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24.11. - 29.11.01

Luft raus aus der Windkraft
HERREN-SULZBACH: Der spannungsgeladene Abend der Entscheidung
Erleichterung machte sich breit, sowohl bei den Gegnern, als auch bei den Befürwortern. Nach der Bürgerbefragung, die - wie bereits gestern berichtet - ein deutliches Votum gegen die Errichtung einer Windkraftanlage ergab, hoffen alle auf eine schnelle und abschließende Entscheidung durch den Ortsgemeinderat. Danach kann im Ort wieder Ruhe einkehren.
Mehr als eine Woche hatten die Bürger der Ortsgemeinde Zeit, ihr Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen. Bereits beim Abgabetermin am Samstag hatten 53 der 156 Wahlberechtigten ihren verschlossenen Umschlag abgegeben. Am Dienstag Abend fiel dann die endgültige Entscheidung. Ortsbürgermeister Theo Diehl und der Erste Ortsbeigeordnete Ralf Mohr hatten pünktlich um 18 Uhr das "Wahllokal" eröffnet. So nach und nach füllte sich der Bürgersaal. Die Anspannung machte sich bemerkbar. Jeder versuchte, im Gespräch mit dem Nachbarn das Thema "Windkraft" erst einmal außen vor zu lassen oder höchstens im Flüsterton über einen eventuellen Ausgang der Abstimmung zu mutmaßen.
Lediglich einmal erhitzten sich die Gemüter an der Wahlurne, als ein Bürger für Freunde die Wahlumschläge abgeben wollte und hierfür eine Vollmacht vorwies. Dies wollte man zuerst nicht anerkennen. Schließlich aber einigte man sich, dass eine Vollmacht rechtsgültig sei. Also durften auch diese Stimmen gezählt werden.
Für Außenstehende war es kaum merkbar, zitterten die einen jetzt, weil ihnen bange war vor der geplanten Windkraftanlage, oder sind es solche, die wirtschaftlich denken und die finanziellen Vorteile für die Ortsgemeinde sehen.
Punkt 19 Uhr wurde die Wahlurne geschlossen. Dann waren 146 Stimmen abgegeben, 93,6 Prozent, eine überaus hohe Beteiligung, die zeigt, wie stark das Interesse in der gesamten Einwohnerschaft zu diesem Thema ist.
Ausgezählt wurde sehr umsichtig und sorgfältig, Theo Diehl gab schließlich das Ergebnis bekannt: 95 Stimmen gegen die Errichtung der Windkraftanlage, 48 Stimmen dafür und drei hatten sich ihrer Stimme enthalten. Mit Applaus nahmen die Windkraftgegner das Ergebnis entgegen.
Eine endgültige Entscheidung wird jetzt in der nächsten Sitzung mit einem Ortsgemeinderatsbeschluss fallen. Dann liegt diese Entscheidung bei zwei Ratsmitgliedern, da alle übrigen wegen Sonderinteressen nicht mitstimmen dürfen. (asi RON - RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 29. Nov , 03:45 Uhr) - Zur Vorgeschichte ...

Kommentar: Sturm und Wind
In Herren-Sulzbach gehen stürmische Zeiten in Sachen Windkraft zu Ende. Mit einer klaren Mehrheit haben sich die Bürger gegen den Bau von Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung ausgesprochen. Nachdem dies im Vorfeld der Bürgerbefragung auch so abgesprochen war, sollte nun die Entscheidung des Rumpf-Gemeinderats kaum anders ausfallen. Damit könnte denn auch wieder Ruhe einkehren in der kleinen Nordkreis-Gemeinde. Denn die vergangenen Monate hatten doch in der heftigen Auseinandersetzung einiges auch an persönlichen Verletzungen mit sich gebracht. Und vor diesem Hintergrund kann es nur wohltuend sein, wenn sich jetzt der Wind hoffentlich wieder legt. (wdm) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 29. Nov , 03:45 Uhr

Aufgeschnappt: Functional Food & 'Grüne Gentechnik' (30.11.01)

