neuere Meldungen

Meldungen vom 15.09. - 19.09.01

Energie- und Kostenmix
Die Kraftwerke der Stromversorger werden unterschiedlich genutzt: Im Durchschnitt sind sie 4.750 Stunden von 8.760 Jahresstunden im Einsatz. Mit einer Ausnutzung von 7.599 Stunden stehen die Kernkraftwerke an der Spitze. Auf dem zweiten und dritten Rang folgen Braunkohlekraftwerke mit 7.100 und Laufwasserkraftwerke mit 5.994 Stunden. Das meldet der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) nach neuesten Daten für 1999.
Unsere Windindustriemonster schaffen gerade mal 1390 Vollaststunden! (19.09.01)

Für Naturschützer bestätigt das Urteil des EuGh die Kritik am Land
 MAINZ (rö/ap). Zur Nachmeldung weiterer Flächen für das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" fordern Naturschutzverbände die Landesregierung auf. Sie sehen sich in ihrer Kritik, dass Mainz zu wenig Gebiete vorgeschlagen habe, nun durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt, der Deutschland wegen Vertragsverletzung verurteilt hat. Nachmeldung von Schutzgebieten gefordert (19.09.01)

Symbolik eines profitfixierten ökologischen Raubbaus
Aber der Kaiser ist doch nackt, sagt das kleine Mädchen in Andersens Märchen. Und plötzlich sahen alle was sie vorher nicht sehen wollten. Genau so mag es vielen ergangen sein, als sie die zerstörerischen Auswirkungen und die Nutzlosigkeit von Windkraftanlagen (WKA) erkannten. Zweifellos, die Eifel ist ärmer geworden: Ihre beflügelten Höhenrücken verkommen zur Symbolik eines profitfixierten ökologischen Raubbaus.

Ebenso sollen auch noch mehr rheinhessische Hügel Flügel kriegen. Genau vor dem Stadtkrankenhaus, unweit der Fläche, auf der man vor ein paar Jahren eine unsauber geplante Mülldeponie einrichten wollte, dürfen nun drei riesige Windradmonster (jedes über 120 m hoch) nach eines weisen Rats Beschluß aufgestellt werden. Als Lektüre möchte man den Damen und Herren Stadträten den Aufsatz "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes" (in Naturschutz und Landschaftsplanung, Heft 08/2001) und das Urteil zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch zwei Windenergieanlagen außerhalb eines förmlich unter Natur- und Landschaftsschutz gestellten Bereichs empfehlen.

Ob sich der Rat schon Gedanken über Abriß und Entsorgung des künftigen Windradschrotts gemacht hat? Möglicherweise kann der Entwurf für das Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (07.08.2001) Anregungen geben.
Der § 3 beschreibt die Rücknahmepflichten
(1) Hersteller sind verpflichtet alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letztbesitzer zurückzunehmen. Die Rücknahme hat für den Letztbesitzer ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Verwertungsbetrieb unentgeltlich zu erfolgen.
(2) Die Hersteller haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen nach Absatz 1 auch dann erfüllt werden, wenn das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht ist und eine Rechtsnachfolge zur Erfüllung der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht besteht.
(3) Zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Verpflichtungen richten die Hersteller einzeln oder gemeinsam flächendeckende anerkannte Rücknahmestellen und anerkannte Verwertungsbetriebe ein. Die Rücknahmestellen müssen für den Letztbesitzer in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. 
Es sei der Phantasie des Lesers überlassen, sich ein gleichartiges Gesetz auch für Windkraftanlagen vorzustellen. Immerhin haben wir schon 10.000 WKA in deutschen Landen umherstehen. WKA sind etwas größer als PKW. Sicherlich hätte es Minister Trittin nicht leicht, gegen die Windkraftlobby ein derartiges Gesetz in das Verfahren zubringen. Aber bis es einmal so weit kommt, wird er möglicherweise als Vorstandsmitglied eines WKA-Unternehmens heftig gegen derartige Absichten protestieren. 
Immerhin sollte bedacht werden: WKA halten nicht ewig und sind als rotierende Großmaschinen wartungsintensiv. Häufen sich nach einigen Jahren die Reparaturen, dann erhöht dies Kosten und mindert den Ertrag durch Stillstandszeiten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Gutgläubigkeit eine Lebensdauer von 20 Jahren veranschlagt wird. Fährt etwa die Masse der Bevölkerung 20 Jahre alte Autos oder steigt sie lieber auf ein neues Modell um, weil die Reparaturen zu aufwendig werden?  Wer sich zudem, angesteckt von der Windkrafteuphorie, von Anlageberatern mit zweifelhaften Wind-Gutachten zu einem Investment übertölpeln läßt, steht ganz schnell alleine mit seiner nicht mehr rentablen WKA auf dem Acker. Ein Gesetz über die unentgeltliche Rücknahme von Alt-Windmühlen durch die Hersteller muß her! Damit entstehen gleichzeitig wieder neue Arbeitsplätze - die sind aber nicht CO2-frei! (Siehe dazu:
"Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer" - Abrißkosten - Runderlaß des Landes Brandenburg oder unter Fakten). (18.09.01)

