neuere Meldungen

Meldungen vom 15.10. - 23.10.01

Im Zusammenhang mit möglichen Terroranschlägen auf Atomkraftwerke stellte die Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht (SPD) "klar": "Sollte sich die Sicherheitslage für das Kernkraftwerk Biblis dramatisch verschlechtern, muss vielmehr abgeschaltet werden", da die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Vorrang haben müsse. Die Politik und die Betreiber hätten die Verantwortung, den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. (AZ: Sicherheit der Bürger vorrangig ) - Gerne wüßte man, was Frau Lambrecht unter "dramatisch verschlechtern" versteht. Zudem hätten Bürgerinnen und Bürger endlich die schon lange fällige klare Antwort auf die Frage, inwiefern ein abgeschaltetes Kernkraftwerk ungefährlicher sein soll wie ein angeschaltetes. (23.10.01)

Erneuerbare Ölquellen?
Rohöl aus Tiermehl
Rohöl und Aktivkohle aus Tiermehl stellen Wissenschaftler der Fachhochschule Gießen-Friedberg her. Die Forscher setzen dabei auf ein Verfahren, dass die natürlichen geologischen Prozesse bei der Erdölentstehung simuliert: Das Tiermehl wird unter Luftausschluss auf 350 Grad erhitzt und mit Katalysatoren in Rohöl und Aktivkohle umgewandelt. Das im Labor aus Tiermehl gewonnene Rohöl sei mit natürlichem Rohöl aus der Nordsee vergleichbar. Das Verfahren sei darüber hinaus auch für Klärschlamm geeignet. Die Verfahren sollen nun für die Praxis in Australien weiterentwickelt werden. (top agrar 22.10.2001)

Ergebnis der Plenarsitzung des Landtages am 18.10.01: SPD und FDP beschlossen, daß der Anteil "erneuerbarer Energien" bis zum Jahr 2010 verdoppelt werden soll. Diese "Bemühungen" soll die Landesregierung unterstützen. Ungeachtet der von seinem Ministerium vorgelegten Zahlen, die die Unwirtschaftlichkeit der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz unmißverständlich belegen, will Hans-Artur Bauckhage (FDP) den "Bundesbericht über die Kostenentwicklung bei Anlagen zur Stromerzeugung" im Juni 2002 abwarten. Den Offenbarungseid für die Windenergienutzung erklärte Rudolf Franzmann (SPD): "Wenn sie die Förderung abschaffen, können sie alles andere vergessen, das ist ein Totschlagsantrag." - Na siehste, das ist doch unsere Rede! Aber dennoch beharren FDP und SPD an dem eingeschlagenen Fehlkurs. Nicht zu übersehen ist, dass schon jetzt "Weite Teile des Landes verhunzt" sind. Die CDU fordert daher die bauplanungsrechtlichen Privilegien und die Strompreissubventionierung der Windkraftanlagen durch eine Bundesratsinitiative zu streichen. Zudem schlägt sie "ein Konzept zur besseren Steuerung der Errichtung der Windkraftanlagen" vor. "Wenn nur auf den Vorrangflächen gebaut wird, haben wir 2000 neue Anlagen in Rheinland-Pfalz, die weite Teile des Landes verhunzen", so Georg Gölter (CDU). Emotinale Gegegenreaktionen bei SPD und Grünen erregte Alexander Lichts (CDU) Feststellung, daß Windkraftanlagen gesamtökologisch mehr Belastungen als Gewinne bringen. "Sie tun, als wäre jedes Windrad des Teufels", "konterte" Bernhard Braun von den Grünen.
Allen Rednern war klar, dass sog. Windkraftnutzung von der Bevölkerung immer weniger aktezeptiert wird. Eine Entscheidung wurde allerdings noch nicht getroffen. In Fachausschüssen sollen die CDU Anträge weiter diskutiert werden, bevor sich der rheinland-pfälzische Landtag in "breiter Anhörung mit dem Thema Windkraft" beschäftigen wird. Dass diese unseelige Windkraftnutzung nun endlich ein Thema in den Ausschüssen und im rheinland-pfälzische Landtag ist, haben wir, um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, dem Engagement der CDU - allen voran MdB Hansjürgen Doss - zu verdanken! (22.10.01)