REITEN - Gemeinsam gegen Windräder
ROSENDAHL (dpa). Angeführt von den Olympiasiegern Ludger Beerbaum, Franke Sloothak, Isabell Werth, Nadine Cappelmann und Klaus Balkenhol wehren sich die Reiter, Reitbetriebe und Deutschlands führende Gestüte gegen die zunehmende Errichtung von Windkraftanlagen. Die Reiter fordern einen Abstand der Anlagen zum nächsten Pferdesportbetrieb von mindestens 2500 bis 3000 Meter. Untersuchungen ergaben, dass sich Unfälle von Reitern in den Gegenden mit Windkraftanlagen häufen, da die hochsensiblen Pferde besonders empfindlich auf den Lärm reagieren.
Auslöser dieser Aktion war ein Schreiben des US-Verbandes der Reiter an Balkenhol. Man werde nicht mehr zum Training beim deutschen Coach scheinen, falls tatsächlich ein Park mit Windkraftanlagen in der Nähe seines Hofs, entstehen sollte, hieß es darin. Reitstallbesitzer und Gestüte weisen darauf hin, dass sich der Umsatz in Deutschland 'Rund ums Pferd' auf etwa 13 Milliarden Mark belaufe und 330 000 Jobs an diesem Markt hingen.RP, 27.11.01
- Das Memorandum, dazu die FAZ und ein Schreiben an Ministerpräsident Clement

Auch die Gemeinde Hallgarten will keine weiteren Windrotoren in ihrer Nachbarschaft.
Die Gemeinde Hallgarten wird „zur Wahrung ihrer Rechte entsprechende Maßnahmen ergreifen“, wird in Aussicht gestellt. ... Der Errichtung der Windräder in der Feilbingerter Gemarkung „Auf der Heide“ hatte der Rat Hallgarten damals noch befürwortet. Wie aber die Realität gezeigt hat, verursachen die Windkrafträder Feilbingerts „starke Schlaggeräusche“, heißt es in der ablehnenden Begründung. Eine solche Lärmbelästigung sei von den Rädern in der Gemarkung Niedermoschel ebenfalls zu erwarten. Daher stimmt der Hallgartener Rat gegen den Windpark Niedermoschel. - Die Bürgerinitiatve PRO Nordpfalz informiert - (28.11.01)

Müller warnt vor teuerem Klimaschutz
Berlin. (dpa) Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) warnt in seinem Energiebericht vor allzu ehrgeizigen Klimaschutzzielen. Diese bedrohten die Wirtschaftlichkeit Deutschlands schreibt Müller, der den Bericht heute vorstellen will.
Ein Fazit des Berichts lautet, dass eine CO2-Reduzierung bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 im nationalen Alleingang Energie verteuern, die Importabhängigkeit erhöhen, die Wirtschaft belasten und Arbeitsplätze kosten würde. Die heimische Kohle würde zurückgedrängt. Dem Bericht zufolge fielen in den nächsten 20 Jahren Umstellungskosten von bis zu 500 Milliarden Mark an. ...
Wiesbadener Kurier, 27.11.2001


... Die Eule, die Eule nahm Abschied mit Geheule ...

Riesenmonster, mehr und mehr
und die Vögel kommen nicht mehr her!

Amsel, Drossel, Fink und Star,
keiner kommt mehr, ist mehr da,
wie immer schon und bei den Alten,
um Vogelhochzeit abzuhalten.
Riesenmonster, Schreck und Graus
ist die Vogelhochzeit nun bald aus?