Neue Erfindung: Mit dem gefährlichen "Treibhausgas" Kohlendioxid (CO2) und weniger Energieverbrauch will man künftig umweltfreundlich reinigen: - Ein serienreifes Verfahren dieser umweltschonenden Technologie hätte nicht nur in Deutschland ein großes Marktpotential, sondern auch ausgezeichnete Exportchancen. Prof. Kurz ist überzeugt: "Die damit verbundene Umweltentlastung wäre auch global gesehen erheblich." Auszug aus Bild der Wissenschaft Heft 5/2001 zu dem Beitrag "Denkende Kleider" - Schonend reinigen mit Kohlendioxid. (18.09.01)

Landespflegebeirat kriegt Gegenwind, der SPD-Landtagsabgeordnete Rudolf Franzmann, Mitglied im Umweltausschuss des Landtages und im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie macht heiße Luft für die Windindustrie.
Als Mitglied im Umweltausschuss müßten Franzmann eigentlich die Erkenntnisse der Landesregierung bekannt sein, nach denen
"Windenergieanlagen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung darstellen" und damit "unser eigener Bedarf an Energie" nicht und schon gar nicht umweltverträglich gesichert werden kann.
"Die Windenergie hat in Rheinland-Pfalz nach der Antwort der Landesregierung auf die CDU-Anfrage bis zum Jahre 2000 einen Anteil an der Nettostromerzeugung im Land von 2,86 % erreicht. Der tatsächliche Anteil am Gesamtstromverbrauch beträgt nur 0,69 %. Damit wird klar, in welchem Ausmaß möglicherweise die Windenergie ausgebaut werden müsste, um auch nur einen nennenswerten Anteil an Stromverbrauch zu erreichen.
Rechnerisch beläuft sich die CO2-Einsparungs-Leistung der Windenergie zuletzt auf 0,2% der gesamten CO2-Abgabe (=108.000 Tonnen CO2). Trotz massiven Ausbaus wurde also nur ein minimaler Wert erreicht. (Selbst dieser Wert kann noch bestritten werden à Wirkungsgrade, Spannungsausgleich)."
Der Landschaftsverbrauch ist geradezu beängstigend. Landschaftsweit stellt sich eine industrielle Überprägung ein. Dennoch wird bei und trotz den/der zahlreichen Klagen über den wachsenden Landschaftsverbrauch Windkraft als erheblicher Verursacher in der Regel nicht einmal erwähnt. Die externen Kosten durch die zahlreichen Windkraftanlagen werden immer noch mit Null angegeben. Das ist unseriös. Die flächenhaften Immissionsteppiche durch solche Anlagen (lt. einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz von Ende 2000, Seite 19ff.) sind bis zu drei Kilometer im Umfeld zu hören und ein hoher Unruhe- und Störfaktor. Dies kann leicht von jedermann überprüft werden.
Gerade die auch durch die Rechtsprechung anerkannten Einwirkungen der sich mehr oder weniger stetig drehenden Rotoren dieser Anlagen schließen eine Gewöhnung im Gegensatz zu statischen Masten usw. (siehe OVG Münster vom 12.06.01, Az:10 A 97/99) aus. Gegenteilige Beteuerungen und „Schönreden“ widerlegen diese Tatsachen nicht (siehe oben OLG München). - Der SPD-Landtagsabgeordnete Rudolf Franzmann muß sich fragen lassen, in wessen Interessen er handelt.
(17.09.01)

