausführen:

Die Windenergie trägt nur zur Erzeugung elektrischer Energie bei, wenn der Wind weht. Man nennt solche Primärenergien "Dargebotsabhängige Energien", d.h. die Energie ist zeitlich mit der dritten Potenz der aktuellen Windgeschwindigkeit als elektrische Leistung verfügbar. Dieses exponentielle Leistungsgesetz bewirkt eine überproportionale Abhängigkeit der Leistung der WEA von der Windstärke, so dass z. B. bei halber Windgeschwindigkeit nur einachtel der Leistung erzeugt werden kann.

Infolge des fehlenden "Brennstoffvorrates" ergibt sich ein effektiver Leistungsbeitrag nur aus einer statistischen Wahrscheinlichkeitsbewertung für großräumig verteilte Anlagen mit einem Wert von maximal bis zu rd. 10% der installierten Leistung. Auf NRW oder Deutschland bezogen kann man nicht ausschließen, dass es an einem Spitzenlasttag im Spätherbst oder Winter nicht in ganz NRW oder sogar von Flensburg bis Oberstdorf naß, kalt und nebelig ist. Falls sich diese nicht besonders seltene Wetterlage einstellt, ist der elektrische Leistungsbedarf im Netz der öffentlichen Stromversorgung maximal und der Windenergiebeitrag praktisch gleich Null, da es bei nebligen Wetterlagen in aller Regel relativ Windstill ist und die Sonne auch nicht scheint. Dies bedeutet jedoch, daß die Windenergieanlagen praktisch nur die elektrische Arbeit in den übrigen konventionellen Kraftwerken (z.B. Steinkohle oder abfließendes Wasser in Pumpspeicherkraftwerken) verdrängen und nicht die Kraftwerke selbst. Dies hat zur Folge, dass die ersparten Kosten auch nur aus dem eingesparten Brennstoff herrühren und somit nur maximal 3 bis 4 Pf/kWh ausmachen. Vergütet werden aber aufgrund des EEG-Gesetzes 17,8 Pf/kWh, also rd. 14 Pf/kWh mehr als eingespart werden. Diese Mehrkosten werden gemäß der gesetzlichen Regelung auf alle Stromkunden umgelegt und sind daher als volkswirtschaftliche Sonderlast zu bewerten.

Gemäß den vorliegenden Unterlagen des Landtags wurden im Jahr 1999 bundesweit durch Windenergieanlagen 5.900 GWh, in NRW 521,7 GWh erzeugt. Daraus ergibt sich eine von den Bürgern zu tragende Sonderlast bundesweit in Höhe von rd. 826 Mio. DM und auf NRW bezogen in Höhe von rd. 73 Mio. DM. Im Jahre 2000 hat sich die bundesweite Windenergieeinspeisung nochmals verdoppelt auf 9.200 GWh (rd. 2% des Gesamtstrombedarfes). Damit ist die Sonderlast bundesweit auf rd. 1,2 Milliarden DM angestiegen. Wo dieser Betrag schließlich von den Bürgern eingespart wird, z.B. bei den Lebenshaltungskosten, dem Autokauf, den Urlaubsausgaben, usw. ist müßig auszumachen, jedenfalls ist das verfügbare Einkommen dadurch nicht unerheblich geschmälert.

Im Jahresergebnis erreichen Windenergieanlagen bezogen auf ihre Nennleistung im Binnenland Benutzungsdauerwerte von bis zu 2.000 h und an den deutschen Küsten Werte bis zu 3.000 h von den 8.760 Jahresstunden. Die meiste Zeit des Jahres muß die entsprechende elektrische Leistung aus den übrigen dargebotsunabhängigen Kraftwerken eingespeist werden. Dies ist leider eine naturgesetzlich unabänderliche Verhaltenseigenschaft dieses Kraftwerktyps.

Hier setzt nun die Verantwortlichkeit für die politischen Entscheidungen an, ob die positive Seite dieser Art Energieerzeugung z.B. in Form der ersparten CO2 Emissionen diese volkswirtschaftliche Mehrbelastung rechtfertigt. Je nach Zuordnung der ersparten elektrischen Arbeit (bei Steinkohleverdrängung rd. 0,9 kg CO2/kWh, bei verdrängter Braunkohle 1,1 kg CO2/kWh bei verdrängter Kernenergie oder Wasserkraft keine CO2-Ersparnis) läßt sich als Gegenleistung für die vorgenannten Belastungen eine CO2 Ersparnis bezogen auf das Jahr 2000 von maximal 8 Millionen Tonnen CO2 berechnen.

Die durch die Windenergie ersparte CO2 Emission kostet somit spezifisch mindestens 150 DM je Tonne CO2. Dies ist in Relation zu den Kosten für CO2-Ersparnis durch bauliche Wärmedämm-Maßnahmen oder Kraftwerksmodernisierungen ein sehr hoher Betrag und daher bezüglich ungezügelter weiterer Förderung nicht leicht zu verantworten.

Wenn man auf die Windenergie verzichten würde, könnte man bei gleicher Kapitalbelastung der Volkswirtschaft jährlich 2.400 Einfamilienhäuser zu je 500.000 DM an kinderreiche Familien verschenken. Ob die rd. 10.000 Windenergieanlagen oder jährlich 2.400 verschenkte Einfamilienhäuser den Bürgern unseres Landes auch unter dem Aspekt einer optimalen Berücksichtigung von "Umweltschutz und Raumordnung" mehr nutzen würden, möge jeder für sich bewerten. Anstelle der Arbeitsplätze in der Windanlagen-Industrie würden dann solche in den Baugewerken zusätzlich entstehen.

Tatsache ist, dass die Verstromung der deutschen Steinkohle nicht nur aus Gründen der CO2-Emissionen, sondern insbesondere aus Kostengründen im allgemeinen Konsens heruntergefahren wurde. Der Subventionsanteil betrug rd. 6 Pf/kWh entsprechend rd. 10 Milliarden DM jährlich für knapp 30 % des deutschen Strombedarfs. Es ist unverständlich, wie man nun mit der Windenergie einen Ersatz aufbauen will, wobei der Subventionsbedarf dieser Technik in Höhe von 14 Pf/kWh mehr als doppelt so hoch ist und keine Aussicht auf eine zukünftige Verringerung dieser Kosten besteht. Wegen des geringen Anteils der Windenergie von erst 2% ist dieser Widerspruch noch nicht sehr aufgefallen, obschon er bereits jährlich die vorgenannten 1,2 Milliarden DM allen Bürgern aufbürdet. Bei weiterer Steigerung des Windenergieanteils sind die Probleme für unsere Volkswirtschaft aber bereits mit zunehmender Deutlichkeit als Dauersubventionstechnik erkennbar, wenn auch in den Strompreisen geschickt versteckt und daher von der EU gebilligt.

Als Anlage ist eine Ausarbeitung über den derzeitigen Kraftwerksmix beigefügt.
Für weitere Erläuterungen stehe ich Ihnen auf der Ausschuss-Sitzung am 19.9.2001
gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen




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