"Finanzierung hängt von Risikobereitschaft der Anleger ab", von Volker Looman, Finanzanalytiker in Reutlingen
"Menschen haben Geld, sie interessieren sich für neue Geschäfte, und sie stehen vor der Frage, ob sie bestehende Anlagen auflösen und „bar" zahlen sollen oder ob es vorteilhafter ist, Kredit aufzunehmen und mit fremdem Geld zu bezahlen.
Die Anlage kostet 4,4 Millionen DM. Sie soll 20 Jahre laufen, und in dieser Zeit sollen dem Anleger jedes Jahr 592 000 DM zufließen. Das deutet auf den ersten Blick auf eine jährliche Rendite von 13,45 Prozent hin, ist jedoch ein Trugschluß. Der Anleger weiß schon heute, daß die Mobilie in 20 Jahren nichts mehr wert sein wird. Windkraftanlagen sind daher - ähnlich wie Autos, Flugzeuge, Lokomotiven und Schiffe - „technische" Entnahmepläne. Der Unternehmer steckt Geld in die Anlagen, und die Investitionen müssen so hohe Rückflüsse abwerfen, daß der Verzehr des Kapitals angemessen ausgeglichen wird.
Im vorliegenden Fall hat der Anleger jedoch Kosten zu tragen, welche die Rendite erheblich schmälern.[...] Die jährlichen Betriebskosten liegen bei 24000 DM im Jahr. Das Finanzamt fordert jedes Jahr die Gewerbesteuer von 18000 DM. Die Pacht kostet jedes Jahr rund 49 000 DM. Hinzu kommen ab dem sechsten Jahr laufende Instandhaltungskosten von ungefähr 80 000 DM im Jahr. Die Wartungsarbeiten kosten 20 000 DM im Jahr, und der Abbau der Anlage in 20 Jahren wird 200000 DM verschlingen. Die hohen Kosten senken die Verzinsung auf 7,1 Prozent, so daß die Anlage mit soliden Immobilien vergleichbar ist. Nach Steuern beträgt die Rendite noch 4,47 Prozent Das ist aktuell im Vergleich zu Wertpapieren viel Geld.
Mit dem Kauf sind die Probleme im vorliegenden Fall freilich noch lange nicht gelöst, weil die Finanzierung der Anlage offen ist. Der Unternehmer ist zur Zeit nur bedingt flüssig, weil das Vermögen in anderen Anlagen gebunden ist. Daher überlegt er sich, einen Kredit aufzunehmen ..." In der FAZ vom 20.10.2001, S. 24 Finanzmärkte und Geldanlage:
"Kraftwerke sorgen für frischen Wind im Privatvermögen" (21.10.01)

„Mit Windmühlen Biblis schützen“ - Das Umweltministerium will den Vorschlag des hessischen FDP-Fraktionschefs Jörg-Uwe Hahn ernsthaft prüfen, nachdem Atomkraftwerke wie Biblis A und B mit Windmühlen gegen Terroranschläge aus der Luft geschützt werden könnten.
„Gegen ein senkrecht auf die Kuppel stürzendes Kampfflugzeug sind moderne Kraftwerke geschützt, nicht aber gegen von der Seite anfliegende. Die Gefahr eines solchen Anflugs von der Seite könnten Windmühlen rund um das Kraftwerk erheblich verringern“, sagte Hahn. „Und es würde zusammenpassen: Energieerzeuger neben Energieerzeuger.“ Eine vorübergehende Abschaltung der Reaktoren wegen der aktuellen Sicherheitslage, wie sie der Wormser Oberbürgermeister Gernot Fischer (SPD) gefordert hatte, lehnte Hahn ab.
Die Opposition attackierte Hahn als „Don Quichotte, der mit Windmühlen für die Atomkraft kämpft“. Zum Schutz vor den ernsten Gefahren eines solchen Anschlages habe die Bevölkerung ernsthaftere Vorschläge verdient, sagte Norbert Schmitt (SPD). Das sei keine wahrhaftige Krisenprävention, kritisierte Ursula Hammann (Grüne). Die Grünen würden sich nicht auf Hahns Kampf gegen Windmühlenflügel einlassen, sondern auf Nachrüstungen bestehen. Sonst müsse es stillgelegt werden, verlangte Hammann.
Der Sprecher des Umweltministeriums, Michael Rolland, betonte dagegen, Hahns Vorschlag werde wie viele andere ernsthaft geprüft. Es habe auch schon den Vorschlag gegeben, Betonpfeiler rund um das Kraftwerk zu errichten, um Anflüge unmöglich zu machen.
Allgemeine Zeitung vom 19.10.01 (20.10.01)

