Was kommt mit den Windkraftanlagen auf uns zu?

In letzter Zeit wurde in der Presse mehrmals darüber berichtet, daß im Gebiet der Molauer Platte ein Windpark errichtet werden soll. Leider erfährt man in diesen Presseartikeln nur die Spitze des Eisberges, so daß weder die Gemeinderäte der betroffenen und Nachbargemeinden, noch die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen, und schon gar nicht die Einwohner der Gemeinden und des gesamten betroffenen Gebietes über die möglichen Folgen ausreichend informiert sind. Diese versäumte und dringend notwendige Aufklärung möchte ich hiermit nachholen. 

Laut letzter Information sollen in den Feldern zwischen der Straße Meyhen – Crauschwitz und den Orten Aue, Molau, Sieglitz und Crauschwitz, auf den Territorien der Gemeinden Molau 10, Leislau 6 und Ortsteil Meyhen (gehört zu Naumburg) 2 dieser riesigen Windgeneratoren errichtet werden.

Es soll also ein sogenannter ”Windpark” - das Wort ist schon irreführend genug, denn es handelt sich dabei nicht um einen Naturpark mit Bäumen, sondern um ein großflächiges ”Industriegebiet” mit bis zu 120 Meter hohen und sich bewegenden Teilen – entstehen, der eine Gesamtfläche von ca. 210 ha beanspruchen würde.

Die Genehmigungsgemeinden würden damit ein wesentliches Stück unserer ”noch” ansehenswerten Heimatlandschaft endgültig zerstören, welches schon in den vergangenen Jahrzehnten von der industriellen Landwirtschaft fast kahl geräumt wurde.

Begonnen hat das ganze Dilemma schon mit der durch die Landesregierung veranlaßten und durch das Landratsamt ausgeführten Suche und Ausweisung von geeigneten Gebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen. Hierbei sind schon erste Fehler gemacht worden. 

Zum einen wurden bei der Auswahl und Festlegung die Gemeinden nicht ausreichend aufgeklärt und zum zweiten hätte die ”Molauer Platte” nicht als Windkraftnutzungsgebiet ausgewählt werden dürfen, weil die Windverhältnisse für eine ökonomische und marktwirtschaftliche Windenergiegewinnung unzureichend sind und dieses Gebiet viel zu dicht besiedelt ist. Der Abstand der Dörfer zu den Windkraftanlagen ist bei Berücksichtigung ”aller” Auswirkungen viel zu gering.

Bei der Gemeinde Prießnitz gingen schon 1996 die ersten Bauanfragen ein. Der Gemeinderat hat eine Bebauung mit WKA im Gemeindeterritorium, trotz der in Aussicht gestellten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Gemeinde, nach eingehender Diskussionen in seiner Sitzung am 07.11.1996 abgelehnt. 

Ursache für die Ablehnung waren den Ratsmitgliedern als Entscheidungshilfe vorliegende langjährig gesammelte Erfahrungen mit der Windkraftnutzung vom Windkraft-Pioniergebiet Schleswig-Holstein (siehe 1, 2, 3). 

Warum hat sich nun die Gemeinde Prießnitz dagegen entschieden und was spricht gegen die Windkraftanlagen?

Erstens ist es die einschneidend negative Veränderung der Landschaft:
Bisher war das Ziel der verantwortlichen Politik die Erhaltung des Landschaftsbildes und der natürlichen Eigenart der Landschaft. Dem entgegen nehmen aber jetzt die Windkraftanlagen die so schon begrenzte Ressource ”Landschaft” übermäßig in Anspruch. Der bislang von Bebauung gesetzlich geschützte und freigehaltene Außenbereich, der von Einwohnern wie Touristen als Natur erlebt, geschätzt und gebraucht wird, wird zu einer Landschaft verändert, in dem die visuelle Wahrnehmung nicht mehr von Bäumen und Feldern, sondern von Masten und Rotoren bestimmt sein wird. (2) Aus einer natürlichen Landschaft wird eine Industrielandschaft gemacht.

Das eigentlich Widersinnige an der Windenergiegewinnung besteht darin, daß die Natur zerstört wird - unter dem Vorwand, die Umwelt zu schützen!

Ohne Übertreibung kann man sagen, daß gegenwärtig auf der ”Molauer Platte”, im Burgenlandkreis, in Sachsen-Anhalt und in ganz Deutschland, die größte Landschaftsverschandelung verwirklicht werden soll, die es je gegeben hat.

Man muß sich vor Augen halten, daß die modernen Windkraftanlagen nichts mehr mit den romantischen Windmühlen früherer Zeiten zu tun haben. (9) Sie erreichen eine Höhe von bis zu 132 Metern (Typ Aeolos II) und die Rotoren umkreisen bei einer Einzelflügellänge von bis zu 40 Metern eine Fläche von der Größe eines Fußballfeldes.

Dazu kommt, daß die hier auf dem Hügelrücken stehenden Windkraftanlagen weit hin sichtbar sind und eine viel größere Fernwirkung haben. Sie verändern die natürliche Ansicht der Landschaft und zerstören damit den Wohn- und Erholungswert der Region. 

Noch schlimmer werden die sichtbaren Auswirkungen bei Windkraftanlagen von über 100 Metern Höhe, von denen damals bei der Festlegung des Windparks und der ersten Antragstellung nicht die Rede war, und die in aller Stille jetzt nun mit bis zu 120 Metern Gesamthöhe durch die Genehmigungsinstanzen gebracht und aufgestellt werden sollen. Übrigens eine immer wieder angewendete Taktik der Windkraftinvestoren, die nicht für deren Vertrauenswürdigkeit spricht. 

Ab dieser Höhe müssen die WKA den Überflugsicherheitsvorschriften entsprechen. Das heißt, daß die Flügel mit einem orangenen Zebraanstrich und jede Anlage mit zwei Warnblinkfeuern ausgestattet sein muß, die nachts Lichtblitze, wie auf Fernsehtürmen, abgeben.

Zum Dimensionsvergleich: Der Kirchturm in Prießnitz ist ganze 28 Meter hoch. Eine 1,65 MW-Anlage entspräche also der Höhe von 4 übereinander gestellten Kirchtürmen.

Selbst den oberhalb von Naumburg stehenden 90 Meter hohen Sendeturm würden die geplanten WKA sogar noch um ca. 22 Meter überragen.

Wer jetzt immer noch nicht die riesige Höhe der Anlagen erfaßt hat, der sollte sich einmal auf den Naumburger Marktplatz stellen und zur Spitze des 70-meter Turmes der Wenzelskirche hoch schauen. Die in Molau geplanten WKA sind ”noch 42 Meter” höher!

Wenn diese riesigen Windgeneratoren wirklich auf der Molauer Platte errichtet werden sollten, ist es mit der wohnlichen, menschlich sehr wertvollen und sprichwörtlich Dorfidylle unwiderruflich vorbei.

Zweitens ist es die Lärmverursachung:
Windkraftanlagen können erheblich störenden Lärm verursachen, besonders dann, wenn der Wind aus ihrer Richtung zum Ort hin weht.

Gerade nachts, wenn die Menschen unserer zunehmenden reizüberfluteten Gesellschaft, Ruhe, Schlaf und Erholung für den nächsten Arbeitstag brauchen und im Schlafzimmer das Fenster wegen der frischen Luft angekippt haben, kann das sehr störend wirken. Nachts sind Geräusche viel weiter zu hören.

Nach einer Untersuchung des dänischen Umweltministeriums fühlt sich mehr als die Hälfte der Anlieger von Windkraftanlagen durch ständigen Lärm belästigt. Viele Anlieger verzichten auf einen Aufenthalt im Garten oder haben ihre Schlafzimmer verlegt. Dabei stört das Pfeifen der Rotorblätter bei schwachen Winden mehr als bei Starkwind, weil dann andere Geräusche stärker sind. (1)

Dieses ständig gleichmäßig pfeifende Geräusch, so genannte ”Schwebungen” oder ”Heulen” um 300 Herz, ist übrigens etwas ganz anderes, als das natürliche ungleichmäßige Rauschen des Windes oder der Bäume. Ersteres wirkt auf den Menschen stresserzeugend und Letzteres erholsam.