Siehe dazu auch: Vogelschutz à la RLP


..... trotz der grundsätzlichen baurechtlichen Privilegierung von (zwangsläufig exponiert zu errichtenden) Windrädern im Außenbereich sei naturschutzrechtlich eine Abwägung mit dem gleichfalls sehr gewichtigen öffentlichen Belang schadstoffarmer Energieversorgung vorzunehmen. Diese Abwägungsentscheidung hätten die Behörden jedoch fehlerfrei vorgenommen. Es sei keine Fehlgewichtung, dass sie die besonders reizvolle Landschaft, das bemerkenswerte Panorama, die reich strukturierte bäuerliche Kulturlandschaft und die hohe Erholungsfunktion der Umgebung im konkreten Fall über die Energieversorgungsinteressen gestellt hätten.
Zwar würden in östlicher und nordöstlicher Richtung gesehen das Atomkraftwerk Leibstadt und einige Hochspannungsfreileitungen im Bereich der B 500 bereits die Schutzwürdigkeit der Landschaft tangieren. Richtung Süden und Südosten jedoch eröffne sich vom Hoheneck aus ein freier Blick über das Tal, einzelne Siedlungen ohne ins Auge springende industrielle Bebauung und über Grünflächen und Wälder hinweg auf das Bergland des Schweizer Jura bis zu den je nach Wetterbedingungen sichtbaren Alpen. Nach dem Augenscheinstermin sei das Gericht überzeugt, dass diesem weitgehend naturnahen Landschaftspanorama ein hoher ästhetischer Eigenwert und eine über die typische Schwarzwaldlandschaft hinausgehende Qualität des Landschaftsbildes zukomme, die gegenüber Eingriffen besonders empfindlich sei. Windräder am Hoheneck dürfen nicht gebaut werden (27.11.01)

Volksverdummung pur!
"Umwelt"ministerin brilliert durch Ignoranz und Inkompetenz
In der heutigen Nahe-Zeitung (24.11.) erschien folgender Kommentar:
"Plädoyer für Windkraft - Über die Rückendeckung der neuen Umweltministerin von Rheinland-Pfalz dürfen sich Windpark-Betreiber wie der Brückener Konrad Alles freuen: Ein flammendes Plädoyer für die Windenergie hielt Margit Conrad, als sie am Donnerstag das Grußwort zur Biomasse-Tagung auf dem Umweltcampus sprach. Windkraft sei 'im Energie-Mix des Landes unverzichtbar'. Das neue Kuratoriumsmitglied der Stefan-Morsch-Stiftung [hier geht es um Leukämie-Kranke - Anm. d. tf-] kritisierte 'die rückwärtsgewandte Diskussion', in der ein Gegensatz zwischen Windenergienutzung und Naturschutz aufgebaut werde. Schöpfe Rheinland-Pfalz das 15-prozentige Potenzial aus, könnten 2500 Dauer-Arbeitsplätze entstehen, legte die gebürtige Kuselerin dar".
Anmerkung 1: Das Regionalblatt nutzt jede Gelegenheit, auf die Segnungen der Windkraft hinzuweisen. Dass in den letzten Wochen zwei Standorte nicht genehmigt wurden, einmal da die Bundeswehr ihr Veto eingelegte, einmal weil ein Gemeinderat ablehnte, wird nicht veröffentlicht.
Anmerkung 2: Herr Alles versuchte schon im Frühjahr über das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Birkenfeld monatlich seine Horrorzahlen zu verbreiten. Es blieb allerdings bei einem einzigen Mal ...
Anmerkung 3: Für dumm verkauft!
Anmerkung 4: Noch nie ist die Umwelt so benutzt und mißbraucht worden, noch nie waren die Argumente zur Rettung der Umwelt auf ein solches Niveau gesunken!
Anmerkung 5: Kampf dem internationalen Klimaterrorismus! - Bürger wehrt Euch!