Die Windenergie trägt nur zur Erzeugung elektrischer Energie bei, wenn der Wind weht. Man nennt solche Primärenergien "Dargebotsabhängige Energien", d.h. die Energie ist zeitlich mit der dritten Potenz der aktuellen Windgeschwindigkeit als elektrische Leistung verfügbar. Dieses exponentielle Leistungsgesetz bewirkt eine überproportionale Abhängigkeit der Leistung der WEA von der Windstärke, so dass z.B. bei halber Windgeschwindigkeit nur einachtel der Leistung erzeugt werden kann .... Schriftliche Stellungnahme zur energiewirtschaftlichen Bedeutung der Windkraft in NRW

Falsche "Informationen" und Begriffsprobleme im Kreis Bad Kreuznach oder bei der Allgemeinen Zeitung
Wer ist für die "Ente" in dem
Artikel verantwortlich, die AZ, der Kreisauschuß oder der Informant des Kreisauschusses?
Begriffsprobleme: "Nach der bisherigen Genehmigungspraxis des Kreises kann eine Anlage aus bis zu fünf Windrädern bestehen." Eine Windustrieanlage oder Anlage von was? - Gemeint ist wohl die "Anlage" eines Windindustriekomplexes, da im Kreis "so genannte Windparks nicht gestattet sind".
Falschmeldung: "Die Verbandsgemeinden können in den Flächennutzungsplänen nun auch Windkraftanlagen auf bestimmten Flächen ausschließen, während sie bisher nur Flächen für Windkraft vorsehen konnten." - Das ist Quatsch!
Die Gemeinden und Verbandsgemeinden konnten schon immer die Windenergienutzung auf ihren Flächen mittels Flächennutzungsplänen vollkommen ausschließen! Siehe dazu Huegelland - Fakten - "Was Gemeinderäte wissen sollten" - Das Gemeinwohl: "Die Gemeinden müssen nicht - entgegen anders lautender Meinung - Flächen für Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen darstellen. Das geänderte Baugesetzbuch fordert dies nicht, und vorgesetzte Behörden dürfen sie nicht dazu zwingen ...."
Siehe auch:
"Keine geeigneten Flächen für Windkraft" (19.10.01)

Das Aufstellen von mehr als zwei Windkraftwerken an einer Stelle unterliegt künftig dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Kreis Stade sind davon noch vier Windparks betroffen mit insgesamt 33 Windrädern. Für die Kraftwerksbetreiber bedeutet die Änderung vor allem stärkere Kontrollen. Im Tageblatt "Neue Windparks fallen unter Bundes-Immissionsschutzgesetz"

UVPG, § 25 Übergangsvorschrift
(1) Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen und die vor dem 3. August 2001 begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Sofern für ein Vorhaben, das Gegenstand eines solchen Verfahrens ist, die Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der lVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) die Einrichtung von solchen Verfahren neu oder anders als bislang regeln, sind diese Bestimmungen anzuwenden und ist in diesem Rahmen die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Wenn im Ausgangsverfahren das Vorhaben vor dem 3. August 2001 bereits öffentlich bekannt gemacht worden ist, findet nur Satz 1 Anwendung.
(2) Abweichend von Absatz 1 finden die Vorschriften dieses Gesetzes in der vor dem 3. August 2001 geltenden Fassung weiterhin Anwendung, wenn
1. der Träger eines Vorhabens einen Antrag auf Zulassung des Vorhabens, der mindestens die Angaben zu Standort, Art und Umfang des Vorhabens enthalten muss, vor dem 14. März 1999 bei der zuständigen Behörde eingereicht hat; weiter gehende Vorschriften über die Voraussetzungen für eine wirksame Antragstellung bleiben unberührt; oder
2. in sonstiger Weise ein Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vor dem 14. März 1999 förmlich eingeleitet worden ist; ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden.