Diese Einzeltöne sind abhängig von der Drehzahl der Anlage und können in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen der Windkraftanlagen zeitlich in ihrer Tonhöhe schwanken. Diese Schwankungen können sehr starke Belästigungen hervorrufen, sie können für das Ohr unerträglich werden und zu einer nervlichen Dauerbelastung führen. Der Effekt kann grundsätzlich jederzeit auftreten, ist aber insbesondere in Abend- und Nachtstunden besonders belästigend, da dann Geräuschimmissionen durch andere Lärmquellen zurücktreten und die Einzeltöne dominieren können. Dieses Phänomen konnte noch in einer Entfernung von 3-5 km zu einer Gruppe von Windkraftanlagen beschrieben werden. Ähnliche Aussagen liegen aus Brandenburg vor ... (5)

In Prießnitz z. B. hört man nachts sogar die Züge, die bei Camburg durchs Saaletal fahren, wenn der Wind von dort herkommt. Das ist eine Entfernung von ca. 6 Kilometer.

Und wohlgemerkt, die Züge fahren auf der Sohle des Saaletales und nicht auf dem Bergrücken entlang, wo man sie von hier aus weder sehen kann noch nach den Vorgaben einer hier verwendeten Schallprognose hören dürfte.

Wenn man also berücksichtigt, daß die geplanten WKA einen Einzellschallleistungspegel von 107,6 dB abgeben können und sich dieser noch durch die Anzahl von insgesamt 18 Anlagen vervielfacht, so ist die Aussage der Bauantragsteller, ”trotz hoher Schallleistungen der Anlagen bestehen keine Bedenken gegen die bauliche Art der Nutzung aus Sicht des Immissionschutzes” (14) schwer zu glauben. 

Die realen Praxiserfahrungen, nämlich die Beschwerde führenden Erlebensberichte von langjährigen Anwohnern von Windkraftanlagen, besagen da etwas ganz anderes!

Zum Vergleich: 

Starker Verkehrslärm = 80 dB 
Auto mit defekter Auspuffanlage = 100 dB 
Hörschmerzschwelle = 130 dB 
Strahlflugzeug beim Start = 140 dB

Auch die Argumentation der Bauantragsteller, daß es bei Vorliegen einer Schallprognose zu keiner gravierenden Beeinträchtigung durch Lärm kommen kann, muß angezweifelt werden. 

Denn “es hat sich herausgestellt, daß die Lärmimmission bis um das Vierfache höher sein kann, als nach der Schallprognose (vor dem Bau) zu erwarten war”. (4) Das kommt dadurch, weil zum einen die Lautstärke von der Windrichtung und der Jahreszeit mit abhängt (bei glatten Frostboden wird z. B. der Schall stärker reflektiert) und sich mit der Anzahl der Anlagen erhöht, zum zweiten die Geräuschimmissionen nicht nur aus einem allgemeinen Schallpegel, sondern vor allem aus den für Rotoren typischen eindringenden Pfeif- und Impulsgeräuschen bestehen, zum dritten der gemessene Schalldruck nicht die tatsächliche Geräuschempfindung der Menschen ist, und zum vierten die mechanischen Teile (wie beispielsweise beim Autogetriebe) mit zunehmenden Alter durch Abnutzung mehr Geräusche erzeugen. 

Das Beispiel eines leisen, aber stetig tropfenden Wasserhahns, den man nicht abstellen kann, macht dies deutlich. So ein Geräusch kann auf Dauer zur psychischen Folter werden und einen Menschen erst psychisch und dann organisch krank machen.

Die Infraschallerzeugung 
Unverantwortlich ist, daß die Bauantragsteller den krankmachenden unhörbaren Infraschallanteil der WKA immer noch verschweigen und die Genehmigungsbehörden davon nichts wissen.

Dessen Wirkungsbereich ist wegen des geringen Energieverlustes bei der Ausbreitung in der Luft viel größer, als der hörbare Schall. Infraschall sind tieffrequente Schwingungen zwischen 0,1 und 16 Herz und können in menschlichen Organen zu Resonanzerscheinungen führen. Gegen Infraschall kann man sich nicht schützen, indem man sich in Gebäuden aufhält. Im Gegenteil, amerikanische Untersuchungen haben gezeigt, daß Infraschall zu Vibrationen in soliden Gebäudestrukturen und Fenstern führt. Diese Vibrationen werden von den Menschen in den Gebäuden unterschwellig wahrgenommen. (4)

Dr. Reinhard Bartsch vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Schiller Universität Jena, der im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit 15 Jahre lang über extraurale Lärmwirkungen, besonders über die individuelle Lärmemp­findlichkeit des Menschen geforscht hat, schreibt dazu in seinem Artikel ”Die biologische Wirkung von luftgeleitetem Infraschall”:

”Infraschall entsteht überall dort, wo Geräte mit großen betriebsbedingten Schwingungen auftreten. In der Wohnumwelt des Menschen ist Infraschall deshalb auch anzutreffen. Quelle sind hier meist Hubschrauberüberflüge, naheliegende Industrieanlagen und in jüngster Zeit Windkraftanlagen. Die Rotorflügel sind exellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall.

Leider ist dieser mit der bekannten Schallmeßtechnik nicht zu messen, deren Meßgrenze liegt in der Regel oberhalb 20 Hz, die Schallabstrahlung von Windkraftanlagen braucht sogar erst oberhalb 45 Hz gemessen werden (1). Infraschall liegt aber definitionsgemäß zwischen 0,1 und 20 Hz.

Ein normales Lärmmeßgerät kann nur den Pegel des ”hörbaren” Anteils bestimmen, über Pe­gelhöhen des ebenfalls vorhandenen Infraschall kann bestenfalls eine qualitative Aussage ge­troffen werden.

Bei der Frequenz von 5 Hz erreichen heute übliche Windblätter in Normalbetrieb Pegel von 80 dB etwa 150m in Windrichtung (2), Kompressoren und Rammbären können bei 10 Hz Frequenz Pegel von 120 dB erreichen. Angaben über neue Anlagen mit Masthöhen um und über 100m sind nicht bekannt. Übrigens auch das ”Meeresrauschen” hat viel Infraschall-Anteile, der bei Sturm beachtliche Pegel erreicht - nur ist Wind eben kein Sturm (Windräder werden dann meist stillgelegt) und der Sturm ist nach ein paar Stunden vorüber.

Viele gleichartige Anlagen erhöhen den Schallpegel ....
Wichtig ist auch, das der allseits bekannte Hörschutz bei diesen niedrigen Frequenzen keine Dämmwirkung besitzt. Jeder kennt das: wenn im Mehrfamilienhaus eine Fete gefeiert wird, wummern die Bässe ungedämmt durchs ganze Haus und bringen die Mitbewohner zur Verzweiflung - weil sich die tiefen Frequenzen so schlecht dämmen lassen.

Aus heutigem Kenntnis­stand heraus sollten Windkraftanlagen deshalb lediglich weitab von menschlichen Ansiedlun­gen, besser noch, nicht in deren Sichtweite errichtet werden.” (16)

Auf dem Infraschall-Kolloquium im Jahr 1973 in Paris berichtete Prof. Dr. Gerd Jansen über IS-bedingte Sehschärfeverluste, Lymphgefäßschäden, Mikrotraumata, Magen-Darm-Störungen, Steuerungsimpuls-Störungen für Herz und Gehirn. (4)

Wie gefährlich Infraschall sein kann, beweist auch ein französisches Patent von 1966. Der Franzose Prof. Vladimir Gavreau erfand damals schon eine Infraschallkanone, mit welcher Lebewesen unhörbar getötet werden können.

Die langjährig damit befaßten norddeutschen Ärzte benennen die krankmachenden Auswirkungen von WKA jetzt schon als ”Mühlensyndrom” und warnen ausdrücklich davor, denn mit der Dauer der Lärmeinwirkung nimmt die Lärmverträglichkeit bei Menschen ab.