Neues aus der Mobilfunk-"Szene": Nachbarklage abgewiesen
Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.
Wenn häufig wiederkehrende gesundheitliche Beschwerden außerhalb gesetzlicher Grenzwerte auftreten, dann stehen die Chancen, dagegen zu klagen, schlecht. So lange es entweder keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über einen Zusammenhang oder so lange es nicht genügend Leute (Wähler) gibt, welche sich gegen Maßnahmen wehren, kann jeder die Umwelt belasten wie er will. So will das unsere Rechtsordnung. Damit gewinnt das wirtschaftliche Handeln immer einen Vorsprung. Denn bis störende oder gesundheitliche Zusammenhänge erforscht sind (welche dann oftmals auch behindert oder manipuliert werden), können Jahre vergehen. Nicht viel anders ist dies mit den Belangen bei Windkraftanlagen. In der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Leute, welche über Belästigungen durch Infraschall, Schattenschlag, Disco-Effekt und Störung des Landschaftsbildes klagen, bilden sich die Probleme ein oder sind einfach übersensibel (und damit selber schuld) - oder? Bisher hat sich ihnen noch keine Partei zur Seite gestellt. Die Karawane, unser Wirtschaftswachstum, muß weiter ziehen! 

Worms
"Der Mythos lebt" - Erinnerung an das große historische Vermächtnis spielt in der vormals Freien Reichsstadt eine große Rolle. Unter (noch) freiem Himmel läßt sich Luther mit seinen elf Gesinnungsgenossen und Symbolfiguren auf dem größten Reformationsdenkmal der Welt besichtigen.
Auf tausendjährigen Grabmälern liegen in einergrünen Oase der Ruhe und des Gedenkens, dem ältesten erhaltenen Judenfriedhof Europas, viele kleine Steine der Erinnerung. Immer wieder entzückt auch der Blick auf den Dom, vor allem wenn die Abendsonne den roten Sandstein aufleuchten läßt.