Vogelschutz à la RLP
Das sogenannte GNOR-Gutachten, erstellt im Auftrag des MUF, auf dessen Veröffentlichung die Welt fast zwei Jahre warten mußte, obwohl es schon letztes Jahr erscheinen sollte, und dessen Internetauftritt für Februar 2001 auf den Seiten der SGD-Nord in Aussicht gestellt worden war, das dann im Frühjahr diesen Jahres endlich "offizell vorgestellt" werden sollte, dann aber doch nicht ausgeliefert wurde, weil zur Sicherheit des dummen Benutzers ein "Anwendungshinweis" - wie bei Medikamenten üblich - als unabdingbar notwendig befunden worden war, bekamen wir schließlich und endlich nun inklusive des Interpretationszettels zugeschickt!
An dieser Stelle: bedanken wir uns ausdrücklich beim MUF und der Staatskanzlei, für die verantwortungsvolle Erfüllung der Fürsorgepflicht, indem man uns das selbstständige Denken mittels dieser tollen Gebrauchsanweisung abgenommen hat, die - im Gegensatz zu den bei Medikmenten üblichen Beipackzetteln - sogar ohne Brille lesbar ist!
Warum dies alles so "kompliziert" verlaufen mußte, möchten wir Ihrer Kombinationsgabe - liebe Leserin, lieber Leser - überlassen. Sachdienliche Hinweise zu der Lösung des Rätsels finden Sie in den nachfolgenden Statements des MUF, im neusten Newsletter. Dabei werden Sie allerdings über eine neuerliche Frage stolpern, nämlich was das MUF unter dem zeitlichen Begriff "längst" wohl verstehen könnte ....
Fakt sei, so der Sprecher des MUF, "dass das Gutachten längst öffentlich ist und allen Kreisen und kreisfreien Städten vorliegt. 'Von geheimer Kommandosache daher keine Spur', macht der Sprecher klar.
Auch handelt es sich bei dem Gutachten um eine unverbindliche Sammlung von Daten aus der Sicht des Vogelschutzes. 'Sie dient damit lediglich als eine Diskussionsgrundlage, nicht mehr und nicht weniger', so der Sprecher weiter.
So steht bereits im Vorwort des Gutachtens: 'Das vorliegende Gutachten arbeitet die Thematik naturschutzfachlich auf und ist eine wichtige Orientierungshilfe für die grundsätzliche Beurteilung, ohne freilich die
Einzelfallprüfung im Rahmen konkreter Bauvorhaben zu ersetzen.'"

Eben davon handeln auch Herrn von Ostens Ausführungen, wiedergegeben in der AZ "Wo die Vögel ihr Ei hinlegen". Laut Bericht wehren sich Landwirte gegen "das Ausweisen neuer Schutzgebiete", und der vorgelegte Maßnahmenkatalog gefällt ihnen angeblich schon gar nicht, "beim Acker- und Weinbergsbereich solle die Anlage größerer Vertikalstrukturen verhindert werden". Vielleicht rührt ihre Verunsicherung daher, daß sie sich unter "größeren Vertikalstrukturen" nichts vorstellen können. Meint man damit nun Rebstöcke oder Apfelbäume, Wingertsstickel oder Windräder? - Ob und wie Herr von Osten, Leiter der Landespflege im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, diese Frage beantwortete, läßt die AZ offen. Doch Herr von Osten erklärte: "Die Land- Forst- und Fischereiwirtschaft werde nicht beeinträchtigt – und wo doch, gelte es, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, die Entschädigungsfrage zu klären. Auch seien die Schutzmaßnahmen keineswegs bereits festgelegt, das könne erst nach der Benennung der Gebiete erfolgen. Siedlungs- und Gewerbegebiete sind laut von Wolfs [richtig ist: von Ostens] Einschätzung eigentlich nicht geeignet. Auch die Frage, wie der spätere Schutz der Vogelarten sichergestellt werden könne, spiele für die Ausweisung eine Rolle. Im Prinzip stelle, so von Osten, die Unterschutzstellung weiterer Gebiete nichts anderes dar, als die Anwendung der Eingriffsregelung, die im Baurecht dafür sorge, dass für naturschädigende Vorhaben Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind ..." Ah Ha! Das lernten wir erst kürzlich, wie das geht: Man baut am Gesetz vorbei 13 Windräder in Flomborn, bezahlt dann 150.000, für die an der Erbes-Büdesheimer Chaussee auf 500 m ein paar "spitzwüchsige Linden" geplanzt werden, damit Herr Bauckhage (wegen der Koalitionsvereinbarung) seinen großen Auftritt hat.
Bei Vorhaben seien die Pläne "allerdings einer Verträglichkeitsprüfung zu unterwerfen", erklärte von Osten weiter, der überzeugt ist, dass dadurch keine zusätzlichen Zeitverzögerungen für solche Vorhaben entstehen. - Wir halten fest: Von "Tabuflächen" ist nicht die Rede!
Dafür tritt das Probleme des Muf mit Zeitbegriffen erneut zu Tage: "Um die Ausweisung der Vogelschutzgebiete bis zum Sommer kommenden Jahres an die EU-Kommission zu übermitteln, muss sie bis spätestens März abgeschlossen sein, wozu auch das Land Hessen verpflichtet ist, in der Zeitplanung aus Mainzer Sicht aber hinterher zu hinken scheint. Seit 1979 haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Schutzmaßnahmen zugunsten wild lebender Vogelarten zu verwirklichen; in Rheinland-Pfalz wurden sechs Gebiete als Vogelschutzgebiete ausgewiesen." Nur gut, daß Rheinland-Pfalz in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen die Vogelschutz-Richlinie betreffend "Weltmeister" ist !