Vom Land Sachsen-Anhalt ist es deshalb unverantwortlich, so einen unzureichenden Mindestabstand zwischen der Wohnbebauung und den WKA von nur 500 Metern, wie er in der längst überholten ”Richtlinie zur Standortplanung und -beurteilung von Windenergieanlagen” von 1996 enthalten ist, immer noch zu genehmigen. (11)

Übrigens würden die beschriebenen Schallwirkungen des Windparks "Molauer Platte" vorwiegend die Mitarbeiter der Milcherzeugung mit 600 m Abstand, die Bewohner von Molau mit 700 m, Aue mit 1100 m, Sieglitz mit 1300 m, Crauschwitz mit 1300 m, Kleingestewitz mit 1400 m, und entsprechend der vorherrschenden Hauptwindrichtung West-Südwest, die Orte Meyhen, Neidschütz, Boblas und Prießnitz ertragen müssen. Aber auch alle anderen Dörfer auf der "Molauer Platte" sollten nicht glauben, daß sie davon verschont blieben. Denn der Wind weht nun mal aus allen Richtungen und 18 WKA mal 107 dB ergeben einen gewaltigen Lärmteppich.

Die betroffenen Einwohner sollten sich vorsorglich mal erkundigen, wieviel tausende Mark die komplette Ausstattung ihres Wohnhauses mit 3-fach verglasten Schallschutzfenstern und der Einbau einer schallgedämmten elektrischen Belüftungsanlage kostet, damit sie dann nachts schlafen können.

Drittens sind es die Schlaglicht- und Schattenwirkungen:
Wenn sich die drehenden Rotorblätter einer Windkraftanlage genau in der Linie zwischen der Sonne und dem Wohnhaus befinden - das kann früh bei aufgehender Sonne im Osten, abends bei untergehender Sonne im Westen, und im Winter bei tief stehender Sonne sogar noch im südlichen Bereich sein - dann kommt es zu Schlaglicht- und Schattenwirkungen oder auch “periodischen Schattenwurf”. Dabei “zerhacken” die Rotorblätter der WKA den Sonnenlichtstrahl, was zu einem sich ständig wiederholenden Licht-Schatten-Wechsel führt.

Mancher Beschwichtiger wird jetzt sagen, dann halte ich mich während dieser Sonnenlaufzeit hinter dem Haus oder im Haus auf. Dieses Verhalten löst aber das Problem nicht. 

Denn erstens vermindert dieses erzwungene Ausweichen und Flüchten die Lebens- und Wohnqualität (und damit auch den Wohn- und Grundstückswert) erheblich und kann über eine längere Zeit zu gesundheitlichen Schädigungen führen, und zweitens wird das ins Haus gehen nicht viel nützen. 

Denn sogar hinter dem Haus und selbst im Hinterzimmer flackert das einfallende Tageslicht. Mitunter wird es sogar noch von der Nachbargebäudewand reflektiert.

Auch ein Zuziehen der Fenstervorhänge reicht da nicht aus. Man kann diesem Lichtflackern nur durch das vollständige Herunterlassen der Rolläden, also das totale Abdunkeln des jeweiligen Aufenthaltsraumes und das Einschalten einer künstlichen Lichtquelle entgehen.

Eine betroffenen Familie im nicht weit entfernten Eckolstädt bei Apolda kann das jederzeit bestätigen.

Die Ehefrau der betroffenen Familie Grittern hat die tatsächlichen Auswirkungen in ihrer “Betroffenheitsbeschreibung von Windkraftanlagenanwohnern” eindrucksvoll auf Papier dokumentiert, Zitat: “Von diesen WKA gehen erhebliche Störpotentiale aus wie Lärm, Schattenwurf, Diskoeffekt und andere optische Belästigungen; in besonderer Weise durch ständige Bewegung bzw. Unruhepole in der Landschaft, die zwangsweise den Blick der Menschen auf sich ziehen.

Egal wohin und auf was man den Blick richtet, ob in den Gartenteich, auf das Haus zu (in den Fensterscheiben) "es dreht und bewegt sich immer und alles"! Innerhalb des Wohnhauses ebenfalls den Blick auf die Glasvitrine gerichtet, auf Bilder an der Wand, auf das TV-Gerät, den blankgeputzten Fußboden "es dreht und bewegt sich ständig etwas und alles!!"

Freut man sich dann noch, wenn die Sonne scheint? Nicht immer!!

In klaren Vollmondnächten, wenn der Mond hinter den WKA steht, werfen die ständigen Drehungen Schattenwurf auf unser Grundstück und somit auch in die Schlafzimmer.

Lebens- und Wohnqualität in unserem Hause und auf unserem Grundstück/Garten sind

absolut auf der Strecke geblieben. Erholungswert im Heim/Garten, geschweige denn 

Nachtruhe ist nicht mehr zu erlagen!”

Aufgrund der zunehmenden Beschwerden und Proteste von Betroffenen hat erstmalig das Staatliche Umweltamt Schleswig im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und Bildung und Forschung und der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern eine Untersuchung durchführen lassen. Diese vom Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 06.06.2000 veröffentlichte Feld- und Laborstudie über die ”Belästigung durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen” kam zu dem Ergebnis:

”Die mit dem periodischen Schattenwurf nachgewiesenen erhöhten Anforderungen an psychische und physische Ressourcen lassen jedoch erwarten, daß sich bei langandauernder Einwirkung die Stesseffekte in einer Weise kumulieren, daß das Kriterium einer erheblichen Belästigung erfüllt sein dürfte” (7).

Deshalb sind die Schattenwurfzeiten, welche den Mitarbeitern der Milcherzeugung Molau und anderen Anwohnern zugemutet werden, eine erhebliche Belästigung, also zuviel, und langfristig nicht zu ertragen. 

Auch reicht der Schattenwurf weiter, als vorher”berechnet”, denn in dem Momment, wenn die Sonne direkt über dem Horizont steht, verläuft ihr Lichtstrahl parallel über die Ebene und ist demzufolge endlos. Jeder, der einen Sonnenauf- bzw. Sonnenuntergang einmal miterlebt hat, kann dies bestätigen.

Zusätzlich können am Tage und sogar noch bei nächtlichem Mondschein weit sichtbare Lichtspiegelungen bzw. Reflektionen von den Oberflächen der sich bewegenden Rotorblätter, der sogenannten ”Diskoeffekt”, auftreten. Im Winter bei Reif- bzw. Eisansatz an den Flügeln können sich diese Reflexionen sogar noch verstärken.

Bei den Anlagen über 100 Meter Gesamthöhe käme dann nachts noch das Blinken von den ein oder zwei Flugwarnleuchten der 18 Windräder hinzu.

Von vorn durch einen Rotor betrachtet, würde das 25 mal in der Minute erfolgende Blinken von den sich drehenden 3 Flügeln auch noch unterbrochen und damit unregelmäßiger.

Von hinten betrachtet, reflektieren die Rückseiten der 3 drehenden Flügel das Blinken der Warnleuchten zusätzlich, und dies je rotierenden Flügel ein mal. 

Daß dieses wilde Durcheinanderblinken von 18 oder 36 roten Positionsleuchten in der nächtliche Landschaft laut der Bauplanbeschreibung auf die Anwohner “keine” Auswirkungen haben soll, ist wohl schwer nachzuvollziehen.

Alle aufgeführten Lichtemmissionsauswirkungen reichen viel weiter als in den Bauprognosen vorhergesagt, stressen die Anwohner und können langfristig Menschen (und Nutztiere) krank machen.

Mit dieser möglichen Belästigung sollten vor allem die Bewohner der Dörfer Meyhen, Crauschwitz und Kleingestewitz, und die Mitarbeiter des Milcherzeugungsbetriebes rechnen.

Hinsichtlich der gesamten gesundheitsschädigenden Auswirkungen der WKA, ist es übrigens unverständlich, daß das Überleben der Art Mensch hier weniger Wert ist, als das eines seltenen Frosches. Wenn in unserem Territorium ein Naturschutzgebiet wäre, dürften die “angeblich keine negativen Auswirkungen habenden” Windräder nicht errichtet werden. Ein doppelter Widerspruch! 

Viertens sind es die Unfallgefahren durch Eis- und Flügelteilwegschleudern, Umsturz, optische Ablenkung von Verkehrsteilnehmern und Brand:

Unfallgefahren durch Eisfall und Eiswegschleudern:
Bei entsprechenden Wetterlagen droht im Winter von den WKA, die unmittelbar an der Straße stehen, Eisfall bzw. Eiswegschleudern. 