Knallharte Lesermeinung im Main-Rheiner zu dem Artikel in der AZ vom 11.10.01:
Flächen müssen reduziert werden - das Kasperletheater um die Ausweisung der Vogelschutzgebiete betreffend, von aschmitt@vrm.de (Re: „Die Flächen müssen reduziert werden“)
"die Aussagen der Herren Janson, Steitz, Kapesser usw. strotzten vor Dummheit und Ignoranz was Umwelt, Natur und Schutz der letzten Freiflächen betrifft.
Die Angst und Bedenken gegen "Neue Vogelschutzgebiete" haben nur einen einzigen Grund:
Es kann dort "vorerst" nicht mehr wie üblich nach und nach zubetoniert, gebaut und auf Teufel komm raus "gespritzt" werden.
Mein Gott, kein Grund zur Panik!
Landschaftsschutzgebiete und auch Vogelschutzgebiete sind dafür da, dass man Sie nach belieben wieder "aufhebt" Also beim nächsten Wechsel im Ministerium darf dort ja vielleicht wieder gebaut, gespritzt und sogar Bauland verkauft werden." - Anmerkung: Was Landschaftsschutz, den Schutz von Umwelt, Natur und der letzten Freiflächen sowie die Ausweisung von Vogelschutzgebieten angeht, befinden sich oben genannte Herren in guter Gesellschaft, da unsere derzeitige Landesregierung die genannten Herren offenbar noch zu übertreffen bestrebt ist - insbesondere wenn Windindustrieanlagen im Spiel sind.

Konzertierte Aktion oder Terror? - "Entscheidungen, die ernsthaft wehtun," kündigt Künast im Greenpeace Magazin an. "Wer glaubt, er könne weitermachen wie bisher, wird mit Karacho gegen die Wand laufen." Als Beispiele für ihr aggressives "Umsteuern zu einer ethisch und ökologisch verantwortbaren Landwirtschaft nannte sie das Streichen der Unterstützung für Legebatterien oder für 'sinnlose Überproduktion'." - Wir fordern: Wenn man schon beim Streichen von Sinnlosem, ethisch und ökologisch nicht Verantwortbarem ist, sollte man sogleich das EEG und alle dazu gehörenden völlig nutzlosen Windindustrieanlagen, die sich Bauern in ihre Äcker stellen lassen, die Menschen (heißt heute eigentlich Verbraucher), Landschaft und Natur unnötig wie ungebührlich strapazieren, und deren Strom kein Schwein kauft, ersatzlos wegstreichen. "Die Verfechter von Umwelt- und Verbraucherschutz hätten 'mehr Chancen, mit ihren Forderungen gehört zu werden, als je zuvor'." - Mal sehen, ob wir umweltschützenden Verbraucher bei der Frau Ministerin Gehör finden ...
Am Ende kommt Frau "Verbraucherminister" zum wunden Punkt: "Ein Nachmittag Rückenwind hilft mir nicht. Ich brauche Leute die in die Läden gehen und zeigen, dass sie Öko-Landbau und gesunde Lebensmittel wollen." - Jeder will Öko-Produkte, wenn er gefragt wird und kauft dann doch lieber sonst was, noch nicht mal "grünen" Strom ... .- Frau Künast scheint das allmählich auch zu merken. (19.10.01)

