neuere Meldungen

Meldungen vom 30.10. - 01.11.01
.... Jahre nach der Wende: neue Mauern, neue Wände  
 
und hinter tausend Stäben keine Welt



Sein Blick ist vom Vorübergehn der Stäbe

so müd geworden, daß er nichts mehr hält.

Ihm ist, als ob es tausend Stäbe gäbe

und hinter tausend Stäben keine Welt.

Rilke, Der Panther

 
  Mauerbauer und kein Ende - .... Jahre nach der Wende (01.11.01)  

"Doch die Gemeinde ist gegen den Bau zusätzlicher Anlagen auf Kandrich und in der Umgebung."
Da die riesigen Windrotoren auf dem Kandrich, die von der ca. 50 km entfernten Bellerkirche bei Eckelsheim wie auch von der Erbes-Büdesheimer Chaussee aus zu bestaunen sind, angeblich so wahnsinnig viel Strom erzeugen, möchte der Betreiber dort auf der zehn Hektar großen Raketenbasis gerne weitere Anlagen (Gelddruckmaschinen) haben, die er als "Bürgermühlen" wie Sauerbier anbietet. Die Daxweiler meinen jedoch, daß es jetzt langt. Daher hat der "Gemeinderat Daxweiler sich bei der Beratung der Fortschreibung des Regionalraumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe gegen weitere Windkraftanlagen ausgesprochen. Vorwiegend aus Gründen der Landschaftsästhetik." Bei Realisierung "auf den Höhen des Binger Waldes zwischen A61 und Rhein" wären drei Landkreise "tangiert", Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück und Mainz-Bingen. Neben dem Argument, daß sich die Stromrotoren für ihn lohnen, will der Betreiber nun mit neuesten "Computer-Berechnungsmodellen" überzeugen, bei "weiteren Anlagen im Umfeld des Kranichs" würden nun auch "Naturschutzgedanken" mit einfließen und auf "Ruhe- und Wildäsungszonen" Rücksicht genommen. - Mehr zu der Geschichte finden Sie hier

Zu der tollen Leistung und was die Angabe 3,7 Mio kW in einem Jahr bedeutet: Vollast wäre 100% der installierten Leistung bei insgesamt 8760 Stunden Jahr (=13,1 Mio). Davon haben die Anlagen 28,09 % geschafft, also 10% mehr als prognostiziert. Doch was besagt das schon ohne Vergleich.

Kandrich Mio kW %
Vollast einer 1,5 MW Alange 13,1 100
Prognose 2,4 18,26%
erzielter Strom 3,7 28,09%

Anmerkung: Laut Zeitung soll die genannte Zahl der Jahresleistung entsprechen. Aufgrund oft irreführender Angaben der Betreiber ist es fraglich, ob diese Zahl stimmt. "Mit einer Produktion von 3.688.597 Kilowattstunden [= 3.689 MW] in einem Jahr aus der am 17. August 1999 ans Netz gegangenen Windkraftanlage I hat sich der 637 Meter hohe Kandrich als hervorragender Binnenland-Windstandort erwiesen."

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), gibt die Auslastung von Kraftwerken in seinen Daten für 1999 in Vollaststunden an:

mögl. Vollast Std./Jahr 8760
Durchschnitt 4750
Kernkraftwerke 7599
Braunkohle 7100
Laufwasserkraftwerke 5994
Steinkohle 4645
Erdgas 2260
Windkraftanlagen 1624

Dazu setzen wir nun das GuD in Mainz/Wiesbaden und die "Leistung" der Strompropeller auf dem Kandrich in Vergleich:

GuD MZ/WI 6132
Kandrich  
Prognose 1600
Leistung laut Betreiber 2460

Kosten-Leistungs-Vergleich: Das GuD mit einer Leistung von 400 Megawatt kostete 300 Mio Mark. Die Anlage soll einen Wirkungsgrad von über 70% haben. (Die durch sie erreichte CO2-Minderung entspricht laut Aussage von Exministerin Martini 23% der von der rheinland-pfälzischen Industruie und Kraftwerken emittierten CO2-Menge).