Eisfall kommt vor, wenn sich Eisbrocken durch abtauen oder Wind lösen und meistens geradlinig nach unten fallen. Aus einer Höhe von ca. 100 Metern schlagen sie dann mit einer Fallgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h auf. 

Diese Eisfallunfallgefahr bestände dann bei 4 WKA, welche direkt neben der Landwirtschaftsstraße von Molau zur Crauschwitzer Straße stehen. 

Eiswegschleudern wird verursacht durch die hohe Rotationsgeschwindigkeit der Flügelspitzen (Flieh- bzw. Schleuderkräfte) und zusätzlich durch die Schwingungen der Flügel bzw. das Abtauen. Dadurch lösen sich kiloschwere Eisbrocken und werden weit weggeschleudert. 

Ein Mathematiker hat errechnet, daß bei ähnlichen Anlagen mit einer Nabenhöhe von 65 Metern und einer Flügelblattlänge von 35 Metern, diese Eisbrocken bis ca. 550 Meter weit fliegen und mit einer Geschwindigkeit von bis zu 300 km/h aufschlagen können.

Für die darunter oder vorbei gehenden Spaziergänger bzw. die darunter hinweg oder vorbeifahrenden Motorrad- und Autofahrer bestünde dann ohne Übertreibung Lebensgefahr.

Eiswegschleuderunfallgefahren würden also von allen WKA ausgehen, die im Bereich bis ca. 500 Meter entfernt von Straßen und Wegen stehen würden. Das beträfe mindestens 6 WKA an der Landstraße L 201 von Prießnitz nach Aue und 5 WKA an der Straße von Meyhen nach Crauschwitz.

Dazu kommt noch , daß die Verkehrsteilnehmer bei dichtem Nebel die Anlagen und die Gefahr einschließlich des auf der Straße liegenden Eises nicht einmal sehen würden.

Deshalb existiert auch schon ein Betreiberwarnschild vor einer WKA bei Lampaden bei Trier mit der Aufschrift: ”Gefahr - Vorsicht Eisabwurf - Bitte ausreichend Abstand halten”.

Im Norden werden schon ernsthaft Einzäunungen gefordert und in Erwägung gezogen. 

Übrigens zerschlagen die von den Flügeln abgeschleuderten ”Eisbomben” auch teilweise die in der Nähe stehenden Gehölze und Nutzpflanzen.

Für Eiswegschleudern nur ein Beispiel:
Zwei Jäger auf dem Hochsitz wurden von einer "Eisbombe", die sich von einem Windrad gelöst hatte, fast erschlagen. Gegen 1 Uhr in der Nacht zum Sonntag, 21. Januar, knallte am Dreiborner Eck bei Schleiden-Schöneseiffen (Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen) ein 20 mal 30 Zentimeter großer Eisbrocken gegen den Hochsitz, auf dem die Jäger saßen. 

Weitere große Eisklumpen lagen in der Umgebung. 

Der "Kölner Stadt-Anzeiger, Euskirchener Land" berichtete am 27. Januar 2001 über den "Beinahe-Unfall am Windkraftwerk": "Eisbombe" verfehlte Jäger nur knapp."

Unfallgefahren durch Flügelteilwegschleudern: 
Auch Unfälle durch abbrechende und bis zu 500 Meter weit weggeschleuderte Flügelteile (man könnte diese ohne Übertreibung auch als “Geschosse” bezeichnen) oder herabstürzende ganze Gondeln mitsamt Rotorblättern und Mastumknickungen kommen bei stärkeren Winden immer wieder vor. 

Flügelteilwegschleuderunfallgefahren würden also von allen WKA ausgehen, die im Bereich bis ca. 500 Meter entfernt von Straßen und Wegen stehen würden. Das beträfe mindestens 6 WKA an der Landstraße L 201 von Prießnitz nach Aue und 5 WKA an der Straße von Meyhen nach Crauschwitz.

Zum Vergleich: Ein Flügel der geplanten 1,65 MW-Anlagen wiegt übrigens ca. 7 Tonnen. Wenn dieser abreist, entspräche das ungefähr dem Gewicht von 7 durch die Luft geschleuderten Pkw.

Für Flügelteilwegschleudern nur ein Beispiel:

Gießener Anzeiger vom 29. Mai 2000, aufgrund einer AP-Meldung:
“Sturmtief “Ginger” wütet in Norddeutschland..... 
Windrad auf Haus geschleudert...
..... Auf Norderney riß der Sturm das Windrad einer Energieerzeugungsanlage ab, nachdem dessen automatische Bremse versagt hatte. Ein Rotorblatt wurde auf ein 60 Meter entferntes, zu der Zeit ungenutztes Betriebsgebäude geschleudert, wo es das Dach durchschlug.....”
.....................................................

Telefonat mit Herrn Zilles, Norderney, am 23. Juni 2000:
Als Familie Zilles am 6. Juni 2000 aus dem Kanada-Urlaub zurückkehrte, stellte sie fest, daß das Lager ihrer Malerwerkstatt durch Flügelteile einer Windkraftanlage durchschlagen war. Eine 24 cm dicke Kalksandsteinwand mit 80 mm Dämmputz und der Holzfußboden war durchschlagen, außerdem im Dachbereich u. a. eine Alu-Kante. 

Die Windkraftanlage ist 100 bis 150 m entfernt, drei weitere sind noch näher. 

Weder die Stadtwerke noch Firma Enercon als Betreiber haben sich gemeldet. Die Versicherung von Herrn Zilles würde den Schaden zahlen, aber er sieht dies nicht ein, da nicht er der Verursacher ist. 

Seit Jahren beschwerte sich Zilles vergeblich bei den Stadtwerken und bat um Abschaltung. Man wies ihn ab mit Hinweis auf das Gewerbegebiet. Herr Zilles beschwert sich über das Heulen und Kreischen, man könne im Sommer kein Fenster öffnen, er sei in ärztlicher Behandlung. Keinen Radiosender bekomme er richtig rein.

Ostfriesen-Zeitung vom 30.08.2000
Gericht legt Norderneyer Windpark lahm
Anwalt: Anlagen sind gefährlich
Norderney.  Der starke Sturm, der Ende Mai über Ostfriesland fegte, hat noch ein Nachspiel gefunden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat gestern den Windpark im Gewerbegebiet von Norderney stillgelegt, nachdem während des Sturms der Rotorkopf einer der Enercon-Anlagen abgeknickt war. Wie die OZ berichtete, hatten Teile des abgestürzten Rotors das Mauerwerk eines Hauses durchschlagen. Dessen Eigentümer hat jetzt die Stilllegung der übrigen drei Anlagen durch eine einstweilige Anordnung erreicht, teilte sein Anwalt Dr. Reinhart Schenk, Papenburg, mit. Der geschädigte Norderneyer sieht von den 1986 und 1988 aufgestellten Anlagen eine Gefahr ausgehen. Die Gefährlichkeit ergebe sich aus deren altersbedingter technischen Anfälligkeit und aus dem geringen Abstand zu den umliegenden Häusern. 

Unfallgefahren durch optische Ablenkung der Verkehrsteilnehmer:

Eine weitere noch nicht ausreichend untersuchte Unfallgefahr ist die Ablenkung von Verkehrsteilnehmern beim Vorbeifahren durch das automatische Hinsehen zu den rotierenden Windrädern.

Unfälle von Verkehrsteilnehmer an Autobahnen und Straßen durch WKA-Sichtablenkung werden zunehmend vermutet. Rotierende Windkraftanlagen zwingen den Vorbeifahrenden regelrecht hinzuschauen. Bedingt ist dies durch die angeborene Gefahrenerkennungsreaktion des Menschen. 

Auch der ADAC befaßt sich jetzt ernsthaft mit diesem Problem.