CDU Kreisparteitag in Westhofen: Kerz warf einen kurzen Blick auf "die schwierige Lage der Winzer" und forderte „Identität für Rheinhessen“. Diese beschwört Heinz-Hermann Schnabel auch gerne, doch ließ er widerstandslos zu, daß im Herzen Rheinhessens - ausgerecht in der Rheinhessischen Schweiz - "das touristische Kapital Rheinhessens durch Windindustrieanlagen schwer beschädigt" wird, wohlwissend, daß "Windenergie keineswegs ökologisch" ist und ökonomisch für die Region eine weitere Katastrophe, denn "Am Tourismus verdienen alle" und der "Tourismus im Landkreis boomt"; dafür gibt es überzeugende Zahlen. Aber erst jetzt verkündet Schnabel: „Die Schmerzgrenze ist erreicht." 79 Mitglieder stimmten bei der Versammlung gegen den Bau weiterer Windindustrieanlagen im Land, sechs waren dafür und drei enthielten sich. Weitere Themen neben dem Stop für Windindustrieanlagen waren bei dem CDU-Kreisparteitag die Ganztagsschulen, der als „Taschenspielertrick“ bezeichnete kommunale Finanzausgleich und die innere Sicherheit. (18.10.01)

"Die Menschen wollten nicht immer mehr Produktion, sondern verlangten von den Bauern die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel und nachwachsender Rohstoffe, den tierschutzgerechten Umgang mit den Nutztieren, die Pflege der Kulturlandschaft und den Schutz von Natur und Umwelt, stellte der Staatssekretär fest. Dafür würde gegenwärtig ein ambitioniertes "Agrarwendeprogramm" mit zwei Hauptkomponenten konzipiert." Quelle: "Verbraucherministerium" (18.10.01)

Landwirte sichern natürliche Lebensgrundlagen
Für einen dichtbevölkerten Staat wie Deutschland spielt die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen eine besondere Rolle. Einen wichtigen Beitrag dazu leiste die Land- und Forstwirtschaft. Als eng mit der Natur verbundener Wirtschaftszweig sei sie selbst auf eine intakte Umwelt und einen funktionsfähigen Naturhaushalt angewiesen. So würden unter anderem umweltfreundliche Bewirtschaftungsformen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Rund 5,5 Millionen Hektar, das seien ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche, seien heute in Agrarumweltprogramme eingebunden. Damit sorge die Land- und Forstwirtschaft nicht nur für eine abwechslungsreiche und ökologisch wertvolle Landschaft, sondern sicherte nicht zuletzt Arbeitsplätze im ländlichen Raum. (bme)
"Land- und Forstwirtschaft in Deutschland. Daten und Fakten", 52 Seiten (mit Agrarbericht auf CD-ROM), kostenlos per
Online-Bestellschein zu beziehen beim Bundesernährungsministerium, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn, Tel.: 0228/529-3467, Fax: 0228/529-4424.

Dasselbe Ministerium bzgl. der Abschaffung der Käfighinkel: "Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass der Handel die zusätzlichen Aufwendungen für den Tierschutz nicht entsprechend honoriert", so der Staatssekretär. "Alternative Haltungsformen werden nur dann entsprechende Verbreitung finden, wenn sich die Investitionen zur Umrüstung auch für die Geflügelhalter lohnen." Wenn die Verbraucher Eier aus tiergerechten Haltungsformen mehr als bisher bevorzugen, dann müsse der Handel auch beim Wareneinkauf entsprechend höhere Preise gewähren ... mehr oder da lachen nicht mal mehr die Hühner (18.10.01)

Künast: Verbraucher sollen Politik mit Einkaufskorb machen, (bme)
Genau das tun sie bereits:
Jeder will Öko-Produkte, wenn er gefragt wird. Und kauft dann doch lieber, was billig und/oder "gestylt" ist.
Das gilt für Eier von KZ-Hinkeln wie für sogenannten "grünen Strom". Für letztern lief fast 20 Jahre lang eine PR-Kampagne der Spitzenklasse – gekauft wird er trotzdem kaum. Öko-Markt am Ende?