Weitere Highlights: Große Nibelungenfestspiele 2002 mit Starbesetzung
„Deutschland ist Windweltmeister“, sagte Fred Jung
(das ist der Ju von der Windfirma JuWi). Die Windbranche sei mittlerweile eine der wichtigsten im Bereich alternative Energieerzeugung, die vom Staat gefördert wird. Und das will man jetzt auch in Worms machen. Was allerdings dabei herauskommt, hat die Landesregierung jüngst der CDU auf eine Große Anfrage hin verraten: "daß die Windenergieanlagen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung darstellen", ergo unsinnig sind! An der rheinland-pfälzischen Stromerzeugung sind "erneuerbare Energien" mit ca. 20% beteiligt. Davon produzieren allein Wasserkraftwerke über 83% dieses Stroms aus "erneuerbaren Energien". Windräder sind nur mit 10%, Biomasse ohne Müll mit gut 4% und Photovoltaikanlagen mit knapp 0,05% beteiligt. Der Windstrom-Anteil an der rheinland-pfälzischen Nettostromerzeugung macht knapp 3% und an dem Stromverbrauch noch nicht einmal 1% aus. Wo Christine Strack (Kommentar) nur ihre Zahlen her hat, nach denen "hier mittlerweile 5 bis 6 Prozent" der Energie mit Hilfe der Windkraft erzeugt werden sollen?
Nach dem neuesten Stand der Technik könnten Fred Jungs 1,5 Megawatt Anlagen soviel Strom erzeugen, wie 2400 Privathaushalte in einem Jahr verbrauchen. Wie viele Haushalte die Monster bei Windstille versorgen, verriet Jung nicht. Er prahlt mit "Nennleistung", verschweigt jedoch, daß die wahre Leistung nur 16 % der imaginären "Nennleistung" beträgt. Drei 123,5 m hohe, völlig unnütze, dafür Warnfeuer beleuchtete Ungeheuer sollen auf 160 Meter über NN die einst freie Reichsstadt Worms und deren Vororte für die nächsten 30 Jahre beherrschen.
Sie werden - auch wenn noch 100 dazu kämen - Biblis mit Sicherheit keine Konkurrenz machen!
Mit windigen Hausierersprüchen und gestylten Zahlen konnte Prahlhans den Wormser Stadtvätern etwas vormachen. So erlaubte man die Ungeheuer in unmittelbarer Nähe zum Stadtkrankenhaus, das sie fast um das vierfache überragen werden, aufzustellen.
Nichtssagend verlegen fiel die Antwort des Stadtrats auf eine Anfrage der FDP aus. Nichts ist von einer anständigen Beteiligung der Bürger zu vernehmen, die für die nächsten 30 Jahre mit den nutzlosen Ungetümen leben und sie obendrein über einen verteuerten Strompreis sponsern muß. "Unbehelligt" ließ man offensichtlich auch die Ortsvorsteher und Ortsbeiräte betroffener Nachbargemeinden. Während sich in Herrnsheim alles um Kreisel oder Kreuzung dreht, scheint man dort zumindest etwas von Windrädern gewußt zu haben, da für deren Zuwegung zwei Feldwege vorgesehen sind. Was soll der ganze Zauber? Wollte die Stadt "Wirbel um die ersten Windkrafträder" vermeiden und klammheimlich nach bewährter JuWi-Rezeptur vollendete Tatsachen schaffen?
Wie äußerten sich eigentlich die "Träger öffentlicher Belange" zu dem Vorhaben? Sie hatte man doch bestimmt über das Projekt informiert, oder?
Auch wenn laut Wormser
Stadtnotizen die zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ausliegenden Pläne Worms als "vogelfrei" erklären, verstößt die Stadt gegen die EU-Richtlinie, indem sie während eines Auswahlverfahrens - wie im vorliegenden Fall - "vollendete Tatsachen" schafft (siehe auch: Flora-Fauna-Wind).
Darf das Bauverwaltungsamt überhaupt drei so große Windindustrieanlagen genehmigen?
Muß nicht für raumbedeutsame Vorhaben (ab 35 m Höhe ist ein Projekt raumbedeutsam) im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens die Raumverträglichkeit geprüft werden?
Wann wurde eigentlich die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?
Wann wurde untersucht, ob ein Kilometer Entfernung vom Stadtkrankenhaus bzw. von der Wohnbebauung der Nachbarorte ausreichend ist?
Klagen betroffener Bürger und Urteile deutscher Gerichte belegen, daß weder die für Windindustrieanlagen angenommenen Abstände zur Wohnbebauung noch die für den Lärmschutz bzw. für visuelle Beeinträchtigungen angenommen Werte ausreichend sind. Die von JuWi vorgelegten "Prüfungen" von Schall und Schattenwurf werden stets mittels Computerprogrammen erstellt ...
"Protest hätte sich in einem früheren Stadium äußern müssen. Jetzt, ist es zu spät", meint Christina Strack in ihrem Kommentar. - Nein! Für Protest und für eine aufklärende Untersuchung eines fehlerhaften oder unzulässigen Verfahrens ist der richtige Zeitpunkt dann gekommen, wenn die betroffene Bevölkerung davon erfährt! - Übrigens haben sich neben Heinrich Hofmann noch andere Wormser gegen „Windmonster“ ausgesprochen, und
der Kreistag beschloß für den Landkreis Alzey-Worms:
„Müssen einen Strich ziehen“, denn das Maß ist voll, die Grenze erreicht!
Ach ja, damit wir eines nicht vergessen: die oft und gerne strapazierte Alternative. Die kann z. B. bei GRACE in Worms bestaunt werden und heißt
GuD, angepriesen vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz im Umweltjoural. (17.09.01)