Wollte man auf dem Kandrich Windstromanlagen von insgesamt 400 Megawatt installieren, bräuchte man 266 Anlagen á 1,5 MW. Das Projekt würde die stolze Summe von 1.729 Mio Mark kosten! (Vgl. AZ: zwei 1,5 MW Anlagen = 6,5 Mio Mark) - Eine pure Geld- und Enerigeverschwendung: Zum 6-fachen Preis würde eine sehr ungewisse, da von den Launen des Windes abhängigen, Stromerzeugung mit weniger als einem Viertel (nur 16%!) des Wirkungsgrades eines GuD erkauft.

Das Märchen von der dezentralen Stromversorgung entpuppt sich als Wegbereiter zu den großen Wind-Atom-Konzernen.

Was von "Passivhäusern" und "MINERGIE-Standards" zu halten ist:
"Wider den Energie-Faschismus im BMBau"

Mehraufwendungen von allein 0,03 DM pro kWh allein "aus der staatlich verordneten Subvention über den Strompreis vor allem wegen WKA"!
Mehrkosten pro Jahr:
... in 10 Jahren 100 Milliarden Mark Windstrom-Tribut geteilt durch 32 Millionen Haushalte. Das ergibt 3.125 Mark in 10 Jahren bzw. 312 Mark jährlich. Man kann sagen, das Tribut für die Energie-Sekte, Abteilung Windkraft, beträgt im Mittel des Jahrzehnts 300 Mark je Haushalt nur für Strompreissteigerung. das betrifft jeden Haushalt, auch mitten in Köln.
Der Immobilienwertverlust der Nachbarschaft beträgt einmalig nochmals 100 Milliarden Mark. Die mittelfristig stehenden 20.000 Mühlen mindern im Schnitt den Wert von 5 Häusern um je 100.000 Mark. Das ergibt 100 Milliarden Mark. Die tatsächlichen Immobilienwertverluste bei exakter Ermittlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Siedlungsstrukturen dürften um ein Mehrfaches höher sein. (dk)

Das "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG) gestattet, den Ökostrom separat zu verkaufen. Seither schlägt vielerorts die Stunde der Schönfärber. Die nämlich bieten den Mixstrom getrennt an: nach teurerem Ökostrom .... Der große Bluff mit dem Umweltstrom

Die neue EU-Richtlinie zur Förderung der Stromzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 27.10. in Kraft getreten (Richtlinie 2001/77/EG). Deren Oberziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien (Strom, Wärme, Treibstoffe) am Bruttoinlandsverbrauch der EU bis zum Jahr 2010 auf 12 Prozent zu erhöhen. Der Anteil regenerativer Energien am gesamten EU-Stromverbrauch soll danach auf 22,1 Prozent ansteigen.
Entsprechende nationale Richtziele für den Stromsektor sind angegeben. Danach muss Deutschland den Anteil des regenerativen Stroms auf 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erhöhen. Dieses Ziel würde Deutschland zumindest auf dem Stromsektor früher erreichen können ... Zur Meldung (01.11.01)

Unscheinbar am Schluß einer Zeitungsmeldung: "Inzwischen gelten bundesweit durch Gesetzesänderungen neue Bestimmungen für den Bau sogenannter Windparks." Diese Bestimmungen z. B. für die UVP gelten sogar rückwirkend für Anträge, die vor dem 14. März 1999 gestellt wurden. "Sollen drei oder mehr Windanlagen errichtet werden, reicht eine einfache Baugenehmigung nicht mehr aus. In solchen Fällen muss auch eine immissionsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Für den Bau von bis zu zwei Anlagen ändert sich vorläufig nichts." NW Lübbecke "Gericht lehnt Antrag ab" (01.11.01)