Mitgeschöpfe von eigenem Wert
"Der Gesetzgeber habe die oft schwierige Aufgabe, die Individualinteressen des Eigentümers und die Belange der Allgemeinheit gerecht auszubalancieren. Ganz aktuell zeige sich diese Problematik bei der zur Zeit anstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, so der Staatssekretär. In der Gesellschaft habe sich das Bild von der Natur grundlegend gewandelt. Tiere und Pflanzen würden zunehmend nicht nur als unbegrenzt verfügbare Ressource für den Menschen verstanden, sondern als Mitgeschöpfe von eigenem Wert, die gerade auch gegenüber dem Menschen geschützt werden müssten." - Wir fügen hinzu: und neben anderem auch vor seinen Windrotoren! (18.10.01)

Praktizierter Vogelschutz diesseits und jenseits des Rheins:
"Auf ihrem nächtlichen Flug in den Süden orientieren sich die Vögel am Rhein und werden, wie Vogelkundler berichten, von dem Lichtstrahl so abgelenkt, dass sie bis zur Erschöpfung über dem Ort kreisen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz rief die Discothekenbetreiber zu einem freiwilligen Selbstverzicht auf." So der AZ-Artikel "Discothek soll Laser ausknipsen".
Auf der anderen Rheinseite glücklich angelangt, werden Kraniche wie andere Zugvögel nicht nur von „Skybeamern“ (z. B. in Alzey) sondern dazu noch von über 100 monströsen Windrotoren zwischen Rhein und Donnersberg "empfangen". Jenseits des Rheins (g)eifern Linke Liste und SPD zusammen mit "den Freunden der Erde" wie sich der BUND so gerne selbstgefällig nennt: "
Bei Vogelzug Strahler aus!" Diesseits des Rheins forcieren eben diese Gruppen den Wildwuchs von Windrotoren sogar in Vogelschutzgebieten. Neben dem Abschalten der „Skybeamern“ sollten alle Windrotoren während der Hauptvogelzugzeiten im Frühjahr und im Herbst in der Erde versenkt werden. Einfacher wäre es allerdings solchen unnützen Tand wie „Skybeamer“ und "Vogelschredder" (wie Windrotoren auch oft genannt werden) ganz zu entfernen und keine weiteren mehr zuzulassen - der Umwelt und den Vögeln zuliebe! (16.10.01)

Windindustrie-Anlagen haben sich ökologisch „mehr als Belastung, denn als Gewinn erwiesen“
Allgemeine Zeitung, 15.10.01: Landrat stoppt Bau
LAUTERBACH/MAINZ (dpa) – "Einen Bau-Boom bei Windkraftanlagen will der Vogelsberger Landrat Rudolf Marx (CDU) zum Schutz der Landschaft verhindern. „Der Tourismus wird sonst Schaden nehmen“, da das Landschaftsbild mit den inzwischen bis zu 150 Meter hohen „Windmühlen“ stark beeinträchtigt werde, meint Marx. Der Landrat will gemeinsam mit einigen Kommunen erreichen, dass neue Standorte für die Windenergie, die in dem von der Regionalversammlung beschlossenen Regionalplan Mittelhessen ausgewiesen sind, wieder aus der Karte herausgenommen würden.
Marx kritisiert, dass für die Standorte keine Umweltverträglichkeits-Prüfungen gemacht worden seien. „Auf Fauna, Flora und letztlich auch die Menschen ist keine Rücksicht genommen worden.“ Er führt Rheinland-Pfalz an, wo sich Windindustrie-Anlagen ökologisch „mehr als Belastung, denn als Gewinn erwiesen“ haben.
Dort haben neben den CDU Landtagsabgeordneten Walter Wirz und Guido Ernst auch andere erkannt, daß die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Kosten in keinem Verhältnis zur minimalen Einsparung von
Kohlendioxid stehen (vgl. DECHEMA-Kolloquium). Auch in Rheinland-Pfalz will diese Angelegenheit ein Landrat: "Restriktiv handhaben", weil er in seinem Landkreis keine "rheinhessischen Verhältnisse" haben möchte. Dort im Rheinhessischen hat endlich der Kreistag "die Bremse gezogen und dafür gestimmt, dass im Regionalen Raumordnungsplan die Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf die vorhandene Bebauung reduziert werden sollen", da das Maß voll und die Grenze erreicht ist. Erhebliche Bedenken gegen Windindustrie-Anlagen tragen die Landespflegebeiräte des Donnersbergkreises und des Landkreises Mainz-Bingen vor, und die Eifelzeitung druckte ein "Windkraft-Moratorium" ....
Ungeachtet dessen basteln die Planungsgemeinschaften auf Wunsch der Landesregierung an neuen Raumordnungsplänen, um der Windindustrie noch mehr Flächen zur Verfügung zu stellen. Diese Planungen aus "wirtschaftlichen und politischen" Interessen laufen der EU-Vogelschutzrichtline strikt zuwider, um deren Umsetzung sich die Landesregierung mit Unterstützung gewisser Kreise zu drücken sucht. (Vgl. Santona- und Basses Corbières-Urteil des EuGh). (16.10.01)