Ist Vogelschutzgebiet geplant?
Die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) stellt fest: "Selbst wenn Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein sollten, kollidiere nach Einschätzung der IHK Koblenz in vielen Fällen eine gewerbliche Nutzung nicht mit den Schutzzielen nach der Vogelschutzrichtlinie. Allerdings bestehe dort, wo geschützte Arten gesichert vorkommen, kaum eine Chance, sich gegen eine Gebietsausweisung zu wehren. In diesen „faktischen Schutzgebieten“ bestehe längst ein absolutes Veränderungsgebot." - Etwas anders fällt die Darstellung des Mainzer Umweltministeriums aus: "Vieles klarer, Probleme ungelöst" ... "Wir werden uns beim Bewertungsprocedere fachlich auseinander setzen und Ansätze zum Tun und Lassen finden", sagt Jochum, denn inhaltlich passiere nichts wesentlich Neues. Außerdem verweist er auf Konstellationen, bei denen nachgewiesenes öffentliches Interesse zu Alternativlösungen inklusive Ausgleichsmaßnahmen führen kann." Was sollen diese Mainzer Sprüche bezwecken, wem sollen mit "Alternativlösungen inklusive Ausgleichsmaßnahmen" Hintertürchen gezeigt werden? Rheinland-pfälzische Kommunalvertreter, Bauern und Handwerker mag das Mainzer "Bewertungsprocedere" beeindrucken, das Hintertürchen hatte die Windindustrie schon längst gefunden ... Der EuGh nennt die deutsche Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit, mit der die Umsetzung der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie betrieben wird, Vertragsverletzung! Man darf gespannt sein, was der EuGh zu völlig unnützen Windindustrieanlagen sagen wird, die trotz Veränderungsverbot in „faktischen Schutzgebieten“ aufgestellt wurden und werden....

Was Biblis mit bin Laden zu tun hat, wollen uns GRÜNE Wormser lehren: Sie fordern Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf das Pentagon. "Atomkraftwerke sollten aus sicherheitspolitischen Gründen schnell abgeschaltet werden. Es sei nicht mehr auszuschließen, dass fanatische Terroristen auch Atomkraftwerke „erfolgreich“ angriffen und versuchten, damit Regierungen zu erpressen. Obgleich der Terroranschlag in Amerika schreckliche Auswirkungen hatte, wären die Folgen eines Angriffs auf ein Atomkraftwerk um eine Vielfaches schrecklicher, fürchten die Grünen. Hunderttausende wären betroffen. Die schnelle Stilllegung der Atomkraftwerke sei deshalb nicht nur wegen der ungelösten Atommülllagerung, sondern auch wegen der sich aus dem Terrorismus ergebenden Gefahren notwendig." - Geht neuerdings von ausgeschalteten AKW keine radioaktive Bedrohnung mehr für viele 100.000 Menschen und deren Mitgeschöpfe aus? Und: werden auch die AKW in Frankreich, der Ukraine, der Tschecheslowakai usw. ausgeschaltet werden? Es bleibt ein Restrisiko (15.09.01)

CDU: Pressemitteilung Nr. 279/2001 vom 12.09.2001
Heiße Luft ist kein Beitrag zu moderner Energieerzeugung!
Zur Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz
"Der Wildwuchs von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz muss gestoppt werden. Hierzu muss eine zwischen Kommunen und Land abgestimmte Steuerung des Windkraftanlagenbaus erfolgen. Ziel muss es sein, dass Windkraftanlagen nur noch auf den dafür vorgesehenen Vorrangflächen gemäß der Regionalplanung mit angemessenen Abständen errichtet werden. Mit der Zerspargelung der Landschaft muss Schluss sein. Die örtliche Entwicklungsplanung darf nicht länger unterlaufen werden."
„Die Grenze ist erreicht"!
Die überwiegende Mehrheit der Anlagen steht auf Flächen, die erst jetzt = im Nachhinein von der Regionalplanung "legalisiert" werden sollen.
Die "Windfarmen" in Heimersheim, Dautenheim, Feilbingert, Fürfeld, in der VG Alsenz-Obermoschel, die geplanten in Eimsheim
usw. wurden ohne entsprechende "Vorsehung" geplant, aufgestellt und "erweitert".
Die von der Regionalplanung schon vor ein paar Jahren "vorgesehenen" Flächen (z. B. Spießheim, Ilbesheim, Flomborn, oder auch auf dem Kloppberg, in Schallodenbach, Wörsbach, Winterborn, Bechenheim
usw.) liegen in Gebieten, die für den europäischen Vogelschutz von herausragender Bedeutung sind. Diese Tatsachen waren nachweislich bekannt und wurden von der Regionalplanung ignoriert. Hinsichtlich des jüngsten Urteils des EuGh dürfen für die BRD wie auch für das Bundesland RLP weitere - wegen Vertragverletzungen - wenig schmeichelhafte Urteile erwartet werden, die sehr, sehr teuer sein werden ....


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