Für die “Optische Ablenkung” ein Beispiel aus Schöneseiffen bei Euskirchen in der Eifel:
Zeitung Kölner Stadtanzeiger Euskirchen/Eifel vom 28.02.2001
Schwere Unfälle am Windpark Schöneseiffen
Die Schleidener Polizei sieht im Übrigen eine konkrete weitere Gefahr, wie der Leiter der Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung, Josef Latz, erklärte. Gestern sei ein Schreiben der Schleidener Polizei beim Kreis eingegangen, in dem auf schwere Verkehrsunfälle seit der Errichtung des "Windparks" hingewiesen wurde.
Die Polizei mag inzwischen nicht mehr ausschließen, dass es durch die ungewöhnlichen Anlagen unmittelbar im Sichtbereich der Straße zu einer optischen Ablenkung von Autofahrern kommen könnte. Das könnte zu Unfällen führen. Kreispressesprecher Walter Thomaßen: "Die Polizei sagt meines Erachtens zu Recht, dass Autofahrer so abgelenkt werden könnten, dass eine Unfallgefahr entsteht." Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Josef Latz, werde nun im Zuge der "Gefahrenabwehr" unverzüglich tätig.

Diese Gefahr bestünde dann vor allem an der Landstraße L 201 von Prießnitz nach Aue.

Unfallgefahren durch Brand- bzw. Katastrophen:
Es ist allgemein bekannt, daß hohe Gebäude, Anlagen und Bäume Blitze regelrecht anziehen und damit viel blitzeinschlag- und brandgefährdeter sind, als ihre Umgebung.
Es ist deshalb zu erwarten, daß 18 je 112 Meter hohe WKA die Blitzeinschlaggefahr und damit die Brandgefahr in dem betreffenden Gebiet wesentlich erhöhen und es dann vermehrt zu Blitzeinschlägen kommen wird.

Nachweislich ist es schon vorgekommen, daß WKA durch Blitzschlag oder durch technische Generatordefekte gebrannt haben. Und ein Generatorbrand mit herunterfallenden brennenden Teilen, im heißen Sommer bei Wind, mitten in trockenen Getreidefeldern und ohne Löschwasser in der Nähe, könnte für die angebauten Feldbestände, für die mitten im Gebiet liegenden Betriebe “Milcherzeugung Molau” mit 40 Beschäftigten und einem Rinderbestand von ca. 2000 Tieren und die umliegenden Dörfer und ihre Bewohner im wahrsten Sinne des Wortes katastrophale Folgen haben. Bei den vorhandenen großflächigen Feldern wäre ein Feldflächengroßbrand, welcher vom Wind in Form einer “Feuerwalze” auf unser Dorf zugetrieben würde, verheerend.

Tatsache ist, daß der Brand- und Katastrophenschutz bei den geplanten WKA bis jetzt nicht ausreichend abgesichert werden kann, denn:

! Auf den Feldern gibt es in unmittelbarer Nähe kein Löschwasser, weder aus Hydranten noch aus Löschwasserspeichern.

! In den umliegenden Gemeinden gibt es nur in Meyhen ein Löschwasserfahrzeug mit einem mitgeführten Löschwasservorrat von ganzen 500 Litern.

! Für einen Feldflächenbrand ist dieses eine Fahrzeug mit dieser geringen Löschwassermenge also absolut unzureichend. Und selbst wenn noch andere Löschwasserfahrzeuge aus entfernteren Orten kämen, könnten sie nichts mehr ausrichten, da sich ein Feldbrand bei Wind sehr schnell ausbreitet.

! Selbst wenn ausreichend Löschwasser am WKA-Brandort vorhanden wäre, ist bei Generatorbränden in einer Nabenhöhe von “78 Metern” eine Brandbekämpfung absolut unmöglich. Dazu hat hier keine Feuerwehr die technische Ausrüstung.

Aus dem Gesagten ergeben sich noch zwei Fragen:

Wer hat eigentlich das Recht, die bisher nicht über die WKA-Gefahren informierten und befragten Feuerwehren der umliegenden Orte zur Brandbekämpfung zu verpflichten (denn sie müssen laut Gesetz ausrücken!) und das Leben dieser und auch unserer Feuerwehrleute dafür zu gefährden, und haben der TÜV und die staatlichen Stellen hier einiges übersehen?

Fünftens ist es der Wertverlust der Anliegergrundstücke mit weitreichender Wirkung:

Im Gegensatz zu den steigenden Gewinnen der Windkraftbetreiber fallen die Grundstückswerte in der Umgebung ins bodenlose, denn die Beeinträchtigung der Wohnqualität bedeutet zugleich eine wesentliche Wertminderung der Grundstücke.

Die Gesichtspunkte, die beim Kauf oder der Errichtung eines Wohnhauses auf dem Lande wesentlich bestimmend sind - nämlich Abwesenheit von Lärmbelästigungen und eine schöne naturlandschaftliche Umgebung und Aussicht - sind dann hinfällig. Es ist also ein Grundstückswertverlust je Wohnhaus von mehreren hunderttausend Mark möglich.

In Schleswig-Holstein ist von Maklern schon ein alarmierender Nachfragerückgang nach Objekten im weiten Bereich um Windkraftanlagen festgestellt worden. Einige Immobilien sind schlicht unverkäuflich geworden und werden von Kunden geoutet, wie es bisher nur an vielbefahrenen Schnellstraßen zu beobachten war. (4)

Wenn langjährig Betroffene nun aufgrund der möglichen unerträglichen Belastungen wegziehen und das Grundstück verkaufen möchten, so kann es sogar passieren, daß sie keinen Käufer mehr finden. Im Extremfall bleibt dann nur noch das Wegziehen und Leerstehenlassen des Hauses, also zum totalen Wertverlust noch eine finanzielle Doppelbelastung für die neue Wohnung. Für jeden ehemals stolzen Eigenheimerbauer bzw. -besitzer ein Alptraum.

Die Eigentümerklagen wegen Wertminderung sind also heute schon abzusehen.

Im nicht weit entfernten WKA-Gebiet Eckolstädt bei Apolda z. B. gibt es schon Bürgerbeschwerden und eingelegten ”Widerspruch” mit der Forderung auf Schadenersatz für die Beeinträchtigungen.

Zwischenzeitlich hat dort die Gemeinde gemeinsam mit den Betreibern nach entschiedenen Bürgerprotesten einen Windschutzstreifen angelegt. Die ”eventuell” günstige Wirkung dieser Anpflanzung wird jedoch erst in ca. 10 Jahren überprüfbar sein. 

In Vierzehnheiligen bei Jena gibt es die Bürgerinitiative ”Gegenwind 2000”, die gegen die Aufstellung von WKA auf den am Ort angrenzenden Schlachtfeldern von 1806 ankämpft.

Übrigens scheinen die Bürgermeister und Gemeindevertreter von Leislau, Molau und Meyhen noch nicht zu wissen, daß ihnen nach der Errichtung der WKA eine Minderung z. B. der Grundsteuereinnahmen droht. Denn wenn die Grundstückseigentümer beim Finanzamt durch die eingetretene Wertminderung die Herabsetzung des Einheitswertes beantragen, brauchen sie dann auch weniger Steuern zu zahlen.

Sechstens sind es mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Landwirtschaft:

Erste gesammelte Erfahrungen von Landwirten zeigen wie z. B. 1999 bei Landwirt Lenz in Oberlascheid in der Eifel, daß die Vegetation im Aufstellungsgebiet von WKA durch Niederschlagsausfall nachteilig beeinflußt werden kann, Zitat:

Der Ertragsausfall durch mehrwöchigen Vegetationsausfall ist etwa ein Drittel.

Vermutete Ursache: Die Luft ist durch die WKA ”verwirbelt” und drückt die tiefziehenden Regenwolken nach oben. Dadurch erreicht weniger Niederschlag den Boden. (12)

Die Landwirtschaftsbetriebe ”Agrargemeinschaft Prießnitz” und ”Milcherzeugung Molau” sollten im wahrsten Sinne des Wortes damit ”rechnen”, daß Feldertragsausfälle möglich sind. Und die obig genannten Auswirkungen auf die Anwohner, wie z. B. Lärm und Infraschall, könnten sich natürlich auch auf die Nutztiere in Form von Streß, Erkrankungen und Milchleistungsabfall auswirken.

Und letztlich sollten sich auch die Jäger darauf einstellen, daß sich WKA negativ auf den Wildbestand auswirken können.