Gemäß § 26 des seit August 2001 in Kraft gesetzten UVPG bestimmt die Überleitungsvorschrift (der Rechtsprechung des EuGH folgend) die Anwendung des Gesetzes auf die im Anhang 1 genannten Vorhaben, für die
1. "der Träger eines Vorhabens einen Antrag auf Zulassung des Vorhabens, der mindestens die Angaben zu Standort, Art und Umfang des Vorhabens enthalten muss, vor dem 14. März 1999 bei der zuständigen Behörde eingereicht hat"
oder
2. "in sonstiger Weise ein Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vor dem 14. März 1999 förmlich eingeleitet worden ist"
Dies gilt auch für ein Vorhaben, das nicht in der Anlage zu § 3 des neuen deutschen UVPG, aber in dem Anhang II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABI. EG Nr. L 175 S. 40) aufgelistet ist, wenn das Vorhaben insbesondere aufgrund seiner Art, seiner Größe oder seines Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Dieses UVP-Gesetz ist lediglich nicht auf Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 anwendbar, die vor dem 03. Juli 1988 begonnen worden sind.
Schon bei drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung ist laut Anhang 1 eine Prüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG vorzunehmen.
Anlage 2 des UVPG gibt die anzuwenden Kriterien vor, auf diese § 3c Abs. 1 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit § 3e und § 3f, Bezug genommen wird.
Die Merkmale eines Vorhabens wie Größe, Nutzung und Gestaltung von Natur und Landschaft, Belästigungen Unfallrisiko usw. sind zu untersuchen..
Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist besonders hinsichtlich Nutzungs- und Schutzkriterien, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für landwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen und Verkehr, unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu prüfen und zu beurteilen, ebenso
die Qualitätskriterien von Natur und Landschaft.
Des weiteren ist die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes zu ermitteln. Diese Ermittlungen sind auch hinsichtlich der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, insbesondere in Hinblick auf "faktische Schutzgebiete" von Bedeutung.

Gedanken am Reformationstag
Ökopfaffen -pardon- Ööökopfarrer und "die Bewahrung der Schöpfung"
Man kann sich nur wundern! - Wenn ein Kirchenmann im Zusammenhang mit regenerativen Energien von einem "Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung" spricht, ist ersichtlich, daß er sich von Solarpredigern über den Tisch hat ziehen lassen. Mit einer Solaranlage auf dem Kirchendach lassen sich selbst zur sonnigen Mittagszeit keine Glocken läuten. Der Antriebsmotor dafür benötigt a) Drehstrom und b) aufgrund seiner dynamischen Netzbelastungen eine stabile Spannungsquelle. Beide Voraussetzungen werden von Solarstromanlagen nach dem 100.000 Dächer-Programm nicht erfüllt. Ob sich ein Kirchenmann Heilig Abend und Christmette mit Strom von der Sonne vorstellen kann? Bei schlechtem Wetter und nachts gibt's dann trotz teurer Solaranlage den Strom vom konventionellen Kraftwerk. Und wie ist es mit anderen Großabnehmern, z.B. solchen, die einen sicheren Arbeitsplatz anbieten? Sollen Arbeitnehmer mit ihren Tätigkeiten in Zukunft warten bis die Wolken verzogen sind oder der Wind wieder auffrischt, um den Computer oder das Faxgerät einzuschalten? Wie gesagt, man kann sich nur wundern! (31.10.01)

Eine neue Form des "Sonnenkultes" - Solaranlage auf dem Kirchendach: In weniger als 20 Jahren könnten nach einer von Greenpeace und der Europäischen Photovoltaik Vereinigung (EPIA) durchgeführten Marktuntersuchung rund 1 Mrd Menschen ihren Strombedarf aus Solaranlagen decken. Bei entsprechenden politischen Rahmenbedingungen würde die jährliche Produktion von Solaranlagen weltweit von derzeit 270 MW auf 54 000 MW Leistung erhöht werden. Dadurch entstünden rund 2,3 Mio Arbeitsplätze. Im vergangenen Jahr habe der Photovoltaik-Umsatz weltweit bei rund 1 Mrd Dollar gelegen, bis 2020 würde er auf über 60 Mrd Dollar steigen. Für 2040 prognostiziert die Untersuchung einen weltweiten Solarstrom-Anteil von 26%. (tam, Solar-Studie19.10.2001)