Vielleicht interessiert Sie in diesem Zusammenhang der Vogelschutz dieseits und jenseits des Rheins? - Oder der Kranichzug, über den das Wiesbadener Tagblatt berichtet: "Die Kraniche halten ihre „Flugpläne“ genau ein / Starker Herbstzug der Vögel in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus". Von vier Flugrouten ist die Rede, auch von Störungen durch den Flugverkehr. "Andererseits sei mehrfach festgestellt worden, dass zu Zeiten des intensiven Kranichzugs der Verkehr der startenden Flugzeuge stark nachließ, was auf erfolgreiche Schutzmaßnahmen der Flugsicherung schließen lasse.
Nach Angaben eines weiteren Beobachters stellen auch die bei Heidenrod-Kemel und Hühnstetten errichteten Windkraftanlagen ein starkes Hindernis für den Kranichzug dar. Mehrfach sei in den letzten Jahren eine Auflösung von Kranichformationen direkt vor den Windmühlen-Masten beobachtet. Es dauerte bis zu einer Stunde, bis sie eine neue Zugformation gebildet hätten.
" Auf eine weitaus größere Anzahl "störender Windrotoren" treffen die Vögel nach dem Überfliegen des Rheins. Doch darüber informiert das jenseits des Rheins im Hessischen erscheinende Wiesbadener Tagblatt nicht .... Wir könnten der AZ darüber berichten, doch leider ist Vogelschutz diesseits des Rheins derzeit politisch inoppertun und folglich kein Thema!

Speziell für Vogelfreunde haben wir aus aktuellem Anlaß die uneingeschränkte Liebe der Rheinland-Pfälzer, insbesondere derjenigen zwischen Rhein und Donnersberg, anhand einer Sammlung von AZ- und Rheinpfalz-Presseberichten zusammengetellt. Also, los geht's: Finden Sie die wahren Vogelfreunde und Naturschützer zwischen Rhein und Donnersberg! (24.11.01)

... sehen wir uns vor Gericht - Landwirt klagt gegen genehmigte Anlage
Heute in der AZ: "mg. NIEDER-OLM – Vor dem Verwaltungsgericht in Mainz geht es am Dienstag, 11. Dezember, 12.15 Uhr, um die Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage.
Der Kläger wendet sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlage. Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich der Gemarkung Nieder-Olm. Im Mai 2000 erteilte der beklagte Landkreis dem Beigeladenen die Genehmigung zum Bau der Anlage. Sie ist mittlerweile errichtet und steht in einer Entfernung von 300 bis 400 Metern zu dem Betrieb des Klägers. Der Kläger ist der Auffassung, die Baugenehmigung verletze seine Rechte, da die von der Windkraftanlage ausgehenden Lärmemissionen die für seinen Betrieb anzuwendenden Lärmrichtwerte überschritten. Zudem werde er durch die Schatten des sich drehenden Rotors unzumutbar beeinträchtigt.
Der beklagte Landkreis und der Beigeladene sind dagegen unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen der Auffassung, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung des Klägers durch die Windkraftanlage nicht zu befürchten sei."


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