Die Eigentümer der Flächen auf denen die Anlagen stehen würden, also die Landverpächter, sollten übrigens damit rechnen, daß sie beim Konkurs der WKA-Betreiberfirma die Entsorgungskosten von ca. 350.000,- DM pro Anlage bezahlen müssen und die riesigen Stahlbetonfundamente nie wieder aus dem Boden entfernt werden. Bei einer 1,5 MW-Anlage können es mehrere hundert Kubikmeter Stahlbeton werden.

Siebentens sind Windkraftanlagen im Binnenland unwirtschaftlich:

Grundsätzlich ist der materielle, finanzielle und Flächenaufwand bzw. Landschaftsverbrauch im Verhältnis zum geringen Nutzen viel zu hoch. Eine WKA 1,65 MW besteht aus ca. 60 Tonnen Stahl und ca. 15 Tonnen Glasfiber und Kunststoff, kostet ca. 2,875 Millionen Mark und benötigt rundherum eine freie Windfläche von 13 bis 20 ha.

Auch hat die Windenergieerzeugung gegenüber der herkömmlichen Energieerzeugung einen viel schlechteren Ausnutzungsgrad. Wind durchschnittlich 20% (bei uns im Binnenland sogar nur ca. 11%), Steinkohle 84%, Braunkohle 87% und Kernkraft 81%. (Zum Vergleich: 100% Ausnutzungsgrad entspricht etwa einer 24stündigen Maschinenauslastung pro Tag mit Voll- bzw. Nennlast).

Dazu kommt, daß es Windverhältnisse, die wenigstens das ökonomisch und technisch notwendige Minimum garantieren, nur in den küstennahen Regionen Norddeutschlands und in den wenigen freien Hochlagen der Mittelgebirge gibt. (4)

Angezweifelt werden muß also und noch nicht geklärt ist, ob das Windangebot auf der "Molauer Platte" mit ca. 250 Metern Höhe über dem Meeresspiegel überhaupt für eine wirtschaftliche Stromerzeugung ausreicht. 

Nach Angaben der Antragsteller beträgt die jährliche Durchschnittsgeschwindigkeit 6,1 m/s. (14) 

Berechtigte Zweifel, ob dieser Wert wirklich stimmt, ergeben sich aber aus der Tatsache, daß der Deutsche Wetterdienst in Potsdam einen Meßwert für unser Gebiet von 4 bis 4.2 m/s in 10 Meter Höhe angibt und die Bauantragsteller vor Jahresende noch eine zweite, höhere Windmeßstation auf dem Feld links vor Aue errichten wollten. Diese ohne Baugenehmigung versuchte Errichtung ist wegen fehlender Baugenehmigung gestoppt worden.

Wenn allerdings auch der Wert von 6,1 m/s stimmen sollte, so wäre das Windangebot - wie für das Binnenland zu erwarten – immer noch unzureichend, denn zum Anfahren einer WKA muß die Windgeschwindigkeit schon 3,5 m/s betragen und erst bei 11 bis 13 m/s wird normalerweise die Nennleistung erreicht.

Die geplanten Vestas V66 – 1,65 MW-Anlagen schalten übrigens bei unter 7 m/s den sekundären kleineren 300 kW-Generator ein. Von 1,65 Megawatt Dauerleistung kann deshalb in unserer Region gar keine Rede sein.

Um diese unwirtschaftlichen Investitionen und finanziellen Förderungen zu verhindern, hat z. B. das Land Niedersachsen als Bedingung für die Errichtung von WKA eine Windgeschwindigkeit im Jahresmittel von mindestens 5 m/s in 10 m Höhe festgelegt. (5)

Der auf der ”Molauer Platte” geplante materielle, finanzielle und Flächenaufwand ist also für eine solche Stromerzeugung unsinnig hoch. Der Steuerzahler und Stromverbraucher muß die Unwirtschaftlichkeitskosten (in Form von Steuerermäßigungen, Zinsverbilligungen und staatlich festgelegter Stromvergütung von 17,8 Pfennig je Kilowattstunde für die Investoren und Betreiber) durch höhere Steuern und Strompreisaufschläge zahlen. Nur dadurch machen die Windkraftbetreiber überhaupt und dazu noch satte Gewinne.

Es besteht allerdings die berechtigte Hoffnung, daß die Zahlungen eines Tages wegfallen. Angesichts der Tatsache, daß im Zuge der europaweiten Marktöffnung schon bald auch die Energiepreise sinken und dann auch mit einem Ende der Windkraft-Subventionierung gerechnet werden muß, sind auch größere Anlagen auf Dauer nicht rentabel. Die Folgen sind in wenigen Jahren Investitionsruinen in den Dörfern, für deren Beseitigung die Grundeigentümer verantwortlich gemacht werden, wenn die Betreibergesellschaften Pleite gegangen sind. (4) 

Achtens ist Windstromerzeugung für die Gesamtstromversorgung unbedeutend:

Von der Windkraftlobby und den Windkraftbeführwortern wurde immer wieder in der öffentlichen Darstellung und Diskussion die Behauptung sinngemäß angeführt, daß die Windenergiegewinnung eine große Bedeutung hätte oder für die zukünftige Stromabsicherung wichtig wäre. 

Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Denn die Wind”energie”gewinnung ist in der Gesamt”energie”bilanz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 mit ca. 2500 Mrd. kWh, mit einem Anteil von ca. 0,4% vollkommen unbedeutend.

Selbst in der (nur) ”Strom”erzeugungsbilanz des Jahres 2000 hat der Windstrom nur einen geringen Anteil von 1,8 %. Und dieser Prozentsatz dürfte sich auch in der Zukunft wegen der begrenzten Aufstellfläche für Windenergieanlagen in Deutschland nur noch wenig erhöhen.

Hier zum Vergleich die Zahlen vom Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) vom 12.02.2001:

Gesamtstromerzeugung im Jahr 2000  500 Mrd. kWh 100%
davon Strom aus Erneuerbaren Energien gesamt 34.3  6.8
Wasserkraft  20,5 4,1
Windkraft 9,2 1,8 
Biomasse und Müll 4,5 0,9
Photovoltaikanlagen 0,05 0,01

Aufgrund der begrenzten Aufstellflächen für WKA könnte die Windkraft auch in Zukunft nach positivsten theoretischen Berechnungen bei Bebauung des gesamten beplanbaren Außenbereiches allerhöchstens 2,5 Prozent der gesamten benötigten Energie erbringen. 

Wahrscheinlich wird es aber dazu nicht mehr kommen, denn der bundesweit zunehmende und sich formierende Bürgerprotest von jetzt schon über 500 Bürgerinitiativen wird das wohl verhindern. 

WKA sind auch deshalb keine Zukunftslösung, weil sie kein herkömmliches Kraftwerk ersetzen können. Im Gegenteil, sie brauchen diese, um Windschwankungen und Windausfälle auszugleichen. Denn Strom muß ja für den Verbraucher immer verfügbar sein.

Darüber hinaus ist die Stromeinspeisung unstetig, was zur Folge hat, daß die parallel betriebenen konventionellen Kraftwerke ständig herauf- und heruntergefahren werden müssen. Dadurch werden zusätzliche fossile Brennstoffe verbraucht und letztendlich Energie vergeudet. 

Es ist wie beim Autofahren. Wenn der Fahrer unvernünftigerweise immer wieder schnell beschleunigt und wieder abbremst, verbraucht das Auto mehr Benzin, als wenn er ausgeglichen fahren würde.

Wenn man nun in realistischer Einschätzung diese zusätzlichen Energieverluste von der Windstromerzeugungsmenge bzw. dem durch Übertragungsverluste wirklich beim Verbraucher ankommenden Windstrom abrechnet, wird das Aufwand-Nutzen-Verhältnis immer fraglicher. Es gibt sogar schon Experten, die die ernstzunehmende Behauptung äußern, daß die Gesamtenergiebilanz der Windkraft negativ ausfällt. 

Neuntens ist der Beitrag der Windenergie zur Verhinderung der Klimakatastrophe im Verhältnis zum Aufwand und Flächenverbrauch viel zu gering:
Die Behauptung der Investoren, daß die Windkraft einen wesentlichen Beitrag für die Verminderung der CO2-Emission leistet, muß angezweifelt werden.