Aktuell bei Naturstrom Euphorie: Erstes ökumenisches Windrad geplant - schreibt die Sindelfinger Zeitung am 20.10.2001. Karlsruhe (ivo) - »Baden-Württembergs erstes ökumenisches Windrad soll sich ab 2002 in Karlsruhe drehen. Der Verein "Schöpfung nachhaltig bewahren'', in dem sich Protestanten und Katholiken engagieren, will diesen Energielieferanten rein aus Spendenmitteln finanzieren. Das 70 Meter hohe Windrad soll 850.000 Euro kosten und etwa 400 Haushalte versorgen. Vom Erlös sollen neue Arbeitsplätze in der kirchlichen Umweltberatung finanziert und Projekte in ärmeren Ländern unterstützt werden. Mit einer 125-Euro-Spende kann man sich am Bau des Windrades beteiligen. Die Stadt Karlsruhe hat für die Anlage grünes Licht signalisiert, denn sie unterscheide sich durch ihren Ansatz und den guten Zweck deutlich von anderen Windradprojekten.«
Wetten daß die genannten 400 Haushalte schon längst stromversorgt sind? Aber für den guten Zweck lassen sich für eine zusätzliche Stromerzeugung, welche unter Binnenlandverhältnissen die meiste Zeit unausgelastet ist, gerne noch mal 1,7 Mill. Mark locker machen. So wie der Zweitwagen meistens unausgelastet umher steht, leisten wir uns als Anschauungsobjekt für ärmere Länder halt ebenso noch eine zweite unausgelastete Stromversorgung. (31.10.01)

Die Belastung wird zur Vorbelastung erklärt, damit weitere Wind-„Parks“, neuerdings Wind-„Farmen“ genannt, errichtet werden können. Das ist eine Sachbeschädigung an der Natur plus Körperverletzung.
Eine tolle Story in der Süddeutschen: Weil sich der Teufel aus „ideologischer Verbohrtheit“ den „Interessen der Wirtschaft und Wünschen der Bürger“ nicht beugend „bürokratische Schikanen“ zum „blockieren“ einfallen ließ, wird er von der Komplizenschaft zweier SPD-Bundestagsabgeordneter, Eurosolar-Oberpriester Hermann Scheer und Eurosolar-Tempeldienerin Ute Vogt, mit Giftpfeilen beschossen. In der Art wie die beiden „mit Speck nach Mäusen werfen“ würde sogar der grüne Visionär Trittin noch zum Realisten. (30.10.01)

Daß dennoch insbesondere in der windschwachen Region Rheinhessen die Windkraftanlagen „boomen“, liegt nicht nur an deren Privilegierung gemäß BauGB. Die Windenergiebetreiber reklamieren für sich uneingeschränkte „Umweltfreundlichkeit“, profitieren von der Angst um die „Klimakatastrophe“ und genießen momentan politischen Rückenwind. [...]
Trotz aller Versuche, die Windkraftkonverter optisch zu kaschieren und damit in das Landschaftsbild zu integrieren, verändern diese, ob einzeln oder in Gruppen, das Landschaftsbild nachhaltig. Sie beeinträchtigen das charakteristische Erscheinungsbild einer z. B. vom Weinbau geprägten Landschaft und 
reduzieren mit deren Schönheit auch den Erholungswert.  Aus "Der Beitrag der Windenergie zur Energieversorgung in einer modernen Industriegesellschaft", von Wolfgang Thüne. (30.10.01)


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