Da die rheinland-pfälzische Landesregierung letztes Jahr bei der Ausweisung der FFH-Gebiet ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der EU nicht nachkam und viel zuwenig Schutzgebiete nach Brüssel meldete, müssen nun, in Erfüllung der Vogelschutzrichtlinie, weitere Gebiete nachgemeldet werden.
Die Rheinpfalz führt in dem Artikel "Der Hintergrund: Stutzt Vogelschutz den Kommunen heftig die Flügel?" aus, daß mit dem EU-Programm "Natura 2000" bis 2004 ein europaweites ökologisches Netzwerk von Schutzgebieten aufgebaut werden soll. Bis Ende 2001 müsse auch Rheinland-Pfalz Gebiete, die in Frage kommen, nach Brüssel melden. Bemerkenswert dabei sei, daß Flächen, die die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie erfüllten, auch schon vor ihrer Ausweisung faktisch Vogelschutzgebiete seien und durch deren Ausweisung erst Rechtssicherheit erlangt werde. Die Herausnahme oder "Unterschlagung" von Flächen, die die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie erfüllten, führten in Brüssel zur Streichung von EU-Fördermitteln (Anmerkung: oder zu gehörigen Geldstrafen!)
Nun endlich widmet sich Landrat Windfried den "Sorgen der Kommunen nach der öffentlichen Informations- und Anhörungsveranstaltung am 5. September in Rockenhausen". Er gibt zu erkennen, daß der "Adressat von Kritik und Besorgnis", das Umweltministerium, die EU Vogelschutz-Richtlinie "ins Werk setzt". Diese sei eigentlich schon ein "alter Hut", da sie seit 1979 in Kraft ist (Anmerkung: und sich Deutschland damals schon zur Umsetzung vertraglich verpflichtet hatte!).
Als den Ruin von Kommunen und Landwirtschaft befördernd, wird in diesem Zusammenhang "die volle Palette der Umweltverträglichkeitsprüfung" als Schreckgespenst beschworen (siehe dazu auch die AZ). Daß im Prinzip nichts zu befürchten sei, erklärt Rüdiger Viessmann vom Landespflegebeirat der Rheinpfalz. "Wenn jetzt eine Sicherung der vorgesehenen Gebiete erfolge, so sei das lediglich als eine Festschreibung des Status quo anzusehen. Insbesondere die Landwirtschaft habe nichts zu befürchten, wo sie ordnungsgemäß betrieben werde. Mitunter habe man ja der Landwirtschaft die Artenvielfalt, die noch besteht, zu verdanken, vermerkt Viessmann anerkennend und verweist etwa darauf, dass die Weihen bevorzugt in landwirtschaftlich genutzten Feldern brüten. Sollte sich eine Fläche als wertvoll erweisen, so dass eine Bewirtschaftung nicht möglich sei, so gebe es dafür Entschädigungen. Von Enteignungen könne dabei keine Rede sein."
Die Rheinpfalz resümiert: "Am Ende wird es dann erforderlich sein, das Resultat in nationales und Landesrecht umzusetzen. Da mag für die selten gewordenen Weihen .... noch die eine oder andere Brutsaison ins Land ziehen." - Aber nur, wenn nicht wie bisher, ständig Windindustrieanlagen in faktischen Vogelschutzgebieten aufgestellt werden! (15.09.01)


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