Mit einem Anteil von 0,87% im Jahr 1998 am Gesamtstromverbrauch hat der Windstrom lediglich 2,67 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Dies sind nur 3 Promille der Gesamtemission von 882 Millionen Tonnen CO2.

Die CO2-Verminderung durch Windstrom ist so gering, daß sie bezüglich des Klimaschutzes überhaupt keine Bedeutung hat. (4)

Zum Beispiel sind eineinhalb bis drei 1-Megawatt-Anlagen erforderlich, um die Schadstoffabgabe eines einzigen (fahrenden) Lastkraftwagens (mit 15 Tonnen Nutzlast) zu kompensieren. (4) 

Und in Deutschland waren im Jahre 2000 2,5 Millionen LKW zugelassen. (14) Nur um die CO2-Emmission dieser LKW zu kompensieren, müßten also zwischen 3,75 und 4,5 Millionen 1-Megawatt-Anlagen aufgestellt werden. Und dies ist absolut unmöglich.

Bis jetzt stehen in Deutschland um die 9500 WKA.

Übrigens sollte bei der behaupteten erheblichen CO2-Einsparung durch WKA bzw. der ökologischen Nutzenrechnung mit berücksichtigt werden, daß die urlaubsortsuchenden Deutschen (und Deutschlandtouristen) durch diese rotierenden Windräder von deutschen Urlaubsgebieten abgeschreckt werden und sich möglicherweise für einen weit entfernteren billigeren Auslandsurlaub, z. B. für die ca. 8000 Kilometer entfernte Dominikanische Republik entscheiden, also für den Hin- und Rückflug tausende Liter Flugbenzin (und damit auch zusätzliche Energie) verbrauchen und diese Flugzeuge noch dazu eine riesige Menge an CO2 (und anderen Schadstoffen) in die Atmosphäre ausstoßen.

Zehntens sind es die Auswirkungen auf den Tourismus der gesamten Region:
Das Landschaftsdreieck Naumburg-Freyburg-Bad Kösen gehört mit seiner historischen Naumburger Altstadt unbestritten zu den schönsten und wertvollsten Gegenden in Sachsen-Anhalt. Wenn man dann als Tourist von den Autobahnabfahrten Osterfeld/Naumburg oder Eisenberg kommend und in Erwartung auf eine schöne Saaletallandschaft, von riesigen rotierenden Windkraftanlagen empfangen wird, ist die Überraschung und Enttäuschung doch beträchtlich. Die Windkraftanlagen sind ja auch nicht auf den verschickten regionalen Bildprospekten oder auf der Naumburger Homepage im Internet enthalten. 

Daß sich dieser Anblick negativ auf den Tourismus auswirken kann und wird, wie jetzt schon in Schleswig-Holstein und im Bayerischen Wald, ist wohl kaum zu bestreiten.

In Schleswig-Holstein gibt es da schon schlechte Erfahrungen und warnende Äußerungen:
So hat der Fremdenverkehrsverband Schleswig-Holstein in Zusammenhang mit der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in einem Schreiben an den Deutschen Fremdenverkehrsverband in Bonn von der unerträglichen Zerstörung der Landschaft und die nicht wieder gutzumachenden Schäden gewarnt und auf die existenzielle Gefährdung ”unserer Fremdenverkehrsregionen” hingewiesen. (5)

Auch der Fremdenverkehrsverband Schleswig-Holstein mußte zwangsläufig begreifen, daß die Erhaltung des natürlichen Landschaftsbildes nun mal das ”Grundkapital” des Tourismus ist.

Was ist nun zu tun?

Als erstes sind folgende Fragestellungen zu prüfen: 

? Sind die staatlichen Stellen ihrer Informations- und Kontrollpflicht ausreichend nachgekommen?

? Sind Mitglieder der Gemeinderäte Molau und Leislau und des Ortschaftsrates des Naumburger Ortsteiles Meyhen Eigentümer der für die WKA vorgesehenen Flächen? Liegt also bei den Beschlußfassungen Befangenheit nach GO SA § 31 vor und sind in diesem Fall die Beschlüsse ungültig? Gibt es einen oder mehrere Verfahrensfehler und muß hier die Kommunalaufsicht tätig werden?

? Sind die Bürgerbeteiligungsaufforderungen auch im Naumburger Tageblatt veröffentlicht worden, so das auch Bürger der nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen bzw. Wethautal gehörenden Nachbar- und andere Gemeinden davon informiert wurden und daran teilnehmen konnten?

? Sind die umliegenden Gemeinderäte von den Genehmigungsgemeinden Leislau, Molau und Meyhen (Naumburg) schriftlich (einschließlich der Lagepläne) um eine Stellungnahme zur Windparkerrichtung gebeten worden?

? Sind die Verpächter von den zuständigen Stellen sachlich und rechtlich aufgeklärt worden? Sind in den Pachtverträgen mit der Windkraftbetreiberfirma Entsorgungsklau-seln (Rückbauregelungen) enthalten, so daß finanzielle Abrißfonds (Sperrkonten) für die Entsorgung der WKA und ihrer Fundamente nach ca. 20 Jahren Nutzungszeit bzw. nach Betreiberkonkurs zur Verfügung stehen?

Das Landratsamt verweist laut Dezernent Thomas Pleye auf ”die große Verantwortung, die die Gemeinderäte haben, wenn sie darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Windkraftanlagen auf ihrem Territorium stehen sollen” (13) und geht damit aus der Verantwortung. Die Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder sind bei der Entscheidungsfindung aber sachlich, fachlich und rechtlich etwas überfordert und jetzt durch die Investoren zusätzlich noch unter Druck gesetzt.

Da kann auch das durch das Landratsamt angekündigte zusätzliche Umweltverträglichkeitsgutachten (welches sich natürlich wiederum an den alten überholten Vorgaben orientiert!) nicht weiterhelfen. Denn ob diese Anlagen in unserem Gebiet errichtet werden, sollte nicht ein Gutachter (der selbst nicht neben Windrädern leben muß und dessen Gutachten noch dazu von der Bauantragstellerfirma bezahlt wird!) oder die staatlichen Gutachtenprüfer, sondern in erster Linie die davon betroffenen Gebietsbewohner nach ausreichender Aufklärung in der Presse (mit allen Informationen wo, was, wie und mit welchen Auswirkungen gebaut werden soll) entscheiden.

Hier geht es nämlich im wahrsten Sinne des Wortes um ”öffentliche Belange”.

Die Gemeinderäte der genehmigungswilligen Nachbargemeinden Molau, Leislau und Meyhen (Naumburg), welche die WKA an die Prießnitzer und andere Gemeindegrenzen bauen lassen wollen, sollten jetzt in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen beim Landratsamt zur Schadensbegrenzung schnellstens die Notbremse ziehen. Sonst könnte die Angelegenheit in den Folgejahren zum politischen und finanziellen Bumerang werden und die möglichen Schadensersatzansprüche an die bauwilligen Gemeinden und die aufkommenden und stetig zunehmenden Bürgerproteste einige für die Genehmigung verantwortliche Entscheidungsträger von ihren Amtsstühlen fegen.

Zusätzlich sollten alle Verantwortlichen auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, mit persönlicher Amtshaftung und z. B. bei tödlichen Eiswurf- und Flügelteilabwurfunfällen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Und sollten wider erwarten alle Stricke reißen, so kann mit ausreichendem Meinungsdruck durch das ”Volk” jede politische Entscheidung rückgängig gemacht werden.

Möglich sind gegen die Errichtung der WKA Widersprüche, die Gründung von Bürgerinitiativen, Unterschriftensammlungen, die Durchführung von Bürgerbegehren nach § 25 GO LSA und Klagen vor Gerichten, sogar beim Europäischen Gerichtshof.

Zusätzlich hat jeder einzelne Bürger das Recht, ein Protestschreiben an den Landrat und/oder den Präsidenten des Regierungspräsidiums Halle und/oder den Petitionsausschuß des Landtages und/oder des Bundestages zu schicken. 

Denn letztlich müßten wir mit den Anlagen leben und sie ertragen, und nicht die Befürworter, Gutachter, Genehmiger und Betreiber.

Und es geht hier nicht nur um die ”Molauer Platte”. Die Auswirkungen von WKA reichen viel weiter.

Jeder Bürger sollte sich bitte einmal an einer höher gelegenen Stelle in unserer Landschaft genau umsehen. An immer mehr Stellen schießen die Windräder fast über Nacht aus der Erde und man sieht sie über viele Kilometer. Sie stehen schon in Stößen, Frauenprießnitz, Eckolstädt und auf der Ebene nordöstlich von Naumburg. Und es werden immer mehr!

Es ist also höchste Zeit, daß sich jeder einzelne Bürger mit dieser Angelegenheit beschäftigt und sich zur Errichtung von Windkraftanlagen eine Meinung bildet, ob er sie haben will oder nicht. Und wenn nicht, sollten diejenigen umgehend aktiv werden. Die Zeit läuft! 

Die mit Windkraft befaßten Amtspersonen und die Bürger, die noch mehr über den geringen Nutzen und die negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen und über rechtliche Einspruchsmöglichkeiten wissen möchten, sollten sich unbedingt das Taschenbuch ”Windkraft: Eine Alternative, die keine ist”, von Prof. Dr. Otfried Wolfrum, bestellen, 

(Preis 17, - DM, nur beim Verlag Zweitausendeins, Tel. 01805/23200),

und vielleicht zusätzlich noch im Internet in die Homepage http://wilfriedheck.tripod.com hinein sehen.

Fazit:

Der Ausbau der Windenergie wird heute als Umweltpolitik schlechthin bezeichnet. 

Windkraftanlagen sind aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mit einer Naturschutzmaßnahme gleichzusetzen, sondern sind in erster Näherung als technische Bauwerke zu bewerten, die hauptsächlich aus kommerziellen Interesse errichtet werden. (3)

Neue Formen der Energiegewinnung dürfen aber nicht zu unzumutbaren Einschränkungen der Lebensqualität und Belastungen der Gesundheit der Menschen führen, wie das bisher in der Vergangenheit bei der konventionellen Energiegewinnung der Fall war. 

Die Langzeitwirkungen der WKA auf die Menschen, in Form von psychischen und nachfolgend körperlichen Schäden, sind heute - ähnlich wie vor 30 Jahren beim Asbest - noch gar nicht ausreichend erforscht und absehbar. Und letztlich zeigen die gegenwärtig aktuellen Beispiele Uranmunition, Radarstrahlen und BSE niederschmetternd, daß sich die vorher vielfach ”gutachterlich” bescheinigte Unbedenklichkeit im Nachhinein als falsch erweisen kann.

Und wenn sich schon ein so erfahrener und kompetenter Ministerpräsident, wie Prof. Kurt Biedenkopf in der Sächsischen Zeitung vom 13. 01. 2001 äußert:

"In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen Anlagen um ‚Gelddruckmaschinen‘. Sie sind ökonomisch ebenso sinnlos wie ökologisch. Wir sollten deshalb darauf hinwirken, daß keine weiteren Anlagen dieser Art erstellt werden können", so sollte das doch allen sehr zu denken geben.

Windenergienutzung kann entsprechend der aufgeführten Gründe im dichtbesiedelten und windarmen Deutschland nicht die Lösung für die zukünftige Strom- und Energieversorgung sein. 

Die Zukunft liegt in der Solarenergienutzung, im Energieträger Wasserstoff und in der Biogastechnik. Gerade die Stromgewinnung aus Solarzellen, die Wärmegewinnung mit Solarkollektoren und die Solarstromnutzung zur Wasserstofferzeugung, sind aussichtsreichere und vor allem menschenverträglichere Alternativen. 

Diese erneuerbare Energiegewinnungsformen, einschließlich der Kraft-Wärmekopplung, hätten die damalige Kohl-Bundesregierung und die Länder viel eher und stärker finanziell fördern müssen. Aber auch die jetzige Regierung und besonders die Grünen, haben in Sachen Windkraft eine politische Fehlentscheidung getroffen und sind weit über das vernünftige Ziel hinaus geschossen. Und gerade die Grünen hätten es besser wissen müssen. Denn gerade Sie hätten als erste vor der Einführung der Windkraftnutzung eine ”ökologische” Aufwand-Nutzen-Rechnung und eine Umwelt-Technologiefolgeabschätzung machen und vorlegen müssen.

Es wird nun viel Mühe und Steuergelder kosten, um diesen in die falsche Richtung fahrenden Zug wieder zu stoppen.

Winfried Böttger
Mitglied des Gemeinderates 
in 06618 Prießnitz


Literaturverzeichnis:
1. ”Windenergie – Leitfaden für einen natur- und landschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft”, Information 1-1996 vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein.

2. ”Windenergie – Die ökologische Mogelpackung”, Pressemeldung vom 04.04.1996 vom Naturschutzbund (NABU) Landesverband Schleswig-Holstein.

3. ”Anspruch und Wirklichkeit der Nutzung von Windenergie in der Bundesrepublik Deutschland”, ebenfalls vom NABU.

4. ”Windkraft: Eine Alternative, die keine ist”, von Prof. Dr. Otfried Wolfrum, Verlag 2001, 3. Auflage. Tel. 01805-232001, Fax 01805-242001. Bestellung im Internet unter: http://www.zweitausendeins.de

5. Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen. Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz, Projektgruppe "Windenergienutzung". Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Oktober 2000, 224 Seiten, 29,80 DM, ISBN 3-7843-3813-5. Bezug über: BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag, 48084 Münster, Tel. 02501 801 300, Fax 801 351 oder im Internet unter: http://www.lv-h.de/bfn

6. Bildstörung. Verfasser: Prof. Dr. Jürgen Hasse, c/o Universität, Fachbereich Geographie, Schumannstr. 58, 60325 Frankfurt, 069 798 23859 oder 23569, Fax 798 22535.ISBN 3-8142-0684-3, 328 Seiten, 28 DM, 1999. Bestellen bei: Bibliotheks- und Informationssystem der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (BIS) -Verlag-, Postfach 2541, 26015 Oldenburg, Tel. 0441 798 2261, Fax 798 4040. E-Mail: verlag@bis.uni-oldenburg.de

7. ”Belästigungen durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen” Vorstellung der Ergebnisse der Feld- und der Laborstudie, vom 31. Juli 1999. Im Auftrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern. Verfasser: Prof. Dr. Rainer Mausfeld u. a., Institut für Psychologie der Universität Kiel, Olshausenstr. 62, 24098 Kiel, Tel. 0431 880 4057, Fax 880 2975. Email: mausfeld@psychologie.uni-kiel.de. Bestellung kostenlos beim: Staatliches Umweltamt Schleswig, Flensburger Str. 134, 24837 Schleswig, Andreas Kunte, Tel. 04621 384201, Fax 384440.

8. Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in Deutschland. Vorgestellt in der Pressekonferenz am 01.09.1998 in Bonn. Die Initiativgruppe umfaßt mittlerweile über 100 Hochschullehrer und Schriftsteller. Prof. Dr. L. Hoischen, Renthof 25, 35037 Marburg, Tel/Fax: 06421 66488.

9. ”Windenergie – eine falsche Alternative, Plädoyer gegen eine Technik, die nur scheinbar ökologische Vorteile bringt” von Hans Christoph Binswanger, Direktor des Institutes für Wirtschaft und Ökologie an der Hochschule St. Gallen/Schweiz, Süddeutsche Zeitung, 08.08.1995, Seite 18. 

10. Richtlinien für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 22.12.1999

11. Richtlinie zur Standortplanung und Beurteilung von Windenergieanlagen, LSA, Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 29.04.1996 – 23-32346/2-5.

12. E-Mail vom Schriftführer des Bundesverband Landschaftsschutz Deutschland (BLS) e.V. vom 11.11.2000, AKTU1110.DOC. 

13. ”Windräder wachsen auch in die Höhe”, Naumburger Tageblatt vom 02.09.2000 S. 9

14. Anschreiben an einige Gemeinden auf Zustimmung zu den Bebauungsplänen vom Institut für Städtebau und Gewerbeplanung Halle vom 26.05.1999

15. Statistisches Bundesamt, Homepage im Internet unter http://www.statistik-bund.de

16. Die biologische Wirkung von luftgeleitetem Infraschall, Artikel von Dr. Reinhard Bartsch vom Instutit für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Schiller Universität Jena.